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190474-1 AA · Änderungsantrag

41. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) Antrag zur Vorlage 190474

Nummer
190474-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
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  1. 190474 41. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung)

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Änderungsantrag
öffentlich
190474-1 AA
41. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der
öffentlichen Abwasseranlage
(Kanalabgabensatzung)
Antrag zur Vorlage 190474
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Gebührensätze werden gegenüber dem Vorjahr um 0,5% gesenkt.
Die Kostenansätze für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens,
Bewirtschaftungsaufwand Gas und Strom, Entsorgungskosten sowie für sonstige
betriebliche Steuern und Abwasserabgabe in Anlage 1a werden um insgesamt 1,45
Mio. Euro reduziert.
Der Ansatz für kalkulatorischen Zinsen wird um 1,962 Mio. EUR reduziert (Wegfall des
Risikozuschlags von 0,5 %).
Der in Ziffer 4 der Anlage 1 dargestellte Gebührenbedarf wird demnach auf
65.793.444,45 EUR reduziert (-2.981.136,- EUR gegenüber Beschlussvorlage).
Begründung
Der Vergleich von Kalkulationsansätzen mit tatsächlichen Kosten der zurückliegenden
Ergebnisjahre zeigt regelmäßige Überdeckungen insbesondere in den folgenden
Kostenarten, die unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse sowie unter
Berücksichtigung der Erläuterungen der Beschlussvorlage wie folgt reduziert werden
können.
Unterhaltung Infrastrukturvermögen (-500 TEUR):
Die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens erwies sich im Ergebnisjahr 2018 um gut
0,82 Mio. EUR und in 2017 sogar um gut 1,7 Mio. Euro übersetzt. Hintergrund der
Antragsteller/in:
DIE LINKE., Dr. Michael FaberSeite 1 von 3

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Differenz war die nachträgliche investive Einstufung von als konsumtiv geplanten
Maßnahmen insbesondere bei Kanalsanierungen. Sofern eine nachträgliche investive
Einstufung bei anstehenden Kanalsanierungen zukünftig seltener wird, erwarten auch
die Antragsteller einen Anstieg. Angesichts der letzten Betriebsergebnisse von 1,43
Mio. EUR in 2018 und 0,94 Mio. EUR in 2017 erscheint ein Kostenansatz von 2,2 Mio.
EUR (statt 2,7 Mio.) aber auch angesichts der erwarteten Steigerung immer noch mehr
als ausreichend bemessen.
Bewirtschaftungsaufwand Gas (-150 TEUR)
Regelmäßig zeigt sich auch der Bewirtschaftungsaufwand Gas übersetzt: + 160.667,-
EUR in 2018 und + 296.475,- EUR in 2017. Es wird anerkannt, dass der Kostenansatz
stark schwanken kann, da Gas im Warmhaltebetrieb nur bei Ausfall der
Klärschlammverbrennungsanlage benötigt wird. Der Mittelwert der letzten vier
Betriebsergebnisse 2015 bis 2018 beläuft sich hier auf 123,7 TEUR. Da der
Kostenansatz um 200.000,- EUR gegenüber Vorjahresansatz erhöht wurde, ist eine
Absenkung um 150.000,- EUR auf 120.000 EUR angezeigt, was dem Mittelwert der
letzten vier Jahre deutlich besser entspricht als der von der Verwaltung geplante
Kostenansatz.
Bewirtschaftungsaufwand Strom (-150 TEUR)
Auch hier liegen die Ergebnisse regelmäßig über der Kostenkalkulation: + 155.087,-
EUR in 2018 und + 567.966,- EUR in 2017. Der um 150 TEUR reduzierte Ansatz liegt mit
3.984.000 EUR immer noch um 189.000 EUR über dem Betriebsergebnis 2018
(3.795.000 EUR).
Entsorgungskosten (-150 TEUR)
Die Entsorgungskosten waren im Ergebnisjahr 2018 um 158.565 EUR und in 2017 um
296.443 EUR übersetzt. Der Ansatz bleibt in der Vorlage unverändert gegenüber dem
Vorjahr, angesichts der Ergebnisse der Vorjahre ist daher eine Anpassung um 150.000
EUR geboten. Der auf 402 TEUR reduzierte Kostenansatz lässt ausreichend Spielraum
für Kosten für evt. auftretende Fremdentsorgungen bei Ausfall der
Klärschlammverbrennungsanlage auch wenn der Marktpreis für Klärschlamm
gestiegen ist.
Sonstige betriebliche Steuern / Abwasserabgabe (-200 TEUR)
Die Ergebnisse lagen in 2018 um 223.988 EUR und in 2017 + 212.934 EUR über dem
Kostenansatz. Der Kostenansatz in 2020 ist identisch mit dem im 2019. Daher ist eine
Anpassung geboten. Gründe für eine Kostensteigerung sind nicht ersichtlich.
Kalkulatorische Abschreibungen (-300.000)
Der Kostenansatz für kalkulatorische Abschreibungen im Ergebnisjahr 2018 war um +
288.879 EUR, in 2017 um + 548.805 EUR übersetzt. Da die kalkulatorischenSeite 2 von 3

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Abschreibungen sinken, wie sich auch aus den Ergebnisjahren in 2017 (27,4 Mio.) und
2018 (27,04 Mio.) ist eine Reduzierung des Ansatzes für 2020 auf 26,6 Mio. angezeigt.
Summe der Anpassung der Kostenansätze: - 1,45 Mio. EUR
Zudem beantragen die Antragsteller, jüngerer Rechtsprechung folgend, auf einen
Risikozuschlag von 0,5 % innerhalb der kalkulatorischen Zinsen zu verzichten. Die
Antragsteller verweisen auf das Urteil des VG Düsseldorf v. 12.12.2018 (5K12028/17).
Aus Sicht der Antragsteller ist schon ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,56 %, wie er
von der GPA empfohlen wird (Link), angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase
großzügig bemessen, um tatsächliche Zinskosten für Anlagekapital in der
kostendeckenden Gebührenkalkulation abzubilden. Die Streichung des Risikozuschlags
entspricht einer rechnerischen Reduzierung der kalkulatorischen Zinskosten um 2,442
Mio. EUR. Da die Verwaltung den Kostenansatz bereits um 480.000 EUR reduziert hat,
ergibt sich eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinskosten um 1,962 Mio. EUR bei
Verzicht auf den Risikozuschlag.
In der Summe ergibt sich somit eine Reduzierung der kalkulationsfähigen
ansatzfähigen Kosten um 3,412 Mio. EUR. Nach Abzug des städtischen Anteils am
Niederschlagswasser ergibt sich ein um 2.981.136,- EUR reduzierter
Gesamtgebührenbedarf von nunmehr 65.793.444,45 EUR. Das entspricht einer
Absenkung der Gebührenlast um 0,5 %.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de