190482-3 · Beschlussvorlage
Bürgerantrag:Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 190482-3
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190482-3 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag:Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Anhörung Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung empfiehlt, der Ziffer 1 der nachstehenden Empfehlung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda nicht zu folgen: 1. Das Rathaus im Stadtbezirk Bad Godesberg (Altbau, Kurfürstenallee 2-3) soll auch künftig für bürgernahe Bürgerdienste (insbesondere Meldeamt und Trauzimmer) für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Dafür und ebenso für die Nutzung durch die Kommunalpolitik müssen ausreichend Räumlichkeiten vorgehalten und angemessen ausgestattet werden. 2. Für den Fall, dass die Ansiedlung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H- BRS) auf Grundstücken der kurfürstlichen Zeile gewünscht wird, macht die Stadt keine Zusagen hinsichtlich der in kommunalem Eigentum befindlichen Standorte Musikschule, Haus an der Redoute und Kurfürstenbad sowie den Redoutenpark. 3. Eine integrative Nutzung des Rathauses durch Bezirksverwaltung und - politik mit den o.g. Bürgerdiensten einerseits und durch die H-BRS andererseits wird für möglich und durchaus sinnvoll gehalten. 4. Eine Veräußerung des Gebäudes Kurfürstenallee 2-3 (Altbau) sollte allerdings möglichst nicht und wenn doch, dann nur im Wege einer Erbbauregelung an das Land NRW erfolgen. Sollte Letztere – wider Erwarten – auch nicht umsetzbar sein, ist in einem Kaufvertrag mit dem Land NRW vertraglich sicherzustellen, dass die Immobilie nur an die Stadt Bonn zurückverkauft werden kann und somit ein Verkauf an Dritte ausgeschlossen wird.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda vom 28.05.2020. Der zugrunde liegende Bürgerantrag vom 21.10.2019 mit der DS-Nr. 190482 wurde erstmals in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 11.12.2019 angehört und mit Stellungnahme der Verwaltung als erledigt erklärt. In der davor terminierten Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda war der Bürgerantrag nicht auf die Tagesordnung aufgenommen worden. Dies geschah ebenfalls bei der darauf folgenden Sitzung des Bürgerausschusses am 23.01.2020. Der Antragsteller ergänzte daraufhin seinen Bürgerantrag mit einer Stellungnahme vom 07.02.2020. Bei der folgenden Sitzung am 04.03.2020 wurde der Tagesordnungspunkt ebenfalls nicht aufgenommen, die Sitzung am 29.04.2020 fiel aus. Der Bürgerantrag samt ergänzender Stellungnahme wurde schließlich in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda am 28.05.2020 vom Antragsteller vorgestellt und unverändert beschlossen. Die Verwaltung hatte in ihren Stellungnahmen ihre Einschätzung zu den einzelnen Punkten dargelegt und erläutert, warum zum jetzigen Zeitpunkt vor allem zu Punkt 1 keine abschließende Antwort gegeben werden kann. Da sich keine neueren Entwicklungen in dieser Angelegenheit ergeben haben, hält die Verwaltung an ihrer bisherigen Haltung fest und empfiehlt daher, der Ziffer 1 des Beschlussvorschlages nicht zu folgen. Ziffer 2 kann als erledigt angesehen werden, da die Musikschule, das Haus an der Redoute, das Kurfürstenbad und der Redoutenpark nicht Gegenstand der Gespräche mit der Hochschule Bonn- Rhein-Sieg waren. Die Umsetzung der Ziffern 3 und 4 ist abhängig von den noch nicht abgeschlossenen Abstimmungsgesprächen, wobei zu Ziffer 4 mitgeteilt werden kann, dass die Verwaltung beabsichtigt, im Sinne des Antragstellers zu verfahren, sollten die Gespräche zwischen Land und Hochschule zu dem Ergebnis kommen, die Ansiedlung der Hochschule in dem Gebäude der Kurfürstenallee 2-3 vorzunehmen. - - - Die Stellungnahmen der Verwaltung sind nachstehend noch einmal aufgeführt. Inhalt der Stellungnahme (DS-Nr.:190482-1): Zu Punkt 1 Aussagen zu konkrete Planungen hinsichtlich einer möglichen, künftigen gemeinsamen Nutzung durch Verwaltung, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und Politik, können erst dann gemacht werden, wenn tatsächlich feststeht, in welchem Umfang eine Nutzung durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beabsichtigt ist.Seite 2 von 4 Seite 3 Zu Punkt 2 - Im Dezember 2018 hat die Verwaltung informiert, dass der Oberbürgermeister dem Rat der Stadt vorschlagen würde, ihr bisher selbst genutztes Areal Kurfürstenallee 2-3 (Kurfürstliche Zeile Rathaus Godesberg) und ggf. weitere Gebäude der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für einen Cyber-Sicherheits- Campus dauerhaft zu übertragen, sofern das Land NRW die beantragte Förderung des Vorhabens bewilligt. (DS.