190573-1 AA · Änderungsantrag
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Quelle-Ziel-Matrix auf Basis von Mobilfunkdaten für die Verkehrsplanung Antrag zur Vorlage 190573
Kerndaten
- Nummer
- 190573-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.046 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 190573-1 AA Antragsteller/in: Valentin Brückel, Die Sozialliberalen Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Quelle-Ziel-Matrix auf Basis von Mobilfunkdaten für die Verkehrsplanung Antrag zur Vorlage 190573 Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss 13.02.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird um folgenden Punkt ergänzt: 2. Die Erwerbung von Nutzungsrechten der angebotenen Daten mit dem Ziel der Veröffentlichung auf dem städtischen Open Data-Portal wird in die Ausschreibung aufgenommen. Begründung Die Bundestadt Bonn hat sich mit den „Leitlinien Open Government Data“ (OGD) zum Ziel gesetzt, der Öffentlichkeit von den städtischen Behörden erhobene Daten zur Verfügung zu stellen, sofern keine gravierenden Gründe, z. B. datenschutzrechtliche Bedenken dem entgegenstehen. Die Offenlegung der Daten hat das Ziel, die Transparenz politischer Entscheidungsprozesse zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern. Da es sich bei den aggregierten Datensätzen, mit Hilfe derer die Quelle-Ziel- Matrix beschafft werden soll, nicht um von der Stadt erhobene Daten handelt, müssen diese sogenannten Drittdaten von einem Telekommunikationsunternehmen erworben werden. Um diese Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, müssen vom Anbieter entsprechende Nutzungsrechte erworben werden. In den OGD-Leitlinien wird der Verwaltung diese Möglichkeit explizit eingeräumt. Zum Erwerb von Nutzungsrechten von Drittdaten heißt es dort: „Um auch solche Datenbestände zu öffnen, könnte die Stadtverwaltung Bonn künftig versuchen, bei entsprechenden Auftragsvergaben im Vorfeld Nutzungsrechte zu erwerben, die eine OGD-Verwendung ermöglichen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Antragssteller sind aufgrund der o.g. Aspekte der Auffassung, dass der Erwerb von Nutzungsrechten an den zu beschaffenden Daten zumindest als optionales Kriterium in die Ausschreibung aufgenommen werden sollte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de