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190731 · Antrag

Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse

Nummer
190731
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190731-1 ST Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse
  2. 190731-2 AA Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse

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Antrag
öffentlich
190731
Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung
der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse
Beratungsfolge
Sportausschuss 10.12.2019 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird
nach dem Absatz „Gewerbliche Nutzung“ um die folgenden Sätze ergänzt:
„Kurse von Schwimmsport treibenden Vereinen, Fördervereinen und sonstigen
gemeinnützigen Vereinen, in denen die Grundlagen des Schwimmens bis zum
Jugendschwimmabzeichen Bronze vermittelt werden, werden grundsätzlich nicht als
gewerbliche Nutzung behandelt, sondern sind bei der Entgelterhebung wie eine Schul-
und Vereinsnutzung abzurechnen. Dies gilt auch, wenn der Verein von den
Teilnehmenden eine Kursgebühr verlangt und die Teilnehmenden keine Vereinsmitglieder
sind.“
Begründung
Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der DLRG sind heute knapp 60 % der
Zehnjährigen in Deutschland keine sicheren Schwimmer. Vereine erfüllen heute mit
entsprechenden Schwimmkursen vielfach Aufgaben, die von Schulen nicht mehr in
gleichem Maß erfüllt werden können. Dies gilt auch im Hinblick auf Menschen mit
Migrationserfahrung, die in ihren Herkunftsländern teilweise kein entsprechendes Angebot
nutzen konnten. Nach Ansicht der Antragsteller sollten daher Vereine, die die Grundlagen
des Schwimmens vermitteln, bei der Entgelterhebung günstiger gestellt werden, als dies
für eine sonstige gewerbliche Nutzung gilt.
Anlage/n
Keine
Antragsteller/in:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn, Fenja Wittneven-Welter, Gabi Mayer, DIE LINKE., Tobias
Haßdenteufel, Lea BrandesSeite 1 von 1

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Datenstand: 02.11.2026, 21:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de