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190462 · Beschlussvorlage

Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2020

Nummer
190462
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 21.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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  1. 190462-1 AA Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2020 Antrag zur Vorlage 190462

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Beschlussvorlage
öffentlich
190462
Gebührenordnung des Friedhofs- und
Begräbniswesens für das Jahr 2020
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 21.11.2019 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen
der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten
Fassung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2020, wie sie sich aus der Begründung und den beigefügten
Anlagen ergibt, war Gegenstand der Beratung.
2. Die aus den Gebührenpositionen für Kinderbegräbnisse bis
zum vollendeten 5. Lebensjahr aufgrund des reduzierten
Gebührensatzes resultierende Unterdeckung in Höhe von
voraussichtlich 36.843 EUR geht wie bisher zu Lasten des
allgemeinen Haushalts (siehe Ziffer 3.1 der Begründung).
3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte
an Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern ergebende
Unterdeckung für 1 Jahr in Höhe von voraussichtlich 8.288 EUR
geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts (siehe Ziffer 3.2 der
Begründung).
Begründung
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 34

Seite 2
Überblick:
1. Datengrundlage
1.1 Kostenarten
1.2 Leistungsdaten
2. Kostenträgerrechnung
2.1 Gemeinkostenstellen
2.1.1 Grundstücke
2.1.2 Gebäude
2.1.3 Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben
2.1.4 Personaleinsatz und Personalkosten
2.1.4.1 Friedhofsverwaltung
2.1.4.2 Arbeiterteam
2.1.5 Friedhofsunterhaltung
2.2 Endkostenstellen
2.2.1 Grabnutzungsrechte
2.2.1.1 Ressourceneinsatz in Gräberfeldern
2.2.1.2 Berechnung der Kostensätze der Grabnutzungsrechte
2.2.2 Verwaltungsendleistungen
2.2.3 Bestattungsleistungen
2.2.4 Trauerhallen, Kühlzellen u. ä.
2.3 Verlängerung zum Erhalt des Grabes ohne
Bestattungsrecht
3. Subventionierung einzelner Gebührentatbestände
3.1 Kinderbegräbnisse
3.2 Grabkammern
4. Städtevergleich (Anlage 8)Seite 2 von 34

Seite 3
Für die Gebührenkalkulation 2020 wurden, aufbauend auf der Basis der
Datenstruktur der Vorjahre, die aktuellen Kosten eingegeben und den
einzelnen Kostenträgern neu zugeordnet.
Insgesamt weist die Gebührenkalkulation 2020 insbesondere bei den
Bestattungsleistungen zum Teil Senkungen der einzelnen Gebühren auf.
Dies ist auf Verschiebungen bei einzelnen Kostenanteilen zurück zu
führen.
Die Gebührentatbestände im Bereich der Nutzungsrechte steigen
dagegen an. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass nach der
Umstellung der Abfallsammlung auf Friedhöfen durch bonnorange
Kostensteigerungen aufgetreten sind, die nicht durch amtsinterne
Personaleinsparungen aufzufangen waren.
Dies war aufgrund der zahlreichen Beschwerden über überfüllte
Mülltonnen und Abfallkörbe unumgänglich. Seitdem hat sich die
Reinigungsqualität jedoch auch enorm gesteigert.
Darüber hinaus verändert sich bei einzelnen Gebührentatbeständen die
Höhe durch angefallene Investitionskosten (z.B. Kolumbarium,
Urnengemeinschaftsgräber).
Ein weiterer Grund für Gebührenveränderungen sind schwankende
Fallzahlen bei bestimmten Gebührenpositionen. Durch ein sich
änderndes Nachfrageverhalten der Friedhofskunden ist es nahezu
unmöglich, punktgenau eine Prognose der einzelnen Bestattungsfälle
vorzunehmen.
Mit Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7) wurde
der Verwaltung aufgegeben, zukünftig alle Gebührenpositionen zu 100%
kostendeckend zu kalkulieren.
Aus sozialen und nachfragepolitischen Gründen schlägt die Verwaltung
auch in Übereinstimmung mit der Auffassung der im Bereich des
Friedhofes beteiligten Organisationen und Institutionen vor, wie auch
bereits in der Gebührenordnung 2019 (vgl. DS-Nr. 1813316) von dieser
Vorgabe in einigen Positionen abzuweichen.
Es ergibt sich hierdurch eine „gewollte Unterdeckung“ von rund 45.000
EUR. Die Gründe werden unter Punkt 3 eingehend beschrieben. Die
„gewollte“ Unterdeckung sinkt im Vergleich zur Vorjahreskalkulation aber
erheblich. Dies hat vor allem folgende Gründe:
Der Zuschussbedarf im Bereich der Trauerhallen entfällt. Durch die seit
April baubedingte Schließung der Trauerhalle auf dem Nordfriedhof
entfällt eine große Kostenposition, so u.a. auch die
Gebäudeunterhaltung der Kapelle (Abstützen der einsturzgefährdeten
Bereiche).
Die Planung eines Provisoriums bis hin zu einer dauerhaften
Übergangslösung ist noch nicht soweit fortgeschritten, um bereits jetztSeite 3 von 34

Seite 4
belastbare Zahlen in der Gebührenordnung 2020 zu berücksichtigen. Die
Kapelle auf dem Nordfriedhof soll nach Ertüchtigung wieder öffnen.
Vereinzelt kann es durch die komplexe Zusammenstellung von
verschiedensten Daten (Fallmengen, Personalkosten, Sachkosten etc.)
zu geringen Rundungsdifferenzen kommen, die sich aufgrund lediglich 2
Nachkommastellen nicht verhindern lassen. So sind alle
Gebührentatbestände auf den Cent gerundet.Seite 4 von 34

Seite 5
1. Datengrundlage
Die in die Kalkulationsdatei einbezogenen Daten wurden basierend auf
den Zahlen aus den Vorjahren für das Jahr 2020 ermittelt.
1.1 Kostenarten
Eine Übersicht über die Kostenarten ist der Anlage 3 zu entnehmen.
1.2 Leistungsdaten
Grundlage für die Ermittlung der Leistungsdaten ist eine Auswertung der
Daten aus dem beim Amt für Stadtgrün eingesetzten Friedhofsprogramm
ORLANDO. Als Basis für die Hochrechnung auf das Jahr 2020 wurden
die Angaben aus den Jahren 2017 bis 2019 genommen.
Die so ermittelten Leistungsdaten sind der Kostenträgerrechnung
(Anlage 4) zu entnehmen.
2. Kostenträgerrechnung
2.1 Gemeinkostenstellen
2.1.1 Grundstücke
Auf der Grundlage der für die Friedhofsflächen vorgenommenen
Bewertung ergibt sich ein Zeitwert von insgesamt 11.656.007 EUR.
Als grundstücksbezogene laufende Kosten werden allgemein die
laufenden Kosten der Friedhofsgrundstücke (Grund und Boden), plus die
grundstücksbezogenen Investitionen und laufenden Kosten
herangezogen.
2.1.2 Gebäude
Als laufende jährliche Gebäudekosten werden die anteiligen Kosten der
Grundflächen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen der
Gebäudeinvestitionen und die laufenden Kosten der Bewirtschaftung und
Unterhaltung inkl. Reinigung berechnet.
Die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen wurden je Gebäude
separat nach dessen Werten berechnet. Nach den
Nutzungsanteilen/Flächenanteilen an den Gebäuden und GebäudeteilenSeite 5 von 34

Seite 6
wurden wiederum die übrigen Gebäudekosten auf die Kostenträger und
Kostenstellen verteilt.
Der sich hieraus auf der Basis der kalkulierten Nutzungszahlen
ergebende Gebührensatz ist der Kostenträgerliste (Anlage 4) zu
entnehmen.
2.1.3 Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben
Für die getätigten Investitionen wurden die Abschreibungen und
kalkulatorischen Zinsen in die Betriebskosten miteingerechnet. Hierbei
wurde mit dem für das Jahr 2020 gesenkten kalkulatorischen Zinssatz
von 6,06 % bei der Berechnung über die Restwertmethode gerechnet.
Die aus der Gemeinkostenrechnung resultierenden Kostensätze für
Kleingerät, Basis-Kfz und Friedhofsunterhaltungsgerät gehen primär in
die Kosten der Friedhofsunterhaltung und damit in die Kostensätze der
Grabnutzungsrechte ein.
Die Angaben beziehen sich nur auf solches Gerät, das dem
Friedhofsbereich zugeordnet ist (bei Mischbezirken anteilig). Neben den
Investitionskosten wurden die laufenden Sachkosten, die dem Einsatz
der Maschinen und Geräte zugerechnet werden können, einbezogen.
Weiterhin sind die Immobilienkostenanteile der Garagen und
Abstellräume berücksichtigt, sofern selbige in den Betriebsgebäuden der
Friedhöfe untergebracht sind.
2.1.4 Personaleinsatz und Personalkosten
Die Friedhofsverwaltung wird durch das städtische Verwaltungspersonal
vorgenommen. Für die allgemeine Friedhofsunterhaltung und die
Bestattungsleistungen sowie alle übrigen Friedhofsarbeiten stehen die
Mitarbeiter/innen in den einzelnen Bezirken (Arbeiterteams) des Amtes
für Stadtgrün zur Verfügung. Zum Teil werden Pflegearbeiten durch
Fremdfirmen ausgeführt. Die Abfallsammlung und Entsorgung geschieht
durch bonnorange.
Für die weiteren Verrechnungen werden die Personalkosten und die zur
Verfügung stehende Arbeitszeit je nach den Bereichen „Verwaltung“ und
„hoheitliches Arbeiterteam“ separat weiterverrechnet. Hierzu werden
jeweils die in einem Bereich voraussichtlich abzuleistenden Netto-
Arbeitsstunden für die Kostenverteilung bzw. für die Berechnung von
Stundensätzen herangezogen(siehe Anlage 5).
2.1.4.1 Friedhofsverwaltung
Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist damit zu rechnen, dass im Jahr
2020 für die Friedhofsverwaltung 8.737 Stunden geleistet werden. Für
die Verwaltungsarbeit werden insgesamt 195.877 EUR direkte
Personalkosten berechnet. Diese direkten Personalkosten betragen
umgerechnet je Netto-Arbeitsstunde 22,42 € (VKS 1). WeiterhinSeite 6 von 34

