← Vorlagen

190482 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

Nummer
190482
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
14.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.04.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190482-2 ST Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg
  2. 190482-1 Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg
  3. 190482-3 Bürgerantrag:Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (13.723 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190482
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
21.10.2019
Bürgerantrag :
Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den
Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Anhörung
Der Antrag thematisiert den Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den
Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag. Die vom Antragsteller beigefügte Anlage enthält
Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen , sie wird den
Beratungsunterlagen nicht beigefügt.
Anlage/n
1 Bürgerantrag vom 21.10.2019 (öffentlich)
2 Bürgerantrag vom 21.10.2019 komplett (nichtöffentlich)
3 Stellungnahme Antragsteller vom 07.02.2020 (öffentlich)Seite 1 von 6

1
Bürger.Bad.Godesberg e.V.
Herrn 21.10.2019
Oberbürgermeister S r i d h a r a n
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW --- Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den
Erhalt von Objekten in der kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg
Im Auftrag des Vereins Bürger.Bad.Godesberg e.V. (B.B.G.) beantrage ich, dass das
Rathaus im Stadtbezirk Bad Godesberg (Altbau, Kurfürstenallee 2-3) auch künftig für
bürgernahe Bürgerdienste (insbesondere Meldeamt und Trauzimmer) für die Bad
Godesberger Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Dafür und ebenso für die Nutzung
durch die Kommunalpolitik müssen ausreichend Räumlichkeiten vorgehalten und
angemessen ausgestattet werden.
Für den Fall, dass die Ansiedlung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) auf
Grundstücken der kurfürstlichen Zeile gewünscht wird, darf die Stadt keine Zusagen
hinsichtlich der in kommunalem Eigentum befindlichen Standorte Musikschule, Haus an der
Redoute und Kurfürstenbad sowie den Redoutenpark machen.
Was das Rathaus Kurfürstenallee 2-3 betrifft, so hält der Verein B.B.G. eine integrative
Nutzung des Rathauses durch Bezirksverwaltung und -politik mit den o.g. Bürgerdiensten
einerseits und durch die H-BRS andererseits für möglich und durchaus sinnvoll.
Eine Veräußerung des Gebäudes Kurfürstenallee 2-3 (Altbau) sollte allerdings möglichst
nicht und wenn doch, dann nur im Wege einer Erbbauregelung an das Land NRW erfolgen.
Sollte Letztere – wider Erwarten – auch nicht umsetzbar sein, ist in einem Kaufvertrag mit
dem Land NRW vertraglich sicherzustellen, dass die Immobilie nur an die Stadt Bonn
zurückverkauft werden kann und somit ein Verkauf an Dritte ausgeschlossen wird.Seite 2 von 6

