190462 · Beschlussvorlage
Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 190462
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 190462 Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2020 Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss 21.11.2019 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020, wie sie sich aus der Begründung und den beigefügten Anlagen ergibt, war Gegenstand der Beratung. 2. Die aus den Gebührenpositionen für Kinderbegräbnisse bis zum vollendeten 5. Lebensjahr aufgrund des reduzierten Gebührensatzes resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 36.843 EUR geht wie bisher zu Lasten des allgemeinen Haushalts (siehe Ziffer 3.1 der Begründung). 3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern ergebende Unterdeckung für 1 Jahr in Höhe von voraussichtlich 8.288 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts (siehe Ziffer 3.2 der Begründung). Begründung Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 34 Seite 2 Überblick: 1. Datengrundlage 1.1 Kostenarten 1.2 Leistungsdaten 2. Kostenträgerrechnung 2.1 Gemeinkostenstellen 2.1.1 Grundstücke 2.1.2 Gebäude 2.1.3 Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben 2.1.4 Personaleinsatz und Personalkosten 2.1.4.1 Friedhofsverwaltung 2.1.4.2 Arbeiterteam 2.1.5 Friedhofsunterhaltung 2.2 Endkostenstellen 2.2.1 Grabnutzungsrechte 2.2.1.1 Ressourceneinsatz in Gräberfeldern 2.2.1.2 Berechnung der Kostensätze der Grabnutzungsrechte 2.2.2 Verwaltungsendleistungen 2.2.3 Bestattungsleistungen 2.2.4 Trauerhallen, Kühlzellen u. ä. 2.3 Verlängerung zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht 3. Subventionierung einzelner Gebührentatbestände 3.1 Kinderbegräbnisse 3.2 Grabkammern 4. Städtevergleich (Anlage 8)Seite 2 von 34 Seite 3 Für die Gebührenkalkulation 2020 wurden, aufbauend auf der Basis der Datenstruktur der Vorjahre, die aktuellen Kosten eingegeben und den einzelnen Kostenträgern neu zugeordnet. Insgesamt weist die Gebührenkalkulation 2020 insbesondere bei den Bestattungsleistungen zum Teil Senkungen der einzelnen Gebühren auf. Dies ist auf Verschiebungen bei einzelnen Kostenanteilen zurück zu führen. Die Gebührentatbestände im Bereich der Nutzungsrechte steigen dagegen an. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass nach der Umstellung der Abfallsammlung auf Friedhöfen durch bonnorange Kostensteigerungen aufgetreten sind, die nicht durch amtsinterne Personaleinsparungen aufzufangen waren. Dies war aufgrund der zahlreichen Beschwerden über überfüllte Mülltonnen und Abfallkörbe unumgänglich. Seitdem hat sich die Reinigungsqualität jedoch auch enorm gesteigert. Darüber hinaus verändert sich bei einzelnen Gebührentatbeständen die Höhe durch angefallene Investitionskosten (z.B. Kolumbarium, Urnengemeinschaftsgräber). Ein weiterer Grund für Gebührenveränderungen sind schwankende Fallzahlen bei bestimmten Gebührenpositionen. Durch ein sich änderndes Nachfrageverhalten der Friedhofskunden ist es nahezu unmöglich, punktgenau eine Prognose der einzelnen Bestattungsfälle vorzunehmen. Mit Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7) wurde der Verwaltung aufgegeben, zukünftig alle Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren. Aus sozialen und nachfragepolitischen Gründen schlägt die Verwaltung auch in Übereinstimmung mit der Auffassung der im Bereich des Friedhofes beteiligten Organisationen und Institutionen vor, wie auch bereits in der Gebührenordnung 2019 (vgl. DS-Nr. 1813316) von dieser Vorgabe in einigen Positionen abzuweichen. Es ergibt sich hierdurch eine „gewollte Unterdeckung“ von rund 45.000 EUR. Die Gründe werden unter Punkt 3 eingehend beschrieben. Die „gewollte“ Unterdeckung sinkt im Vergleich zur Vorjahreskalkulation aber erheblich. Dies hat vor allem folgende Gründe: Der Zuschussbedarf im Bereich der Trauerhallen entfällt. Durch die seit April baubedingte Schließung der Trauerhalle auf dem Nordfriedhof entfällt eine große Kostenposition, so u.a. auch die Gebäudeunterhaltung der Kapelle (Abstützen der einsturzgefährdeten Bereiche). Die Planung eines Provisoriums bis hin zu einer dauerhaften Übergangslösung ist noch nicht soweit fortgeschritten, um bereits jetztSeite 3 von 34 Seite 4 belastbare Zahlen in der Gebührenordnung 2020 zu berücksichtigen. Die Kapelle auf dem Nordfriedhof soll nach Ertüchtigung wieder öffnen. Vereinzelt kann es durch die komplexe Zusammenstellung von verschiedensten Daten (Fallmengen, Personalkosten, Sachkosten etc.) zu geringen Rundungsdifferenzen kommen, die sich aufgrund lediglich 2 Nachkommastellen nicht verhindern lassen. So sind alle Gebührentatbestände auf den Cent gerundet.Seite 4 von 34 Seite 5 1. Datengrundlage Die in die Kalkulationsdatei einbezogenen Daten wurden basierend auf den Zahlen aus den Vorjahren für das Jahr 2020 ermittelt. 1.1 Kostenarten Eine Übersicht über die Kostenarten ist der Anlage 3 zu entnehmen. 1.2 Leistungsdaten Grundlage für die Ermittlung der Leistungsdaten ist eine Auswertung der Daten aus dem beim Amt für Stadtgrün eingesetzten Friedhofsprogramm ORLANDO. Als Basis für die Hochrechnung auf das Jahr 2020 wurden die Angaben aus den Jahren 2017 bis 2019 genommen. Die so ermittelten Leistungsdaten sind der Kostenträgerrechnung (Anlage 4) zu entnehmen. 2. Kostenträgerrechnung 2.1 Gemeinkostenstellen 2.1.1 Grundstücke Auf der Grundlage der für die Friedhofsflächen vorgenommenen Bewertung ergibt sich ein Zeitwert von insgesamt 11.656.007 EUR. Als grundstücksbezogene laufende Kosten werden allgemein die laufenden Kosten der Friedhofsgrundstücke (Grund und Boden), plus die grundstücksbezogenen Investitionen und laufenden Kosten herangezogen. 2.1.2 Gebäude Als laufende jährliche Gebäudekosten werden die anteiligen Kosten der Grundflächen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen der Gebäudeinvestitionen und die laufenden Kosten der Bewirtschaftung und Unterhaltung inkl. Reinigung berechnet. Die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen wurden je Gebäude separat nach dessen Werten berechnet. Nach den Nutzungsanteilen/Flächenanteilen an den Gebäuden und GebäudeteilenSeite 5 von 34 Seite 6 wurden wiederum die übrigen Gebäudekosten auf die Kostenträger und Kostenstellen verteilt. Der sich hieraus auf der Basis der kalkulierten Nutzungszahlen ergebende Gebührensatz ist der Kostenträgerliste (Anlage 4) zu entnehmen. 2.1.3 Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben Für die getätigten Investitionen wurden die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen in die Betriebskosten miteingerechnet. Hierbei wurde mit dem für das Jahr 2020 gesenkten kalkulatorischen Zinssatz von 6,06 % bei der Berechnung über die Restwertmethode gerechnet. Die aus der Gemeinkostenrechnung resultierenden Kostensätze für Kleingerät, Basis-Kfz und Friedhofsunterhaltungsgerät gehen primär in die Kosten der Friedhofsunterhaltung und damit in die Kostensätze der Grabnutzungsrechte ein. Die Angaben beziehen sich nur auf solches Gerät, das dem Friedhofsbereich zugeordnet ist (bei Mischbezirken anteilig). Neben den Investitionskosten wurden die laufenden Sachkosten, die dem Einsatz der Maschinen und Geräte zugerechnet werden können, einbezogen. Weiterhin sind die Immobilienkostenanteile der Garagen und Abstellräume berücksichtigt, sofern selbige in den Betriebsgebäuden der Friedhöfe untergebracht sind. 2.1.4 Personaleinsatz und Personalkosten Die Friedhofsverwaltung wird durch das städtische Verwaltungspersonal vorgenommen. Für die allgemeine Friedhofsunterhaltung und die Bestattungsleistungen sowie alle übrigen Friedhofsarbeiten stehen die Mitarbeiter/innen in den einzelnen Bezirken (Arbeiterteams) des Amtes für Stadtgrün zur Verfügung. Zum Teil werden Pflegearbeiten durch Fremdfirmen ausgeführt. Die Abfallsammlung und Entsorgung geschieht durch bonnorange. Für die weiteren Verrechnungen werden die Personalkosten und die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je nach den Bereichen „Verwaltung“ und „hoheitliches Arbeiterteam“ separat weiterverrechnet. Hierzu werden jeweils die in einem Bereich voraussichtlich abzuleistenden Netto- Arbeitsstunden für die Kostenverteilung bzw. für die Berechnung von Stundensätzen herangezogen(siehe Anlage 5). 