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190450-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Komplexe Verfahren der Bürgerbeteiligung (alt:1911164)

Nummer
190450-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 15.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 190450 Komplexe Verfahren der Bürgerbeteiligung (alt:1911164)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190450-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
11.04.2019
Komplexe Verfahren der Bürgerbeteiligung
(alt:1911164)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
04.03.2020 Kenntnisnahme
Beirat Bürgerbeteiligung 24.04.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird gebeten:
1. Alle komplexen Bürgerbeteiligungsverfahren aus den Jahren 2017/2018
aufzulisten. Hierbei soll dargestellt werden, welche Art des komplexen
Verfahrens bei den jeweiligen Vorhaben angewandt wurde und wie weit die
Maßnahmen über ein standardisiertes Verfahren hinausgehen;
zu 1: Der Stellungnahme ist eine entsprechende Auflistung beigefügt.
2. Differenziert darzulegen, welche Kosten im Einzelfall für die komplexen
Beteiligungsverfahren entstanden sind und wie hoch die Differenz zu den
jeweils vergleichbaren standardisierten Verfahren ist;
Zu 2: Die Einstufung als „komplexes“ Verfahren bedeutet nicht
grundsätzlich einen besonderen Aufwand gegenüber einem
„standardisiertem“ Verfahren, auch dieses kann – je nach
Beteiligungsgegenstand – mehrstufig, mit besonderen Methoden
angereichert und moderiert durchgeführt werden, also mit allen
Merkmalen, die auch ein komplexes Verfahren kennzeichnet. Die
eigentliche Unterscheidung der beiden Formen ist, dass nach
Veröffentlichung auf der Vorhabenliste bei komplexen Verfahren,
also in der Regel Verfahren, die eine besondere Aufmerksamkeit
in der Politik und/oder in der Öffentlichkeit haben, der Beirat
Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und
Lokale Agenda ein Beteiligungskonzept erarbeiten und
beschließen und die jeweilige Durchführung begleiten. Das
standardisierte Verfahren wird nach dem Beschluss zur
Veröffentlichung in der Vorhabenliste ohne weitere Beratung im
Beirat oder im Bürgerausschuss vom Fachamt durchgeführt.
Eine Erhebung von Aufwand und Ertrag ist nicht trivial. Die in der
Regel bei Bürgerbeteiligung erwarteten Erträge (z.B.
Planverbesserung, Legitimationserhöhung, erhöhte Identifikation,
reduzierte Konfliktwahrscheinlichkeit, Bildungseffekte, …) sindSeite 1 von 4

Seite 2
schwer zu quantifizieren. Da es sich zudem nicht um eine
Laborsituation mit kontrollierbaren externen Faktoren handelt, in
dem das gleiche Beteiligungsverfahren einmal in Variante a) –
komplex, und einmal in Variante b) – standardisiert, durchgeführt
werden kann, wäre auch ein Vergleich des Verhältnisses von
Aufwand a) zu Ertrag a) und Aufwand b) zu Ertrag b) nicht
leistbar. Auch bei umfangreichen Erhebungen bliebe man auf
mehr oder weniger plausible Schätzungen angewiesen. Das
gleiche gilt auch für die Aufwandsseite. Auch hier sind die mit
einem Verfahren verbundenen Aufwände schwer von fiktiven
Aufwänden abzugrenzen, die bei einer anderen Durchführung
von Beteiligung entstanden wären.
3. Je nach Vorhaben zu erläutern, ob und wie sich bei komplexen
Beteiligungsverfahren die Zeitschiene gegenüber standardisierten Verfahren
verändert hat;
Zu 3: Auch hier gilt die Begründung zu Ziffer 2.
4. Eine Übersicht der Beteiligungsverfahren zu erstellen, die einerseits von der
Verwaltung bereits als komplexe Verfahren vorgeschlagen wurden und
daneben die Verfahren aufzulisten, die vom Beirat Bürgerbeteiligung von einem
standardisierten Verfahren zu einem komplexen Verfahren hochgestuft wurden;
zu 4: Siehe Anmerkung in der Auflistung zu 1
5. Den „Instrumentenkoffers“ darzustellen, den die Verwaltung bei komplexen
Beteiligungsverfahren grundsätzlich anwendet.
Zu 5: Die einzusetzenden Methoden sind immer vom jeweiligen
Beteiligungsgegenstand abhängig. Die Verwaltung hat in der
Vergangenheit unterschiedlichste Varianten eingesetzt, vom
„World Café“ über die „Planungswerkstatt“ bis zur
„Zukunftskonferenz“ sowie erstmals das Verfahren
„Planungszelle“. Eine gute Übersicht über eine Vielzahl von
Methoden bietet der Anhang in den Leitlinien Bürgerbeteiligung.
Anlage/n
1 Liste komplexe Vorhaben (öffentlich)Seite 2 von 4

