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190731-2 AA · Änderungsantrag

Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse

Nummer
190731-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 190731 Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse

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Änderungsantrag
öffentlich
190731-2 AA
Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung
der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse
Beratungsfolge
Sportausschuss 10.12.2019 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt
Bonn wird nach dem Absatz „Gewerbliche Nutzung“ um die folgenden Sätze
ergänzt:
„Kurse von Schwimmsport treibenden Vereinen, Fördervereinen und sonstigen
gemeinnützigen Vereinen, in denen die Grundlagen des Schwimmens bis zum
Jugendschwimmabzeichen Bronze vermittelt werden, werden in den
Sommerferien nicht als gewerbliche Nutzung behandelt, sondern sind bei der
Entgelterhebung wie eine Schul- und Vereinsnutzung abzurechnen. Dies gilt
auch, wenn der Verein von den Teilnehmenden eine Kursgebühr verlangt und
die Teilnehmenden keine Vereinsmitglieder sind.“
Begründung
erfolgt mündlich!
Anlage/n
Keine
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion, Gordon Land, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Rolf (Rudolf) Beu, Fraktion Freie
Demokratische Partei, Florian BräuerSeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de