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veranschlagt werden Immobilienkostenanteile der Friedhofsverwaltung
sowie weitere Kostenanteile der Sachkosten/sonstigen laufenden
Kosten.
Demnach betragen die Gesamtkosten der Friedhofsverwaltung 250.357
EUR. In Relation zu der geleisteten Nettoarbeitszeit von 8.737 Std.
jährlich beträgt der Stundensatz der Verwaltungskosten (VKS 2)
demnach 28,65 EUR.
In der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit werden sowohl fallbezogene
Arbeiten als auch allgemeine Verwaltungstätigkeiten (z.B.
Gremienarbeit, juristische Fortbildung, Satzungs- und
Gebührenordnungsverwaltung u.ä.) durchgeführt. Die allgemeine
Verwaltungsarbeit kann über direkte Zeitanteile nicht zugeordnet
werden. Insofern wird diese Arbeit indirekt verrechnet und zwar indem
die Gesamtverwaltungskosten auf die Zeitanteile der „Arbeit am Fall“
bezogen werden.
Sämtliche Verwaltungskosten werden somit den jeweiligen
Kostenträgern zugerechnet. Demnach errechnet sich ein Betrag von
29,98 EUR (VKS 3).
Die Personalkostenreduzierung resultiert u.a. aus einer veränderten
Personalstruktur im Bereich des Bestattungswesens.
2.1.4.2 Arbeiterteam
Die Beschäftigten in den Bezirken werden im Jahr 2020 entsprechend
den bisherigen Erfahrungswerten voraussichtlich insgesamt 96.613
Stunden für den Friedhofsbereich leisten. Bei Gesamtkosten in Höhe von
2.923.955 EUR errechnet sich ein Personalkostenstundensatz in Höhe
von 30,26 EUR. Eine Übersicht über die Kosten insgesamt ist der
Anlage 5 zu entnehmen.
2.1.5 Friedhofsunterhaltung (Anlage 6)
Basis der Friedhofsunterhaltung in Bonn ist der Arbeitseinsatz der
Beschäftigten in den Bezirken, die auf den Friedhöfen bzw. für die
Friedhöfe arbeiten. Die Daten zum Arbeitseinsatz beruhen auf Angaben
der einzelnen Bezirke. Danach ist in 2020 mit einem Aufwand von
80.431 Std. zur Pflege der Friedhöfe zu rechnen.
Neben diesen Kosten müssen Kostenanteile des Einsatzes von
Fahrzeugen, Maschinen und Geräten der Friedhofsunterhaltung (als
Zuschlag zu den Personaleinsatzstunden) und der Bagger
hinzugerechnet werden. Als Gesamtsumme ergibt sich ein Betrag von
3.806.751 EUR für die gesamte Unterhaltung aller Friedhofsflächen.
Hierdurch ergibt sich ein Wert von 3,08 EUR/m².Seite 7 von 34

Seite 8
Ein weiterer entscheidender Schritt zur Berechnung der Gebühren der
Friedhofsunterhaltung ist die seit 2005 praktizierte Weiterentwicklung
des „Kölner Modells“. Nach diesem werden die jährlichen Kosten der
Friedhofsunterhaltung gänzlich ohne Berücksichtigung der Grabgröße
umgelegt. Dieser veränderten Berechnung liegt die Überlegung
zugrunde, dass nicht die an die Nutzer vergebene Grabfläche sondern
die für das Grab vorzuhaltende Infrastruktur des Friedhofs maßgebend
für die Ermittlung der Gebühren ist. Die Ausstattung mit Wasserstellen,
Wegen, Einrichtungen der Abfallentsorgung etc. geschieht jedoch
unabhängig davon ob es sich um ein Sarggrab oder ein Urnengrab
handelt. Mit dieser Berechnung werden die Gebührensätze für Sarg- und
Urnengräber angeglichen.
2.2 Endkostenstellen
2.2.1 Grabnutzungsrechte
Die Kosten der Gräberfelder (Investitionskosten und Unterhaltung)
werden auf die Grabnutzungsrechte verteilt, bzw. über die
Grabnutzungsrechte refinanziert.
Insgesamt sind demnach beim Kostenträger Nutzungsrechte für die
„Neuvergaben“ 1.720.508 EUR und für die „Verlängerungen“ 1.691.619
EUR Gesamtkosten zu verzeichnen, die auf die einzelnen Leistungen
verteilt werden. (siehe Anlage 4).
2.2.2 Verwaltungsendleistungen
Als separate Verwaltungsendleistungen gelten in Bonn die unter Ziffer 6
der Gebührenordnung aufgeführten Verwaltungsleistungen.
Die Berechnung der Kostensätze der Verwaltungsendleistungen erfolgt
über den Verwaltungskostensatz VKS 3, bezogen auf den nach dem
Bearbeitungsstandard der örtlichen Friedhofsverwaltung üblicher Weise
notwendigen Arbeitszeitaufwand je Fallbearbeitung.
Der entsprechende Arbeitszeitaufwand wurde im Rahmen einer
Zeiterfassung am Arbeitsplatz ermittelt.
Alle Verwaltungsendleistungen haben jeweils nur Verwaltungsleistungen
als Ressourceninput. Von daher genügt der Ansatz des Stundensatzes
der Verwaltungstätigkeit VKS 3 (29,98 EUR) zur Berechnung der
Kostensätze je Vorgang.
2.2.3 BestattungsleistungenSeite 8 von 34

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Die Bestattungsleistungen werden in Bonn von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Gartenmeisterbezirke ausgeführt (Arbeiterteam). Die
Berechnung der Kostensätze des Arbeiterteams und der
Friedhofsverwaltung wurde in Abschnitt 2.1.4.2 beschrieben. Die
angegebenen Arbeitszeiten und Verwaltungsarbeitszeiten je
Fallbearbeitung wurden mit Kostensätzen multipliziert. Die Berechnung
der Maschinensätze wurde in Abschnitt 2.1.3 erläutert. Sofern bei den
einzelnen Leistungen ein Maschineneinsatz bejaht wurde, wird der
jeweilige Kostensatz je Bestattungsfall addiert.
Insgesamt sind demnach beim Kostenträger Bestattungsleistungen für
die „Sargbestattungen“ 534.015 EUR und für die „sonstigen
Arbeiterleistungen“ 252.619 EUR Gesamtkosten zu verzeichnen, die auf
die einzelnen Leistungen verteilt werden. (siehe Anlage 4).
Auch hier spielen die reduzierten Personalkosten mit ein.
2.2.4 Trauerhallen, Kühlzellen u. ä.
Insgesamt gesehen verursachen die traditionell auf vielen Friedhöfen der
Bundesstadt Bonn vorgehaltenen Trauerhallen, Kapellen und Kühlzellen
hohe Kosten (256.106 EUR), die in der Vergangenheit stets nicht durch
die Gebühreneinnahmen gedeckt waren.
Da durch die Schließung der Trauerhalle Nordfriedhof die hierfür zu
veranschlagenden Kosten nicht in der Gebührenkalkulation zu
berücksichtigen sind, ergeben die verbleibenden zu kalkulierenden
Aufwendungen bezogen auf die angenommenen Fallzahlen eine
kostendeckende Gebühr.
Durch die Schließung der Trauerhalle können in diesem Jahr rituelle
Waschungen und Kühlzellennutzungen nicht angeboten werden.
Aufgrund der Fallzahlen fällt dies allerdings auch nicht ins Gewicht.
2.3 Verlängerung zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht
In den letzten Jahren liefen vermehrt Anfragen auf die Verwaltung zu, ob
man nicht eine Gebühr zu reinen Zwecken des Graberhalts in die
Gebührenordnung aufnehmen könne.
Dies ist besonders für den Personenkreis interessant, der auf absehbare
Zeit keinen Todesfall zu „erwarten“ hat, jedoch nach Ablauf des
Nutzungsrechts ein Wahlgrab erhalten will. Daher hat die Verwaltung
Anfang 2017 die Position 1.22 „Verlängerungsgebühr zum Erhalt des
Grabes ohne Bestattungsrecht“ in die Gebührenordnung aufgenommen.
Es sollen dadurch insbesondere die Bürger angesprochen werden, die
ihre Wahlgräber bisher ohne Verlängerung zurückgegeben haben. Daher
war hier keine weitere Gebührenposition zu kalkulieren, denn dem
Grunde nach sind gebührentechnisch keine anderen Kosten zu ermitteln
wie für die übliche Verlängerung des Wahlgrabes.Seite 9 von 34