1
Liste der komplexen Bürgerbeteiligungsverfahren (Beschlüsse in 2017
und 2018)
Nr. Stadtbezirk Vorhaben Beschreibung/Kosten
1 Gesamtstädtisch Forschungsprojekt zu
Problemstellen im
Fahrradverkehr „RadDialog“
Öffentlichkeitsarbeit +
Auftaktveranstaltung
rd. 6.000 Euro
2 Gesamtstädtisch Bürgerdialog zum Haushalt
auf „Bonn macht mit"
Onlineverfahren,
Öffentlichkeitsarbeit + 4
Präsenzveranstaltungen
rd. 18.000 Euro
3 Gesamtstädtisch Fortschreibung des
Lärmaktionsplans für die
Bundesstadt Bonn
Onlineverfahren +
Auftaktveranstaltung
rd. 10.000 Euro
4 Gesamtstädtisch Gestaltung der Bonner
Bäderlandschaft
Mehrstufiges Verfahren mit
Planungszellen
Kosten 190.824 Euro
5 Gesamtstädtisch Quartiersentwicklung um die
Halle Beuel 2.0
Schätzkosten 80.000 Euro
6 Gesamtstädtisch Entwicklung im Bereich
Landwirtschaftskammer
Roleber
Schätzkosten 43.500 Euro
Verfahren ruht
7 Gesamtstädtisch Sportentwicklungsplanung Onlineverfahren
rd. 5.000 Euro
8 Bonn Bürgerbeteiligung an der
Konzepterstellung für den
Neubau eines
Schwimmbades in Bonn-
Dottendorf
SWB, Gesamtkosten 29.275 Euro
9 Bonn Freiraumachse "Stockentor -
Alter Zoll" Kontext:
Masterplan Innenstadt
Beteiligung entsprechend des
beschlossenen Konzepts (DS-Nr.
1711501). Durchführung einer
zweiteiligen Informations- und
Ideenwerkstatt.
Gesamtkosten dieser beiden
Veranstaltungen 9.500,00€.
10 Bonn Masterplan Projekt
Frankenbad - Erarbeitung
eines Nutzungskonzeptes
ohne Schätzkosten
Verfahren ruht
11 Bonn Gestaltung der
Verkehrsflächen vor dem
Hauptbahnhof
und Planungen für den ZOB
Eine extern moderierte
Präsenzveranstaltung:
Kosten Moderation Brutto
5003,95 €
12 Bonn Seilbahn Venusberg - UN-
Campus (- Verlängerung
rechtsrheinisch)
2017 extern moderierte
Bürgerinformationsveranstaltung
in der Bad Godesberger
Stadthalle Kosten 6.893,40 EUR,
Des Weiteren Onlinebeteiligung
Bürgerdialog bonn-macht-mitSeite 3 von 4

2
13 Bonn/Bad
Godesberg
Rahmenplanung Bonn -
Bundesviertel
Eine extern moderierte
Präsenzveranstaltung,
Kosten des Werkstattverfahrens
liegen bei ca. 200.000 €
14 Bonn Quartiersdialog in Kessenich
und Dottendorf
Eine extern moderierte
Präsenzveranstaltung,
Moderation und Dokumentation,
ca. 3000 € netto
15 Bonn Integriertes
Entwicklungskonzept (IEK)
Bonn-Auerberg
2 Bürgerforen
1 Ortsteilspaziergang
Onlinebeteiligung
Projekthearing
10 000 € netto für
Beteiligungsbausteine
47 500 € netto Gesamt für
Erstellung IEK
16 Bad Godesberg Leitbildprozess für Bad
Godesberg
Extern moderierter, circa
einjähriger Beteiligungsprozess
(Veranstaltungen und Online-
Beteiligungen)
Kosten ca. 80.000 Euro
Anmerkung: Nur bei drei Verfahren (Nr. 3, 11 und 13) hat der Bürgerausschuss auf Empfehlung des
Beirats Bürgerbeteiligung die Art der Bürgerbeteiligung zu „komplex“ aufgewertet. Der Aufwand hat
sich bei Nr. 3 dadurch nicht erhöht, er wäre auch als „standardisiertes“ Verfahren der gleiche
gewesen. Bei Nr. 11 und 13 sind jeweils eine strukturierte und extern moderierte
Beteiligungsveranstaltung dazu gekommen.Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de