2
Begründung:
1. 2009 haben die Bad Godesberger Bürger/innen im erfolgreichen Bürgerbegehren „Rettet
das Rathaus und die Redoute“ mit über 10.000 Stimmen für den Erhalt ihres Rathauses ihre
Unterschrift geleistet. Der Rat hat damals die Verkaufsvorbereitungen eingestellt.
Die jahrelange Vernachlässigung des Gebäudes haben die Oberbürgermeister und die
Parteien der jeweiligen Ratskoalition sowie die Verwaltung zu verantworten. Es ist daher
nicht richtig, dass nunmehr wieder die Bürger/innen die Konsequenzen tragen müssen.
Im Leitbildprozess 2018 wurde diese Forderung der Bürger/innen durch eine deutliche Zahl
an Nennungen wiederholt. Wir erwarten, dass dieser Bürgerwille ernst genommen und
umgesetzt wird.
Ein bedingungsloser Verkauf des Rathauses an nicht kommunale Einrichtungen ist
abzulehnen, denn es ist das historische Eigentum der Bürger/innen und hat
identitätsstiftende Funktion für Bad Godesberger Bürger/innen. Ein solch wichtiges Gebäude
darf keine beliebige Verfügungsmasse sein.
2. Die H-BRS und eine große Zahl der Bad Godesberger Bürgerschaft sowie der Bad
Godesberger und Bonner Politik wünschen die Ansiedlung einer Dependance dieser
Hochschule in Bad Godesberg.
Auch der Verein B.B.G. hält eine solche Ansiedlung im Interesse einer davon zu
erwartenden zukunftsgerichteten positiven Entwicklung Bad Godesbergs für sehr wichtig und
wünschenswert. Er würde daher eine entsprechende positive Entscheidung der dafür
zuständigen Landesregierung NRW nachdrücklich begrüßen.
Der Verein B.B.G. hält eine integrative Nutzung der Gebäude rund um die Kurfürstliche Zeile
durch ein Nebeneinander von einem potentiellen Dependence-Standort der Hochschule
Bonn- Rhein-Sieg, bürgernahem Rathaus mit Stadtbezirksverwaltung und Bürgerdiensten,
attraktivem Hallenbad und Musikschule für möglich und sieht darin eine wertvolle
Entwicklung für den Stadtbezirk.
3. Laut „Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn“ wurde die neue Stadt
Bonn damals verpflichtet, für eine „gleichmäßige Entwicklung ihres Gebietes zu sorgen“. Die
vier Bonner Stadtbezirke werden jedoch ungleich behandelt, wenn ausgerechnet Bad
Godesberg als zweitgrößter Stadtbezirk mit seinen 75.000 Einwohnern sein Rathaus
verkaufen oder an diesem für Bad Godesberg wichtigen Standort aufgeben soll, während
alle anderen Stadtbezirke ihr Rathaus behalten können und somit auch Räumlichkeiten für
vielfältige Veranstaltungen (u.a. auch für Brauchtumsaktionen, wie z.B. Rathauserstürmung
an Karneval) zur Verfügung haben und nutzen können - Bad Godesberg aber nicht. Im
Rathaus bringt die Bürgerschaft auch ihren Stolz auf ihre Stadt bzw. ihren Stadtbezirk zum
Ausdruck. Dies zeigt sich deutlich beim Rathaus der Stadt Bonn, dem Rathaus Hardtberg
und dem Rathaus in Beuel. In der überwiegenden Zahl der Städte und Gemeinden in
Deutschland verhält es sich ebenso.
4. Ein Rathaus ist mehr als ein Dienstleistungsbüro, das in irgendeinem angemieteten
Gebäude untergebracht werden kann; es wird als Identifikationspunkt von der Bürgerschaft
und von Gästen wahrgenommen:
Es ist nicht nur eine Anlaufstelle für Bürger/innen und Neubürger (einschl. Studenten),
sondern auch für auswärtige Gäste.Seite 3 von 6

3
Die Bezirksvertretung soll lt. der GO NRW das politische Verantwortungsbewusstsein der
Bürgerinnen und Bürger erhalten und stärken. Dies ist am besten erleb- und erfahrbar im
eigenen Rathaus.
„Der Bezirksbürgermeister unterstützt den Oberbürgermeister bei der Wahrnehmung von
Repräsentationsaufgaben im Stadtbezirk.“ Dies kommt z. B. auch zum Tragen bei der Pflege
der Städtepartnerschaften Bad Godesbergs. Somit hat der Bezirksbürgermeister auch einen
Amtssitz, derzeit im Haus an der Redoute, mit einem Empfangssaal für hohe Gäste. Dazu
sollten ein Trauzimmer, Sitzungsräume und ein Ratssaal gehören. Es ist für uns
Bürger/innen nicht nachvollziehbar, warum die gewählten Vertreter/innen unseres
Stadtbezirks auf diesen ihnen selbstverständlich zustehenden Ratssaal verzichten und
stattdessen gastronomisch bewirtschaftete Räume anmieten lassen.
5. Die Bürgerdienste in Bad Godesberg in angemietete Räume zu verlegen, ist für einen so
großen Stadtbezirk nicht angemessen.
Die Bürgerinnen und Bürger brauchen Ankerpunkte, Identifikationspunkte, um sich
heimisch zu fühlen. Es gibt in unserer Gesellschaft den Werteverfall bzw. Werteverlust, auch
eine gewisse Orientierungslosigkeit. Dass dies bereits zu erheblichen Problemen in der
Gesellschaft geführt hat, ist bekannt (z.B. Verrohung der Sprache, Gewalt, abnehmende
Akzeptanz der Autorität von Exekutivorganen, usw.). Auch in diesem Zusammenhang muss
die Geringschätzung eines Rathauses gesehen werden, wenn ihm nur noch eine angeblich
„stetig abnehmende Verwaltungshandlung“ zugeordnet wird.
Die Anmietung von Verwaltungsräumen ist von Mietpreisschwankungen auf dem
Immobilienmarkt abhängig und grundsätzlich teurer als die Nutzung eigener Gebäude.
Hierzu hat der Verein Bürger.Bad.Godesberg zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad
Godesberg im Februar 2019 eine Berechnung vorgelegt (s. Anlage), die dies untermauert.Seite 4 von 6