Seite 10
Das Leistungsangebot wird allerdings erheblich eingeschränkt, da
nunmehr keine weiteren Beisetzungen möglich sind. Aufgrund dessen
wird ein Anteil von 60% an der üblichen Verlängerungsgebühr
vorgeschlagen.
Insofern ergibt sich ein Kostenbeitrag von 50,62 EUR.
Mit dieser Gebühr soll die Zunahme an Grabrückgaben und die damit
verbundene zunehmende Zerstückelung der Wahlgrabfelder auf den
Bonner Friedhöfen zumindest abgemildert werden.
3. Subventionierung einzelner Gebührentatbestände
3.1 Kinderbegräbnisse
In der Vergangenheit wurde für Kinderbegräbnisse bis zum 5.
Lebensjahr bereits ein reduzierter Gebührensatz erhoben.
Aus sozialen Gründen empfiehlt die Verwaltung, entgegen dem
Beschluss des Rates vom 18.06.2015, auch künftig für die Nutzung der
Einrichtungen z.T. reduzierte Gebührensätze zu beschließen. Die
Berechnung der sich hieraus ergebenden Unterdeckung in Höhe von
36.843 EUR ist der Anlage 07 zu entnehmen.
3.2 Grabkammern
Momentan sind auf 3 Bonner Friedhöfen Grabkammersysteme
eingebaut (FH Duisdorf neu, FH Kottenforst, Südfriedhof). Auf allen 3
Friedhöfen beträgt die Ruhefrist auf Erdgräber 30 Jahre.
Die Grabkammersysteme haben insbesondere den Vorteil, dass eine
Bestattung mit einer relativ kurzen Ruhezeit (15 Jahre) belegt wird.
Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den doppelten
Gebührensatz eines Wahlgrabes bzw. (pflegefreien) Reihengrabes als
jährliche Gebühr festzusetzen. Damit werden die Grabkammern nicht
günstiger als Wahlgräber bzw. (pflegefreie) Reihengräber. Durch die
kurzen Ruhefristen wird aber insbesondere lebensälteren Bürgern die
Pflege der Grabstellen erleichtert. Denn oftmals sind auch die langen
Laufzeiten bei Erdgräbern ein Grund dafür, sich gegen eine
Sargbestattung zu entscheiden.
Eine Subventionierung lässt sich auch deswegen befürworten, da die
bereits getätigten Investitionen in die Grabkammersysteme nur dann
auch langfristig sinnvoll erscheinen, wenn die Kammern belegt werden.Seite 10 von 34

Seite 11
Es ergibt sich die aus der Anlage 07 ersichtliche Unterdeckung in Höhe
von 8.288 EUR.Seite 11 von 34

Seite 12
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Anlage 01- Gebührenordnung (öffentlich)
2 Anlage 02 -Synopse (öffentlich)
3 Anlage 03- Kostenarten (öffentlich)
4 Anlage 04- Kostenträger (öffentlich)
5 Anlage 05- Personalkosten (öffentlich)
6 Anlage 06-FriedhofsUnterhaltung (öffentlich)
7 Anlage 07_Unterdeckung (öffentlich)
8 Anlage 08 -Städtevergleich (öffentlich)Seite 12 von 34

Anlage 1
§ 1 Allgemeines
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Inkrafttreten
Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt
Bonn
Vom .. . Dezember 2019
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am ... ... 2019 aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.
April 2019 (GV. NRW. S. 202) der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch
Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV.NRW S. 90), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs-
und Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV.NRW S. 313/SGV.NRW 2127), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV.NRW S. 405) und der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen
der Bundesstadt Bonn vom 31. Mai 2010 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 268), zuletzt geändert
durch Satzung vom 25. August 2015 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 829), folgende
Gebührenordnung beschlossen:
Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn tritt am
01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen
der Bundesstadt Bonn vom 19. Dezember 2018 außer Kraft.
Für die Benutzung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn und der für die Bestattungen vor-gesehenen
Einrichtungen des Friedhofs- und Begräbniswesens und deren Anlagen sowie für die
Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden städtischen Leistungen werden Gebühren
erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem nachstehenden Gebührentarif zu dieser
Gebührenordnung.
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist diejenige Person verpflichtet, welche die Benutzung beantragt
oder die Einrichtung und Leistung in Anspruch genommen hat.
(2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über das
Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn; bei antragsabhängigen Leistungen mit der
Antragstellung. Die Gebühren werden nach Ablauf eines Monats nach Zugang des
Gebührenbescheids fällig.Seite 13 von 34

Anlage 1
1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts
1.1.1. Neuvergabe 29,98 €
1.1.2. Verlängerung 7,80 €
1.2. Reihengrab gem. § 18 FS*;
84,36 €
1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
84,36 €
1.4. Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
61,81 €
1.5. Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 1.487,25 € 99,15 €
1.6. Reihengrabkammer gem. § 21 FS*;
Zur Zeit: 15 Jahre 2.530,80 € 168,72 €
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 2.530,80 € 168,72 €
1.8. Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 2.974,50 € 198,30 €
1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 1.260,00 € 84,00 €
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden
nicht erhoben.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Gebührentarif zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt
Bonn
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag
multipliziert wird.
Ruhefristen je Friedhof siehe AnlageSeite 14 von 34

Anlage 1
1.10. Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*
Zur Zeit: 20 Jahre 422,80 € 21,14 €
1.11. Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 873,45 € 58,23 €
1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 873,45 € 58,23 €
1.13. Pflegefreie Urnenreihengräber
- für eine Beisetzung mit Gedenkzeichen gem. § 24 FS*
- für eine anonyme Beisetzung gem. § 25 FS*
- für eine Beisetzung auf dem Friedhain (Friedhof Heiderhof) gem. § 29 FS*-
Zur Zeit: 15 Jahre 1.095,60 € 73,04 €
1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 665,85 € 44,39 €
1.15. Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 131,70 € 8,78 €
1.16. Aschenfeld gem. § 30 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 375,90 € 25,06 €
1.17. Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Zur Zeit: 10 Jahre 150,00 € 15,00 €
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Je Urnenplatz 4 Urnen.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Ruhefrist
mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene
Nutzungszeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird (je Urne).
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Gedenkzeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Grabpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Grabpflege. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.Seite 15 von 34

Anlage 1
1.18.
Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 15,00 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS*
44,81 €
1.20. Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: pro Jahr
1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 84,36 €
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 168,72 €
1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 84,00 €
1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 58,23 €
1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 44,39 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 45,29 €
1.21.
1.21.1.
28,08 €
1.21.2.
51,57 €
1.22. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
50,62 €
2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
2.1. Sargbestattung
2.1.1.
566,02 €
2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS*
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 306,35 €
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die
Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und
des Blumenschmucks zum Grab sowie die Errichtung eines Kranzhügels ein.
Die Gebühr für den Erhalt eines Wahlgrabes gem. § 20 FS* ohne Bestattungsrecht
wird festgesetzt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstellen zu
Pflegezwecken ist nur bei Ablauf des Nutzungsrechts ohne Anspruch auf eine erneute
Beisetzung möglich. § 42 Abs. 2 bleibt davon unberührt. Es entstehen weitere
Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1.2).
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien
Reihengrab gem. § 19 FS*
Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag
multipliziert wird.
Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum
Ablauf der Ruhefrist.
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet,
indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und
von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18
Abs. 3 FS*
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die
verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. (Gebühr für die Nutzung der
anteiligen Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist - je Bestattungsfall). Weitere
Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.Seite 16 von 34

Anlage 1
2.1.3.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 306,35 €
2.1.4.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 623,21 €
2.1.5.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt 680,40 €
2.1.6.
360,55 €
2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.6 aufgeführt:
bei Erstbelegung 360,55 €
bei Zweitbelegung 430,55 €
2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 566,02 €
2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 566,02 €
2.1.10.
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 38,13 €
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 88,79 €
2.2. Urnenbeisetzungen
2.2.1. Urnenbeisetzung
- in einem Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
- in einem Reihengrab gem. § 18 FS*
- in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS*
- in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
- in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS*
- im Friedhain gem. § 29 FS*
125,64 €
2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*:
Gebühr für:
- Aufbewahren der Urne
- Durchführung der Beisetzung 92,09 €
2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*:
90,74 €
38,13 €
- Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. §
26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS*
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
das Öffnen und Schließen des Kolumbariums und den Transport der Kränze und des
Blumenschmucks zum Kolumbarium ein.
Bei gleichzeitiger Beisetzung von 2 Urnen kommt der Personal-kostenaufwand als
Mehraufwand hinzu. Der Stundensatz beträgt:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen
bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen
nach dem 5. Lebensjahr:
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
das Ausheben und Schließen des Grabes und die Grabausschmückung, sowie den
Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. Gedenkzeichen ein.
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach
dem vollendeten 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien
Reihengrabkammer gem. § 22 FS:
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die
Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und
des Blumenschmucks sowie die Errichtung eines Kranzhügels zum Grab ein.
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer
gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach-
und Personalkostenaufwand erhoben.Seite 17 von 34

