190462-1 AA · Änderungsantrag
Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2020 Antrag zur Vorlage 190462
Kerndaten
- Nummer
- 190462-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 190462-1 AA Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2020 Antrag zur Vorlage 190462 Beratungsfolge Inhalt des Änderungsantrags Der Zinssatz für kalkulatorische Zinskosten wird auf 5,56 % festgelegt. Die Gebühren werden entsprechend des sich hieraus ergebenden verringerten Bedarfs reduziert. Begründung In jüngerer Rechtsprechung wurde entschieden, dass ein Risikozuschlag von 0,5 % auf die langfristig ermittelten kalkulatorischen Zinssätze unzulässig ist (Urteil des VG Düsseldorf v. 12.12.2018, 5 K 12028/17). Der in der Vorlage vorgesehene Zinssatz von 6,06 % geht über die Maßgaben dieser Gerichtsentscheidung hinaus und wäre nach den dortigen Maßstäben unzulässig. Aber auch unabhängig von Rechtsgründen ist aus Sicht der Antragsteller der vorgeschlagene kalkulatorische Zinssatz zu hoch bemessen. Der hier beantragte kalkulatorische Zinssatz von 5,56 %, wie er auch von der GPA empfohlen wird (Link), gewährleistet die Eigenkapitalverzinsung des städtischen Anlagekapitals angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase ausreichend, so dass eine entsprechende Reduzierung des Gebührenbedarfes erfolgen soll. Anlage/n Keine Antragsteller/in: DIE LINKE., Dr. Michael FaberSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de