190419-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 190419-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Im Schmalzacker Hauptort
- Höhlenweg
- Auf den Steinen
- Ückesdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190419-08 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Afghanisches Konsulat in Ückesdorf Beratungsfolge Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme Zu 1: Sowohl das vor einigen Jahren errichtete Empfangsgebäude im Vorgarten als auch die zuletzt errichtete Überdachung des Innenhofs, welche als zusätzliche Wartezone dient, sowie die in diesem Frühsommer begonnenen Baumaßnahmen zur Errichtung von Sanitäranlagen im rückwärtigen Bereich und weitere Umnutzungen der Garagen wurden baurechtlich nicht genehmigt. Trotz mehrfacher schriftlicher und persönlicher Hinweise auf die Rechtslage und die Genehmigungspflicht wurden von Seiten des Konsulats keine Bauanträge eingereicht. Wie in der Stellungnahme zur Anfrage der CDU -DS 241202-01 ST – ausgeführt, war bislang die Einleitung bauordnungsbehördlicher Maßnahmen gegen illegale Baumaßnahmen nicht möglich. Zu 2: Es konnten dem Afghanischen Konsulat von Seiten der Stadtverwaltung Bonn keine alternativen Flächen im Bonner Stadtgebiet angeboten werden. Die Grundproblematik, der beim aktuellen Objekt auftretenden Missstände im Umfeld des Konsulats, würde sich bei einer Verlagerung innerhalb des Stadtgebiets Bonn gleichermaßen stellen. Daher wurde einerseits regelmäßig der Kontakt zum Konsulat gesucht, um eine Verbesserung der Situation zu bewirken, andererseits aber auch das Auswärtige Amt einbezogen. Zu 3: a) Eingerichtete Fahrradstraßen befinden sich: Im Schmalzacker, Höhlenweg, Auf den Steinen. Die Ausweisung als Fahrradstraße „Auf den Steinen“ wurde nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts wieder zurückgenommen. b) Im Schmalzacker sowie Höhlenweg wurden keine gezählten Bestandsparkplätze entfernt; siehe hierzu auch DS Nr. 230636-11. Auf den Steinen wurden Parkplätze entfernt die nach Entfernung der BeschilderungSeite 1 von 2 Seite 2 wieder existieren. c) Es wurden keine Ersatzparkflächen angeboten Der Verkehrsaußendienst hat die Möglichkeit verbotswidriges Parken durch konsequente Verwarnungen zu unterbinden. Der Bereich des Generalkonsulates wird im Rahmen der Streife kontrolliert, festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Außerhalb dieser Kontrollen haben die Anwohner*innen die Möglichkeit, Parkverstöße der Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 0228 77 3333 zu melden, so dass eine anlassbezogene Kontrolle erfolgen kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de