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190389-2 AA · Änderungsantrag

Einbringung des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2021 – DS-Nr. 190389

Nummer
190389-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 190389 Einbringung des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2021

Untergeordnet

  1. 190389-3 ST Einbringung des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2021 – DS-Nr. 190391

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Änderungsantrag
öffentlich
190389-2 AA
Einbringung des Haushaltsentwurfes für das
Haushaltsjahr 2021 – DS-Nr. 190389
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Alle Förderverträge, Zuwendungen und Zuschüsse in den Bereichen
Kinder, Jugend und Familie, Schule, Soziales und Kultur aus dem
Doppelhaushalt 2019/2020 werden in 2021 fortgeführt.
Begründung
Der Doppelhaushalt 2021/2022 wird voraussichtlich nicht fristgerecht
verabschiedet werden können. Viele Kommunen haben bereits heute
eine langfristige Förderung von Trägern und Projekten umgesetzt, um für
eine bessere Planbarkeit und Zukunftsperspektive zu sorgen. Wenn
dieser Beschluss jetzt nicht gefasst wird, haben die Zuwendungsnehmer
keine Planungssicherheit für 2021. Das kann zu Entlassungen oder auch
zur Beendigung wichtiger Projekte führen. Um dies zu verhindern, sollte,
für die genannten Bereiche, eine weitere Förderung beschlossen
werden.
Anlage/n
Keine
Antragsteller/in:
Dr. Stephan Eickschen Dr. Helmut Redeker Angelika Esch SPD-FraktionSeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 10:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de