190448 · Kleine Anfrage
Bonner Rosenmontagszug 2020: Verfahren zur Sondernutzungserlaubnis und Mitführung von Pferden
Kerndaten
- Nummer
- 190448
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 21.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Kleine Anfrage öffentlich 190448 Bonner Rosenmontagszug 2020: Verfahren zur Sondernutzungserlaubnis und Mitführung von Pferden Beratungsfolge Beschlussvorschlag Fragestellung: 1. Wie ist der Stand der Vorbereitungen für den Bonner Rosenmontagszug 2020? Wurde dem Festausschuss Bonner Karneval als Veranstalter dazu verwaltungsseitig bereits eine Sondernutzungserlaubnis eingeräumt? Falls ja, wird um Vorlage gebeten. 2. Steht die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis wie in den vergangenen Jahren (vgl. Drs. 1411079) unter Vorbehalt des Einvernehmens mit allen beteiligten Behörden über ein vom Veranstalter vorzulegendes Sicherheitskonzept? Existieren ggf. weitere Vorbehalte? 3. Wurde vom Veranstalter ein solches Sicherheitskonzept bereits vorgelegt? Falls ja: Welche Aussagen werden hierin zur Beteiligung von Pferden am Rosenmontagszug getroffen? Mit welchen Maßnahmen will der Veranstalter sicherstellen, dass es zu keinen Unfällen und Gefährdung von Menschen und Tieren kommt, wie es in den vergangenen Jahren in Bonn und anderen Städten bei Karnevalsumzügen der Fall war? 4. Wann soll das Einvernehmen über das Sicherheitskonzept hergestellt werden? Wann erfolgte dies erfahrungsgemäß in den vergangenen Jahren? 5. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass den Sicherheitserfordernissen für den Einsatz von Pferden im Rosenmontagszug im Hinblick auf die in Bonn und der Region in den letzten Jahren vorgekommenen Unfälle mit Beteiligung von Pferden und Pferdegespannen ausreichend Rechnung getragen wird? Belegt weiterhin der Umstand, dass in Bonn und anderen Städten 2019 wegen Sturmwarnung auf den Einsatz von Pferden in Rosenmontagszügen verzichtet wurde, dass die Mitführung von Pferden in Karnevalszügen ein besonderes Risiko darstellt und welche Konsequenzen sind daraus aus Sicht der Verwaltung zu ziehen? 6. In welcher Form beabsichtigt die Verwaltung (insbes. Veterinäramt) den Einsatz von Pferden beim Rosenmontagszug zu kontrollieren, sofern die Mitführung von Pferden gestattet wird? Wie war hier die Praxis in den vergangenen Jahren und welche Erkenntnisse wurden aus den Kontrollen gewonnen? Ist es in den vergangenen Jahren vorgekommen, dass Pferde bei der Überprüfung durch das Veterinäramt als nicht einsatzfähig von der Teilnahme am Rosenmontagszug ausgeschlossen Federführung: Ratsbüro Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Seite 2 wurden? Falls ja, in wie vielen Fällen? Kam es zur Sedierung von Tieren? Begründung: Bei diversen Vorfällen in Karnevalsumzügen mit durchgegangenen Pferden (so zum Beispiel zuletzt in Köln 2018, Düsseldorf 2018, Bonn 2017) wurden in den vergangenen Jahren zum Teil Menschen und Tiere verletzt. Vor diesem Hintergrund interessiert die Fragesteller, mit welchen Mitteln Stadt und Veranstalter weitere Vorfälle dieser Art verhindern wollen. Der Umstand, dass genehmigte Sicherheitskonzepte der vergangenen Jahre die Unfälle nicht verhindern konnten, wirft die o.g. Fragen auf. Aus Sicht der Fragesteller sollte aus Gründen des Schutzes für Passanten und aus Gründen des Tierschutzes auf den Einsatz von Pferden beim Rosenmontagszug verzichtet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de