Anlage 1
2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*:
125,64 €
2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 €
2.2.6.
100,00 €
2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 306,35 €
2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen
88,79 €
2.4.
2.4.1.
200,00 €
2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 €
3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
3.1.
3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen 195,73 €
3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen 163,95 €
4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 828,72 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 904,97 €
4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 133,66 €
4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 300,96 €
4.5.
76,25 €
5. Grabräumung
Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da
die notwendigen Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind.
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von
Kindern)
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich
Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer
Beisetzung in Tieflage
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
die Durchführung der Beisetzung und den Transport der Kränze und des
Blumenschmucks zum Grab bzw. zum Gedenkzeichen ein.
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus
Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Falls das Öffnen und Schließen des Grabes (inkl. Grabausschmückung, Grabhügel und
Kranz- und Dekorationsablage) gem. § 10 der FS durch private Unternehmen
durchgeführt wird, reduziert sich die Gebühr auf:
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.Seite 18 von 34

Anlage 1
6. Verwaltungsgebühren
6.1.
7,50 €
6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 5,10 €
6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 4,20 €
6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 4,20 €
6.4.
Die Gebühren nach Tarif-Nr. 5.4.1 bis 5.4.3 beinhalten
- Prüfung der angegebenen Grablage
- Ausstellen der Genehmigung
6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 15,01 €
6.4.2.
13,51 €
6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 13,51 €
6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 68,60 €
7. Ausstattung
7.1. Liegender Gedenkstein 201,56 €
7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 73,00 €
7.3. Einzelnamensschild 53,00 €
7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 48,00 €
Hinweis:
Im Übrigen gelten die Gebühren der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
(AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
* FS = Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
- regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit der
genehmigten Grablage bis zu deren Entfernung.
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine
Abdeckplatte
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und
Abdeckplatten gem. § 38 FS*:
- Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Grabgestaltung nach den einschlägigen
Bestimmungen der FS*
- Prüfung der Übereinstimmung zwischen genehmigter und ausgeführter
Grabgestaltung
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger
gem. § 20 Abs. 8 FS*Seite 19 von 34

Stadtbezirk Friedhof
Alter Friedhof 15 Jahre 15 Jahre
Buschdorf 15 Jahre 30 Jahre
Dottendorf 15 Jahre 15 Jahre
Dransdorf 15 Jahre 15 Jahre
Endenich 15 Jahre 15 Jahre
Grau-Rheindorf 15 Jahre 15 Jahre
Ippendorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Ippendorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Kessenich alt 15 Jahre 20 Jahre
Kessenich neu 15 Jahre 20 Jahre
Kottenforst (Ückesdorf) 15 Jahre 30 Jahre
Lessenich 15 Jahre 30 Jahre
Nordfriedhof 15 Jahre 15 Jahre
Poppelsdorf 15 Jahre 20 Jahre
Röttgen 15 Jahre 30 Jahre
Südfriedhof 25 Jahre 30 Jahre
Geislar 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Holzlar 20 Jahre 40 Jahre
Küdinghoven 20 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Niederholtdorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Oberkassel 25 Jahre 30 Jahre
Platanenweg (Beuel) 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre
Pützchen 15 Jahre 20 Jahre
Roleber (Om Berg) 25 Jahre 30 Jahre
Schwarz-Rheindorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Vilich 15 Jahre 20 Jahre
Vilich Müldorf 20 Jahre 25 Jahre
Burgfriedhof 15 Jahre 20 Jahre
Friesdorf 25 Jahre 30 Jahre
Heiderhof 15 Jahre 25 Jahre
Lannesdorf 15 Jahre 20 Jahre
Mehlem 15 Jahre 20 Jahre
Muffendorf 15 Jahre 20 Jahre
Plittersdorf 15 Jahre 20 Jahre
Rüngsdorf 15 Jahre 20 Jahre
Zentralfriedhof 15 Jahre 20 Jahre
Duisdorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Duisdorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Lengsdorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Lengsdorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Bad
Godesberg
Hardtberg
Ruhefrist Kinder (bis zum 5. LJ) Ruhefrist Personen ab dem 5. LJ
Anlage zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
Bonn
BeuelSeite 20 von 34

Anlage 2
1.
1.1. 2017 2018 2019 2020 2017 2018 2019 2020
1.1.1. 83,18 € 52,68 € 46,33 € 30,02 €
1.1.2. 21,63 € 13,70 € 12,05 € 7,80 €
1.2. 60,89 € 66,18 € 73,65 € 84,36 €
1.3. 67,65 € 73,53 € 73,65 € 84,36 €
1.4. 50,89 € 58,88 € 58,07 € 61,81 €
1.5.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.139,40 € 1.255,05 € 1.327,05 € 1.487,25 € 75,96 € 83,67 € 88,47 € 99,15 €
1.6.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.826,70 € 1.985,40 € 2.209,50 € 2.530,80 € 121,78 € 132,36 € 147,30 € 168,72 € Kostendeckender Betrag 5.367,29 €
1.7.
Zur Zeit: 15 Jahre 2.029,50 € 2.205,90 € 2.209,50 € 2.530,80 € 135,30 € 147,06 € 147,30 € 168,72 € Kostendeckender Betrag 5.367,29 €
1.8.
Zur Zeit: 15 Jahre 2.278,80 € 2.460,30 € 2.654,10 € 2.974,50 € 151,92 € 164,02 € 176,94 € 198,30 € Kostendeckender Betrag 5.589,06 €
1.9.
Zur Zeit: 15 Jahre 448,95 € 1.373,40 € 1.270,35 € 1.260,00 € 29,93 € 91,56 € 84,69 € 84,00 €
1.10.
Zur Zeit: 20 Jahre 1.135,00 € 1.132,80 € 487,20 € 422,80 € 56,75 € 56,64 € 24,36 € 21,14 €
1.11. 651,15 € 763,50 € 833,85 € 873,45 € 43,41 € 50,90 € 55,59 € 58,23 €
1.12.
Zur Zeit: 15 Jahre 723,45 € 848,40 € 833,85 € 873,45 € 48,23 € 56,56 € 55,59 € 58,23 €
1.13.
Zur Zeit: 15 Jahre 848,70 € 1.018,80 € 1.056,60 € 1.095,60 € 56,58 € 67,92 € 70,44 € 73,04 €
1.14.
Zur Zeit: 15 Jahre 187,80 € 169,80 € 558,00 € 665,85 € 12,52 € 11,32 € 37,20 € 44,39 €
1.15.
Zur Zeit: 15 Jahre 177,60 € 121,35 € 131,25 € 131,70 € 11,84 € 8,09 € 8,75 € 8,78 €
1.16.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.738,80 € 1.180,35 € 593,55 € 375,90 € 115,92 € 78,69 € 39,57 € 25,06 €
1.17. 0,00 €
Zur Zeit: 10 Jahre 128,70 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 12,87 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € Kostendeckender Betrag: 157,89€
1.18.
Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 225,00 € 225,00 € 225,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € Kostendeckender Betrag: 776,81 €
1.19. 29,67 € 28,52 € 27,92 € 44,81 €
1.20. pro Jahr 2017 2018 2019 2020
1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 104,29 € 67,65 € 73,65 € 84,36 €
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung
eines Grabnutzungsrechts
Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage 1
Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Neuvergabe
Verlängerung
Reihengrab gem. § 18 FS*;
Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Reihengrabkammer gem. § 21 FS*;
Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Aschenfeld gem. § 30 FS*
Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Summe für Gesamtnutzungsdauer Einzelsummen je Jahr
Synopse- Gebührenveränderungen der letzten 4 Jahre
Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern:
Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*
Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Kolumbarium gem. § 28 FS*
Pflegefreie Urnenreihengräber
Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*Seite 21 von 34

Anlage 2
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 456,72 € 135,30 € 147,30 € 168,72 €
1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 29,93 € 91,56 € 84,69 € 84,00 €
1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 48,23 € 56,56 € 55,59 € 58,23 €
1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 12,52 € 11,32 € 37,20 € 44,39 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 28,52 € 35,37 € 33,88 € 45,29 €
1.21.
1.21.1.
63,64 € 41,65 € 38,59 € 28,08 €
1.21.2.
70,51 € 47,36 € 43,99 € 51,57 €
1.22. 40,59 € 44,12 € 44,19 € 50,62 € Kostendeckender Betrag: 84,36 €
2.
2.1.
2.1.1. 983,52 € 715,02 € 617,55 € 566,02 €
2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* 391,65 € 402,12 € 343,27 € 306,35 €
2.1.3. 391,65 € 402,12 € 343,27 € 306,35 €
2.1.4. 1.072,15 € 782,46 € 675,92 € 623,21 €
2.1.5.
1.160,78 € 849,89 € 734,29 € 680,40 €
2.1.6.
684,32 € 492,67 € 414,14 € 360,55 €
2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
bei Erstbelegung 684,32 € 492,67 € 414,14 € 360,55 €
bei Zweitbelegung 754,32 € 562,67 € 484,14 € 430,55 € (inkl. 70,00 € für Holzständer)
2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 983,52 € 715,02 € 617,55 € 566,02 €
2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 983,52 € 715,02 € 617,55 € 566,02 €
2.1.10.
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 49,59 € 42,02 € 38,91 € 38,13 €
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 239,99 € 146,32 € 121,35 € 88,79 € (wie Beisetzung durch Dritte)
2.2. Urnenbeisetzungen
2.2.1. Urnenbeisetzung 302,39 € 194,96 € 162,30 € 125,64 €
2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: 247,83 € 152,43 € 126,32 € 92,09 €
2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 246,39 € 151,40 € 124,64 € 90,74 €
2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 299,51 € 192,90 € 158,93 € 125,64 €
2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Kostendeckender Betrag: 159,14 €
2.2.6.
100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Kostendeckender Betrag: 140,85 €
2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 577,32 € 402,12 € 343,27 € 306,35 €
2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 239,99 € 146,32 € 121,35 € 88,79 €
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die
verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen
stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5.
Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer
gem. § 22 FS:
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung
von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.
Sargbestattung
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5.
Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist.Seite 22 von 34

