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190482-3 · Beschlussvorlage

Bürgerantrag:Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

Nummer
190482-3
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190482 Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

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Beschlussvorlage
öffentlich
190482-3
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag:Erhalt des Rathauses und
Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der
Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Anhörung
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt, der Ziffer 1 der nachstehenden Empfehlung des
Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale
Agenda nicht zu folgen:
1. Das Rathaus im Stadtbezirk Bad Godesberg (Altbau, Kurfürstenallee 2-3)
soll auch künftig für bürgernahe Bürgerdienste (insbesondere Meldeamt
und Trauzimmer) für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger
erhalten bleiben. Dafür und ebenso für die Nutzung durch die
Kommunalpolitik müssen ausreichend Räumlichkeiten vorgehalten und
angemessen ausgestattet werden.
2. Für den Fall, dass die Ansiedlung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-
BRS) auf Grundstücken der kurfürstlichen Zeile gewünscht wird, macht die
Stadt keine Zusagen hinsichtlich der in kommunalem Eigentum
befindlichen Standorte Musikschule, Haus an der Redoute und
Kurfürstenbad sowie den Redoutenpark.
3. Eine integrative Nutzung des Rathauses durch Bezirksverwaltung und -
politik mit den o.g. Bürgerdiensten einerseits und durch die H-BRS
andererseits wird für möglich und durchaus sinnvoll gehalten.
4. Eine Veräußerung des Gebäudes Kurfürstenallee 2-3 (Altbau) sollte
allerdings möglichst nicht und wenn doch, dann nur im Wege einer
Erbbauregelung an das Land NRW erfolgen. Sollte Letztere – wider
Erwarten – auch nicht umsetzbar sein, ist in einem Kaufvertrag mit dem
Land NRW vertraglich sicherzustellen, dass die Immobilie nur an die Stadt
Bonn zurückverkauft werden kann und somit ein Verkauf an Dritte
ausgeschlossen wird.Seite 1 von 4

Seite 2
Begründung
Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf einen einstimmigen
Beschluss des Ausschusses für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und
Lokale Agenda vom 28.05.2020. Der zugrunde liegende Bürgerantrag vom
21.10.2019 mit der DS-Nr. 190482 wurde erstmals in der Sitzung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 11.12.2019 angehört und mit
Stellungnahme der Verwaltung als erledigt erklärt. In der davor terminierten
Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und
Lokale Agenda war der Bürgerantrag nicht auf die Tagesordnung
aufgenommen worden. Dies geschah ebenfalls bei der darauf folgenden
Sitzung des Bürgerausschusses am 23.01.2020. Der Antragsteller ergänzte
daraufhin seinen Bürgerantrag mit einer Stellungnahme vom 07.02.2020. Bei
der folgenden Sitzung am 04.03.2020 wurde der Tagesordnungspunkt
ebenfalls nicht aufgenommen, die Sitzung am 29.04.2020 fiel aus. Der
Bürgerantrag samt ergänzender Stellungnahme wurde schließlich in der
Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und
Lokale Agenda am 28.05.2020 vom Antragsteller vorgestellt und unverändert
beschlossen.
Die Verwaltung hatte in ihren Stellungnahmen ihre Einschätzung zu den
einzelnen Punkten dargelegt und erläutert, warum zum jetzigen Zeitpunkt vor
allem zu Punkt 1 keine abschließende Antwort gegeben werden kann. Da sich
keine neueren Entwicklungen in dieser Angelegenheit ergeben haben, hält die
Verwaltung an ihrer bisherigen Haltung fest und empfiehlt daher, der Ziffer 1
des Beschlussvorschlages nicht zu folgen. Ziffer 2 kann als erledigt angesehen
werden, da die Musikschule, das Haus an der Redoute, das Kurfürstenbad und
der Redoutenpark nicht Gegenstand der Gespräche mit der Hochschule Bonn-
Rhein-Sieg waren. Die Umsetzung der Ziffern 3 und 4 ist abhängig von den
noch nicht abgeschlossenen Abstimmungsgesprächen, wobei zu Ziffer 4
mitgeteilt werden kann, dass die Verwaltung beabsichtigt, im Sinne des
Antragstellers zu verfahren, sollten die Gespräche zwischen Land und
Hochschule zu dem Ergebnis kommen, die Ansiedlung der Hochschule in dem
Gebäude der Kurfürstenallee 2-3 vorzunehmen.
- - -
Die Stellungnahmen der Verwaltung sind nachstehend noch einmal aufgeführt.
Inhalt der Stellungnahme (DS-Nr.:190482-1):
Zu Punkt 1
Aussagen zu konkrete Planungen hinsichtlich einer möglichen, künftigen
gemeinsamen Nutzung durch Verwaltung, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und
Politik, können erst dann gemacht werden, wenn tatsächlich feststeht, in
welchem Umfang eine Nutzung durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
beabsichtigt ist.Seite 2 von 4

