190469-2 AA · Änderungsantrag
37. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190469
Kerndaten
- Nummer
- 190469-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 190469-2 AA 37. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190469 Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die in der Gebührenbedarfsrechnung angesetzten kalkulatorischen Zinsen werden von 6.06% auf 2,77 % (ähnlich der kalkulatorischen Zinsen der Stadtentwässerung Köln) gesenkt und die Kosten für die kalkulatorischen Zinsen in der Gebührenbedarfsberechnung entsprechend korrigiert. Begründung Die Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung in der Stadt Köln belastet die Gebührenzahler in 2020 mit kalkulatorischen Zinsen in Höhe 2,77 % und senkt diese damit im Vergleich zu 2019 (2,97 %) sogar um 0,2 Prozentpunkte. Aus Sicht der BBB-Fraktion wird der von bonnorange AöR erhobene kalk. Zinssatz zwar von der Rechtsprechung noch gedeckt, der zugrundeliegende Berechnungszeitraum von 50 Jahren wird aber weder der Marktsituation gerecht, noch werden künftig im Falle eines Anstiegs der marktüblichen Zinsen die kalk. Zinsen für Reinvestitionen auskömmlich sein, wenn das seit Jahren anhaltende Zinstief in diese Berechnung einfließen wird. Anlage/n Keine Antragsteller/in: Bürger Bund Bonn, Marcel SchmittSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de