Anlage 2
2.4. 2017 2018 2019 2020
2.4.1. 200,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 €
2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 €
3.
3.1.
3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen 212,00 € 212,00 € 212,00 € 195,73 €
3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen 180,00 € 180,00 € 180,00 € 163,95 €
3.2. Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag 74,62 € 100,00 € 100,00 €
3.3. Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen 150,00 € 150,00 € 150,00 €
4.
4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 1.316,46 € 995,21 € 863,52 € 828,72 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 1.434,63 € 1.085,13 € 941,34 € 904,97 €
4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 244,49 € 179,29 € 150,94 € 133,66 €
4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 492,70 € 365,36 € 315,00 € 300,96 €
4.5. 118,17 € 89,91 € 77,82 € 76,25 €
5.
49,59 € 42,02 € 38,91 € gestrichen
17,64 € 17,64 € 17,64 € gestrichen
6.
6.1. 14,14 € 13,17 € 11,58 € 7,50 €
6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 14,14 € 8,96 € 7,88 € 5,10 €
6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 11,64 € 7,38 € 6,49 € 4,20 €
6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 11,64 € 7,38 € 6,49 € 4,20 €
6.4.
6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 41,59 € 26,34 € 23,17 € 15,01 €
6.4.2. 37,43 € 23,71 € 20,85 € 13,51 €
6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 37,43 € 23,71 € 20,85 € 13,51 €
6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 23,00 € 23,00 € 9,28 € 68,60 € Portokosten (65,60 EUR)
7.
7.1. Liegender Gedenkstein 198,23 € 194,50 € 205,61 € 201,56 €
7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 56,00 € 53,78 € 74,63 € 73,00 €
7.3. Einzelnamensschild 57,03 € 54,81 € 54,63 € 53,00 €
7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 47,60 € 49,63 € 48,00 €
Ausstattung
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte
Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38
Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da die notwendigen
Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind.
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl. Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*
Verwaltungsgebühren
Grabräumung
Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
Gebühr wird 2020 nicht aufgeführt, da Kap.
Nordfriedhof geschlossen.
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern)Seite 23 von 34

Anlage 3
Gesamt jährl.
brutto Anteile
Kalk.Zinsen Bodenwert AW 710.604 10,6%
122.534 1,8%
139.614 2,1%
davon: Kalk. Zinsen Gebäudeinvest. Trauerhallen rw 52.585 0,8%
davon: Abschreibungen Gebäudeinvest. Trauerhallen WBZW 36.029 0,5%
davon: Kalk. Zinsen Verwaltungsgebäude rw 25.491 0,4%
davon: Abschreibungen Verwaltungsgebäude WBZW 27.181 0,4%
davon: Kalk. Zinsen Betriebsgebäude RW 39.095 0,6%
davon: Abschreibungen Betriebsgebäude WBZW 75.914 1,1%
davon: Kalk. Zinsen vermietete Gebäude rw 5.363 0,1%
davon: Abschreibungen vermietete Gebäude WBZW 490 0,0%
Kalk. Zinsen Kolumb. Hochbauten, lt. KR RW 9.011 0,1%
Abschreibungen Kolumb. Hochbauten lt. KR WBZW 13.734 0,2%
218.685 3,3%
948.579 14,2%
davon: Kalk. Zinsen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) hand 57.994 0,9%
davon: Abschreibungen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) WBZW 298.218 4,5%
davon: Kalk. Zinsen Invest. in Grundstücke und NoGF hand 158.805 2,4%
davon: Abschreibungen Invest. in Grundstücke und NoGF WBZW 644.590 9,7%
davon: Kalk. Zinsen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) hand 1.870 0,0%
davon: Abschreibungen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) WBZW 5.709 0,1%
davon: Kalk. Zinsen Invest. in Nebengrabtypen hand 16 0,0%
davon: Abschreibungen Invest. in Nebengrabtypen WBZW 61 0,0%
401.450 6,0%
165.000 2,5%
140.027 2,1%
35.558 0,5%
142.950 2,1%
98.792 1,5%
-30.000 -0,4%
13.303 0,2%
600 0,0%
10.000 0,1%
45.000 0,7%
365.000 5,5%
10.000 0,1%
15.277 0,2%
5.900 0,1%
39.338 0,6%
52.950 0,8%
109.740 1,6%
368.471 5,5%
6.500 0,1%
331.834 5,0%
146.099 2,2%
15.737 0,2%
-1.000.000 -15,0%
195.877 2,9%
2.749.157 41,2%
37.467 0,6%
38.510 0,6%
6.673.298 100,0%
Kostenarten / Gruppen Bezugs-jahr: Kosten jährl.
brutto Anteile
Kalk. Zinsen 2020 1.060.834 15,9%
Abschreibungen 2020 1.101.926 16,5%
Laufende Ausgaben (Sachausg. usw.) der Jahresrechnung 2020 1.489.526 22,3%
Personalkosten FH-Verwaltung 2020 195.877 2,9%
Personalkosten Arbeiter hoheitlich 2020 2.749.157 41,2%
Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle, Sonst. Leist.,
geb.neutrale L., reinig. 2020 37.467 0,6%
Warenwerte der verk. Waren hoheitl. 2020 38.510 0,6%
6.673.298 100,00%
Summe Aufwand
Summe Aufwand
94000035 Verrechnung Sachaufwand Erträge i.V. aus Grünflächenamt =
Personalkosten FH-Verwaltung
Personalkosten Arbeiter hoheitlich
Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle+ Sonst. Leist.
Warenwerte der verk. Waren hoheitl.
94000015+25+65+01 +23+43+63+73+83+93 +103+163 Verrechn.
94000035+55 Verrechn Grünpflege +Vermessung
94000013+143 Verrechnung Werkstattleistungen Amt 70,Treibstoffe,
94000002 Verrechn. Stat. KennZ.
94000023 Verrechnung Versicherungsbeitr.Amt 30
541160 Dienst- und Schutzkleidung usw.
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial, Kerzen, Grabmatten, Schilder
543120 bis 543180 Fortbild, Reise, Büromaterial, Zeitungen, Telekom,
544110 bis 545100 Versich, Mitglbeitr, Mieten
94000000+5 Verrechnung VILV
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude
521120 Unterhaltung der Betriebsvorrichtung
524110 bis 524140 Bewirtsch.Aufw. Gebäude (Heizöl, Gas, Wärme,
524150 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: Wasser
581111-15 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: GBA
Kostenarten
Kalk. Zinsen Gebäudeinvestitionen
Abschreibungen Gebäudeinvestitionen
Kalk. Zinsen Sachinvestitionen
Abschreibungen Sachinvestitionen
529100 davon Wach und Schließdienst AF Bornh.Str.u. Gerätemieten
523500 Erstatt.ver.U /Bet/Sov (Müll)
529110 Gutachter-/Beratungskosten
94000173 Gebäudebewirtschaftung (524190 siehe A-Dat
524170 Anteil Reinigung TH, siehe A-Dat
525110 Ersatzteillager + 525120 Treibstoffe
525500 Unterhaltung des sonst. bewegl. Vermögen
527130 Wartung und Pflege von SoftwareSeite 24 von 34

