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190677-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in Bonn

Nummer
190677-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190677 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190677-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Auch in Bonn ist ein Bürgerbegehren „Radentscheid“ angezeigt worden, in dem
die Forderung u.a. nach
1) Schaffung von breiten, baulich abgetrennten Fahrradwegen an Straßen
mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
2) Verbindung der Knotenpunkte mit einem Netz aus eigenständigen
Fahrradwegen
3) Schaffung von Fahrradstraßen formuliert wird.
Derzeit wird von der Verwaltung die erforderliche Kostenschätzung erarbeitet,
die vorgeschriebener Bestandteil eines Bürgerbegehrens ist. Danach wird
voraussichtlich die Unterschriftensammlung durch die Initiatoren erfolgen.
Sollten genügend Unterschriften zusammenkommen und das Bürgerbegehren
auch inhaltlich zulässig sein, wird sich der Rat mit den darin enthaltenen
Forderungen befassen.
Fahrradstraßen wurden, unabhängig von dem anstehenden Bürgerbegehren,
bisher schon in einer größeren Anzahl in Bonn eingerichtet. Sie werden auch
noch in vielen weiteren Bonner Straßen in diesem und im kommenden Jahr
umgesetzt, da hier die entsprechenden Vorbereitungen bereits getätigt wurden.
Grundsätzlich ist die Stadt Bonn bestrebt, die Infrastruktur für den
Fahrradverkehr zu verbessern. Dazu befindet sich eine Vielzahl von Projekten
in Umsetzung bzw. Planung.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss :
Die Stellungnahme der Verwaltung schließt in diesem Fall das formelle
Verfahren nach § 24 GO NRW zu diesem Bürgerantrag ab, der damit erledigt
ist.
Die Antragsinhalte sind inhaltlicher Bestandteil des angezeigten
Bürgerbegehrens " Radentscheid" , der Antragsteller wird über den aktuellen
Sachstand und das mögliche weitere Procedere informiert.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de