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190538-2 AA · Änderungsantrag

Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen, Qualitätssicherung“ Antrag zur Vorlage 190538

Nummer
190538-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190538 Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen, Qualitätssicherung“

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Änderungsantrag
öffentlich
190538-2 AA
Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine
Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im
Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen,
Qualitätssicherung“
Antrag zur Vorlage 190538
Beratungsfolge
Inhalt des Änderungsantrags
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorEinrichtung einer Stelle E14 TVöD
für eine Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im Sachgebiet 53-01
„Arzneimittelwesen, Qualitätssicherung“ des Gesundheitsamtes eine
Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Landesministeriums einzuholen.
Für den Fall, dass das Land die Kosten für die von ihm durch Erlass der Stadt
Bonn auferlegten zusätzlichen Pflichtaufgaben nicht übernehmen wird, zeigt
der Oberbürgermeister dem Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(MAGS) an, dass die Übernahme der per Erlass zusätzlich auferlegten
Pflichtaufgaben mit dem bestehenden Personal nicht geleistet werden können.
Begründung
Der Oberbürgermeister führt in der Begründung seiner Beschlussvorlage u.a.
aus, dass durch Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(MAGS) das Aufgabenspektrum des Amtsapothekers deutlich angewachsen ist
und unmittelbar dadurch zusätzlicher Personalbedarf zur Erfüllung der
gesetzlichen Pflichtaufgaben entsteht. Aus Sicht der BBB-Fraktion liegt hier ein
Erstattungsanspruch nach § 1 Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes zur Regelung
eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens
gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-
Westfalen (Konnexitätsausführungsgesetz - KonnexAG) vor: „Führt die
Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender und übertragbarer
Aufgaben durch Gesetz oder Rechtsverordnung zu einer wesentlichen
Belastung der davon betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände, ist ein
entsprechender finanzieller Ausgleich (Belastungsausgleich) einschließlich
eines Verteilschlüssels zu schaffen.“
Antragsteller/in:
Bürger Bund Bonn, Marcel SchmittSeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de