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190615-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kanalbauarbeiten in der Bonner Nordstraße

Nummer
190615-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190615 Kanalbauarbeiten in der Bonner Nordstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190615-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Kanalbauarbeiten in der Bonner Nordstraße
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung am
10.12.2019 die Beantwortung der Großen Anfrage mit der Maßgabe zur
Kenntnis genommen, dass noch zwei Fragen beantwortet werden. Zu diesen
Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Zu 1.: Warum werden die Bürger nicht anständig über die Höhe der
Kosten unterrichtet? Im betreffenden Fall lautete die Aussage, dass die
Beiträge rd. 1.000 EUR pro Haus betragen werden. Tatsächlich muss aber
mit 6.000 bis 7.000 EUR pro Haus gerechnet werden.
Seitens des Bauordnungsamtes sind zu keiner Zeit Aussagen über die Höhe
der voraussichtlich zu zahlenden Straßenbaubeiträge getätigt worden. Im
Bürgerbrief ist lediglich der Hinweis gegeben worden, dass die Baumaßnahme
Beitragspflichten nach § 8 KAG auslösen wird. Die Zahlen des Fragestellers
können von hier nicht nachvollzogen werden.
Zu 2.: Wie kann es sich die Stadt vor dem Hintergrund der
Haushaltssituation leisten, 3 Jahre lang auf die Erhebung der Beiträge zu
verzichten?
Aufgrund des akuten Personalmangels in der Beitragsabteilung des
Bauordnungsamtes müssen vordringlich Beitragsfälle bearbeitet werden, bei
denen der Eintritt der Festsetzungsverjährung droht. Daher ist eine Abrechnung
einer Erneuerungsmaßnahme unmittelbar nach Baufertigstellung in der Regel
nicht möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de