190395-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zielbeschluss über die Entwicklung einer Fläche zwischen rechts-rheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße und Karl-Duwe-Straße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel
Kerndaten
- Nummer
- 190395-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Anregung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190395-1 ST Zielbeschluss über die Entwicklung einer Fläche zwischen rechts-rheinischer DB-Strecke Köln- Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße und Karl- Duwe-Straße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Entscheidung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Anregung Inhalt der Stellungnahme: In seiner Sitzung am 27.11.2019 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz den Zielbeschluss über die Entwicklung einer Fläche zwischen rechts-rheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße und Karl-Duwe-Straße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel vertagt. Die Verwaltung wurde darum gebeten, zunächst die Abweichungen des Vorhabens vom rechtskräftigen Bebauungsplan darzulegen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8120-15 und ist aktuell planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Geplant ist die Errichtung eines sechsgeschossigen Bürogebäudes mit Ladenfläche / Bistro im Erdgeschoss. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein Mischgebiet in sechsgeschossiger geschlossener Bauweise + Staffelgeschoss, maximale Gebäudehöhe von 77,40 m ü. NN und eine GRZ von 0,6 fest. In dem mit Bauteil „J“ bezeichneten Teil des Mischgebietes sind ein Parkhaus -UG und 1 bis 6.OG Stellplätze-, im Erdgeschoss Einzelläden sowie Schank- und Speisewirtschaften und im Staffelgeschoss ein Fitnesscenter zulässig. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt. Darüber hinaus sind auf dem Baugrundstück „J“ mindestens 1200 qm der Dachfläche extensiv zu begrünen. Die Planung weicht nach Art der baulichen Nutzung (überwiegend Büronutzung anstatt Parkhaus), nach dem Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,73 bzw. 0,93 (§ 19 (4) BauNVO) anstatt 0,6 bzw. max. 0,8) sowie von der Baugrenzfestsetzung (Überschreitung der straßenseitigen Baugrenzen um bis zu 2,50 m und der östlichen Baugrenze um bis zu 13,00 m) ab. Darüber hinaus wird die Gebäudehöhe durch Technikaufbauten um 3,0 m überschritten. Anlage/n Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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