190614-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Konzept zur ökologischen Aufwertung der Bonner Friedhöfe
Kerndaten
- Nummer
- 190614-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.217 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190614-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Konzept zur ökologischen Aufwertung der Bonner Friedhöfe Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Empfehlung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Kenntnisnahme Rat 07.05.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Das Thema „Ökologische Aufwertung der Bonner Friedhöfe“ wurde bereits in den Beratungen zum Friedhofskonzept, insbesondere im Änderungsantrag (DS-Nr. 1713349AA7) sowie der Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 1713349ST8) aufgegriffen. Die Verwaltung beabsichtigt, das Friedhofskonzept in aktualisierter Fassung in dem die Punkte des Änderungsantrages (DS-Nr. 1713349AA7) berücksichtigt bzw. bewertet werden, Anfang 2020 zur Beratung in 2. Lesung vorzulegen. zu 1. Die Entwicklung der Friedhofsflächen ist Bestandteil des Friedhofskonzeptes. zu 2. - 5. Zur Pflege wird auf den Bürgerantrag (DS-Nr. 1910582) hingewiesen, der zur abschließenden Beratung in den Umweltausschuss verwiesen wurde. Dort soll das Anliegen im Rahmen des Friedhofskonzeptes mit beraten werden. Grundsätzlich wird eine „Eigenentwicklung“ von Flächen im unmittelbaren Umfeld belegter Gräber vonSeite 1 von 2 Seite 2 den Grabnutzungsberechtigten eher kritisch gesehen bzw. abgelehnt. Die Nutzungsberechtigten erwarten in der überwiegenden Zahl ein gepflegtes Grabumfeld. Wo dies allerdings möglich und sinnvoll ist, werden auch heute bereits Flächen u.a. im Hinblick auf den Erhalt der Artenvielfalt entsprechend ökologisch angelegt, wie z.B. auf dem Südfriedhof. Grundsätzlich und auch im Rahmen des Projektes „Stadtgrün naturnah“ ist vorgesehen, weitere Flächen auch auf anderen Friedhöfen entsprechend ökologisch zu gestalten. Beschlussvorschlag: Der Antrag wird analog zum Bürgerantrag (DS-Nr. 1910582) als Ergänzung zum Änderungsantrag für das Friedhofskonzept (DS-Nr. 1713349AA7) im Zuge des derzeit in Überarbeitung befindlichen Friedhofskonzeptes berücksichtigt und im Gesamtzusammenhang mit der Friedhofsentwicklung bewertet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de