2.1.4.1 Friedhofsverwaltung Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2020 für die Friedhofsverwaltung 8.737 Stunden geleistet werden. Für die Verwaltungsarbeit werden insgesamt 195.877 EUR direkte Personalkosten berechnet. Diese direkten Personalkosten betragen umgerechnet je Netto-Arbeitsstunde 22,42 € (VKS 1). WeiterhinSeite 6 von 34 Seite 7 veranschlagt werden Immobilienkostenanteile der Friedhofsverwaltung sowie weitere Kostenanteile der Sachkosten/sonstigen laufenden Kosten. Demnach betragen die Gesamtkosten der Friedhofsverwaltung 250.357 EUR. In Relation zu der geleisteten Nettoarbeitszeit von 8.737 Std. jährlich beträgt der Stundensatz der Verwaltungskosten (VKS 2) demnach 28,65 EUR. In der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit werden sowohl fallbezogene Arbeiten als auch allgemeine Verwaltungstätigkeiten (z.B. Gremienarbeit, juristische Fortbildung, Satzungs- und Gebührenordnungsverwaltung u.ä.) durchgeführt. Die allgemeine Verwaltungsarbeit kann über direkte Zeitanteile nicht zugeordnet werden. Insofern wird diese Arbeit indirekt verrechnet und zwar indem die Gesamtverwaltungskosten auf die Zeitanteile der „Arbeit am Fall“ bezogen werden. Sämtliche Verwaltungskosten werden somit den jeweiligen Kostenträgern zugerechnet. Demnach errechnet sich ein Betrag von 29,98 EUR (VKS 3). Die Personalkostenreduzierung resultiert u.a. aus einer veränderten Personalstruktur im Bereich des Bestattungswesens. 2.1.4.2 Arbeiterteam Die Beschäftigten in den Bezirken werden im Jahr 2020 entsprechend den bisherigen Erfahrungswerten voraussichtlich insgesamt 96.613 Stunden für den Friedhofsbereich leisten. Bei Gesamtkosten in Höhe von 2.923.955 EUR errechnet sich ein Personalkostenstundensatz in Höhe von 30,26 EUR. Eine Übersicht über die Kosten insgesamt ist der Anlage 5 zu entnehmen. 2.1.5 Friedhofsunterhaltung (Anlage 6) Basis der Friedhofsunterhaltung in Bonn ist der Arbeitseinsatz der Beschäftigten in den Bezirken, die auf den Friedhöfen bzw. für die Friedhöfe arbeiten. Die Daten zum Arbeitseinsatz beruhen auf Angaben der einzelnen Bezirke. Danach ist in 2020 mit einem Aufwand von 80.431 Std. zur Pflege der Friedhöfe zu rechnen. Neben diesen Kosten müssen Kostenanteile des Einsatzes von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten der Friedhofsunterhaltung (als Zuschlag zu den Personaleinsatzstunden) und der Bagger hinzugerechnet werden. Als Gesamtsumme ergibt sich ein Betrag von 3.806.751 EUR für die gesamte Unterhaltung aller Friedhofsflächen. Hierdurch ergibt sich ein Wert von 3,08 EUR/m².Seite 7 von 34 Seite 8 Ein weiterer entscheidender Schritt zur Berechnung der Gebühren der Friedhofsunterhaltung ist die seit 2005 praktizierte Weiterentwicklung des „Kölner Modells“. Nach diesem werden die jährlichen Kosten der Friedhofsunterhaltung gänzlich ohne Berücksichtigung der Grabgröße umgelegt. Dieser veränderten Berechnung liegt die Überlegung zugrunde, dass nicht die an die Nutzer vergebene Grabfläche sondern die für das Grab vorzuhaltende Infrastruktur des Friedhofs maßgebend für die Ermittlung der Gebühren ist. Die Ausstattung mit Wasserstellen, Wegen, Einrichtungen der Abfallentsorgung etc. geschieht jedoch unabhängig davon ob es sich um ein Sarggrab oder ein Urnengrab handelt. Mit dieser Berechnung werden die Gebührensätze für Sarg- und Urnengräber angeglichen. 2.2 Endkostenstellen 2.2.1 Grabnutzungsrechte Die Kosten der Gräberfelder (Investitionskosten und Unterhaltung) werden auf die Grabnutzungsrechte verteilt, bzw. über die Grabnutzungsrechte refinanziert. Insgesamt sind demnach beim Kostenträger Nutzungsrechte für die „Neuvergaben“ 1.720.508 EUR und für die „Verlängerungen“ 1.691.619 EUR Gesamtkosten zu verzeichnen, die auf die einzelnen Leistungen verteilt werden. (siehe Anlage 4). 2.2.2 Verwaltungsendleistungen Als separate Verwaltungsendleistungen gelten in Bonn die unter Ziffer 6 der Gebührenordnung aufgeführten Verwaltungsleistungen. Die Berechnung der Kostensätze der Verwaltungsendleistungen erfolgt über den Verwaltungskostensatz VKS 3, bezogen auf den nach dem Bearbeitungsstandard der örtlichen Friedhofsverwaltung üblicher Weise notwendigen Arbeitszeitaufwand je Fallbearbeitung. Der entsprechende Arbeitszeitaufwand wurde im Rahmen einer Zeiterfassung am Arbeitsplatz ermittelt. Alle Verwaltungsendleistungen haben jeweils nur Verwaltungsleistungen als Ressourceninput. Von daher genügt der Ansatz des Stundensatzes der Verwaltungstätigkeit VKS 3 (29,98 EUR) zur Berechnung der Kostensätze je Vorgang. 2.2.3 BestattungsleistungenSeite 8 von 34 Seite 9 Die Bestattungsleistungen werden in Bonn von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gartenmeisterbezirke ausgeführt (Arbeiterteam). Die Berechnung der Kostensätze des Arbeiterteams und der Friedhofsverwaltung wurde in Abschnitt 2.1.4.2 beschrieben. Die angegebenen Arbeitszeiten und Verwaltungsarbeitszeiten je Fallbearbeitung wurden mit Kostensätzen multipliziert. Die Berechnung der Maschinensätze wurde in Abschnitt 2.1.3 erläutert. Sofern bei den einzelnen Leistungen ein Maschineneinsatz bejaht wurde, wird der jeweilige Kostensatz je Bestattungsfall addiert. Insgesamt sind demnach beim Kostenträger Bestattungsleistungen für die „Sargbestattungen“ 534.015 EUR und für die „sonstigen Arbeiterleistungen“ 252.619 EUR Gesamtkosten zu verzeichnen, die auf die einzelnen Leistungen verteilt werden. (siehe Anlage 4). Auch hier spielen die reduzierten Personalkosten mit ein. 2.2.4 Trauerhallen, Kühlzellen u. ä. Insgesamt gesehen verursachen die traditionell auf vielen Friedhöfen der Bundesstadt Bonn vorgehaltenen Trauerhallen, Kapellen und Kühlzellen hohe Kosten (256.106 EUR), die in der Vergangenheit stets nicht durch die Gebühreneinnahmen gedeckt waren. Da durch die Schließung der Trauerhalle Nordfriedhof die hierfür zu veranschlagenden Kosten nicht in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind, ergeben die verbleibenden zu kalkulierenden Aufwendungen bezogen auf die angenommenen Fallzahlen eine kostendeckende Gebühr. Durch die Schließung der Trauerhalle können in diesem Jahr rituelle Waschungen und Kühlzellennutzungen nicht angeboten werden. Aufgrund der Fallzahlen fällt dies allerdings auch nicht ins Gewicht. 2.3 Verlängerung zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht In den letzten Jahren liefen vermehrt Anfragen auf die Verwaltung zu, ob man nicht eine Gebühr zu reinen Zwecken des Graberhalts in die Gebührenordnung aufnehmen könne. Dies ist besonders für den Personenkreis interessant, der auf absehbare Zeit keinen Todesfall zu „erwarten“ hat, jedoch nach Ablauf des Nutzungsrechts ein Wahlgrab erhalten will. Daher hat die Verwaltung Anfang 2017 die Position 1.22 „Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht“ in die Gebührenordnung aufgenommen. Es sollen dadurch insbesondere die Bürger angesprochen werden, die ihre Wahlgräber bisher ohne Verlängerung zurückgegeben haben. Daher war hier keine weitere Gebührenposition zu kalkulieren, denn dem Grunde nach sind gebührentechnisch keine anderen Kosten zu ermitteln wie für die übliche Verlängerung des Wahlgrabes.Seite 9 von 34 Seite 10 Das Leistungsangebot wird allerdings erheblich eingeschränkt, da nunmehr keine weiteren Beisetzungen möglich sind. Aufgrund dessen wird ein Anteil von 60% an der üblichen Verlängerungsgebühr vorgeschlagen. Insofern ergibt sich ein Kostenbeitrag von 50,62 EUR. Mit dieser Gebühr soll die Zunahme an Grabrückgaben und die damit verbundene zunehmende Zerstückelung der Wahlgrabfelder auf den Bonner Friedhöfen zumindest abgemildert werden. 