Anlage 4
Kostenträger
Bonn
Jahr: 2020
Verwaltungsendleistungen ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl.
Kostensatz
je ME
Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes
Gedenkzeichen Antrag 283,3 23,17 11.503 14,99 4.248 4.248
6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes
Gedenkzeichen oder Abdeckplatte Antrag 186,3 20,85 6.809 13,49 2.514 2.514
6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung Antrag 444,3 20,85 16.236 13,49 5.995 5.995
6.3 Gewerbegenehmigung für 3 Jahre Antrag 70,0 6,49 796 4,20 294 294
1.1.1Antrag Neuvergabe Grabnutzungsrecht Antrag 1.314,0 46,33 106.697 29,98 39.397 39.397
1.1.2Verlängerungsantrag
Grabnutzungsrecht Antrag 2.050,7 12,05 43.290 7,80 15.986 15.986
6.1 Überschreiben des Nutzungsrechts Antrag 33,7 11,58 707 7,50 252 252
6.2 Austellung Ersatzurkunde Antrag 3,7 7,88 40 5,10 19 19
6.5 Urnenversand Antrag 10,7 3,00 60 3,00 32 32
Sondergenehmigungen Aufw je Verw.
Arb.Std. 1,0 0,00 0 29,98 30 30
4.397,7 186.138 68.767 68.767
Grabnutzungsrechte FU-Berechnung: ohne ohne Grabgrößenberücksichtigung
FU-Berechnung: gnr FU-Kosten in GNR-Gebühr enthalten
Grundberechnung: kam herkömmliche Berechnung
Grabnutzungsrechte Sarggräber Normal-
gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.3 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS G-Stelle 108,0 1.104,75 168.950 1.265,39 136.662 136.662
1.3 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS G-Stelle 112,1 1.473,00 233.902 1.687,18 189.200 189.200
1.3 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS G-Stelle 26,7 1.841,25 69.527 2.108,98 56.239 56.239
1.3 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS G-Stelle 92,3 2.209,50 288.685 2.530,77 233.514 233.514
1.7 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 6.850,80 6.851 5.367,29 5.367 2.531
SWG-Kammer-Alt G-Stelle 1,0 1.104,75 1.356 4.293,84 4.294 4.294
1.2 Sargreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 22,3 1.473,00 29.815 1.265,39 28.260 28.260
1.2 Sargreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 5,4 1.841,25 9.576 1.687,18 9.077 9.077
1.2 Sargreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,3 2.209,50 3.000 2.108,98 2.812 2.812
1. Sargreihengrab 30 gemäß § 18 FS G-Stelle 8,0 2.670,00 21.360 2.530,77 20.246 20.246
1.6 Sargreihengrab-Kammer gem. § 21 FS G-Stelle 1,0 6.850,80 6.851 5.367,29 5.367 2.531
SRG-Kammer-Alt G-Stelle 1,0 1.320,00 1.320 4.293,84 4.294 4.294
1.4 Kinderreihengrab 10 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 580,70 520 618,09 618 618
1.4 Kinderreihengrab 12 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 624,00 624 741,71 742 742
1.4 Kinderreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 15,0 780,00 11.700 927,14 13.907 13.907
1.4 Kinderreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.161,40 1.040 1.236,18 1.236 1.236
1.4 Kinderreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.300,00 1.300 1.545,23 1.545 1.545
1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung
von Tot- und Fehlgeburten und von den aus
Schwangerschaftsabbrüchen stammenden
Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS
G-Stelle 60,7 225,00 13.650 776,81 47.126 13.650
1.5 SRRG Pflegefreies Reihengrab gemäß §
19 FS G-Stelle 23,7 1.327,05 41.595 1.487,15 35.196 35.196
1.8 SRRKG Pflegefreie Reihengrabkammer
gemäß § 22 FS G-Stelle 1,0 2.654,10 1.704 5.589,06 5.589 2.975
484,5 913.326 801.293 759.529
Grabnutzungsrechte Urnengräber Normal-
gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.12 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS G-Stätte 388,3 833,85 434.429 873,45 339.189 339.189
1.11 Urnenreihengrab gemäß § 23 FS G-Stätte 37,3 833,85 35.840 873,45 32.609 32.609
1.13 Pflegefreies Urnenreihengrab G-Stätte 457,0 1.056,60 599.799 1.095,55 500.667 500.667
882,7 1.070.067 872.465 872.465
Hoheitlicher Bereich
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-GruppeSeite 25 von 34

Anlage 4
Grabnutzungsrechte Nebengrabtypen
(neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.16 Aschefeldgrab gemäß § 30 FS GNR 5,3 593,55 9.167 375,88 2.005 2.005
1.14 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß
§ 27 FS GNR 21,7 558,00 10.805 665,89 14.428 14.428
1.9 SGA Gemeinschaftsgrab Körper gemäß
§ 27 FS GNR 1,0 1.270,35 295 1.260,03 1.260 1.260
1.15 ULG Landschaftsgrab Urne gemäß §
32 FS GNR 25,7 131,25 9.156 131,76 3.382 3.382
1.10 SLG Landschaftsgrab Körper gemäß § 32 FS GNR 2,7 487,20 5.311 422,73 1.127 1.127
56,3 34.735 22.202 22.202
Grabnutzungsrechte Kolumbarien
(neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS U-Kamm 19,0 414,30 8.456 672,14 12.771 12.771
1.17 Grab auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld G Stelle 12,7 100,00 1.270 157,89 2.000 1.900
31,7 10.086 14.771 14.671
Verlängerungen GNR Normalgräberfeld ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.20 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS 1 Jahr 4.236,7 73,65 454.357 84,36 357.401 357.401
1.20 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS 1 Jahr 9.424,7 73,65 982.898 84,36 795.056 795.056
1.20 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS 1 Jahr 145,0 73,65 15.122 84,36 12.232 12.232
1.20 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS 1 Jahr 2.945,0 73,65 307.134 84,36 248.437 248.437
1.20 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 Jahr 14,7 147,30 6.699 357,82 5.248 5.248
SWG-Kammer-Alt 1 Jahr 1,0 113,00 113 357,82 358 358
Ehrengrab SG+UG 1 Jahr 7,0 0,00 0 133,64 935 935
1.20 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS 1 Jahr 4.117,3 55,59 307.071 58,23 239.752 239.752
4er Urnenwahlgrab Alt 1 Jahr 1,0 65,00 65 58,23 58 58
1.22 Verlängerung ohne Bestattungsrecht 1 Jahr 200,0 44,19 8.838 50,62 10.124 10.124
21.012,3 2.073.459 1.669.601 1.669.601
Verlängerungen GNR Nebengrabtypen und
Kolumbarien ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher incl.
Mietgebühren
Gebühren bisher
jährl. incl.
Mieten
Kostensatz
kameral
Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.11 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß
§ 27 FS 1 Jahr 10,3 37,20 344 44,39 459 459
1.6 SGA Gemeinschaftsgrab Körper gemäß
§ 27 FS 1 Jahr 1,0 84,69 20 84,00 84 84
1.17 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS 1 Jahr 238,3 33,88 8.487 44,81 10.680 10.680
249,7 8.850 11.222 11.222
Mietwerte GNR Kolumb. Hochbauten (neu
verg. GNR) ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl.
Kostensatz /
Mietwert der
Nachfrage
Jährl. Miet-werte
der Nachfrage
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.17 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS Neuvergaben U-Kamm 19,0 in GNR enthalten 514,64 9.778 9.778
1.17 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS Verlängerungen 1 Jahr 238,3 in GNR enthalten 45,29 10.795 10.795
270,0 20.573 20.573
Sargbestattungen ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl. Kostensatz Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
SB RG - 2.1.1, 2.1.8, 2.1.9 Sargbestattung
Reihengrab gemäß § 18 FS und in einem Bestatt 41,3 617,55 34.532 565,96 23.393 23.393
KiSB - 2.1.2, 2.1.3 Sargbestattung in einem
Kindergrab gemäß § 18 FS und
Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß §
20 in Normallage bei Verstorbenen bis zum
5. Lebensjahr
Bestatt 20,7 343,27 8.094 306,29 6.330 6.330
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-GruppeSeite 26 von 34

Anlage 4
SB WG - 2.1.4 Sargbestattung in einem
Wahlgrab gemäß § 20 FS in Normallage bei
Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr
Bestatt 422,7 675,92 385.080 623,15 263.427 263.427
TiG SB - 2.1.5 Sargbestattung in einem
Wahlgrab gemäß § 20 FS in Tieflage bei
Verstorbenen nach dem vollendeten 5.
Lebensjahr
Bestatt 354,0 734,29 349.226 680,34 240.864 240.864
838,8 776.932 534.015 534.015
Sonstige Arbeiterleistungen ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl. Kostensatz Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
Sonst. Arbeit nach Std - 2.1.10 Bei einer
Bestattung in einer Gruft / Mausoleum
gemäß § 33 FS oder bei einer gleichzeitigen
Beisetzung von 2 Särgen
1 Arb.Std 82,0 38,91 0 38,13 3.126 3.126
UB Norm 2.2.1, 2.2.4, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.8
Urnenbeisetzung oder -wiederbeisetzung in
Gräbern gemäß § 23, 18, 26, 20, 27, 29, 32
der FS
Standard 1.635,1 162,30 420.486 125,58 205.332 205.332
2.2.2 Anonyme Urnenbeisetzung gemäß §
25 FS Standard 95,0 126,32 19.962 92,02 8.742 8.742
2.2.3 Urnenbeisetzung in einem
Kolumbarium gemäß § 28 FS Standard 36,0 124,64 7.514 90,67 3.264 3.264
2.2.4 Beisetzung auf dem Aschefeld Standard 5,0 254,33 1.272 125,58 628 628
2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS Standard 13,0 100,00 1.143 159,14 2.069 1.300
2.1.6, 2.1.7 Sargbestattung in einer
Grabkammer gemäß § 21 FS und § 22 FS Standard 1,0 414,14 586 360,48 360 360
Ausgrabung Sarg Normallage Standard 5,3 863,52 5.974 828,70 4.420 4.420
Ausgrabung Sarg Tieflage Standard 3,0 941,34 3.662 904,95 2.715 2.715
Ausgrabung Urne Standard 25,0 150,94 5.245 133,64 3.341 3.341
1.2.1 Pflege eines Urnenreihen- und
Urnenwahlgrabs Standard 8,3 38,59 520 28,06 234 234
1.2.2 Pflege eines Reihen- und Wahlgrabs Standard 104,0 43,99 7.246 51,55 5.361 5.361
4.4 Umbettung innerhalb eines Tiefgrabs Standard 6,3 315,00 2.655 300,94 1.906 1.906
4.5 Wiederbeisetzung bei geöffnetem Grab /
Tieferlegung Standard 7,0 77,82 705 76,25 534 534
2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und
Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. §
18(3) FS
Standard 60,7 100,00 5.169 140,85 8.545 6.067
2.2.7 Beisetzung Gebeinskiste Standard 6,7 490,19 3.268 306,29 2.042 2.042
2.093,4 485.407 252.619 249.372
Trauerhalle ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl. Kostensatz Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
TF A 3.1.1 Trauerfeier mit über 40
Sitzplätzen Standard 598,2 212,00 107.667 195,73 117.085 117.085
TF B 3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40
Sitzplätzen Standard 598,2 180,00 126.808 163,95 98.064 98.064
2.4.1 Zuschlag für die Durchführung einer
Bestattung bzw. Beisetzung an einem
Samstag je Urnenbeisetzung (auch für Tot&
Fehlgeburten)
Standard 93,3 100,00 20.414 200,00 18.667 18.667
2.4.2 Zuschlag für die Durchführung einer
Bestattung bzw. Beisetzung an einem
Samstag je Erdbestattung
Standard 31,3 150,00 20.560 600,00 18.800 18.800
2.3 Durchführung von Bestattungen durch
Privatunternehmen Standard 39,3 121,35 7.963 88,73 3.490 3.490
1.364 283.927 256.106 256.106
Warenverkäufe hoheitlich ME Menge
jährl.
Gebührensatz
Euro bisher
Gebühren bisher
jährl. Kostensatz Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
Namen 1 Liegender Gedenkstein Standard 132,0 205,61 26.605 201,56 26.605 26.605
Namen 2 An Stele Standard 212,0 74,63 15.476 73,00 15.476 15.476
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-GruppeSeite 27 von 34

