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190395-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zielbeschluss über die Entwicklung einer Fläche zwischen rechts-rheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße und Karl-Duwe-Straße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel

Nummer
190395-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Anregung
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Übergeordnet

  1. 190395 Zielbeschluss über die Entwicklung einer Fläche zwischen rechts-rheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße und Karl-Duwe-Straße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190395-1 ST
Zielbeschluss über die Entwicklung einer Fläche
zwischen rechts-rheinischer DB-Strecke Köln-
Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße und Karl-
Duwe-Straße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil
Oberkassel
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.01.2020 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 09.01.2020 Anregung
Inhalt der Stellungnahme:
In seiner Sitzung am 27.11.2019 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz den Zielbeschluss über die Entwicklung einer Fläche zwischen
rechts-rheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße
und Karl-Duwe-Straße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel vertagt. Die
Verwaltung wurde darum gebeten, zunächst die Abweichungen des Vorhabens
vom rechtskräftigen Bebauungsplan darzulegen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
8120-15 und ist aktuell planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Geplant ist die Errichtung eines sechsgeschossigen Bürogebäudes mit
Ladenfläche / Bistro im Erdgeschoss.
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein Mischgebiet in
sechsgeschossiger geschlossener Bauweise + Staffelgeschoss, maximale
Gebäudehöhe von 77,40 m ü. NN und eine GRZ von 0,6 fest. In dem mit
Bauteil „J“ bezeichneten Teil des Mischgebietes sind ein Parkhaus -UG und 1
bis 6.OG Stellplätze-, im Erdgeschoss Einzelläden sowie Schank- und
Speisewirtschaften und im Staffelgeschoss ein Fitnesscenter zulässig. Die
überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt. Darüber
hinaus sind auf dem Baugrundstück „J“ mindestens 1200 qm der Dachfläche
extensiv zu begrünen.
Die Planung weicht nach Art der baulichen Nutzung (überwiegend Büronutzung
anstatt Parkhaus), nach dem Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,73 bzw. 0,93
(§ 19 (4) BauNVO) anstatt 0,6 bzw. max. 0,8) sowie von der
Baugrenzfestsetzung (Überschreitung der straßenseitigen Baugrenzen um bis
zu 2,50 m und der östlichen Baugrenze um bis zu 13,00 m) ab. Darüber hinaus
wird die Gebäudehöhe durch Technikaufbauten um 3,0 m überschritten.
Anlage/n
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

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