3. Subventionierung einzelner Gebührentatbestände 3.1 Kinderbegräbnisse In der Vergangenheit wurde für Kinderbegräbnisse bis zum 5. Lebensjahr bereits ein reduzierter Gebührensatz erhoben. Aus sozialen Gründen empfiehlt die Verwaltung, entgegen dem Beschluss des Rates vom 18.06.2015, auch künftig für die Nutzung der Einrichtungen z.T. reduzierte Gebührensätze zu beschließen. Die Berechnung der sich hieraus ergebenden Unterdeckung in Höhe von 36.843 EUR ist der Anlage 07 zu entnehmen. 3.2 Grabkammern Momentan sind auf 3 Bonner Friedhöfen Grabkammersysteme eingebaut (FH Duisdorf neu, FH Kottenforst, Südfriedhof). Auf allen 3 Friedhöfen beträgt die Ruhefrist auf Erdgräber 30 Jahre. Die Grabkammersysteme haben insbesondere den Vorteil, dass eine Bestattung mit einer relativ kurzen Ruhezeit (15 Jahre) belegt wird. Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den doppelten Gebührensatz eines Wahlgrabes bzw. (pflegefreien) Reihengrabes als jährliche Gebühr festzusetzen. Damit werden die Grabkammern nicht günstiger als Wahlgräber bzw. (pflegefreie) Reihengräber. Durch die kurzen Ruhefristen wird aber insbesondere lebensälteren Bürgern die Pflege der Grabstellen erleichtert. Denn oftmals sind auch die langen Laufzeiten bei Erdgräbern ein Grund dafür, sich gegen eine Sargbestattung zu entscheiden. Eine Subventionierung lässt sich auch deswegen befürworten, da die bereits getätigten Investitionen in die Grabkammersysteme nur dann auch langfristig sinnvoll erscheinen, wenn die Kammern belegt werden.Seite 10 von 34 Seite 11 Es ergibt sich die aus der Anlage 07 ersichtliche Unterdeckung in Höhe von 8.288 EUR.Seite 11 von 34 Seite 12 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlage 01- Gebührenordnung (öffentlich) 2 Anlage 02 -Synopse (öffentlich) 3 Anlage 03- Kostenarten (öffentlich) 4 Anlage 04- Kostenträger (öffentlich) 5 Anlage 05- Personalkosten (öffentlich) 6 Anlage 06-FriedhofsUnterhaltung (öffentlich) 7 Anlage 07_Unterdeckung (öffentlich) 8 Anlage 08 -Städtevergleich (öffentlich)Seite 12 von 34 Anlage 1 § 1 Allgemeines § 2 Gebührenschuldner § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren § 4 Inkrafttreten Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Vom .. . Dezember 2019 Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am ... ... 2019 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV.NRW S. 90), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV.NRW S. 313/SGV.NRW 2127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV.NRW S. 405) und der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn vom 31. Mai 2010 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 268), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. August 2015 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 829), folgende Gebührenordnung beschlossen: Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn vom 19. Dezember 2018 außer Kraft. Für die Benutzung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn und der für die Bestattungen vor-gesehenen Einrichtungen des Friedhofs- und Begräbniswesens und deren Anlagen sowie für die Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden städtischen Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem nachstehenden Gebührentarif zu dieser Gebührenordnung. (1) Zur Zahlung der Gebühren ist diejenige Person verpflichtet, welche die Benutzung beantragt oder die Einrichtung und Leistung in Anspruch genommen hat. (2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn; bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. Die Gebühren werden nach Ablauf eines Monats nach Zugang des Gebührenbescheids fällig.Seite 13 von 34 Anlage 1 1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) 1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts 1.1.1. Neuvergabe 29,98 € 1.1.2. Verlängerung 7,80 € 1.2. Reihengrab gem. § 18 FS*; 84,36 € 1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 84,36 € 1.4. Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: 61,81 € 1.5. Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 1.487,25 € 99,15 € 1.6. Reihengrabkammer gem. § 21 FS*; Zur Zeit: 15 Jahre 2.530,80 € 168,72 € 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 2.530,80 € 168,72 € 1.8. Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 2.974,50 € 198,30 € 1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 1.260,00 € 84,00 € Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Gebührentarif zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Ruhefristen je Friedhof siehe AnlageSeite 14 von 34 Anlage 1 1.10. Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS* Zur Zeit: 20 Jahre 422,80 € 21,14 € 1.11. Urnenreihengrab gem. § 23 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 873,45 € 58,23 € 1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 873,45 € 58,23 € 1.13. Pflegefreie Urnenreihengräber - für eine Beisetzung mit Gedenkzeichen gem. § 24 FS* - für eine anonyme Beisetzung gem. § 25 FS* - für eine Beisetzung auf dem Friedhain (Friedhof Heiderhof) gem. § 29 FS*- Zur Zeit: 15 Jahre 1.095,60 € 73,04 € 1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 665,85 € 44,39 € 1.15. Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 131,70 € 8,78 € 1.16. Aschenfeld gem. § 30 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 375,90 € 25,06 € 1.17. Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Zur Zeit: 10 Jahre 150,00 € 15,00 € Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Je Urnenplatz 4 Urnen. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Nutzungszeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird (je Urne). Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Gedenkzeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Grabpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Grabpflege. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.Seite 15 von 34 Anlage 1 1.18. Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 15,00 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 44,81 € 1.20. Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: pro Jahr 1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 84,36 € 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 168,72 € 1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 84,00 € 1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 58,23 € 1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 44,39 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 45,29 € 1.21. 1.21.1. 28,08 € 1.21.2. 51,57 € 1.22. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. 50,62 € 2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung 2.1. Sargbestattung 2.1.1. 566,02 € 2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 306,35 € Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab sowie die Errichtung eines Kranzhügels ein. Die Gebühr für den Erhalt eines Wahlgrabes gem. § 20 FS* ohne Bestattungsrecht wird festgesetzt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstellen zu Pflegezwecken ist nur bei Ablauf des Nutzungsrechts ohne Anspruch auf eine erneute Beisetzung möglich. § 42 Abs. 2 bleibt davon unberührt. Es entstehen weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1.2). Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS* Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist. Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. (Gebühr für die Nutzung der anteiligen Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist - je Bestattungsfall). Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.Seite 16 von 34 Anlage 1 2.1.3. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 306,35 € 2.1.4. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 623,21 € 2.1.5. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt 680,40 € 2.1.6. 360,55 € 2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.6 aufgeführt: bei Erstbelegung 360,55 € bei Zweitbelegung 430,55 € 2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 566,02 € 2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 566,02 € 2.1.10. Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 38,13 € Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 88,79 € 2.2. Urnenbeisetzungen 2.2.1. Urnenbeisetzung - in einem Urnenreihengrab gem. § 23 FS* - in einem Reihengrab gem. § 18 FS* - in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS* - in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* - in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* - im Friedhain gem. § 29 FS* 125,64 € 2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: Gebühr für: - Aufbewahren der Urne - Durchführung der Beisetzung 92,09 € 2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 90,74 € 38,13 € - Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, das Öffnen und Schließen des Kolumbariums und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Kolumbarium ein. Bei gleichzeitiger Beisetzung von 2 Urnen kommt der Personal-kostenaufwand als Mehraufwand hinzu. Der Stundensatz beträgt: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr: Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, das Ausheben und Schließen des Grabes und die Grabausschmückung, sowie den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. Gedenkzeichen ein. Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS: Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks sowie die Errichtung eines Kranzhügels zum Grab ein. Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.Seite 17 von 34 Anlage 1 2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 125,64 € 2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 € 2.2.6. 100,00 € 2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 306,35 € 2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 88,79 € 2.4. 2.4.1. 200,00 € 2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 € 3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen 3.1. 3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen 195,73 € 3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen 163,95 € 4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien 4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 828,72 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 904,97 € 4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 133,66 € 4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 300,96 € 4.5. 76,25 € 5. Grabräumung Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da die notwendigen Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind. Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern) Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, die Durchführung der Beisetzung und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. zum Gedenkzeichen ein. Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Falls das Öffnen und Schließen des Grabes (inkl. Grabausschmückung, Grabhügel und Kranz- und Dekorationsablage) gem. § 10 der FS durch private Unternehmen durchgeführt wird, reduziert sich die Gebühr auf: Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.Seite 18 von 34 Anlage 1 6. Verwaltungsgebühren 6.1. 7,50 € 6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 5,10 € 6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* 6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 4,20 € 6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 4,20 € 6.4. Die Gebühren nach Tarif-Nr. 5.4.1 bis 5.4.3 beinhalten - Prüfung der angegebenen Grablage - Ausstellen der Genehmigung 6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 15,01 € 6.4.2. 13,51 € 6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 13,51 € 6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 68,60 € 7. Ausstattung 7.1. Liegender Gedenkstein 201,56 € 7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 73,00 € 7.3. Einzelnamensschild 53,00 € 7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 48,00 € Hinweis: Im Übrigen gelten die Gebühren der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung. * FS = Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn - regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit der genehmigten Grablage bis zu deren Entfernung. Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*: - Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Grabgestaltung nach den einschlägigen Bestimmungen der FS* - Prüfung der Übereinstimmung zwischen genehmigter und ausgeführter Grabgestaltung Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*Seite 19 von 34 Stadtbezirk Friedhof Alter Friedhof 15 Jahre 15 Jahre Buschdorf 15 Jahre 30 Jahre Dottendorf 15 Jahre 15 Jahre Dransdorf 15 Jahre 15 Jahre Endenich 15 Jahre 15 Jahre Grau-Rheindorf 15 Jahre 15 Jahre Ippendorf alt 15 Jahre 30 Jahre Ippendorf neu 15 Jahre 30 Jahre Kessenich alt 15 Jahre 20 Jahre Kessenich neu 15 Jahre 20 Jahre Kottenforst (Ückesdorf) 15 Jahre 30 Jahre Lessenich 15 Jahre 30 Jahre Nordfriedhof 15 Jahre 15 Jahre Poppelsdorf 15 Jahre 20 Jahre Röttgen 15 Jahre 30 Jahre Südfriedhof 25 Jahre 30 Jahre Geislar 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Holzlar 20 Jahre 40 Jahre Küdinghoven 20 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Niederholtdorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Oberkassel 25 Jahre 30 Jahre Platanenweg (Beuel) 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre Pützchen 15 Jahre 20 Jahre Roleber (Om Berg) 25 Jahre 30 Jahre Schwarz-Rheindorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Vilich 15 Jahre 20 Jahre Vilich Müldorf 20 Jahre 25 Jahre Burgfriedhof 15 Jahre 20 Jahre Friesdorf 25 Jahre 30 Jahre Heiderhof 15 Jahre 25 Jahre Lannesdorf 15 Jahre 20 Jahre Mehlem 15 Jahre 20 Jahre Muffendorf 15 Jahre 20 Jahre Plittersdorf 15 Jahre 20 Jahre Rüngsdorf 15 Jahre 20 Jahre Zentralfriedhof 15 Jahre 20 Jahre Duisdorf alt 15 Jahre 30 Jahre Duisdorf neu 15 Jahre 30 Jahre Lengsdorf alt 15 Jahre 30 Jahre Lengsdorf neu 15 Jahre 30 Jahre Bad Godesberg Hardtberg Ruhefrist Kinder (bis zum 5. LJ) Ruhefrist Personen ab dem 5. LJ Anlage zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Bonn BeuelSeite 20 von 34 Anlage 2 1. 1.1. 2017 2018 2019 2020 2017 2018 2019 2020 1.1.1. 83,18 € 52,68 € 46,33 € 30,02 € 1.1.2. 21,63 € 13,70 € 12,05 € 7,80 € 1.2. 60,89 € 66,18 € 73,65 € 84,36 € 1.3. 67,65 € 73,53 € 73,65 € 84,36 € 1.4. 50,89 € 58,88 € 58,07 € 61,81 € 1.5. Zur Zeit: 15 Jahre 1.139,40 € 1.255,05 € 1.327,05 € 1.487,25 € 75,96 € 83,67 € 88,47 € 99,15 € 1.6. Zur Zeit: 15 Jahre 1.826,70 € 1.985,40 € 2.209,50 € 2.530,80 € 121,78 € 132,36 € 147,30 € 168,72 € Kostendeckender Betrag 5.367,29 € 1.7. Zur Zeit: 15 Jahre 2.029,50 € 2.205,90 € 2.209,50 € 2.530,80 € 135,30 € 147,06 € 147,30 € 168,72 € Kostendeckender Betrag 5.367,29 € 1.8. Zur Zeit: 15 Jahre 2.278,80 € 2.460,30 € 2.654,10 € 2.974,50 € 151,92 € 164,02 € 176,94 € 198,30 € Kostendeckender Betrag 5.589,06 € 1.9. Zur Zeit: 15 Jahre 448,95 € 1.373,40 € 1.270,35 € 1.260,00 € 29,93 € 91,56 € 84,69 € 84,00 € 1.10. Zur Zeit: 20 Jahre 1.135,00 € 1.132,80 € 487,20 € 422,80 € 56,75 € 56,64 € 24,36 € 21,14 € 1.11. 651,15 € 763,50 € 833,85 € 873,45 € 43,41 € 50,90 € 55,59 € 58,23 € 1.12. Zur Zeit: 15 Jahre 723,45 € 848,40 € 833,85 € 873,45 € 48,23 € 56,56 € 55,59 € 58,23 € 1.13. Zur Zeit: 15 Jahre 848,70 € 1.018,80 € 1.056,60 € 1.095,60 € 56,58 € 67,92 € 70,44 € 73,04 € 1.14. Zur Zeit: 15 Jahre 187,80 € 169,80 € 558,00 € 665,85 € 12,52 € 11,32 € 37,20 € 44,39 € 1.15. Zur Zeit: 15 Jahre 177,60 € 121,35 € 131,25 € 131,70 € 11,84 € 8,09 € 8,75 € 8,78 € 1.16. Zur Zeit: 15 Jahre 1.738,80 € 1.180,35 € 593,55 € 375,90 € 115,92 € 78,69 € 39,57 € 25,06 € 1.17. 0,00 € Zur Zeit: 10 Jahre 128,70 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 12,87 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € Kostendeckender Betrag: 157,89€ 1.18. Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 225,00 € 225,00 € 225,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € Kostendeckender Betrag: 776,81 € 1.19. 