190602-3 · Mitteilungsvorlage
Erlebnisort Rheinufer
Kerndaten
- Nummer
- 190602-3
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190602-3 Der Oberbürgermeister Federführung: Dezernat I Dezernat: Erlebnisort Rheinufer Beratungsfolge Hauptausschuss 19.03.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Stadtverwaltung hat in Ausführung des Ratsbeschlusses „Erlebnisort Rheinufer“ vom 7. November 2019 eine ämterübergreifende Projektgruppe gegründet, die unter Beteiligung verschiedener städtischer Dienststellen inzwischen ein Maßnahmenprogramm entwickelt hat. In verwaltungsinternen Arbeitsgruppensitzungen wurden das in Frage kommende Areal zunächst gemeinsam beleuchtet und Möglichkeiten für attraktive Veranstaltungen sowie die Unterbringung temporärer gastronomischer Angebote bewertet, die zur Öffnung der Stadt zum Rhein hin beitragen sollen. Als zeitlicher Rahmen werden die Sommermonate, also Mai bis Oktober 2020, angedacht. Naturräumliche Rahmenbedingungen: Wie alle Doppelstädte entlang des Rheins (z.B. Basel, Bonn, Köln) gibt es eine West- und eine Ostseite des Flusses bzw. linke und rechte Rheinseite. Naturräumlich vorgegeben ist somit die Besonnung der jeweiligen Seite: Die Ostseite ist, da die Sonne im Westen untergeht, deutlich länger von ihr beschienen als die Westseite. Viele Beueler bezeichnen ihren Stadtbezirk daher auch nicht zu Unrecht als „Sonnenseite der Stadt“. Auch Klein-Basel, auf das in dem Antrag als Beispiel Bezug genommen wurde, liegt auf der sonnigen Ostseite. Hinzu kommen Gleit- und Prallhänge mit entsprechenden Auswirkungen: Sowohl Groß-Basel als auch Bonn befinden sich an einem Prallhang mit einer entsprechend hohen Geländekante von 10 bis 15 Metern, auf deren Krone große Gebäude (z.B. Uni-Bibliothek, Albertinum, Hotel Königshof, Alter Zoll, Oberbergamt, Rheinlogen, Oper etc.) und/oder hohe Bäume (z.B. im Biergarten Alter Zoll) stehen. Dies führt zu einer frühzeitigen Verschattung des westlichen Rheinufers mit der Folge von Verdunkelung und höherer Luftfeuchte. Im Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ befinden sich lange Baumalleen, die unter Alleenschutz nach § 41 LNatSchG stehen.Seite 1 von 5 Seite 2 Gastronomie: Eine dauerhafte Unterbringung zusätzlicher – vorzugsweise temporärer – gastronomischer Angebote nach dem Baseler Vorbild („Buvetten“), d.h. das Aufstellen baulicher Einrichtungen oder Imbisswagen über den gesamten o.g. Zeitraum, ist unter Beachtung des Baumschutzes (Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“, Alleenschutz nach § 41 LNatSchG) lediglich auf dem Vorplatz des KD-Kiosks sowie auf den Freiflächen am Rheinpavillon – also in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Gastronomie – möglich. Zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation wird in einem Gespräch mit den Pächtern/Eigentümern erörtert werden, ob diese sich eine Erweiterung ihres Angebots – dauerhaft, am Wochenende oder zu besonderen Anlässen – durch einen eigenen Verkaufsstand oder den eines Kooperationspartners vorstellen können. Dabei wird eine möglichst zeitnahe Unterbringung ergänzender Gastronomie angestrebt. Über die Ergebnisse der Gespräche wird die Stadtverwaltung in der Sitzung informieren. Veranstaltungen: Um den Publikumsverkehr und die Aufenthaltsqualität am Bonner Rheinufer zu erhöhen, entwickelt die Stadtverwaltung derzeit verschiedene Veranstaltungsformate: Street Food Festivals: Da zusätzliche, dauerhafte gastronomische Angebote am Bonner Rheinufer aus o.g. Gründen nicht im avisierten Rahmen umsetzbar sind, soll durch die Ausrichtung regelmäßig stattfindender „Street Food Festivals“ ein entsprechendes Ersatz-Angebot geschaffen werden. Hierfür bestehen – unter Berücksichtigung parallel stattfindender Events – die folgenden unverbindlichen Terminoptionen: - 30.05.