-Nr. 1910052) - Die Musikschule, das Haus an der Redoute, das Kurfürstenbad und der Redoutenpark sind nicht Gegenstand der Gespräche mit der Hochschule Bonn- Rhein-Sieg. Punkt 3 Stadt und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg halten an ihrem Ziel fest, dass eine Dependance der Hochschule an der Kurfürstlichen Zeile angesiedelt werden soll. Jedoch sind die Gespräche zwischen Land und Hochschule noch nicht abgeschlossen. Bis diese Ergebnisse vorliegen und eine konkrete Planung der räumlichen Erfordernisse vorliegt, hält die Verwaltung eine Festlegung darüber, welche unterschiedlichen Nutzungen parallel möglich sind, nicht für sinnvoll. Punkt 4 Wie die Verwaltung im Dezember 2018 ausgeführt hat (DS.-Nr. 1910052), soll Basis eines etwaigen Vertrags zwischen Stadt und Hochschule Bonn-Rhein- Sieg ein Erbbaurecht sein. Auch eine Veräußerung kann in Erwägung gezogen werden. Da die Gespräche zwischen Land und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit noch keine konkretere Aussage seitens der Verwaltung getroffen werden. Nach erfolgter Verhandlung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien eine Beschlussfassung vorlegen. Inhalt der ergänzenden Stellungnahme zur Ergänzung des Antragstellers vom 07.02.2020 ( DS-Nr.:190482-2): Ergänzend insbesondere zu den Punkten 1 und 3 der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.11.2019 sei auf die aktuelle Mitteilungsvorlage „Entscheidung des Landes NRW über die Förderung der Pilotphase des Projektes „Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen“ mit der Drucksachen-Nr. 200498 verwiesen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Presseerklärung vom 7.2.2020 mitgeteilt, dass es die Einrichtung von Studiengängen zur Cybersicherheit des sogenannten Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen mit sechs Millionen Euro für die nächsten drei Jahre fördern wird. Die neuen Studienangebote werden an den Hochschulen Bonn-Rhein-Sieg und Niederrhein eingerichtet. DasSeite 3 von 4 Seite 4 zuständige Ministerium wird die Pilotphase des Projektes „Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen“ eng begleiten und das Projekt im Jahr 2022 evaluieren. Die zugesagte Finanzierung der Pilotphase bis Ende 2023 dient ausschließlich der Einrichtung der o.a. Studiengänge. Finanzmittel für den infrastrukturellen Auf- oder Ausbau von Liegenschaften für die Hochschulen sind von Seiten des Ministeriums derzeit nicht vorgesehen. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wird die Pilotphase des neuen Studienangebots am Campus Sankt Augustin realisieren. Im Hinblick auf einen Beginn des Probebetriebes ab Wintersemester 2020/2021 hatte die Verwaltung in Bad Godesberg verfügbare Objekte auf dem Büroimmobilienmarkt für die Hochschule ermittelt, da ein Bezug der Kurfürstlichen Zeile bekanntlich erst nach einer Sanierung möglich wäre. Darüber finden derzeit Gespräche mit dem Land und der Hochschule statt. Inwieweit städtische Gebäude in der Kurfürstenallee (s. DS-Nr. 1910052) in Zukunft von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg genutzt werden können, ist somit derzeit offen. Die Stadt und die Hochschule werden gemeinsam die Möglichkeiten einer Finanzierung des Vorhabens im Hinblick auf mögliche Fördermittelgeber eruieren. Da die zukünftige Nutzung städtischer Gebäude in der Kurfürstenallee durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg somit derzeit nicht sicher ist, können in diesem Zusammenhang die Fragen, die ergänzend zu dem Bürgerantrag von den Antragstellern am 7.2.2020 gestellt wurden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de