Anlage 4
Einzelnamensschild Standard 36,0 54,63 1.908 53,00 1.908 1.908
Verschlusstafel Kolumbarium Standard 2,0 49,63 96 48,00 96 96
382,0 44.085 44.085 44.085
Gebührenneutrale Leistungen ME Menge
jährl.
Einnahmen
bisher jährl.
Kostensatz
(je m²)
Kosten
jährlich
Kriegsgräber, KrDenkmäler m² 26.017 70.000 5,23 135.982
Kleinparzellige Flächenüberkapazität m² 175.381 0 3,95 693.279
Reservefl, Vorhaltefl. m² 66.089 0 4,32 285.691
Denkmäler m² 23.000 0 11,25 258.851
Ehrengräber m² 18 0 14,97 268
Abstandsflächen m² 58.593 0 5,63 329.887
nicht belegbare Flächen m² 87.707 0 4,15 364.355
Amt 70 - FH-ext.Nutz. Container m² 388 40.000 3,74 1.449
Jüdische Friedhöfe m² 2.058 10.000 0,54 1.104
Separat vermiet.Gebäude A m² 1.166 0 31.687
Verpachtungen Grundstück m² 1.136 0 0,75 853
441.552 120.000 2.103.408
22.745
2.172
Fiktive
Einnahmen
bisher jährl.
Einnahmen nach
RE bisher jährl.
Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
5.887.012 5.700.000 4.567.718 4.522.607
120.000 120.000 2.103.408 2.103.408
2.172 2.172
45.111
6.007.012 5.820.000 6.673.298 6.673.298
KTR-Gruppe
Summen hoheitlicher Bereich
KTR-Gruppe
Gesamtsummen hoheitlicher Bereich
Sonst. Beträge (Aktivierungen, Rechnungsabgrenz. Kolumb.)
Hoheitliche Friedhofsleistungen (3JM)
Gebührenneutrale Leistungen
Jährliche Investitionskosten Kolumbarien
Rechnungsabgrenzung Mietwerte Kolumb. Hochbauten ggü. jährl. Kosten lt. KR
Gewollte UnterdeckungSeite 28 von 34

Anlage 5
Verwaltungskosten Friedhöfe Bonn
jährl.
Kosten
brutto
jährl.
Arb.Std VKS brutto
Personalkostenanteile Euro jährl. 195.877 8.737 22,42
Immobilienkostenanteile der FH-Verwaltung Euro jährl. 59.994
Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.) Euro jährl. -7.619
Investitionskosten Verwaltungstechnik Euro jährl. 2.104
Gesamtsumme jährl. Verwaltungskosten Euro jährl. 250.357 8.737 28,65
Jährliche Verwalt. Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten 95,57% 250.357 8.350 29,98
Jährl. Verwalt. Arbeitszeit für allg. FH-Verwaltung (Differenz) 4,43% 387
Personalausgaben 220.852
Personalnebenkosten145.178
Immobilienkosten der FH-Verwaltung 20.577
Sonst. Lfd. Ausgaben 3.815
Investitionskosten Verwaltungstechnik 1.382
Arbeiterteam hoheitlich
jährl.
Kosten
jährl.
Arb.
Std.
PKSH
Personal Arbeiterteam und Bauhof lt. Personalkostensplittung 2.749.157 96.613 28,46
Immobilienkostenanteile Arbeiterteam (Personalräume) 73.834
Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.) 100.963
Summe Nebenkosten Arbeiterteam / Bauhof 174.798 96.613
Summe Personalkosten und Nebenkosten 2.923.955 96.613 30,26
489.750 16.182 16,7%
2.434.205 80.431 83,3%
Personalausgaben 2.711.962
Personalnebenkosten 88.980
Personalräume 88.349
lfd. sonst. Ausgaben 139.167
Jährliche Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten
Jährl. Arbeitszeit für allg. Friedhofsunterhaltung (Differenz)
Kosten des Arbeiterteams und des Arbeitsanteils vom
Bauhof
Verwaltungskostenanteile
Personalausgaben
Personalnebenkosten
Immobilienkosten der FH-
Verwaltung
Sonst. Lfd. Ausgaben
Investitionskosten
Verwaltungstechnik
Kostenanteile Arbeiterteam
Personalausgaben
Personalnebenkosten
Personalräume
lfd. sonst. AusgabenSeite 29 von 34

Anlage 6
Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung 1.235.603
30,26
80.431
2.434.205
Stunden jährl. Kosten je Std Kosten jährl.
MS 1 Kleingerät Ja 80.431 1,35 Euro 108.531
MS 2 Basis-Kfz Ja 80.431 1,94 Euro 156.323
187.548,12 Euro 187.548
Euro 920.144
Euro 3.806.751
Euro je m² 3,08
Arbeiterteam ####
MS 1 Kleingerät ####
MS 2 Basis-Kfz ####
MS 4 FU-Gerät ####
Sonst. Lfd. Ausgaben ####
Gesamtfläche Friedhöfe
Stundensatz PKS 2 je NettoarbeitsStd. der FU
Jährl. Arbeitsstunden der Friedhofsunterhaltung
Jährl. Kosten der FU durch Arbeiterteam / Bauhof
MS 4 FU-Gerät
Sonst. Lfd. Ausgaben
Zwischensumme Kosten der Flächen-Friedhofsunterhaltung
Jährl. FU-Kosten je m² Gesamtfläche
Maschinenzuschläge
Kostenanteile Friedhofsunterhaltung
Arbeiterteam
MS 1 Kleingerät
MS 2 Basis-Kfz
MS 4 FU-GerätSeite 30 von 34

Anlage 7
Unterdeckung Kindergräber Menge
jährl.*
Gebührensatz
bisher
Kostensatz
herkömmlich je
ME
Kosten
jährlich
Gebühr
2020
Unterdeckung
2020
1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und
Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen
stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS 60,7 225,00 776,81 47.126,24 225 33.495
1.17 Grab auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld 12,7 150 157,89 1.999,93 150 100
2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von
Tot- und Fehlgeburten und
Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS 60,7 100 140,85 8.544,83 100 2.480
2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS 13 100 159,14 2.068,81 100 769
Unterdeckung: 36.843
Unterdeckung Grabkammern
Menge
jährl.*
Gebührensatz
bisher
Kostensatz
herkömmlich je
ME
Kosten
jährlich
Gebühr
2020
Unterdeckung
2020
1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS 1 5.367,29 5.367,29 2.530,80 2.836
1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 5.367,29 5.367,29 2.530,80 2.836
1.8 Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS 1 5.589,06 5.589,06 2.974,50 2.615
Unterdeckung: 8.288
*durch gerundete Fallzahlen kann es zu geringen Differenzen kommenSeite 31 von 34