29,67 € 28,52 € 27,92 € 44,81 € 1.20. pro Jahr 2017 2018 2019 2020 1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 104,29 € 67,65 € 73,65 € 84,36 € Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage 1 Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Neuvergabe Verlängerung Reihengrab gem. § 18 FS*; Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Reihengrabkammer gem. § 21 FS*; Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Aschenfeld gem. § 30 FS* Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Summe für Gesamtnutzungsdauer Einzelsummen je Jahr Synopse- Gebührenveränderungen der letzten 4 Jahre Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS* Urnenreihengrab gem. § 23 FS* Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Kolumbarium gem. § 28 FS* Pflegefreie Urnenreihengräber Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*Seite 21 von 34 Anlage 2 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 456,72 € 135,30 € 147,30 € 168,72 € 1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 29,93 € 91,56 € 84,69 € 84,00 € 1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 48,23 € 56,56 € 55,59 € 58,23 € 1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 12,52 € 11,32 € 37,20 € 44,39 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 28,52 € 35,37 € 33,88 € 45,29 € 1.21. 1.21.1. 63,64 € 41,65 € 38,59 € 28,08 € 1.21.2. 70,51 € 47,36 € 43,99 € 51,57 € 1.22. 40,59 € 44,12 € 44,19 € 50,62 € Kostendeckender Betrag: 84,36 € 2. 2.1. 2.1.1. 983,52 € 715,02 € 617,55 € 566,02 € 2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* 391,65 € 402,12 € 343,27 € 306,35 € 2.1.3. 391,65 € 402,12 € 343,27 € 306,35 € 2.1.4. 1.072,15 € 782,46 € 675,92 € 623,21 € 2.1.5. 1.160,78 € 849,89 € 734,29 € 680,40 € 2.1.6. 684,32 € 492,67 € 414,14 € 360,55 € 2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: bei Erstbelegung 684,32 € 492,67 € 414,14 € 360,55 € bei Zweitbelegung 754,32 € 562,67 € 484,14 € 430,55 € (inkl. 70,00 € für Holzständer) 2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 983,52 € 715,02 € 617,55 € 566,02 € 2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 983,52 € 715,02 € 617,55 € 566,02 € 2.1.10. Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 49,59 € 42,02 € 38,91 € 38,13 € Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 239,99 € 146,32 € 121,35 € 88,79 € (wie Beisetzung durch Dritte) 2.2. Urnenbeisetzungen 2.2.1. Urnenbeisetzung 302,39 € 194,96 € 162,30 € 125,64 € 2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: 247,83 € 152,43 € 126,32 € 92,09 € 2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 246,39 € 151,40 € 124,64 € 90,74 € 2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 299,51 € 192,90 € 158,93 € 125,64 € 2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Kostendeckender Betrag: 159,14 € 2.2.6. 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Kostendeckender Betrag: 140,85 € 2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 577,32 € 402,12 € 343,27 € 306,35 € 2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 239,99 € 146,32 € 121,35 € 88,79 € Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS: Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. Sargbestattung Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist.Seite 22 von 34 Anlage 2 2.4. 2017 2018 2019 2020 2.4.1. 200,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 € 2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 3. 3.1. 3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen 212,00 € 212,00 € 212,00 € 195,73 € 3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen 180,00 € 180,00 € 180,00 € 163,95 € 3.2. Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag 74,62 € 100,00 € 100,00 € 3.3. Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen 150,00 € 150,00 € 150,00 € 4. 4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 1.316,46 € 995,21 € 863,52 € 828,72 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 1.434,63 € 1.085,13 € 941,34 € 904,97 € 4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 244,49 € 179,29 € 150,94 € 133,66 € 4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 492,70 € 365,36 € 315,00 € 300,96 € 4.5. 118,17 € 89,91 € 77,82 € 76,25 € 5. 49,59 € 42,02 € 38,91 € gestrichen 17,64 € 17,64 € 17,64 € gestrichen 6. 6.1. 14,14 € 13,17 € 11,58 € 7,50 € 6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 14,14 € 8,96 € 7,88 € 5,10 € 6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* 6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 11,64 € 7,38 € 6,49 € 4,20 € 6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 11,64 € 7,38 € 6,49 € 4,20 € 6.4. 6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 41,59 € 26,34 € 23,17 € 15,01 € 6.4.2. 37,43 € 23,71 € 20,85 € 13,51 € 6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 37,43 € 23,71 € 20,85 € 13,51 € 6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 23,00 € 23,00 € 9,28 € 68,60 € Portokosten (65,60 EUR) 7. 7.1. Liegender Gedenkstein 198,23 € 194,50 € 205,61 € 201,56 € 7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 56,00 € 53,78 € 74,63 € 73,00 € 7.3. Einzelnamensschild 57,03 € 54,81 € 54,63 € 53,00 € 7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 47,60 € 49,63 € 48,00 € Ausstattung Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag. Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da die notwendigen Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind. Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl. Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS* Verwaltungsgebühren Grabräumung Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien Gebühr wird 2020 nicht aufgeführt, da Kap. Nordfriedhof geschlossen. Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern)Seite 23 von 34 Anlage 3 Gesamt jährl. brutto Anteile Kalk.Zinsen Bodenwert AW 710.604 10,6% 122.534 1,8% 139.614 2,1% davon: Kalk. Zinsen Gebäudeinvest. Trauerhallen rw 52.585 0,8% davon: Abschreibungen Gebäudeinvest. Trauerhallen WBZW 36.029 0,5% davon: Kalk. Zinsen Verwaltungsgebäude rw 25.491 0,4% davon: Abschreibungen Verwaltungsgebäude WBZW 27.181 0,4% davon: Kalk. Zinsen Betriebsgebäude RW 39.095 0,6% davon: Abschreibungen Betriebsgebäude WBZW 75.914 1,1% davon: Kalk. Zinsen vermietete Gebäude rw 5.363 0,1% davon: Abschreibungen vermietete Gebäude WBZW 490 0,0% Kalk. Zinsen Kolumb. Hochbauten, lt. KR RW 9.011 0,1% Abschreibungen Kolumb. Hochbauten lt. KR WBZW 13.734 0,2% 218.685 3,3% 948.579 14,2% davon: Kalk. Zinsen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) hand 57.994 0,9% davon: Abschreibungen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) WBZW 298.218 4,5% davon: Kalk. Zinsen Invest. in Grundstücke und NoGF hand 158.805 2,4% davon: Abschreibungen Invest. in Grundstücke und NoGF WBZW 644.590 9,7% davon: Kalk. Zinsen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) hand 1.870 0,0% davon: Abschreibungen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) WBZW 5.709 0,1% davon: Kalk. Zinsen Invest. in Nebengrabtypen hand 16 0,0% davon: Abschreibungen Invest. in Nebengrabtypen WBZW 61 0,0% 401.450 6,0% 165.000 2,5% 140.027 2,1% 35.558 0,5% 142.950 2,1% 98.792 1,5% -30.000 -0,4% 13.303 0,2% 600 0,0% 10.000 0,1% 45.000 0,7% 365.000 5,5% 10.000 0,1% 15.277 0,2% 5.900 0,1% 39.338 0,6% 52.950 0,8% 109.740 1,6% 368.471 5,5% 6.500 0,1% 331.834 5,0% 146.099 2,2% 15.737 0,2% -1.000.000 -15,0% 195.877 2,9% 2.749.157 41,2% 37.467 0,6% 38.510 0,6% 6.673.298 100,0% Kostenarten / Gruppen Bezugs-jahr: Kosten jährl. brutto Anteile Kalk. Zinsen 2020 1.060.834 15,9% Abschreibungen 2020 1.101.926 16,5% Laufende Ausgaben (Sachausg. usw.) der Jahresrechnung 2020 1.489.526 22,3% Personalkosten FH-Verwaltung 2020 195.877 2,9% Personalkosten Arbeiter hoheitlich 2020 2.749.157 41,2% Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle, Sonst. Leist., geb.neutrale L., reinig. 2020 37.467 0,6% Warenwerte der verk. Waren hoheitl. 2020 38.510 0,6% 6.673.298 100,00% Summe Aufwand Summe Aufwand 94000035 Verrechnung Sachaufwand Erträge i.V. aus Grünflächenamt = Personalkosten FH-Verwaltung Personalkosten Arbeiter hoheitlich Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle+ Sonst. Leist. Warenwerte der verk. Waren hoheitl. 