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190538 · Beschlussvorlage

Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen, Qualitätssicherung“

Nummer
190538
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation 26.11.2019 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 05.12.2019 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190538-2 AA Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen, Qualitätssicherung“ Antrag zur Vorlage 190538
  2. 190538-1 AA Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen, Qualitätssicherung“ Antrag zur Vorlage 190538

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Beschlussvorlage
öffentlich
190538
Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine
Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im
Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen,
Qualitätssicherung“
Beratungsfolge
Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Anhörung
Hauptausschuss 05.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine Amtsapothekerin/einen
Amtsapotheker im Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen,
Qualitätssicherung“ des Gesundheitsamtes wird zugestimmt.
2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der
Stellenplanfortschreibung 2021/2022 geschaffen.
3. Für das Jahr 2020 werden die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten
überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem
Gesamthaushalt.
Begründung
Im Sachgebiet 53-01 ist derzeit ein Pharmazeut als Amtsapotheker eingesetzt.
Ihm obliegt unter anderem die Aufsicht aller Bonner Apotheken. Damit
verbunden sind amtliche Besichtigungen vor Ort und entsprechende
Nachbereitungen. Die Besichtigungen sind von hohem öffentlichen Interesse,
da hier die Einhaltung der Vorschriften des Apotheken-, Arzneimittel- und
Betäubungsmittelrechtes zu überprüfen ist. Neben den Regelinspektionen
werden Nach- sowie anlassbezogene Besichtigungen durchgeführt.
Durch Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ist
das Aufgabenspektrum des Amtsapothekers deutlich angewachsen, was
Auslöser für eine Überprüfung des Personalbedarfs in diesem Bereich war.
Zunächst wurde mit Erlass des MAGS vom 05.02.2018 geregelt, dass die
Inspektionen von den fünf Schwerpunktapotheken detaillierter erfolgen müssen.
Hierdurch ergibt sich aufgrund eines neuen – 146 Prüfpunkte umfassenden –
Kataloges ein erhöhter Zeitaufwand.
Ferner wurde mit einem weiteren Erlass des MAGS vom 16.11.2018 festgelegt,
dass neben den schon bestehenden Überwachungstätigkeiten nun auch
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 3

Seite 2
unangemeldete Personalkontrollen in sämtlichen Apotheken durchzuführen
sind.
Weiter wurde der Turnus von Apothekeninspektionen von einem vierjährigen
Intervall auf ein dreijähriges Intervall verkürzt. Dies hat zur Folge, dass statt
bisher ca. 25 Apotheken, nun ca. 34 Apotheken jährlich inspiziert werden
müssen.
Eine weitere Zunahme des Arbeitsaufwandes ist durch zwei neue Apotheken
zu erwarten. Dadurch erhöht sich die Anzahl der städtischen Apotheken von
100 auf 102.
Mit der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine Pharmazeutin/ einen
Pharmazeuten, die im Umfang von 0,75 VZÄ besetzt werden soll, soll dem
Aufgabenzuwachs begegnet werden. In dem zusätzlichen Personalbedarf ist
auch ein Anteil für die Aufgaben der Chemikaliensicherheit enthalten, die
zukünftig dem Gesundheitsamt zugeordnet sind. Sollte sich hier künftig ein
quantifizierbarer Mehrbedarf ergeben, wird die Verwaltung die
Personalausstattung erneut prüfen. Darüber hinaus ist auch ein kleiner Anteil
für die Abarbeitung zwischenzeitlich angefallener Rückstände enthalten. Nach
Abarbeitung können die dann freiwerdenden Kapazitäten zusätzlich in andere
Tätigkeiten investiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.07.00 Gesundheitsdienste
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag ab 2020 Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2020
Noch bereit-
zustellen ab
2020
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
71.900,00 EUR 153000700/7
0.1000
./. 71.900,00 EUR Gesamthaushalt
Einzahlungen /
Erträge
./.
Haushaltsbelastung
jährlich
71.900,00 EUR
Anlage/nSeite 2 von 3

Seite 3
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de