190450-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Komplexe Verfahren der Bürgerbeteiligung (alt:1911164)
Kerndaten
- Nummer
- 190450-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190450-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 11.04.2019 Komplexe Verfahren der Bürgerbeteiligung (alt:1911164) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Kenntnisnahme Beirat Bürgerbeteiligung 24.04.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird gebeten: 1. Alle komplexen Bürgerbeteiligungsverfahren aus den Jahren 2017/2018 aufzulisten. Hierbei soll dargestellt werden, welche Art des komplexen Verfahrens bei den jeweiligen Vorhaben angewandt wurde und wie weit die Maßnahmen über ein standardisiertes Verfahren hinausgehen; zu 1: Der Stellungnahme ist eine entsprechende Auflistung beigefügt. 2. Differenziert darzulegen, welche Kosten im Einzelfall für die komplexen Beteiligungsverfahren entstanden sind und wie hoch die Differenz zu den jeweils vergleichbaren standardisierten Verfahren ist; Zu 2: Die Einstufung als „komplexes“ Verfahren bedeutet nicht grundsätzlich einen besonderen Aufwand gegenüber einem „standardisiertem“ Verfahren, auch dieses kann – je nach Beteiligungsgegenstand – mehrstufig, mit besonderen Methoden angereichert und moderiert durchgeführt werden, also mit allen Merkmalen, die auch ein komplexes Verfahren kennzeichnet. Die eigentliche Unterscheidung der beiden Formen ist, dass nach Veröffentlichung auf der Vorhabenliste bei komplexen Verfahren, also in der Regel Verfahren, die eine besondere Aufmerksamkeit in der Politik und/oder in der Öffentlichkeit haben, der Beirat Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda ein Beteiligungskonzept erarbeiten und beschließen und die jeweilige Durchführung begleiten. Das standardisierte Verfahren wird nach dem Beschluss zur Veröffentlichung in der Vorhabenliste ohne weitere Beratung im Beirat oder im Bürgerausschuss vom Fachamt durchgeführt. Eine Erhebung von Aufwand und Ertrag ist nicht trivial. Die in der Regel bei Bürgerbeteiligung erwarteten Erträge (z.B. Planverbesserung, Legitimationserhöhung, erhöhte Identifikation, reduzierte Konfliktwahrscheinlichkeit, Bildungseffekte, …) sindSeite 1 von 4 Seite 2 schwer zu quantifizieren. Da es sich zudem nicht um eine Laborsituation mit kontrollierbaren externen Faktoren handelt, in dem das gleiche Beteiligungsverfahren einmal in Variante a) – komplex, und einmal in Variante b) – standardisiert, durchgeführt werden kann, wäre auch ein Vergleich des Verhältnisses von Aufwand a) zu Ertrag a) und Aufwand b) zu Ertrag b) nicht leistbar. Auch bei umfangreichen Erhebungen bliebe man auf mehr oder weniger plausible Schätzungen angewiesen. Das gleiche gilt auch für die Aufwandsseite. Auch hier sind die mit einem Verfahren verbundenen Aufwände schwer von fiktiven Aufwänden abzugrenzen, die bei einer anderen Durchführung von Beteiligung entstanden wären. 3. Je nach Vorhaben zu erläutern, ob und wie sich bei komplexen Beteiligungsverfahren die Zeitschiene gegenüber standardisierten Verfahren verändert hat; Zu 3: Auch hier gilt die Begründung zu Ziffer 2. 4. Eine Übersicht der Beteiligungsverfahren zu erstellen, die einerseits von der Verwaltung bereits als komplexe Verfahren vorgeschlagen wurden und daneben die Verfahren aufzulisten, die vom Beirat Bürgerbeteiligung von einem standardisierten Verfahren zu einem komplexen Verfahren hochgestuft wurden; zu 4: Siehe Anmerkung in der Auflistung zu 1 5. Den „Instrumentenkoffers“ darzustellen, den die Verwaltung bei komplexen Beteiligungsverfahren grundsätzlich anwendet. Zu 5: Die einzusetzenden Methoden sind immer vom jeweiligen Beteiligungsgegenstand abhängig. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit unterschiedlichste Varianten eingesetzt, vom „World Café“ über die „Planungswerkstatt“ bis zur „Zukunftskonferenz“ sowie erstmals das Verfahren „Planungszelle“. Eine gute Übersicht über eine Vielzahl von Methoden bietet der Anhang in den Leitlinien Bürgerbeteiligung. Anlage/n 1 Liste komplexe Vorhaben (öffentlich)Seite 2 von 4 1 Liste der komplexen Bürgerbeteiligungsverfahren (Beschlüsse in 2017 und 2018) Nr. Stadtbezirk Vorhaben Beschreibung/Kosten 1 Gesamtstädtisch Forschungsprojekt zu Problemstellen im Fahrradverkehr „RadDialog“ Öffentlichkeitsarbeit + Auftaktveranstaltung rd. 6.000 Euro 2 Gesamtstädtisch Bürgerdialog zum Haushalt auf „Bonn macht mit" Onlineverfahren, Öffentlichkeitsarbeit + 4 Präsenzveranstaltungen rd. 18.000 Euro 3 Gesamtstädtisch Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Bundesstadt Bonn Onlineverfahren + Auftaktveranstaltung rd. 10.000 Euro 4 Gesamtstädtisch Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft Mehrstufiges Verfahren mit Planungszellen Kosten 190.824 Euro 5 Gesamtstädtisch Quartiersentwicklung um die Halle Beuel 2.0 Schätzkosten 80.000 Euro 6 Gesamtstädtisch Entwicklung im Bereich Landwirtschaftskammer Roleber Schätzkosten 43.500 Euro Verfahren ruht 7 Gesamtstädtisch Sportentwicklungsplanung Onlineverfahren rd. 5.000 Euro 8 Bonn Bürgerbeteiligung an der Konzepterstellung für den Neubau eines Schwimmbades in Bonn- Dottendorf SWB, Gesamtkosten 29.275 Euro 9 Bonn Freiraumachse "Stockentor - Alter Zoll" Kontext: Masterplan Innenstadt Beteiligung entsprechend des beschlossenen Konzepts (DS-Nr. 1711501). Durchführung einer zweiteiligen Informations- und Ideenwerkstatt. Gesamtkosten dieser beiden Veranstaltungen 9.500,00€. 10 Bonn Masterplan Projekt Frankenbad - Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes ohne Schätzkosten Verfahren ruht 11 Bonn Gestaltung der Verkehrsflächen vor dem Hauptbahnhof und Planungen für den ZOB Eine extern moderierte Präsenzveranstaltung: Kosten Moderation Brutto 5003,95 € 12 Bonn Seilbahn Venusberg - UN- Campus (- Verlängerung rechtsrheinisch) 2017 extern moderierte Bürgerinformationsveranstaltung in der Bad Godesberger Stadthalle Kosten 6.893,40 EUR, Des Weiteren Onlinebeteiligung Bürgerdialog bonn-macht-mitSeite 3 von 4 2 13 Bonn/Bad Godesberg Rahmenplanung Bonn - Bundesviertel Eine extern moderierte Präsenzveranstaltung, Kosten des Werkstattverfahrens liegen bei ca. 200.000 € 14 Bonn Quartiersdialog in Kessenich und Dottendorf Eine extern moderierte Präsenzveranstaltung, Moderation und Dokumentation, ca. 3000 € netto 15 Bonn Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Bonn-Auerberg 2 Bürgerforen 1 Ortsteilspaziergang Onlinebeteiligung Projekthearing 10 000 € netto für Beteiligungsbausteine 47 500 € netto Gesamt für Erstellung IEK 16 Bad Godesberg Leitbildprozess für Bad Godesberg Extern moderierter, circa einjähriger Beteiligungsprozess (Veranstaltungen und Online- Beteiligungen) Kosten ca. 80.000 Euro Anmerkung: Nur bei drei Verfahren (Nr. 3, 11 und 13) hat der Bürgerausschuss auf Empfehlung des Beirats Bürgerbeteiligung die Art der Bürgerbeteiligung zu „komplex“ aufgewertet. Der Aufwand hat sich bei Nr. 3 dadurch nicht erhöht, er wäre auch als „standardisiertes“ Verfahren der gleiche gewesen. Bei Nr. 11 und 13 sind jeweils eine strukturierte und extern moderierte Beteiligungsveranstaltung dazu gekommen.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de