94000015+25+65+01 +23+43+63+73+83+93 +103+163 Verrechn. 94000035+55 Verrechn Grünpflege +Vermessung 94000013+143 Verrechnung Werkstattleistungen Amt 70,Treibstoffe, 94000002 Verrechn. Stat. KennZ. 94000023 Verrechnung Versicherungsbeitr.Amt 30 541160 Dienst- und Schutzkleidung usw. 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial, Kerzen, Grabmatten, Schilder 543120 bis 543180 Fortbild, Reise, Büromaterial, Zeitungen, Telekom, 544110 bis 545100 Versich, Mitglbeitr, Mieten 94000000+5 Verrechnung VILV 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 521120 Unterhaltung der Betriebsvorrichtung 524110 bis 524140 Bewirtsch.Aufw. Gebäude (Heizöl, Gas, Wärme, 524150 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: Wasser 581111-15 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: GBA Kostenarten Kalk. Zinsen Gebäudeinvestitionen Abschreibungen Gebäudeinvestitionen Kalk. Zinsen Sachinvestitionen Abschreibungen Sachinvestitionen 529100 davon Wach und Schließdienst AF Bornh.Str.u. Gerätemieten 523500 Erstatt.ver.U /Bet/Sov (Müll) 529110 Gutachter-/Beratungskosten 94000173 Gebäudebewirtschaftung (524190 siehe A-Dat 524170 Anteil Reinigung TH, siehe A-Dat 525110 Ersatzteillager + 525120 Treibstoffe 525500 Unterhaltung des sonst. bewegl. Vermögen 527130 Wartung und Pflege von SoftwareSeite 24 von 34 Anlage 4 Kostenträger Bonn Jahr: 2020 Verwaltungsendleistungen ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz je ME Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes Gedenkzeichen Antrag 283,3 23,17 11.503 14,99 4.248 4.248 6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes Gedenkzeichen oder Abdeckplatte Antrag 186,3 20,85 6.809 13,49 2.514 2.514 6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung Antrag 444,3 20,85 16.236 13,49 5.995 5.995 6.3 Gewerbegenehmigung für 3 Jahre Antrag 70,0 6,49 796 4,20 294 294 1.1.1Antrag Neuvergabe Grabnutzungsrecht Antrag 1.314,0 46,33 106.697 29,98 39.397 39.397 1.1.2Verlängerungsantrag Grabnutzungsrecht Antrag 2.050,7 12,05 43.290 7,80 15.986 15.986 6.1 Überschreiben des Nutzungsrechts Antrag 33,7 11,58 707 7,50 252 252 6.2 Austellung Ersatzurkunde Antrag 3,7 7,88 40 5,10 19 19 6.5 Urnenversand Antrag 10,7 3,00 60 3,00 32 32 Sondergenehmigungen Aufw je Verw. Arb.Std. 1,0 0,00 0 29,98 30 30 4.397,7 186.138 68.767 68.767 Grabnutzungsrechte FU-Berechnung: ohne ohne Grabgrößenberücksichtigung FU-Berechnung: gnr FU-Kosten in GNR-Gebühr enthalten Grundberechnung: kam herkömmliche Berechnung Grabnutzungsrechte Sarggräber Normal- gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 1.3 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS G-Stelle 108,0 1.104,75 168.950 1.265,39 136.662 136.662 1.3 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS G-Stelle 112,1 1.473,00 233.902 1.687,18 189.200 189.200 1.3 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS G-Stelle 26,7 1.841,25 69.527 2.108,98 56.239 56.239 1.3 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS G-Stelle 92,3 2.209,50 288.685 2.530,77 233.514 233.514 1.7 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 6.850,80 6.851 5.367,29 5.367 2.531 SWG-Kammer-Alt G-Stelle 1,0 1.104,75 1.356 4.293,84 4.294 4.294 1.2 Sargreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 22,3 1.473,00 29.815 1.265,39 28.260 28.260 1.2 Sargreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 5,4 1.841,25 9.576 1.687,18 9.077 9.077 1.2 Sargreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,3 2.209,50 3.000 2.108,98 2.812 2.812 1. Sargreihengrab 30 gemäß § 18 FS G-Stelle 8,0 2.670,00 21.360 2.530,77 20.246 20.246 1.6 Sargreihengrab-Kammer gem. § 21 FS G-Stelle 1,0 6.850,80 6.851 5.367,29 5.367 2.531 SRG-Kammer-Alt G-Stelle 1,0 1.320,00 1.320 4.293,84 4.294 4.294 1.4 Kinderreihengrab 10 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 580,70 520 618,09 618 618 1.4 Kinderreihengrab 12 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 624,00 624 741,71 742 742 1.4 Kinderreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 15,0 780,00 11.700 927,14 13.907 13.907 1.4 Kinderreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.161,40 1.040 1.236,18 1.236 1.236 1.4 Kinderreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.300,00 1.300 1.545,23 1.545 1.545 1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS G-Stelle 60,7 225,00 13.650 776,81 47.126 13.650 1.5 SRRG Pflegefreies Reihengrab gemäß § 19 FS G-Stelle 23,7 1.327,05 41.595 1.487,15 35.196 35.196 1.8 SRRKG Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS G-Stelle 1,0 2.654,10 1.704 5.589,06 5.589 2.975 484,5 913.326 801.293 759.529 Grabnutzungsrechte Urnengräber Normal- gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 1.12 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS G-Stätte 388,3 833,85 434.429 873,45 339.189 339.189 1.11 Urnenreihengrab gemäß § 23 FS G-Stätte 37,3 833,85 35.840 873,45 32.609 32.609 1.13 Pflegefreies Urnenreihengrab G-Stätte 457,0 1.056,60 599.799 1.095,55 500.667 500.667 882,7 1.070.067 872.465 872.465 Hoheitlicher Bereich KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-GruppeSeite 25 von 34 Anlage 4 Grabnutzungsrechte Nebengrabtypen (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 1.16 Aschefeldgrab gemäß § 30 FS GNR 5,3 593,55 9.167 375,88 2.005 2.005 1.14 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß § 27 FS GNR 21,7 558,00 10.805 665,89 14.428 14.428 1.9 SGA Gemeinschaftsgrab Körper gemäß § 27 FS GNR 1,0 1.270,35 295 1.260,03 1.260 1.260 1.15 ULG Landschaftsgrab Urne gemäß § 32 FS GNR 25,7 131,25 9.156 131,76 3.382 3.382 1.10 SLG Landschaftsgrab Körper gemäß § 32 FS GNR 2,7 487,20 5.311 422,73 1.127 1.127 56,3 34.735 22.202 22.202 Grabnutzungsrechte Kolumbarien (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS U-Kamm 19,0 414,30 8.456 672,14 12.771 12.771 1.17 Grab auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld G Stelle 12,7 100,00 1.270 157,89 2.000 1.900 31,7 10.086 14.771 14.671 Verlängerungen GNR Normalgräberfeld ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 1.20 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS 1 Jahr 4.236,7 73,65 454.357 84,36 357.401 357.401 1.20 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS 1 Jahr 9.424,7 73,65 982.898 84,36 795.056 795.056 1.20 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS 1 Jahr 145,0 73,65 15.122 84,36 12.232 12.232 1.20 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS 1 Jahr 2.945,0 73,65 307.134 84,36 248.437 248.437 1.20 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 Jahr 14,7 147,30 6.699 357,82 5.248 5.248 SWG-Kammer-Alt 1 Jahr 1,0 113,00 113 357,82 358 358 Ehrengrab SG+UG 1 Jahr 7,0 0,00 0 133,64 935 935 1.20 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS 1 Jahr 4.117,3 55,59 307.071 58,23 239.752 239.752 4er Urnenwahlgrab Alt 1 Jahr 1,0 65,00 65 58,23 58 58 1.22 Verlängerung ohne Bestattungsrecht 1 Jahr 200,0 44,19 8.838 50,62 10.124 10.124 21.012,3 2.073.459 1.669.601 1.669.601 Verlängerungen GNR Nebengrabtypen und Kolumbarien ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher incl. Mietgebühren Gebühren bisher jährl. incl. Mieten Kostensatz kameral Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 1.11 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß § 27 FS 1 Jahr 10,3 37,20 344 44,39 459 459 1.6 SGA Gemeinschaftsgrab Körper gemäß § 27 FS 1 Jahr 1,0 84,69 20 84,00 84 84 1.17 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS 1 Jahr 238,3 33,88 8.487 44,81 10.680 10.680 249,7 8.850 11.222 11.222 Mietwerte GNR Kolumb. Hochbauten (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz / Mietwert der Nachfrage Jährl. Miet-werte der Nachfrage Gebühren- aufkommen jährlich 1.17 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS Neuvergaben U-Kamm 19,0 in GNR enthalten 514,64 9.778 9.778 1.17 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS Verlängerungen 1 Jahr 238,3 in GNR enthalten 45,29 10.795 10.795 270,0 20.573 20.573 Sargbestattungen ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz Kosten jährlich Gebühren- aufkommen SB RG - 2.1.1, 2.1.8, 2.1.9 Sargbestattung Reihengrab gemäß § 18 FS und in einem Bestatt 41,3 617,55 34.532 565,96 23.393 23.393 KiSB - 2.1.2, 2.1.3 Sargbestattung in einem Kindergrab gemäß § 18 FS und Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß § 20 in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr Bestatt 20,7 343,27 8.094 306,29 6.330 6.330 KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-GruppeSeite 26 von 34 Anlage 4 SB WG - 2.1.4 Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß § 20 FS in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr Bestatt 422,7 675,92 385.080 623,15 263.427 263.427 TiG SB - 2.1.5 Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß § 20 FS in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr Bestatt 354,0 734,29 349.226 680,34 240.864 240.864 838,8 776.932 534.015 534.015 Sonstige Arbeiterleistungen ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich Sonst. Arbeit nach Std - 2.1.10 Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gemäß § 33 FS oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen 1 Arb.Std 82,0 38,91 0 38,13 3.126 3.126 UB Norm 2.2.1, 2.2.4, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.8 Urnenbeisetzung oder -wiederbeisetzung in Gräbern gemäß § 23, 18, 26, 20, 27, 29, 32 der FS Standard 1.635,1 162,30 420.486 125,58 205.332 205.332 2.2.2 Anonyme Urnenbeisetzung gemäß § 25 FS Standard 95,0 126,32 19.962 92,02 8.742 8.742 2.2.3 Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gemäß § 28 FS Standard 36,0 124,64 7.514 90,67 3.264 3.264 2.2.4 Beisetzung auf dem Aschefeld Standard 5,0 254,33 1.272 125,58 628 628 2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS Standard 13,0 100,00 1.143 159,14 2.069 1.300 2.1.6, 2.1.7 Sargbestattung in einer Grabkammer gemäß § 21 FS und § 22 FS Standard 1,0 414,14 586 360,48 360 360 Ausgrabung Sarg Normallage Standard 5,3 863,52 5.974 828,70 4.420 4.420 Ausgrabung Sarg Tieflage Standard 3,0 941,34 3.662 904,95 2.715 2.715 Ausgrabung Urne Standard 25,0 150,94 5.245 133,64 3.341 3.341 1.2.1 Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabs Standard 8,3 38,59 520 28,06 234 234 1.2.2 Pflege eines Reihen- und Wahlgrabs Standard 104,0 43,99 7.246 51,55 5.361 5.361 4.4 Umbettung innerhalb eines Tiefgrabs Standard 6,3 315,00 2.655 300,94 1.906 1.906 4.5 Wiederbeisetzung bei geöffnetem Grab / Tieferlegung Standard 7,0 77,82 705 76,25 534 534 2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS Standard 60,7 100,00 5.169 140,85 8.545 6.067 2.2.7 Beisetzung Gebeinskiste Standard 6,7 490,19 3.268 306,29 2.042 2.042 2.093,4 485.407 252.619 249.372 Trauerhalle ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich TF A 3.1.1 Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen Standard 598,2 212,00 107.667 195,73 117.085 117.085 TF B 3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen Standard 598,2 180,00 126.808 163,95 98.064 98.064 2.4.1 Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag je Urnenbeisetzung (auch für Tot& Fehlgeburten) Standard 93,3 100,00 20.414 200,00 18.667 18.667 2.4.2 Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag je Erdbestattung Standard 31,3 150,00 20.560 600,00 18.800 18.800 2.3 Durchführung von Bestattungen durch Privatunternehmen Standard 39,3 121,35 7.963 88,73 3.490 3.490 1.364 283.927 256.106 256.106 Warenverkäufe hoheitlich ME Menge jährl. Gebührensatz Euro bisher Gebühren bisher jährl. Kostensatz Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich Namen 1 Liegender Gedenkstein Standard 132,0 205,61 26.605 201,56 26.605 26.605 Namen 2 An Stele Standard 212,0 74,63 15.476 73,00 15.476 15.476 KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-GruppeSeite 27 von 34 Anlage 4 Einzelnamensschild Standard 36,0 54,63 1.908 53,00 1.908 1.908 Verschlusstafel Kolumbarium Standard 2,0 49,63 96 48,00 96 96 382,0 44.085 44.085 44.085 Gebührenneutrale Leistungen ME Menge jährl. Einnahmen bisher jährl. Kostensatz (je m²) Kosten jährlich Kriegsgräber, KrDenkmäler m² 26.017 70.000 5,23 135.982 Kleinparzellige Flächenüberkapazität m² 175.381 0 3,95 693.279 Reservefl, Vorhaltefl. m² 66.089 0 4,32 285.691 Denkmäler m² 23.000 0 11,25 258.851 Ehrengräber m² 18 0 14,97 268 Abstandsflächen m² 58.593 0 5,63 329.887 nicht belegbare Flächen m² 87.707 0 4,15 364.355 Amt 70 - FH-ext.Nutz. Container m² 388 40.000 3,74 1.449 Jüdische Friedhöfe m² 2.058 10.000 0,54 1.104 Separat vermiet.Gebäude A m² 1.166 0 31.687 Verpachtungen Grundstück m² 1.136 0 0,75 853 441.552 120.000 2.103.408 22.745 2.172 Fiktive Einnahmen bisher jährl. Einnahmen nach RE bisher jährl. Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 5.887.012 5.700.000 4.567.718 4.522.607 120.000 120.000 2.103.408 2.103.408 2.172 2.172 45.111 6.007.012 5.820.000 6.673.298 6.673.298 KTR-Gruppe Summen hoheitlicher Bereich KTR-Gruppe Gesamtsummen hoheitlicher Bereich Sonst. Beträge (Aktivierungen, Rechnungsabgrenz. Kolumb.) Hoheitliche Friedhofsleistungen (3JM) Gebührenneutrale Leistungen Jährliche Investitionskosten Kolumbarien Rechnungsabgrenzung Mietwerte Kolumb. Hochbauten ggü. jährl. Kosten lt. KR Gewollte UnterdeckungSeite 28 von 34 Anlage 5 Verwaltungskosten Friedhöfe Bonn jährl. Kosten brutto jährl. Arb.Std VKS brutto Personalkostenanteile Euro jährl. 195.877 8.737 22,42 Immobilienkostenanteile der FH-Verwaltung Euro jährl. 59.994 Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.) Euro jährl. -7.619 Investitionskosten Verwaltungstechnik Euro jährl. 2.104 Gesamtsumme jährl. Verwaltungskosten Euro jährl. 250.357 8.737 28,65 Jährliche Verwalt. Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten 95,57% 250.357 8.350 29,98 Jährl. Verwalt. Arbeitszeit für allg. FH-Verwaltung (Differenz) 4,43% 387 Personalausgaben 220.852 Personalnebenkosten145.178 Immobilienkosten der FH-Verwaltung 20.577 Sonst. Lfd. Ausgaben 3.815 Investitionskosten Verwaltungstechnik 1.382 Arbeiterteam hoheitlich jährl. Kosten jährl. Arb. Std. PKSH Personal Arbeiterteam und Bauhof lt. Personalkostensplittung 2.749.157 96.613 28,46 Immobilienkostenanteile Arbeiterteam (Personalräume) 73.834 Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.) 100.963 Summe Nebenkosten Arbeiterteam / Bauhof 174.798 96.613 Summe Personalkosten und Nebenkosten 2.923.955 96.613 30,26 489.750 16.182 16,7% 2.434.205 80.431 83,3% Personalausgaben 2.711.962 Personalnebenkosten 88.980 Personalräume 88.349 lfd. sonst. Ausgaben 139.167 Jährliche Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten Jährl. Arbeitszeit für allg. Friedhofsunterhaltung (Differenz) Kosten des Arbeiterteams und des Arbeitsanteils vom Bauhof Verwaltungskostenanteile Personalausgaben Personalnebenkosten Immobilienkosten der FH- Verwaltung Sonst. Lfd. Ausgaben Investitionskosten Verwaltungstechnik Kostenanteile Arbeiterteam Personalausgaben Personalnebenkosten Personalräume lfd. sonst. AusgabenSeite 29 von 34 Anlage 6 Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung 1.235.603 30,26 80.431 2.434.205 Stunden jährl. Kosten je Std Kosten jährl. MS 1 Kleingerät Ja 80.431 1,35 Euro 108.531 MS 2 Basis-Kfz Ja 80.431 1,94 Euro 156.323 187.548,12 Euro 187.548 Euro 920.144 Euro 3.806.751 Euro je m² 3,08 Arbeiterteam #### MS 1 Kleingerät #### MS 2 Basis-Kfz #### MS 4 FU-Gerät #### Sonst. Lfd. Ausgaben #### Gesamtfläche Friedhöfe Stundensatz PKS 2 je NettoarbeitsStd. der FU Jährl. Arbeitsstunden der Friedhofsunterhaltung Jährl. Kosten der FU durch Arbeiterteam / Bauhof MS 4 FU-Gerät Sonst. Lfd. Ausgaben Zwischensumme Kosten der Flächen-Friedhofsunterhaltung Jährl. FU-Kosten je m² Gesamtfläche Maschinenzuschläge Kostenanteile Friedhofsunterhaltung Arbeiterteam MS 1 Kleingerät MS 2 Basis-Kfz MS 4 FU-GerätSeite 30 von 34 Anlage 7 Unterdeckung Kindergräber Menge jährl.