190646-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung der Personalkosten bei der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190646-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190646-1 Entwicklung der Personalkosten bei der Stadt Bonn Beratungsfolge Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Kenntnisnahme Zu der Fragestellung der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Laut Personalbericht 2018 (DS 1911616ED2, S. 6) hat sich die Zahl der städtischen Mitarbeiter in der Kernverwaltung von 2016 bis 2018 um 282 erhöht. In welchen Fachbereichen wird das Personal eingesetzt und welche Planstellenkosten aufgeschlüsselt nach Vergütungs-/Besoldungsgruppen sind hiermit jährlich verbunden? Dargestellt wird in der o.g. Übersicht die Anzahl der Mitarbeitenden in der Kernverwaltung jeweils zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres. Hierzu gezählt werden neben den Beamten und den tariflich Beschäftigten Praktikanten, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte usw. Dabei nicht berücksichtigt wird, ob es sich um Mitarbeitende in Teilzeit, Mutterschutz, Altersteilzeit oder anderen Freistellungsphasen handelt. Ein Mitarbeiterzuwachs von 282 Personen bedeutet demzufolge nicht, dass tatsächlich auch im gleichen Umfang Mitarbeitende neu eingestellt wurden oder sich die Anzahl der Vollzeitäquivalente im gleichen Maße erhöht hat. Das zum Stichtag 31.12. abgebildete Plus ist vielmehr das Ergebnis aus einer Vielzahl unterschiedlichster Personalveränderungen: so tragen neben den in den letzten zwei Jahren erfolgten Neueinstellungen, Entlassungen, Abgängen auf Grund der Beendigung von Befristungen, Eintritten in den Ruhestand usw. besonders der stetige Ausbau der Teilzeitbeschäftigung (+129 Mitarbeitende, S. 25 des Personalberichts 2018) und die steigenden Beurlaubungszahlen (+222 in Elternzeit, +85 sonstige Beurlaubungen, S. 10 des Personalberichts 2018) zu einer Personalmehrung bei. Ebenso machen neuen Aufgaben, die der Bundesstadt Bonn durch die Bundes- und Landesebene zugewiesen werden, Neueinstellungen nötig. Die erforderlichen zusätzlichen Stellen wurden alle politisch beschlossen. Eine Aufzählung bzw. Darstellung der einzelnen Personalveränderungen, die in der Summe zu dem abgebildeten Plus geführt haben, ist auf Grund der Vielzahl der dahinter stehenden Maßnahmen und mangels einer technischen Lösung für die Auswertung dieser nicht möglich. 2. Laut Personalbericht 2018 (DS 1911616ED2, S. 7) hat sich die Zahl der Beschäftigten im SGB von 2016 bis 2018 um 37 (+ ca. 10,5 %) erhöht. In welchen Aufgabenbereichen innerhalb des SGB wird das Personal eingesetzt und welche Planstellenkosten aufgeschlüsselt nach Vergütungsgruppen sind hiermit jährlich verbunden? Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Seite 2 In der o.g. Übersicht wird die Anzahl der Mitarbeitenden des städtischen Gebäudemanagements zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres dargestellt. Hierzu gezählt werden neben den Beamten und tariflich Beschäftigten auch geringfügig Beschäftigte und z.T. aus anderen Ämtern der Stadt Bonn abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wird dabei nicht berücksichtigt, ob es sich um Mitarbeitende in Teilzeit, Elternzeit, Altersteilzeit o.ä. handelt. Ein Mitarbeiterzuwachs von insgesamt 37 Personen bedeutet demnach auch im SGB nicht, dass im gleichen Umfang Mitarbeitende neu eingestellt wurden bzw. ein entsprechender Anstieg an Vollzeitäquivalenten stattgefunden habe. Der zum 31.12. angegebene Zuwachs ist analog zu den Ausführungen unter Punkt 1 auch im städtischen Gebäudemanagement das Ergebnis einer Vielzahl an personellen Veränderungen, welche nachhaltig von der steigenden Zahl an Teilzeitbeschäftigung und Freistellungsphasen beeinflusst werden. Ein Aufgabenzuwachs durch vom Land NRW entwickelte Förderprogramme wie „Gute Schule 2020“ führten im SGB beispielsweise zu einer Mehrung von 5 Stellen. Weiterhin zu nennen sind die in den vergangenen drei Jahren hinzugekommenen z.T. umfangreichen und komplexen Bauvorhaben wie die Sanierung des Theaters (+ 3 Mitarbeitende) und die Rückkehr zu G8-G9 (+ 4 Mitarbeitende). Auch der Rechtanspruch OGS sowie der gesamte Ausbau der existierenden Schul- und KiTa-Infrastruktur führen aufgrund der erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zu Neueinstellungen im Baubereich (siehe hierzu DS 1811781). Des Weiteren ergeben sich durch die wachsende Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gesamten Stadtverwaltung ein höherer Bedarf an Arbeitsflächen und Gebäuden. Für die Betreuung dieser häufig angemieteten Gebäude ergeben sich u.a. Stellenmehrungen in den Bereichen der Reinigung, Hausmeisterservice, An- und Vermietung. Hier ist exemplarisch die Einstellung von insgesamt 4 Reinigungskontrolleuren (VZÄ) anzuführen. Auf eine Aufzählung bzw. nähere Erläuterung der einzelnen Personalveränderungen, die in der Summe zum angegebenen Zuwachs geführt haben, verzichtet das SGB aufgrund der Vielzahl und Komplexität der dahinter stehenden Maßnahmen. Nähere Einzelheiten zu den in den Jahren 2016-2018 eingerichteten Stellen, Personalaufwendungen usw. können den jeweiligen Wirtschaftsplänen des städtischen Gebäudemanagements entnommen werden (DS 1713223, DS 1613547, DS 1612712). 