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190480-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Beendigung Testphase erweiterter City-Ring / Erstellung einer CO2 Bilanz vor verkehrslenkenden Maßnahmen

Nummer
190480-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Empfehlung
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  1. 190480 Bürgerantrag : Beendigung Testphase erweiterter City-Ring / Erstellung einer CO2 Bilanz vor verkehrslenkenden Maßnahmen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190480-1 ST
Bürgerantrag :
Beendigung Testphase erweiterter City-Ring /
Erstellung einer CO2 Bilanz vor verkehrslenkenden
Maßnahmen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
1. Der Stadtrat beschließt das sofortige Ende der Testphasen
erweiterter City Ring und o.g. Schleife durch die Nassestraße zum
Klimaschutz.
2. Der Stadtrat beschließt, dass ab sofort bei allen Maßnahmen zur
Verkehrslenkung wie Sperrungen von Straßen, Einrichtung von
dauerhaften Umleitungen sowie Maßnahmen bei denen mit der
Verdrängung und Verlagerung von MIV und/oder ÖPNV zu rechnen
ist, eine CO2 Bilanz durch die Stadtverwaltung vor
Maßnahmenbeginn zu erstellen ist.
Zu 1:
Die Verwaltung führt derzeit den politisch beschlossenen Testbetrieb zum
erweiterten Cityring/Kaiserstraße durch. Dieser wird planmäßig bis Ende März
2020 andauern. Die Evaluation und Auswertung des Tests wird anschließend
durch die Verwaltung den politischen Gremien vorgelegt werden.
Zu 2:
Voraussetzung für eine Berechnung der CO2-Emissionen ist, dass im Vorfeld
einer CO2-Bilanzierung alle Straßenabschnitte bekannt sind, auf denen sich
durch die betreffende Maßnahme Änderungen der Verkehrsbelastung ergeben.
Weiterhin muss für jeden der genannten Straßenabschnitte die Angabe der
Verkehrsmenge in Fahrzeugen pro Jahr jeweils
a) vor Einführung der Maßnahme und
b) als Prognose nach Einführung der Maßnahme
für die Kategorien Motorisierte Zweiräder, PKW, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t
sowie schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t erfolgen.
Die Errechnung der Fahrzeugkilometer in der Südstadt durch den Antragsteller,
die durch den Testbetrieb verursacht wird, kann von der Verwaltung nicht
nachvollzogen und bestätigt werden. Die Auswertung des Testbetriebs wird die
tatsächliche Verkehrsbelastung aufzeigen, die dann zu den zuvor erhobenen
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

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Verkehrsdaten in Relation gesetzt werden kann. Inwiefern sich eine
Mehrbelastung in einigen Bereichen mit einer Entlastung in anderen
Streckenbereichen rechnerisch verhält, kann erst nach Abschluss des Tests
aufgezeigt werden.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Die beiden Antragsinhalte werden im abgelehnt. Die Antragstellenden werden
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die
für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit dieser
Beratung und diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de