* Gebührensatz bisher Kostensatz herkömmlich je ME Kosten jährlich Gebühr 2020 Unterdeckung 2020 1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS 60,7 225,00 776,81 47.126,24 225 33.495 1.17 Grab auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld 12,7 150 157,89 1.999,93 150 100 2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS 60,7 100 140,85 8.544,83 100 2.480 2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS 13 100 159,14 2.068,81 100 769 Unterdeckung: 36.843 Unterdeckung Grabkammern Menge jährl.* Gebührensatz bisher Kostensatz herkömmlich je ME Kosten jährlich Gebühr 2020 Unterdeckung 2020 1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS 1 5.367,29 5.367,29 2.530,80 2.836 1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 5.367,29 5.367,29 2.530,80 2.836 1.8 Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS 1 5.589,06 5.589,06 2.974,50 2.615 Unterdeckung: 8.288 *durch gerundete Fallzahlen kann es zu geringen Differenzen kommenSeite 31 von 34 Anlage 8 Städtevergleich 1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) Einzel- wert Gesamt- wert Einzel- wert Gesamt- wert Einzel- wert Gesamt- wert Einzel-wert Gesamt- wert Einzel-wert Gesamt-wert 1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts 1.1.1. 30,02 € 1.1.2. 7,80 € 1.2. 84,36 € 20 Jahre 62,65 € 1.253,02 € 40,30 € 806,06 € 30 Jahre 31,93 € 957,95 € 64,37 € 1.931,19 € 1.3. 84,36 € 98,00 € 61,00 € 1.830,05 € 51,00 € 81,00 € 30 Jahre 76,01 € 2.280,18 € 1.4. 61,81 € 10 Jahre 38,10 € 381,03 € 15 Jahre 20,53 € 307,98 € 60,93 € 914,00 € 20 Jahre 6,70 € 134,00 € 1.5. Zur Zeit: 15 Jahre 99,15 € 1.487,25 € 20 Jahre 84,20 € 1.684,00 € 54,75 € 1.095,06 € 30 Jahre 62,00 € 1.860,00 € 78,80 € 2.364,00 € 1.6. Zur Zeit: 15 Jahre 168,72 € 2.530,80 € 1.7. Zur Zeit: 15 Jahre 168,72 € 2.530,80 € 1.8. Zur Zeit: 15 Jahre 198,30 € 2.974,50 € 1.9. Zur Zeit: 15 Jahre 84,00 € 1.260,00 € 20 Jahre 109,80 € 2.196,00 € 30 Jahre 133,90 € 4.017,00 € 1.10. Zur Zeit: 20 Jahre 21,14 € 422,80 € 1.11. 58,23 € 873,45 € 20 Jahre 62,65 € 1.253,08 € 34,40 € 688,08 € 54,90 € 1.098,08 € 30 Jahre 21,23 € 636,96 € 1.12. 103,00 € 1.545,00 € Zur Zeit: 15 Jahre 58,23 € 873,45 € 217,00 € 3.255,00 € 39,00 € 585,00 € 62,00 € 930,00 € 30 Jahre 45,00 € 1.350,07 € 1.13. Zur Zeit: 15 Jahre 73,04 € 1.095,60 € 20 Jahre 62,65 € 1.253,00 € - Beisetzung mit Gedenkzeichen30 Jahre 44,43 € 1.332,97 € - Anonyme Beisetzung20 Jahre 28,70 € 574,00 € 45,35 € 907,08 € 30 Jahre 18,76 € 562,87 € - Beisetzung auf dem Friedhain30 Jahre 21,63 € 648,98 € 41,00 € 1.230,00 € 66,00 € 1.980,00 € 1.14. Zur Zeit: 15 Jahre 44,39 € 665,85 € 20 Jahre 132,91 € 2.658,14 € 68,60 € 1.372,08 € 89,10 € 1.782,09 € 1.15. Zur Zeit: 15 Jahre 8,78 € 131,70 € 1.16. Anmerkungen Neuvergabe Verlängerung Reihengrab gem. § 18 FS*; Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Reihengrabkammer gem. § 21 FS*; Urnenreihengrab gem. § 23 FS* Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Pflegefreie Urnenreihengräber Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS* Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Aschenfeld gem. § 30 FS* Bonn 2020 Aachen 2012 Münster 2017 Bielefeld 2017Friedhofsgebührenordnung StadtfriedhofSennefriedhofSeite 32 von 34 Anlage 8 Zur Zeit: 15 Jahre 25,06 € 375,90 € 20 Jahre 35,15 € 703,00 € 30 Jahre 18,76 € 562,88 € 1.17. 5 Jahre 61,61 € 308,04 € Zur Zeit: 10 Jahre 15,00 € 150,00 € 1.18. Zur Zeit: 15 Jahre 15,00 € 225,00 € 1.19. 44,81 € 118,00 € 30 Jahre 54,00 € 1.620,00 € 1.20. 1.3. 84,36 € 98,00 € 61,00 € 51,00 € 81,00 € 1.7. 168,72 € 1.9. 84,00 € 109,80 € 133,90 € 1.12. 58,23 € 45,00 € 39,00 € 62,00 € 1.14. 44,39 € 62,65 € 68,60 € 89,10 € 1.19. 45,29 € 118,00 € 54,00 € 1.21. Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist. 1.21.1. 28,08 € 40,00 € 20 Jahre 7,50 € 150,00 € 7,50 € 150,00 € 1.21.2. 51,57 € 50,00 € 20 Jahre 14,45 € 289,00 € 30 Jahre 14,45 € 433,50 € 1.22. 50,62 € 2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung 2.1. 2.1.1. 566,02 € 605,00 € 529,00 € 252,00 € 414,00 € 2.1.2. 306,35 € 308,00 € 341,00 € 124,00 € 139,00 € 2.1.3. 306,35 € 308,00 € 155,00 € 174,00 € 2.1.4. 623,21 € 605,00 € 594,00 € 454,00 € 745,00 € 2.1.5. 680,40 € 605,00 € 594,00 € 532,00 € 873,00 € 2.1.6. 360,55 € 2.1.7. 360,55 € 430,55 € 2.1.8. 566,02 € 605,00 € 2.1.9. 566,02 € 605,00 € 2.1.10. 38,13 € 605,00 € 88,79 € 2.2. 2.2.1. 125,64 € 361,00 € 314,00 € 29,00 € 92,00 € 36,00 € 113,00 € 45,00 € 142,00 € 36,00 € 113,00 € 2.2.2. 92,09 € 66,10 € 314,00 € 29,00 € 92,00 € 2.2.3. 90,74 € 66,10 € 314,00 € 20,00 € 64,00 € 2.2.4. 125,64 € 472,00 € 271,00 € 29,00 € 29,00 € 2.2.5. 100,00 € 154,00 € 294,00 € 155,00 € 174,00 € 2.2.6. 100,00 € Bonn 2020 Aachen 2012 Münster 2017 Bielefeld 2017 Sennefriedhof Stadtfriedhof - Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* - in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS* - in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* bei Erstbelegung bei Zweitbelegung Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Kolumbarium gem. § 28 FS* Sargbestattung Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Kolumbarium gem. § 28 FS* Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: Urnenbeisetzungen Urnenbeisetzung Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS* Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS: Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: 103,00 - 217,00 €Seite 33 von 34 Anlage 8 2.2.7. 306,35 € 2.3. 88,79 € 2.4. 2.4.1. 200,00 € 2.4.2. 600,00 € 165,00 € 3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen 3.1. *1) 1 Std. Halle 1 FH Hüls *4) ,,Aufbahrungshalle´´ 3.1.1. 195,73 € 139,00 € *1) 124,00 € *3) 230,00 € *5) 230,00 € *5) *2) 1 Std. *5) 30 Min. 3.1.2. 163,95 € 70,00 € *2) 130,00 € *4) *3) ,,Trauerhalle´´ 3.2. 63,00 € 23,00 € 21,00 € 19,00 € 3.3. 49,00 € *6) 98,00 € 98,00 € *6) Je angefangene Stunde 4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien 4.1. 828,72 € 908,00 € 1.555,00 € 1.659,00 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 904,97 € 908,00 € 1.555,00 € 1.659,00 € 4.3. 150,94 € 270,00 € 54,00 € 172,00 € 4.4. 300,96 € 4.5. 76,25 € 5. Grabräumung 79,00 € RG Körper 114,00 € *7) 109,00 € WG Körper *7) 7.4 Grabhügel 52,00 *8) 41,00 € RG Urne 47,00 € WG Urne 47,00 € Kindergrab 45,00 € Lieg. Grabmal 73,00 € Steh.Grabmal RG 104,00 € Steh.Grabmal WG 6. Verwaltungsgebühren 6.1. 7,50 € 25,00 € 18,00 € 6.2. 5,10 € 43,00 € 6.3. 150,00 € *9) *9) Hauptkarte jährlich 6.3.1. 4,20 € 25,00 € *10) 18,00 € *10) Nebenkarte jährlich 6.3.2. 4,20 € 3,00 € 18,00 € 6.4. 29,00 € *11) 66,00 € *13) *11) Einstelliges Grab 6.4.1. 15,01 € 56,00 € *12) 40,00 € 100,00 € *14) *12) Mehrstelliges Grab 6.4.2. 13,51 € 25,00 € 40,00 € 43,00 € *13) Reihengrab 6.4.3. 13,51 € 40,00 € 43,00 € *14) Wahlgrab 6.5. 68,60 € 10,00 € 40,00 € 50,00 € 7. Ausstattung 7.1. 201,56 € 7.2. 73,00 € 7.3. 53,00 € 7.4. 48,00 € Bonn 2020 Aachen 2012 Münster 2017 Bielefeld 2017 Sennefriedhof Stadtfriedhof Einzelnamensschild Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag. Beisetzung einer Gebeinekiste Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen Urnenversand (inkl. Porto) und für die Entsorgung je Stein und Einfassung Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS* Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern) Je Erdbestattung Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen Verschlusstafel Kolumbarium *8) 7.5 Grabmal, Einfassung Fundament, Entsorgung 62,00 Liegender Gedenkstein Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage. Für das Abräumen eines Grabes wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. Berechnet werden: je Stunde Arbeitsleistung Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen Ausgrabung Sarggrab Normallage Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*: Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Erteilung der Genehmigung für eine SteineinfassungSeite 34 von 34
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