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190538-1 AA · Änderungsantrag

Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen, Qualitätssicherung“ Antrag zur Vorlage 190538

Nummer
190538-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation 26.11.2019 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 190538 Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen, Qualitätssicherung“

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Änderungsantrag
öffentlich
190538-1 AA
Einrichtung einer Stelle E14 TVöD für eine
Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im
Sachgebiet 53-01 „Arzneimittelwesen,
Qualitätssicherung“
Antrag zur Vorlage 190538
Beratungsfolge
Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Einrichtung einer Stelle E14
TVöD für eine Amtsapothekerin/einen Amtsapotheker im Sachgebiet 53-
01 „Arzneimittelwesen, Qualitätssicherung“ des Gesundheitsamtes eine
Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Landesministeriums
einzuholen. Für den Fall, dass das Land die Kosten für die von ihm
durch Erlass der Stadt Bonn auferlegten zusätzlichen Pflichtaufgaben
nicht übernehmen wird, zeigt der Oberbürgermeister dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an, dass die Übernahme der
per Erlass zusätzlich auferlegten Pflichtaufgaben mit dem bestehenden
Personal nicht geleistet werden kann.
Begründung
Der Oberbürgermeister führt in der Begründung seiner Beschlussvorlage u.a.
aus, dass durch Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(MAGS) das Aufgabenspektrum des Amtsapothekers deutlich angewachsen ist
und unmittelbar dadurch zusätzlicher Personalbedarf zur Erfüllung der
gesetzlichen Pflichtaufgaben entsteht. Aus Sicht der BBB-Fraktion liegt hier ein
Erstattungsanspruch nach § 1 Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes zur Regelung
eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens
gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-
Antragsteller/in:
Bürger Bund Bonn, Barbara IngenkampSeite 1 von 2

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Westfalen (Konnexitätsausführungsgesetz - KonnexAG) vor: „Führt die
Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender und übertragbarer
Aufgaben durch Gesetz oder Rechtsverordnung zu einer wesentlichen
Belastung der davon betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände, ist ein
entsprechender finanzieller Ausgleich (Belastungsausgleich) einschließlich
eines Verteilschlüssels zu schaffen.“
Angesichts der städtischen Personalkostenentwicklung sollte sich die Stadt
Bonn bestehende Erstattungsansprüche nach dem KonnexAG künftig vor der
Einrichtung entsprechender neuer Stellen durch die zuständigen Stellen des
Landes bestätigen lassen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de