190482-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 190482-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190482-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 29.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Ergänzend insbesondere zu den Punkten 1 und 3 der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.11.2019 sei auf die aktuelle Mitteilungsvorlage „Entscheidung des Landes NRW über die Förderung der Pilotphase des Projektes „Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen“ mit der Drucksachen-Nr. 200498 verwiesen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Presseerklärung vom 7.2.2020 mitgeteilt, dass es die Einrichtung von Studiengängen zur Cybersicherheit des sogenannten Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen mit sechs Millionen Euro für die nächsten drei Jahre fördern wird. Die neuen Studienangebote werden an den Hochschulen Bonn-Rhein-Sieg und Niederrhein eingerichtet. Das zuständige Ministerium wird die Pilotphase des Projektes „Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen“ eng begleiten und das Projekt im Jahr 2022 evaluieren. Die zugesagte Finanzierung der Pilotphase bis Ende 2023 dient ausschließlich der Einrichtung der o.a. Studiengänge. Finanzmittel für den infrastrukturellen Auf- oder Ausbau von Liegenschaften für die Hochschulen sind von Seiten des Ministeriums derzeit nicht vorgesehen. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wird die Pilotphase des neuen Studienangebots am Campus Sankt Augustin realisieren. Im Hinblick auf einen Beginn des Probebetriebes ab Wintersemester 2020/2021 hatte die Verwaltung in Bad Godesberg verfügbare Objekte auf dem Büroimmobilienmarkt für die Hochschule ermittelt, da ein Bezug der Kurfürstlichen Zeile bekanntlich erst nach einer Sanierung möglich wäre. Darüber finden derzeit Gespräche mit dem Land und der Hochschule statt. Inwieweit städtische Gebäude in der Kurfürstenallee (s. DS-Nr. 1910052) in Zukunft von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg genutzt werden können, ist somit derzeit offen. Die Stadt und die Hochschule werden gemeinsam die Möglichkeiten einer Finanzierung des Vorhabens im Hinblick auf mögliche Fördermittelgeber eruieren.Seite 1 von 2 Seite 2 Da die zukünftige Nutzung städtischer Gebäude in der Kurfürstenallee durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg somit derzeit nicht sicher ist, können in diesem Zusammenhang die Fragen, die ergänzend zu dem Bürgerantrag von den Antragstellern am 7.2.2020 gestellt wurden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss : Die Beratung im Bürgerausschuss schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab, der Antrag ist mit den Stellungnahmen der Verwaltung erledigt . Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de