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190685-1 AA · Änderungsantrag

Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228AA3; FF Amt66)

Nummer
190685-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.01.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190685 Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228; FF Amt66)

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Änderungsantrag
öffentlich
190685-1 AA
Straßenbau – Baureife Planung zum Restausbau
der Pfarrer-Pohl-Straße (alt:1911228AA3; FF
Amt66)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die von der Verwaltung vorgelegte Planung zum Restausbau mit einem
zweiten Gehweg (Variante 1) wird abgelehnt.
2. Sollte aus rechtlichen Gründen die Variante 2 als Mindestausbau nicht
erforderlich sein, wird die Verwaltung beauftragt, den nicht asphaltierten,
schmalen Seitenstreifen an der südlichen Straßenseite von der Kreuzung
Rudolf-Herzog-Str./Pfarrer-Pohl-Str. bis zur Hausnummer 6 mit einer einfachen
straßenverbreiternden Asphaltdecke zu versehen und auf der westlichen Seite
zur Rudolf-Herzog-Str. zwei Gehwegabsenkungen herzustellen.
Begründung
Gremium Sitzung Ergebnis
Bezirksvertretung Hardtberg 07.05.2019 vertagt mit Maßgaben,
einstimmig, sh.
1911228EB4
Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2019 vertagt mit Maßgaben,
einstimmig, sh.
1911228EB6
Bezirksvertretung Hardtberg 09.07.2019 vertagt mit Maßgaben,
einstimmig, sh.
1911228EB9
Bezirksvertretung Hardtberg 03.09.2019 vertagt mit Maßgaben,
einstimmig, sh.
1911228EB12
Bezirksvertretung Hardtberg 29.10.2019 vertagt, einstimmig
Das geplante Vorhaben mit einem zweiten Bürgersteig ist überflüssig, da dieser
Straßenabschnitt nach der Abtrennung von der Lessenicher Straße nahezu
verkehrsberuhigt ist. Ein Bürgersteig reicht völlig aus, um sicher die Straße zu
passieren. Ein Wechsel der Straßenseite ist problem- und gefahrlos möglich.
Antragsteller/in:
Bzv. Gisbert Weber, Bzv. Dominik Loosen, SPD-BezirksfraktionSeite 1 von 2

Seite 2
Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen sogar die Straße als Fußweg, da
kaum Verkehr vorhanden ist.
Weiterhin würde sich die Breite der Straße bei Herstellung eines zweiten
durchgehenden Bürgersteiges erheblich verengen. Es bestehen Bedenken,
dass Rettungs- und Lieferfahrzeuge dadurch behindert werden.
Eine ausreichende Beleuchtung der Straße ist vorhanden. Daher kann nicht
nachvollzogen werden, warum Kosten von 8.000 € für neue Beleuchtung
eingeplant wurden.
Da zwei Eigentümer nicht bereit sind, Grundstücksanteile zu verkaufen, würde
hier sowieso nur ein optisches Provisorium hergestellt. Dafür sind die
angegebenen Anliegerbeiträge i.H.v. ca. 104.000 € den Bürgerinnen und
Bürgern absolut nicht zu vermitteln.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de