Vereinsadresse: Bürger.Bad.Godesberg e.V. Sparkasse KölnBonn
c/o Joachim Schäfer, In der Kumme 55, 53175 Bonn IBAN: DE33 3705 0198 1934 0770 98
Telefon: 01775761742 oder 0228 3868958 Volksbank Bonn Rhein-Sieg
E-Mail: info@buergerbadgodesberg.de IBAN: DE95 3806 0186 1906 3650 10
Internet: www.buergerbadgodesberg.de
Freitag, 7. Februar 2020
Betreff: Bürgerantrag „Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der
Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg“
Bezug: Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda
(Bürgerausschuss) am 23.01.2020
Stellungnahme der Verwaltung 190482-1
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten die Vertagung unseres Bürgerantrags zum Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt
von Objekten in der kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg nutzen, um auf die Stellungnahme der Verwaltung
einzugehen und unsere Erwartungen an die politischen Vertreter deutlicher zu machen.
Es geht uns bei der Entscheidung zu unserem Bürgerantrag nicht um „Aussagen zu konkreten Planungen“, wie
uns das von der Verwaltung wiederholt unterstellt wird, sondern um grundsätzliche politische
Rahmenbedingungen für die Nutzung der in städtischem Eigentum befindlichen Kurfürstenallee 2-3 (Kurfürstliche
Zeile Rathaus Bad Godesberg).
Der Verein Bürger.Bad.Godesberg unterstützt ausdrücklich die Ansiedlung einer Hochschule in Bad Godesberg.
Allerdings erwarten wir bei einer beabsichtigten Ansiedlung in der Kurfürstenallee 2-3 eine integrative Nutzung
von Hochschule und Kommune, so dass insbesondere Bürgerdienste mit persönlichem Kontakt der
Bürger (wie bspw. Meldeamt, Behindertenangelegenheiten, Wohngeldbeantragung oder Trauzimmer) dezentral
am bewährten identifikationsstiftenden Standort erhalten bleiben und nach Möglichkeit zeitlich ausgebaut
werden. Insofern sprechen wir uns gegen einen bedingungslosen Verkauf städtischen Eigentums zum
bestmöglichen Preis aus.
Auch wenn Digitalisierung zukünftig den Bedarf für persönliche Bürgerdienste bestimmter Bürgergruppen
reduzieren kann, erwarten wir als Bürger, dass die Stadt immer auch im Rathaus des Stadtbezirks persönlich
erreichbar ist. Dies ist insbesondere aber nicht nur für ältere Mitbürger, Bürger mit geringem Einkommen oder
Bürger mit Gehbehinderungen sehr wichtig. Einen vollständigen Ersatz von dezentralen Einrichtungen in den
Stadtbezirken durch Digitalisierung beurteilen wir als ebenso unrealistisch wie das vor Jahrzehnten propagierte
„papierlose Büro“.
Bundesstadt Bonn
Dezernat OB
Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung
BürgerbüroSeite 5 von 6

