190448-1 · Stellungnahme der Verwaltung
Bonner Rosenmontagszug 2020: Verfahren zur Sondernutzungserlaubnis und Mitführung von Pferden
Kerndaten
- Nummer
- 190448-1
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Stellungnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.480 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190448-1 Bonner Rosenmontagszug 2020: Verfahren zur Sondernutzungserlaubnis und Mitführung von Pferden Beratungsfolge Hauptausschuss Stellungnahme Zu 1. und 2. Für den Rosenmontagszug wird keine straßen- und wegerechtliche Sondernutzung ausgestellt. Die Nutzungsbefugnis (siehe DS-Nr. 1411079ST2) wird, wie auch in den vergangenen Jahren, unter dem Vorbehalt eines mit allen zu beteiligenden Behörden abgestimmten Sicherheitskonzeptes erteilt. Weitere Vorbehalte existieren nicht. Zu 3. Der Veranstalter muss eine erste Version des Sicherheitskonzeptes bis zum 13.12.2019 vorlegen. Er hat eine „Richtlinie für Brauchtumszüge in Bonn“ erstellt, die Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist. Anlage 3 der Richtlinie regelt die Teilnahme von Pferden am Bonner Rosenmontagszug und ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website des Festausschusses BONNER KARNEVAL e.V. verfügbar. Die Zugteilnehmer erklären im Rahmen der Zuganmeldung, dass dieses Regelwerk verbindlich zur Anwendung kommt und von diesen umgesetzt wird. Durch die dargestellten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass eine Schädigung Dritter während des Rosenmontagszuges durch Reiter, Pferde und Gespanne möglichst ausgeschlossen wird. Das Sicherheitskonzept beschreibt konkrete Gefährdungspotentiale und Risiken ebenso wie konkrete Maßnahmen und Vorkehrungen, Gefahren abzuwehren, Risiken zu vermeiden bzw. Risiken und Schadenereignisse auf ein akzeptables Maß hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß zu minimieren. Trotz dieser Maßnahmen kann der Eintritt eines Schadenereignisses nie vollständig ausgeschlossen werden. Zu 4. Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Erfahrungsgemäß erfolgt das Einvernehmen des Sicherheitskonzeptes spätestens ca. drei Wochen vor der Veranstaltung. Zu 5. Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 3 Seite 2 Einvernehmen bedeutet, dass die beteiligten Behörden und Dienststellen den Ausführungen zu analysierten Risiken, Gefahrenpotentialen und den konzeptionell dargestellten Gegenmaßnahmen des Veranstalters zur Abwehr von Gefahren, Minimierung von Schadensrisiken und Schadenseintritten im Sicherheitskonzept zustimmen. Wären die Verwaltung und/oder die beteiligten Behörden der Auffassung, dass den Sicherheitserfordernissen für den Einsatz von Pferden nicht ausreichend Rechnung getragen wird, käme hierüber kein Einvernehmen zustande. Dass bei Sturmwarnung auf den Einsatz von Pferden verzichtet wurde, war eine Maßnahme zur Minimierung von Schadenseintritten. Dem besonderen Risiko durch Pferde im Rosenmontagszug wird durch die Berücksichtigung im Sicherheitskonzept Sorge getragen. Während der Veranstaltung obliegt dem Veranstalter die Pflicht, die im Sicherheitskonzept dargelegten Maßnahmen auszuführen. Zu 6. Die Veterinärdienste werden wie folgt verfahren: 1. Spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung müssen die mit Pferden teilnehmenden Korporationen angezeigt haben, mit wie vielen Pferden und welchen Reitern sie den Zug begleiten wollen. 2. 14 Tage vor der Veranstaltung muss bekannt gegeben worden sein, welcher verantwortliche praktische Tierarzt (i.d.R. der Hoftierarzt) die jeweiligen Pferde der Korporationen betreuen wird. Mit den praktischen Tierärzten wird im Vorfeld Kontakt aufgenommen. Sie sind verantwortlich, kranke oder nicht „Zugtaugliche“ Tiere entweder den Veterinärdiensten zu melden oder selber aus der Veranstaltung heraus zu nehmen. 3. Am Tag der Veranstaltung wird stichprobenartig kontrolliert, ob die eingereichten Tier- und Reitermeldungen mit den vor Ort befindlichen Tieren/Personen übereinstimmen. 4. Am Tag der Veranstaltung wird von Seiten der Veterinärdienste eingegriffen, sofern ein praktizierender Kollege Unterstützung anfordert. In der Vergangenheit stellte sich heraus, dass die Kontrollen von Mensch und Tieren während der Aufstellzeit durch die Veterinärdienste nicht zu leisten ist. Es ist nicht möglich innerhalb von 2 bis 3 Stunden die Gesundheit der Tiere und die reiterlichen Voraussetzung der Teilnehmer effektiv zu kontrollieren. In der Vergangenheit wurden während der Kontrolle keine Pferde festgestellt, die nicht einsatzfähig schienen, allerdings war eine eingehende Überprüfung der Tiere wie geschildert nicht möglich. Ob und Inwieweit Tiere möglicherweise unmittelbar vor oder nach der veterinärdienstlichen Kontrolle sediert wurden, ist nicht bekannt. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de