190469-1 AA · Änderungsantrag
37. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190469
Kerndaten
- Nummer
- 190469-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 190469-1 AA 37. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190469 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Anhebung der Gebührensätze wird um 5 %-Punkte gegenüber der Verwaltungsvorlage reduziert. Die in Anlage 1a aufgeführte Kalkulation der Gesamtkosten wird in den Bereichen Interne Leistungsverrechnung, kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten um insgesamt 400.000 EUR auf 7.830.035,65 EUR reduziert. Der Gesamtgebührenbedarf nach Abzug des Allgemeininteresses und Verrechnungen wird somit auf 6.978.286,26 EUR festgelegt. Begründung Nach Abgleich mit den letzten Ergebnisjahren 2017 und 2018 und unter Berücksichtigung der von der Verwaltung in der Beschlussvorlage dargelegten Faktoren zur Kostenentwicklung ist eine Reduzierung der Ansätze in den folgenden Kostenarten der Gebührenkalkulation angezeigt: - Interne Leistungsverrechnung (-125.000 EUR): Die drastische Reduzierung des Ertrags aus der Verrechnung Straßenreinigung für die Leistung der Betriebsstätten ist aus Sicht der Antragsteller nicht hinreichend begründet. Es könnte vielmehr von einem um 100.000 EUR höheren Ertrag (in Größenordnung des Rechnungsergebnisses aus 2018) in Höhe von - 145.239,28 EUR ausgegangen werden. Um einen ausreichend großen Risikoabstand einzukalkulieren beantragen die Antragsteller lediglich eine Anpassung des Ertrags um 60.000 Euro gegenüber dem ursprünglichen Kalkulationsansatz auf einen Ertrag von - 105.239,28 EUR.. Bei der Verrechnung aus der Sparte Werkstattkosten/Treibstoffe liegt der Kostenansatz der Verwaltung mit 965.788,44 EUR rund 120.000 EUR über dem Rechnungsergebnis aus 2018 und gut 280.000 EUR über dem Kalkulationsansatz für 2019. Gründe für diese erhebliche Erhöhung werden nicht mitgeteilt. Daher kann der Kostenansatz unter Berücksichtigung eines ausreichend hohen Risikoabstands um 65.000 EUR auf 900.788,44 EUR reduziert werden. Antragsteller/in: DIE LINKE., Dr. Michael FaberSeite 1 von 2 Seite 2 In der Summe ergibt sich eine Reduzierung der Kosten aus interner Leistungsverrechnung um 125.000 EUR. - Kalkulatorische Abschreibungen (-75.000 EUR): Die Kosten für kalkulatorischen Abschreibungen reduzieren sich wegen verschobener Liefertermine bei Fahrzeugbeschaffungen. Da sich die Kostenansätze in den letzten Jahren regelmäßig als übersetzt erwiesen haben (2017: 510 TEUR im Ergebnis statt kalkulierte 631 TEUR, 2018. 595 TEUR statt kalkulierte 1.008 TEUR) kann der Kostenansatz unter Berücksichtigung der o.g. Gründe auf 611.326,76 EUR (Reduzierung um -75.000 EUR) festgelegt werden. - Kalkulatorische Verzinsung (-200.000 EUR): Der angesetzte Prozentsatz von 6,06 % ist im Hinblick auf den angesetzten Risikozuschlag rechtlich bedenklich (vgl. Urteil des VG Düsseldorf v. 12.12.2018, 5 K 12028/17), entspricht nicht der GPA-Empfehlung (Link) und ist jedenfalls aus politischen Gründen unangemessen hoch. Daher und unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse (2017: 218.264 EUR, 2018: 232.763 EUR) ist eine Absenkung des Kostensansatzes von 457.958,56 EUR um - 200.000 EUR auf 257.958,56 EUR erforderlich. Durch die Summe der Reduzierungen um 400.000 EUR ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 7.830.035,65 EUR. Nach Abzug des Allgemeininteresses (11 %) ergibt sich somit ein Gebührenbedarf von 6.978.286,26 EUR (-356.000 EUR), was es ermöglicht, die Erhöhung der Gebührensätze um 5 %-Punkte gegenüber ursprünglichem Verwaltungsvorschlag zu reduzieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de