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Zu Punkt 2
- Im Dezember 2018 hat die Verwaltung informiert, dass der Oberbürgermeister
dem Rat der Stadt vorschlagen würde, ihr bisher selbst genutztes Areal
Kurfürstenallee 2-3 (Kurfürstliche Zeile Rathaus Godesberg) und ggf. weitere
Gebäude der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für einen Cyber-Sicherheits-
Campus dauerhaft zu übertragen, sofern das Land NRW die beantragte
Förderung des Vorhabens bewilligt. (DS.-Nr. 1910052)
- Die Musikschule, das Haus an der Redoute, das Kurfürstenbad und der
Redoutenpark sind nicht Gegenstand der Gespräche mit der Hochschule Bonn-
Rhein-Sieg.
Punkt 3
Stadt und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg halten an ihrem Ziel fest, dass eine
Dependance der Hochschule an der Kurfürstlichen Zeile angesiedelt werden
soll. Jedoch sind die Gespräche zwischen Land und Hochschule noch nicht
abgeschlossen. Bis diese Ergebnisse vorliegen und eine konkrete Planung der
räumlichen Erfordernisse vorliegt, hält die Verwaltung eine Festlegung darüber,
welche unterschiedlichen Nutzungen parallel möglich sind, nicht für sinnvoll.
Punkt 4
Wie die Verwaltung im Dezember 2018 ausgeführt hat (DS.-Nr. 1910052), soll
Basis eines etwaigen Vertrags zwischen Stadt und Hochschule Bonn-Rhein-
Sieg ein Erbbaurecht sein. Auch eine Veräußerung kann in Erwägung gezogen
werden. Da die Gespräche zwischen Land und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit noch keine konkretere Aussage
seitens der Verwaltung getroffen werden. Nach erfolgter Verhandlung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Verwaltung den zuständigen
politischen Gremien eine Beschlussfassung vorlegen.
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme zur Ergänzung des Antragstellers vom
07.02.2020 ( DS-Nr.:190482-2):
Ergänzend insbesondere zu den Punkten 1 und 3 der Stellungnahme der
Verwaltung vom 20.11.2019 sei auf die aktuelle Mitteilungsvorlage
„Entscheidung des Landes NRW über die Förderung der Pilotphase des
Projektes „Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen“ mit der Drucksachen-Nr.
200498 verwiesen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Presseerklärung vom 7.2.2020 mitgeteilt,
dass es die Einrichtung von Studiengängen zur Cybersicherheit des
sogenannten Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen mit sechs Millionen Euro für
die nächsten drei Jahre fördern wird. Die neuen Studienangebote werden an
den Hochschulen Bonn-Rhein-Sieg und Niederrhein eingerichtet. DasSeite 3 von 4

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zuständige Ministerium wird die Pilotphase des Projektes „Cyber-Campus
Nordrhein-Westfalen“ eng begleiten und das Projekt im Jahr 2022 evaluieren.
Die zugesagte Finanzierung der Pilotphase bis Ende 2023 dient ausschließlich
der Einrichtung der o.a. Studiengänge. Finanzmittel für den infrastrukturellen
Auf- oder Ausbau von Liegenschaften für die Hochschulen sind von Seiten des
Ministeriums derzeit nicht vorgesehen. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wird
die Pilotphase des neuen Studienangebots am Campus Sankt Augustin
realisieren.
Im Hinblick auf einen Beginn des Probebetriebes ab Wintersemester 2020/2021
hatte die Verwaltung in Bad Godesberg verfügbare Objekte auf dem
Büroimmobilienmarkt für die Hochschule ermittelt, da ein Bezug der
Kurfürstlichen Zeile bekanntlich erst nach einer Sanierung möglich wäre.
Darüber finden derzeit Gespräche mit dem Land und der Hochschule statt.
Inwieweit städtische Gebäude in der Kurfürstenallee (s. DS-Nr. 1910052) in
Zukunft von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg genutzt werden können, ist somit
derzeit offen. Die Stadt und die Hochschule werden gemeinsam die
Möglichkeiten einer Finanzierung des Vorhabens im Hinblick auf mögliche
Fördermittelgeber eruieren.
Da die zukünftige Nutzung städtischer Gebäude in der Kurfürstenallee durch
die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg somit derzeit nicht sicher ist, können in
diesem Zusammenhang die Fragen, die ergänzend zu dem Bürgerantrag von
den Antragstellern am 7.2.2020 gestellt wurden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht
beantwortet werden.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 05:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de