-01.06.2020 - 18.07.-19.07.2020 - 25.07.-26.07.2020 - 26.09.-27.09.2020 Eine regelmäßig durchgeführte Veranstaltung, immer am letzten Wochenende des Monats, ist ebenfalls denkbar. Die „Street Food Festivals“ sollen unter Heranziehung am Markt etablierter Agenturen sowie unter Beteiligung der Pächter/Eigentümer von Gastronomie- Betrieben im umliegenden Bereich (KD-Kiosk, Rheinpavillon, Oper, Alter Zoll) auf dem Vorplatz des KD-Kiosks und im Bereich der Baumalleen nördlich und südlich des Rheinpavillons veranstaltet werden. Im Schutzbereich von Bäumen dürfen dabei keine Fahrzeuge und/oder schweren Aufbauten untergebracht werden.Seite 2 von 5 Seite 3 Um vor diesem Hintergrund dennoch ausreichend Stellflächen für Imbisswagen u.ä. zu schaffen und gleichzeitig die Attraktivität der Veranstaltung sowie die Sicherheit für Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, soll ein Straßenabschnitt (zwischen Rheingasse und Zweiter Fährgasse) an den Veranstaltungstagen für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Ausweich- und Umleitmaßnahmen für den übrigen Rad- und Fußgängerverkehr sowie temporäre Sanitäranlagen werden hierbei ebenfalls berücksichtigt. Straßenmusikanten-Feste: Ab dem 12.06. bis 19.09.2020 wird zur Belebung des Labels „Bonner Sommer“ der Platz vor der Oper Bonn zum „Opernrasen“, einem neuen, lebendigen Veranstaltungsort in zentraler Lage zum Rhein und zur Innenstadt. Im Zusammenwirken von verschiedenen städtischen Ämtern, Kultureinrichtungen, Sportvereinen und bürgerschaftlichen Initiativen wird dieser urbane Raum zum Platz der Möglichkeiten. Ein abwechslungsreiches, kostenfreies Programm an der Schnittstelle von Sport und Kultur bringt Menschen aus verschiedenen Generationen, Nationen und Kulturen zusammen. Hier sollen u.a. immer mittwochs zwischen 16 und 22 Uhr verschiedene Formate mit dem Schwerpunkt „Kultur“ stattfinden. In diesem Rahmen soll eine attraktive Verbindung zum Bonner Rheinufer hergestellt werden, indem zum gleichen Zeitpunkt auf den Flächen zwischen Fritz-Schröder-Ufer und Zweiter Fährgasse verschiedene Straßenmusiker*innen auftreten. Ergänzend sind auch Standorte am Aufgang zur Opernwiese oder etwas weiter südlich, etwa am alten Plenarsaal, vorstellbar. Das Aufstellen kleinerer Imbiss- oder Getränkestände, die mit dem Baumschutz vereinbar wären, wird geprüft. Das Musizieren in Bonn ist nur mit einer gültigen Spielerlaubnis zulässig. Eine generelle Genehmigung wird bilateral zwischen den Fachbereichen abgestimmt. Zudem sind folgende Auflagen zu beachten: - Straßenmusikanten dürfen den Straßenverkehr nicht behindern. - Spätestens nach 30 Minuten müssen sie den Standplatz wechseln. Der neue Standplatz muss sich außer Sicht- und Hörweite des vorherigen Standplatzes befinden. Eine Rückkehr zum vorherigen Standplatz ist erst nach Ablauf von zwei Stunden ab Vollziehung des Standplatzwechsels zulässig. - Elektrische Verstärkeranlagen dürfen keinesfalls benutzt werden. - Die Anweisungen von Polizei und Ordnungsbehörde sind zu beachten, auch wenn dadurch diese Erlaubnis erlischt. - Soweit diese Erlaubnis für mehrere Personen erteilt wird (siehe Anschriftenfeld), gilt diese nur beim gemeinsamen Auftritt als Gruppe am gleichen Ort. - Es dürfen keine Trommeln, Schlagzeuge oder ähnliches verwendet werden. - Das Spielen auf Veranstaltungen oder Märkten ohne gesonderte Erlaubnis ist auf dem jeweiligen Gelände nicht gestattet.Seite 3 von 5 Seite 4 „Sportmeile“ Bonn ist eine sehr bewegungsaktive Stadt. Das belegen nicht nur die hohen Zahlen der in den Vereinen organisierten Mitglieder, sondern darüber hinaus auch die vielen Bürger*innen, die sich individuell, also auch ohne eine Vereinsmitgliedschaft, sportlich betätigen. Ausgehend vom „Opernrasen“ soll es daher an einem noch festzulegenden Tag, ausgebreitet über das Rheinufer Gelegenheit für die Bonner Sportvereine geben, ihre sportlichen Angebote zu präsentieren. Der Querschnitt des Bonner Sportangebotes soll dargestellt werden, aber auch mehr Lust auf Bewegung machen. Das Ziel „Sport für alle“ steht in Bonn im Vordergrund. