190480-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Beendigung Testphase erweiterter City-Ring / Erstellung einer CO2 Bilanz vor verkehrslenkenden Maßnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 190480-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190480-1 ST Bürgerantrag : Beendigung Testphase erweiterter City-Ring / Erstellung einer CO2 Bilanz vor verkehrslenkenden Maßnahmen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: 1. Der Stadtrat beschließt das sofortige Ende der Testphasen erweiterter City Ring und o.g. Schleife durch die Nassestraße zum Klimaschutz. 2. Der Stadtrat beschließt, dass ab sofort bei allen Maßnahmen zur Verkehrslenkung wie Sperrungen von Straßen, Einrichtung von dauerhaften Umleitungen sowie Maßnahmen bei denen mit der Verdrängung und Verlagerung von MIV und/oder ÖPNV zu rechnen ist, eine CO2 Bilanz durch die Stadtverwaltung vor Maßnahmenbeginn zu erstellen ist. Zu 1: Die Verwaltung führt derzeit den politisch beschlossenen Testbetrieb zum erweiterten Cityring/Kaiserstraße durch. Dieser wird planmäßig bis Ende März 2020 andauern. Die Evaluation und Auswertung des Tests wird anschließend durch die Verwaltung den politischen Gremien vorgelegt werden. Zu 2: Voraussetzung für eine Berechnung der CO2-Emissionen ist, dass im Vorfeld einer CO2-Bilanzierung alle Straßenabschnitte bekannt sind, auf denen sich durch die betreffende Maßnahme Änderungen der Verkehrsbelastung ergeben. Weiterhin muss für jeden der genannten Straßenabschnitte die Angabe der Verkehrsmenge in Fahrzeugen pro Jahr jeweils a) vor Einführung der Maßnahme und b) als Prognose nach Einführung der Maßnahme für die Kategorien Motorisierte Zweiräder, PKW, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t sowie schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t erfolgen. Die Errechnung der Fahrzeugkilometer in der Südstadt durch den Antragsteller, die durch den Testbetrieb verursacht wird, kann von der Verwaltung nicht nachvollzogen und bestätigt werden. Die Auswertung des Testbetriebs wird die tatsächliche Verkehrsbelastung aufzeigen, die dann zu den zuvor erhobenen Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Verkehrsdaten in Relation gesetzt werden kann. Inwiefern sich eine Mehrbelastung in einigen Bereichen mit einer Entlastung in anderen Streckenbereichen rechnerisch verhält, kann erst nach Abschluss des Tests aufgezeigt werden. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Die beiden Antragsinhalte werden im abgelehnt. Die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit dieser Beratung und diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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