Vereinsadresse: Bürger.Bad.Godesberg e.V. Sparkasse KölnBonn
c/o Joachim Schäfer, In der Kumme 55, 53175 Bonn IBAN: DE33 3705 0198 1934 0770 98
Telefon: 01775761742 oder 0228 3868958 Volksbank Bonn Rhein-Sieg
E-Mail: info@buergerbadgodesberg.de IBAN: DE95 3806 0186 1906 3650 10
Internet: www.buergerbadgodesberg.de
Die Ansiedlung einer Hochschule an diesem Standort bietet insbesondere verschiedene Vorteile, wenn die
Chancen einer integrativen Nutzung realisiert werden. Insbesondere könnte ein Hörsaal so geplant werden, dass
er abends sowohl von der Bezirksvertretung als Ratssaal als auch bei Bedarf anderweitig für kommunale oder
bürgerliche Belange im Stadtbezirk Bad Godesberg genutzt werden könnte, während er zu anderen Zeiten der
Hochschule zur Verfügung steht. Umgekehrt ist ein am Hochschulstandort integriertes Meldeamt für Studenten
attraktiv, die typischerweise häufiger Meldeangelegenheiten zu erledigen haben.
Der Eindruck aus unseren Kontakten mit der Hochschule bestärkt uns in unserer Auffassung, dass eine
integrative Nutzung von Hochschule und Kommune konzeptionell die Vorstellungen der Hochschule unterstützt
und die Akzeptanz der Bürger in Bad Godesberg positiv verstärkt.
Wir freuen uns über die Klarstellung der Verwaltung, dass mit der Hochschule im Umfeld der kurfürstlichen Zeile
nur über Nutzung der Kurfürstenzeile 2-3 gesprochen wird und insbesondere die Musikschule, das Haus an der
Redoute, das Kurfürstenbad und der Redoutenpark nicht Gegenstand der Gespräche sind. Allerdings
verwundert, welche weiteren Gebäude der Stadt der Oberbürgermeister in die Gespräche mit der Hochschule
einbringen will, auf die in der Drucksache 1910052 Bezug genommen wird.
Nach unseren Erfahrungen mit der Stadtverwaltung und einzelnen im Rat vertretenen Parteien zum Umgang mit
dem Erbbaurecht ist uns die Stellungnahme der Verwaltung, dass auch eine (bedingungslose) Veräußerung in
Erwägung gezogen werden kann, nicht präzise genug. Wir vermissen eine eindeutige Festlegung der Stadt, dass
das Rathaus letztlich im Eigentum der Bürgerschaft bleibt. Wir brauchen sicherlich nicht daran zu erinnern, dass
die Immobilie (neben Godesburg und im Ensemble mit der Redoute, dem Kurfürstenbad und der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule inmitten der Bad Godesberger Parks) wesentlich für die Identifikation von Bad
Godesberg ist.
Zusammenfassend ist uns die Haltung der Parteien im Bonner Stadtrat wichtig, die die Bürger und deren
Vorstellungen in der Stadt repräsentieren sollten und in diesem Jahr von Bad Godesberger Bürger wieder
gewählt werden wollen.
1. Welche Bedingungen im Zusammenhang mit der Hochschulansiedlung sind für die einzelnen Parteien
unverzichtbar?
2. Welche Partei spricht sich (unabhängig von einer gewünschten Ansiedlung einer Hochschule) für eine
Nutzung der Immobilie Kurfürstenallee 2-3 als Rathaus für den Stadtbezirk Bad Godesberg aus und
welche Partei spricht sich dagegen aus?
3. Welche Partei spricht sich für einen bedingungslosen Verkauf der Immobilie Kurfürstenallee 2-3 aus
und welche dagegen?
Wir bitten um ziffernweise Abstimmung für die Punkte 2 und 3. Die von jeder einzelnen Partei genannten
Bedingungen zu Punkt 1 sowie das Abstimmungsergebnis jeder einzelnen Partei zu Punkt 2 und 3 sind im
Protokoll festzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim SchäferSeite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de