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190448 · Kleine Anfrage

Bonner Rosenmontagszug 2020: Verfahren zur Sondernutzungserlaubnis und Mitführung von Pferden

Nummer
190448
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
21.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 190448-1 Bonner Rosenmontagszug 2020: Verfahren zur Sondernutzungserlaubnis und Mitführung von Pferden

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Kleine Anfrage
öffentlich
190448
Bonner Rosenmontagszug 2020: Verfahren zur
Sondernutzungserlaubnis und Mitführung von
Pferden
Beratungsfolge
Beschlussvorschlag
Fragestellung:
1. Wie ist der Stand der Vorbereitungen für den Bonner Rosenmontagszug
2020? Wurde dem Festausschuss Bonner Karneval als Veranstalter
dazu verwaltungsseitig bereits eine Sondernutzungserlaubnis
eingeräumt? Falls ja, wird um Vorlage gebeten.
2. Steht die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis wie in den
vergangenen Jahren (vgl. Drs. 1411079) unter Vorbehalt des
Einvernehmens mit allen beteiligten Behörden über ein vom
Veranstalter vorzulegendes Sicherheitskonzept? Existieren ggf. weitere
Vorbehalte?
3. Wurde vom Veranstalter ein solches Sicherheitskonzept bereits
vorgelegt? Falls ja: Welche Aussagen werden hierin zur Beteiligung von
Pferden am Rosenmontagszug getroffen? Mit welchen Maßnahmen will
der Veranstalter sicherstellen, dass es zu keinen Unfällen und
Gefährdung von Menschen und Tieren kommt, wie es in den
vergangenen Jahren in Bonn und anderen Städten bei
Karnevalsumzügen der Fall war?
4. Wann soll das Einvernehmen über das Sicherheitskonzept hergestellt
werden? Wann erfolgte dies erfahrungsgemäß in den vergangenen
Jahren?
5. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass den Sicherheitserfordernissen
für den Einsatz von Pferden im Rosenmontagszug im Hinblick auf die in
Bonn und der Region in den letzten Jahren vorgekommenen Unfälle mit
Beteiligung von Pferden und Pferdegespannen ausreichend Rechnung
getragen wird? Belegt weiterhin der Umstand, dass in Bonn und
anderen Städten 2019 wegen Sturmwarnung auf den Einsatz von
Pferden in Rosenmontagszügen verzichtet wurde, dass die Mitführung
von Pferden in Karnevalszügen ein besonderes Risiko darstellt und
welche Konsequenzen sind daraus aus Sicht der Verwaltung zu ziehen?
6. In welcher Form beabsichtigt die Verwaltung (insbes. Veterinäramt) den
Einsatz von Pferden beim Rosenmontagszug zu kontrollieren, sofern die
Mitführung von Pferden gestattet wird? Wie war hier die Praxis in den
vergangenen Jahren und welche Erkenntnisse wurden aus den
Kontrollen gewonnen? Ist es in den vergangenen Jahren vorgekommen,
dass Pferde bei der Überprüfung durch das Veterinäramt als nicht
einsatzfähig von der Teilnahme am Rosenmontagszug ausgeschlossen
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Seite 2
wurden? Falls ja, in wie vielen Fällen? Kam es zur Sedierung von
Tieren?
Begründung:
Bei diversen Vorfällen in Karnevalsumzügen mit durchgegangenen Pferden (so
zum Beispiel zuletzt in Köln 2018, Düsseldorf 2018, Bonn 2017) wurden in den
vergangenen Jahren zum Teil Menschen und Tiere verletzt. Vor diesem
Hintergrund interessiert die Fragesteller, mit welchen Mitteln Stadt und
Veranstalter weitere Vorfälle dieser Art verhindern wollen. Der Umstand, dass
genehmigte Sicherheitskonzepte der vergangenen Jahre die Unfälle nicht
verhindern konnten, wirft die o.g. Fragen auf. Aus Sicht der Fragesteller sollte
aus Gründen des Schutzes für Passanten und aus Gründen des Tierschutzes
auf den Einsatz von Pferden beim Rosenmontagszug verzichtet werden.
Anlage/n
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