3. In 2018 befanden sich laut Personalbericht 2018 (DS 1911616ED2, S. 10) von den insgesamt 5.876 / 6.913 (inkl. Eigenbetriebe o.ä) Mitarbeitern 1.599 und somit ca. 27% / 23 % in Elternzeit oder waren beurlaubt. Welche Personalkosten sind der Stadt Bonn tatsächlich im Vergleich zur regelmäßigen Beschäftigung dieser 1.599 Mitarbeiter entstanden? Diese Frage kann nur mit erheblichem Aufwand für die Verwaltung beantwortet werden, weil eine technische Lösung für eine Vergleichsberechnung für rund 1.600 Mitarbeitende und den Zeitraum von 12 Abrechnungsmonaten nicht zur Verfügung steht. Aussagekräftige Zahlen können hier insofern nicht vorgelegt werden. Während der Elternzeit ist eine Tätigkeit bis zu 30 Wochenstunden möglich, so dass für diesen Personenkreis in vielen Fällen weiterhin Personalaufwendungen entstehen. Ausgehend von dem bestehenden Stellen- bzw. Personalbedarf werden bei Beurlaubungen und TeilzeitbeschäftigungenSeite 2 von 4 Seite 3 die freien Stundenanteile – sofern erforderlich - im Rahmen von internen oder externen Stellenbesetzungsverfahren oder auch mit Mitarbeitenden, die aus einer längeren Elternzeit zurückkehren, befristet oder unbefristet nachbesetzt. Je nach Dauer der bestehenden Vakanz ergibt sich für die freien Stundenanteile ein Einsparbetrag bei den Personalaufwendungen (vgl. auch Antwort zur Frage 4). 4. In seinen Personalberichten führt der Oberbürgermeister folgendes aus: „Insgesamt haben 380 Mitarbeitende die Bundesstadt Bonn verlassen, dies entspricht einem Anteil von 6,5 %“ (DS 1911616ED2, S. 14). „Die freien Stellen bleiben im Durchschnitt 6 Monate unbesetzt.“ (DS 1712888ED2, S. 15). In welcher Höhe konnten vor diesem Hintergrund und angesichts der Personalaufwendungen in 2018 in Höhe von 313,3 Mio. Euro durch den vom OB angeführten durchschnittlichen Stellenleerstand in 2018 Personalkosten eingespart werden? Und bedeutet die Aussage des OB, dass die Personalkosten in 2018 im Vergleich zu 2017 insgesamt um 6,5 % gestiegen sind, dass durch den Stellenleerstand die Personalkostensteigerungen kompensiert wurden? Die Bundesstadt Bonn steht - wie ein Großteil der Arbeitgeber – bereits seit geraumer Zeit vor der Herausforderung, für die vakanten Stellen qualifiziertes Personal zu gewinnen. Kritisch stellt sich die Situation mittlerweile nicht nur bei den speziell ausgebildeten Fachkräften wie z.B. Ingenieuren oder Technikern, sondern auch bei der Gewinnung von Personal im allgemeinen Verwaltungsbereichen und von Führungskräften dar. Bedingt durch den demografischen Wandel, die gestiegene Konkurrenz mit dem privaten Sektor, die hohe Fluktuation sowie den im Durchschnitt immer kürzeren Verbleib auf einer Stelle entstehen Vakanzen, die zum Teil trotz mehrfacher Stellenausschreibung nicht besetzt werden können. Ausgehend von den im Jahr 2018 durchgeführten 295 Stellenbesetzungsverfahren (S. 18 des Personalberichts 2018) und einer durchschnittlichen Vakanz von sechs Monaten ergibt sich daraus eine Personalkosteneinsparung von rd. 8,85 Mio. EUR. Dadurch fällt das Ergebnis der Personalaufwendungen in 2018 entsprechend geringer aus. Aber auch in den Ergebnissen der Vorjahre sind entsprechende Kompensationen bzw. Einsparungen durch freie Stellen zu verzeichnen: eine nahtlose Wiederbesetzung von Stellen war einerseits durch die politisch beschlossene Wiederbesetzungssperre und den Einstellungsstopp, durch die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes eine Einsparung von 3 Mio. EUR generiert werden sollte, nicht möglich. Zum anderen sind bei vielen Stellenausschreibungen und der erforderlichen Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den oben beschriebenen Personalgewinnungsproblemen faktisch keine deutlich verkürzten Vakanzen umsetzbar. 5. Laut Personalbericht 2018 (DS 1911616ED2, S.28) weisen in 2018 von den erkrankten Mitarbeitern 65 % (ca. 260 Mitarbeiter) 43 und mehr Krankentage auf. In welcher Höhe wurde im Rahmen der Krankengeldregelung nach SGB V für diesen Personenkreis und ggfls. für den Personenkreis in Kategorie 2 Entgeltersatz durch Krankenkassen geleistet?Seite 3 von 4 Seite 4 Das Krankengeld nach dem SGB V beträgt i.d.R. 70 % des (Brutto-) Regelentgeltes. Die Höhe des Krankengeldes wird im Anspruchsfall durch die Krankenkassen ermittelt und festgesetzt. Über die Höhe des Entgeltersatzes wird die Bundesstadt Bonn nicht in allen betroffenen Fällen informiert und kann deshalb hierzu keine verlässliche Auskunft erteilen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de