190573 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Quelle-Ziel-Matrix auf Basis von Mobilfunkdaten für die Verkehrsplanung
Kerndaten
- Nummer
- 190573
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 02.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 190573 Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Quelle-Ziel-Matrix auf Basis von Mobilfunkdaten für die Verkehrsplanung Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss 21.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Beschaffung einer Quelle-Ziel-Matrix auf Basis von Mobilfunkdaten für die Verkehrsplanung wird zugestimmt. Begründung Die Stadt Bonn und die Region werden angesichts des anhaltenden Wachstums vor große Herausforderungen bei der Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger gestellt, sodass die Sicherstellung leistungsfähiger Mobilitätsangebote zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Bonn die Verkehrsbewegungen innerhalb der Stadt, sowie mit dem Umland, besser verstehen und mit Hilfe des Verkehrsmodells Maßnahmen entwickeln und bewerten. Hierbei bildet eine hochwertige Datenbasis die Grundlage für präzise Analysen und Prognosen in der Verkehrsplanung. Im Rahmen einer Quelle-Ziel-Analyse sollen alle Verkehrsbewegungen, zwischen einem Standort (Quelle) und einem Zielort (Ziel), erfasst werden, die in Bonn beginnen oder enden bzw. durch Bonn hindurchführen. Die Auswertung erfolgt in Form einer Quelle-Ziel-Matrix. Mit dieser lassen sich komplette Wege nachvollziehen, was zum Beispiel mit Daten aus Befragungen oder Messstellen allein nicht möglich ist. Die Quelle-Ziel-Matrix wird, unter strikter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, aus anonymisierten Daten aus dem Mobilfunknetz erstellt. Im regulären Geschäftsbetriebs der Mobilfunkanbieter fallen große Menge an Daten an, die vor allem dann entstehen, wenn die Mobilfunkgeräte mit dem Mobilfunkzellen kommunizieren. Es handelt sich dabei um im Regel- Netzbetrieb anfallende Daten. Solche Datenpunkte entstehen beispielsweise Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 bei Mobilfunkgesprächen, dem Versand von SMS, mobiler Internetnutzung, beim Ein- und Ausschalten des Mobilfunkgeräts, sowie durch periodische passive Events. Ein solches Ereignis umfasst eine anonyme ID (i.d.R. mit Informationen zu Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort auf PLZ-Basis), einem Zeitstempel sowie die Position der Funkzelle. Aus den einzelnen Datenpunkten werden vom Mobilfunkanbieter im weiteren Verfahren Verkehrsbewegungen aggregiert. Ein Rückschluss auf Einzelpersonen ist nicht möglich. Der Stadt Bonn kommen hierbei nur aggregierte Daten für einen zuvor definierten Betrachtungszeitraum zu. Abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Mobilfunkanbieter können sich Mobilfunkkunden, die keine anonymisierte Verwendung Ihrer Daten wünschen, im Sinne ihrer Datenhoheit von den Analysen abmelden. Das hier vorgeschlagene Vorgehen bietet gegenüber den bisherigen Verfahren deutliche Vorteile: Hohe Aussagekraft, da sehr große Stichprobe Durchgehende Erhebung des Verkehrs über alle Verkehrsmittel hinweg Hohe räumliche Genauigkeit (in der Regel <500 m) Flexible zeitliche Auswertemöglichkeiten: von einzelnen Stundenwerten an ausgewählten Tagen bis zu durchschnittlichen Jahreswerten Kostengünstiger als bisherige Verfahren (z.B. Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten) mit deutlich kleinerer Stichprobe Mehrwerte für die Verwaltung auch abseits der Verkehrsplanung (z.B. Informationen über die Herkunft der Tagesgäste für die Tourismusförderung) Die Ermittlung der Verkehrsbeziehungen über Mobilfunkdaten ist ein neues Verfahren. Die Stadt Bonn hat sich im Vorfeld mit anderen Kommunen bzw. Verkehrsverbünden, die bereits solche Daten bezogen haben, umfassend ausgetauscht. Die Kosten sollen zu jeweils 50 Prozent aus Haushaltsmitteln und zu 50 Prozent aus der ÖPNV-Pauschale des Landes nach §11(2) ÖPNV-Gesetz NRW finanziert werden. Datenschutzrechtliche Bewertung Die Projekte von zwei Telekommunikationsanbietern, die auf der Nutzung von Mobilfunkdaten basieren, wurden seinerzeit von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) begleitet. Im 26. Tätigkeitsbericht der BfDI unter Punkt 17.2.4.4 (Big Data im TK-Bereich), Seite 170, wurden die Projekte dargestellt. Es wird unter anderem erläutert, dass eine Anonymisierung von Daten nicht als Verarbeitung gilt und somit zulässig ist.Seite 2 von 4 Seite 3 Des Weiteren werden die Anonymisierungsverfahren grob erläutert. Im weiteren Verlauf des Berichtes wird aufgezeigt, dass nur Summen, z.B. wie viele Personen in einem vorgesehenen Zeitraum am potentiellen Standorten vorbeigelaufen sind, weitergegeben werden und die zur Verfügung gestellten Informationen nicht geeignet sind, Rückschlüsse auf einzelne Personen zuzulassen. Im seinem letzten, d.h. 27. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018, unter Punkt 15.2.5 (Digitale Geschäftsmodelle unter Nutzung von Mobilfunkdaten), Seite 108, zeigte der BfDI allerdings auf, dass diese Geschäftsmodelle unter der Datenschutzgrundverordnung neu bewertet werden müssen. Auf Nachfrage teilte das zuständige Referat 24 (Telekommunikation, Telemedien) des BfDI mit, dass die Geschäftsmodelle, die auf die Nutzung von Mobilfunkdaten basieren, vom BfDI zurzeit geprüft werden. Nach der Auffassung des BfDI stellte - nach dem alten Recht - die Anonymisierung keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten dar (wie auch im Tätigkeitsbericht 26 erwähnt und oben aufgezeigt). Mit dem In-Kraft- Treten der DSGVO sei der Rechtsbegriff der Verarbeitung allerdings erweitert worden. Eine Anonymisierung könnte nunmehr vom BfDI als Verarbeitungsschritt angesehen werden, der einer Rechtsgrundlage bedarf. Allerdings gibt es bei diesem Thema, ob eine Anonymisierung eine Verarbeitung darstellt oder nicht, unterschiedliche Rechtsauffassungen. Bis zur abschließenden Prüfung und Klärung dieser Frage, stellte der BfDI klar, dass die Daten von den Telekommunikationsanbietern beschafft werden können. Finanzielle Auswirkungen: Vergabeart x öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB x UVgO bzw. VgV 2. Halbjahr 2019 Max. 100.000 € (je 50.000,00 EUR aus der ÖPNV-Pauschale und der Individualverkehrsplanung) Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.07 Verkehrsplanung 529100 1.61.00.12.07.01 (IV) Innenauftrag 6100000 (ÖPNV- Pauschale)Seite 3 von 4 Seite 4 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de