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Veranstaltungen: Für die Veranstaltungen wurden verschiedene Grundsätze formuliert, die im Rahmen der Durchführung Beachtung finden sollen. Nach Möglichkeit sollen alle Vorhaben kostenneutral gestaltet werden. Bislang stehen für o.g. Formate keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei der Finanzierung der geplanten Maßnahmen sollen daher Sponsoring-Möglichkeiten geprüft werden. Für sämtliche Veranstaltungsformate sind temporäre, öffentliche Sanitäranlagen sowie die hierfür benötigten Haushaltsmittel zu berücksichtigen. bonnorange wird bezüglich der Straßenreinigung ebenfalls beteiligt. Auswirkungen auf den MIV, Rad- und Fußgängerverkehr sind zu berücksichtigen. Begleitende Maßnahmen: Die Entwicklung eines Marketing-Konzepts, das auch die vorhandene Gastronomie stärker bewerben soll, sowie eine Anpassung des Wegeleitsystems zwecks stärkerer Fokussierung des Rheinufers werden geprüft. Je Schild ist mit Kosten von 400,00 Euro zzgl. MwSt. sowie einer Umsetzungsdauer von mehreren Monaten zu rechnen. Das Amt für Stadtgrün hat unabhängig von der Projektgruppenarbeit für das Aufstellen temporärer Gastronomie-Einrichtungen im gesamten Innenstadtbereich ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im Zuge dessen wurde auch ein Standort im Bereich Erzberger Ufer bis Fritz-Schröder- Ufer ausgeschrieben. Die Auswertung befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Die Verwaltung wird hierüber im Rahmen der Sitzung informieren. Die kurz vor dem Abschluss befindlichen Baumaßnahmen zur Neugestaltung des Rheinufers zwischen Kennedybrücke und KD-Pavillon sowie zur Sanierung der Asphaltdecke entlang der Gehwege am Rheinufer tragen bereits zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität am Bonner Rheinufer aus gestalterischer Hinsicht bei.Seite 4 von 5 Seite 5 Die Belebung der Opernwiese durch das Format "Opernrasen" sowie das vorhandene Programm am Alten Zoll / Stadtgarten bieten außerdem eine fruchtbare Grundlage, um aus der Innenstadt kommend, eine Verbindungsachse zum Bonner Rheinufer herzustellen, auf der o.g. Formate aufbauen sollen. Weiteres Vorgehen Die Umsetzbarkeit der verschiedenen Formate wird im Rahmen der Projektgruppe und bilateral durch die verschiedenen Fachbereiche weiterhin geprüft. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Sport- und Kulturverwaltung („Bonner Sommer“ - Opernrasen). Bis zur Sitzung wird außerdem eine Schätzung der voraussichtlich notwendigen Finanzmittel erfolgen. Zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses (23.04.2020) und der Bezirksvertretung Bonn (21.04.2020) wird die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage einbringen, die Maßnahmenvorschläge sowie die hierfür voraussichtlich notwendigen Finanzmittel beinhalten wird. Über die Ergebnisse der in dieser Mitteilungsvorlage aufgeführten Prüfungen wird die Verwaltung in der Sitzung oder mit o.g. Beschlussvorlage im nächsten Sitzungslauf informieren. Im Nachgang zur Sitzung des Rates am 06.02.2020 wurden in einer Information an die Fraktionen verschiedene weitere Veranstaltungen (z.B. Lesungen, „White Dinner“) thematisiert, deren Umsetzbarkeit sich als nicht durchführbar erwies. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de