Anlage 8
Städtevergleich
1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
Einzel-
wert
Gesamt-
wert
Einzel-
wert
Gesamt-
wert
Einzel-
wert
Gesamt-
wert Einzel-wert
Gesamt-
wert Einzel-wert Gesamt-wert
1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts
1.1.1. 30,02 €
1.1.2. 7,80 €
1.2. 84,36 €
20 Jahre 62,65 € 1.253,02 € 40,30 € 806,06 €
30 Jahre 31,93 € 957,95 € 64,37 € 1.931,19 €
1.3. 84,36 € 98,00 € 61,00 € 1.830,05 € 51,00 € 81,00 €
30 Jahre 76,01 € 2.280,18 €
1.4. 61,81 €
10 Jahre 38,10 € 381,03 €
15 Jahre 20,53 € 307,98 € 60,93 € 914,00 €
20 Jahre 6,70 € 134,00 €
1.5.
Zur Zeit: 15 Jahre 99,15 € 1.487,25 €
20 Jahre 84,20 € 1.684,00 € 54,75 € 1.095,06 €
30 Jahre 62,00 € 1.860,00 € 78,80 € 2.364,00 €
1.6.
Zur Zeit: 15 Jahre 168,72 € 2.530,80 €
1.7.
Zur Zeit: 15 Jahre 168,72 € 2.530,80 €
1.8.
Zur Zeit: 15 Jahre 198,30 € 2.974,50 €
1.9.
Zur Zeit: 15 Jahre 84,00 € 1.260,00 €
20 Jahre 109,80 € 2.196,00 €
30 Jahre 133,90 € 4.017,00 €
1.10.
Zur Zeit: 20 Jahre 21,14 € 422,80 €
1.11. 58,23 € 873,45 €
20 Jahre 62,65 € 1.253,08 € 34,40 € 688,08 € 54,90 € 1.098,08 €
30 Jahre 21,23 € 636,96 €
1.12. 103,00 € 1.545,00 €
Zur Zeit: 15 Jahre 58,23 € 873,45 € 217,00 € 3.255,00 € 39,00 € 585,00 € 62,00 € 930,00 €
30 Jahre 45,00 € 1.350,07 €
1.13.
Zur Zeit: 15 Jahre 73,04 € 1.095,60 €
20 Jahre 62,65 € 1.253,00 €
- Beisetzung mit Gedenkzeichen30 Jahre 44,43 € 1.332,97 €
- Anonyme Beisetzung20 Jahre 28,70 € 574,00 € 45,35 € 907,08 €
30 Jahre 18,76 € 562,87 €
- Beisetzung auf dem Friedhain30 Jahre 21,63 € 648,98 € 41,00 € 1.230,00 € 66,00 € 1.980,00 €
1.14.
Zur Zeit: 15 Jahre 44,39 € 665,85 €
20 Jahre 132,91 € 2.658,14 € 68,60 € 1.372,08 € 89,10 € 1.782,09 €
1.15.
Zur Zeit: 15 Jahre 8,78 € 131,70 €
1.16.
Anmerkungen
Neuvergabe
Verlängerung
Reihengrab gem. § 18 FS*;
Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Reihengrabkammer gem. § 21 FS*;
Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Pflegefreie Urnenreihengräber
Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*
Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Aschenfeld gem. § 30 FS*
Bonn 2020 Aachen 2012 Münster 2017 Bielefeld 2017Friedhofsgebührenordnung
StadtfriedhofSennefriedhofSeite 32 von 34

Anlage 8
Zur Zeit: 15 Jahre 25,06 € 375,90 €
20 Jahre 35,15 € 703,00 €
30 Jahre 18,76 € 562,88 €
1.17.
5 Jahre 61,61 € 308,04 €
Zur Zeit: 10 Jahre 15,00 € 150,00 €
1.18.
Zur Zeit: 15 Jahre 15,00 € 225,00 €
1.19. 44,81 € 118,00 €
30 Jahre 54,00 € 1.620,00 €
1.20.
1.3. 84,36 € 98,00 € 61,00 € 51,00 € 81,00 €
1.7. 168,72 €
1.9. 84,00 € 109,80 € 133,90 €
1.12. 58,23 € 45,00 € 39,00 € 62,00 €
1.14. 44,39 € 62,65 € 68,60 € 89,10 €
1.19. 45,29 € 118,00 € 54,00 €
1.21. Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist.
1.21.1. 28,08 € 40,00 €
20 Jahre 7,50 € 150,00 € 7,50 € 150,00 €
1.21.2. 51,57 € 50,00 €
20 Jahre 14,45 € 289,00 €
30 Jahre 14,45 € 433,50 €
1.22. 50,62 €
2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
2.1.
2.1.1. 566,02 € 605,00 € 529,00 € 252,00 € 414,00 €
2.1.2. 306,35 € 308,00 € 341,00 € 124,00 € 139,00 €
2.1.3. 306,35 € 308,00 € 155,00 € 174,00 €
2.1.4. 623,21 € 605,00 € 594,00 € 454,00 € 745,00 €
2.1.5. 680,40 € 605,00 € 594,00 € 532,00 € 873,00 €
2.1.6. 360,55 €
2.1.7.
360,55 €
430,55 €
2.1.8. 566,02 € 605,00 €
2.1.9. 566,02 € 605,00 €
2.1.10.
38,13 € 605,00 €
88,79 €
2.2.
2.2.1. 125,64 € 361,00 € 314,00 € 29,00 € 92,00 €
36,00 € 113,00 €
45,00 € 142,00 €
36,00 € 113,00 €
2.2.2. 92,09 € 66,10 € 314,00 € 29,00 € 92,00 €
2.2.3. 90,74 € 66,10 € 314,00 € 20,00 € 64,00 €
2.2.4. 125,64 € 472,00 € 271,00 € 29,00 € 29,00 €
2.2.5. 100,00 € 154,00 € 294,00 € 155,00 € 174,00 €
2.2.6. 100,00 €
Bonn 2020 Aachen 2012 Münster 2017 Bielefeld 2017
Sennefriedhof Stadtfriedhof
- Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS*
- in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS*
- in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern:
Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
bei Erstbelegung
bei Zweitbelegung
Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS*
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Kolumbarium gem. § 28 FS*
Sargbestattung
Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Kolumbarium gem. § 28 FS*
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt:
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung:
Urnenbeisetzungen
Urnenbeisetzung
Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*:
Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*:
Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*:
Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS*
Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS:
Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
103,00 - 217,00 €Seite 33 von 34

Anlage 8
2.2.7. 306,35 €
2.3. 88,79 €
2.4.
2.4.1. 200,00 €
2.4.2. 600,00 € 165,00 €
3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
3.1. *1) 1 Std. Halle 1 FH Hüls *4) ,,Aufbahrungshalle´´
3.1.1. 195,73 € 139,00 € *1) 124,00 € *3) 230,00 € *5) 230,00 € *5) *2) 1 Std. *5) 30 Min.
3.1.2. 163,95 € 70,00 € *2) 130,00 € *4) *3) ,,Trauerhalle´´
3.2. 63,00 € 23,00 € 21,00 € 19,00 €
3.3. 49,00 € *6) 98,00 € 98,00 € *6) Je angefangene Stunde
4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
4.1. 828,72 € 908,00 € 1.555,00 € 1.659,00 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 904,97 € 908,00 € 1.555,00 € 1.659,00 €
4.3. 150,94 € 270,00 € 54,00 € 172,00 €
4.4. 300,96 €
4.5. 76,25 €
5. Grabräumung 79,00 € RG Körper
114,00 € *7) 109,00 € WG Körper *7) 7.4 Grabhügel 52,00
*8) 41,00 € RG Urne
47,00 € WG Urne
47,00 € Kindergrab
45,00 € Lieg. Grabmal
73,00 € Steh.Grabmal RG
104,00 € Steh.Grabmal WG
6. Verwaltungsgebühren
6.1. 7,50 € 25,00 € 18,00 €
6.2. 5,10 € 43,00 €
6.3. 150,00 € *9) *9) Hauptkarte jährlich
6.3.1. 4,20 € 25,00 € *10) 18,00 € *10) Nebenkarte jährlich
6.3.2. 4,20 € 3,00 € 18,00 €
6.4. 29,00 € *11) 66,00 € *13) *11) Einstelliges Grab
6.4.1. 15,01 € 56,00 € *12) 40,00 € 100,00 € *14) *12) Mehrstelliges Grab
6.4.2. 13,51 € 25,00 € 40,00 € 43,00 € *13) Reihengrab
6.4.3. 13,51 € 40,00 € 43,00 € *14) Wahlgrab
6.5. 68,60 € 10,00 € 40,00 € 50,00 €
7. Ausstattung
7.1. 201,56 €
7.2. 73,00 €
7.3. 53,00 €
7.4. 48,00 €
Bonn 2020 Aachen 2012 Münster 2017 Bielefeld 2017
Sennefriedhof Stadtfriedhof
Einzelnamensschild
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.
Beisetzung einer Gebeinekiste
Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen
Urnenversand (inkl. Porto)
und für die Entsorgung je Stein und Einfassung
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*
Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht
Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern)
Je Erdbestattung
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen
Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen
Verschlusstafel Kolumbarium
*8) 7.5 Grabmal, Einfassung Fundament, Entsorgung 62,00
Liegender Gedenkstein
Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain)
Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren
Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage.
Für das Abräumen eines Grabes wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.
Berechnet werden:
je Stunde Arbeitsleistung
Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag
Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen
Ausgrabung Sarggrab Normallage
Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium
Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS*
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*:
Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte
Erteilung der Genehmigung für eine SteineinfassungSeite 34 von 34

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Datenstand: 03.11.2026, 02:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de