190382-1 · Beschlussvorlage
Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest 2020
Kerndaten
- Nummer
- 190382-1
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Internationales und Wissenschaft Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190382-1 Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest 2020 Beratungsfolge Ausschuss für Internationales und Wissenschaft 27.11.2019 Empfehlung Kulturausschuss 04.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Integrationsrat 18.12.2019 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte nicht früher auf den Weg gebracht werden, da die Ergebnisse der durchgeführten Evaluation berücksichtigt werden sollten und diese nicht früher vorlagen. Um die termingerechte Durchführung des Fests in 2020 sicherzustellen, wäre eine Beschlussfassung in der nächsten Beratungsfolge zu spät. Das Einladungsverfahren muss im Januar 2020 starten. Beschlussvorschlag 1. „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ findet im Jahr 2020 am Sonntag, 07.06.2020 auf Markt und Münsterplatz statt. 2. Die Teilnahmekriterien werden dahingehend geändert, dass Vereine/Organisationen mit einem wesentlichen „Mehrwert für Bonn“ – unabhängig von ihrem rechtlichen Sitz – zur Teilnahme eingeladen werden können. 3. Der in 2019 mit den zuständigen Gremien erarbeitete Adressverteiler für den Versand der Einladung wird entsprechend Punkt 2 aktualisiert. Ebenfalls werden BDS-nahe Vereine/Organisationen - soweit rechtlich zulässig - wieder in den Verteiler aufgenommen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird der Verteiler im Rahmen der Aktualisierung auch reduziert. Im Verteiler verbleiben lediglich Vereine/Organisationen, die sich im Zeitraum 2016 - 2019 mindestens ein Mal für eine Teilnahme angemeldet haben. Eine Aufnahme in den Adressverteiler ist auf Antrag und nach Prüfung jederzeit möglich. Der Verteiler wird verwaltungsseitig fortlaufend gepflegt. 4. Für die Veranstaltung „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ werden folgende Änderungen/Ergänzungen umgesetzt: a) Lebensmittelhygiene: Die Lebensmittelkontrollen werden fortgeführt. Informationsveranstaltungen zur Lebensmittelhygiene sind für Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 6 Seite 2 neue Anbieter/innen von Lebensmitteln sowie für Teilnehmende, für die eine Untersagung/Teiluntersagung durch die Lebensmittelkontrolleure ausgesprochen wurde, verpflichtend. Für die übrigen Anbieter/innen von Lebensmitteln findet eine Veranstaltung zur Lebensmittelhygiene im 2-Jahres-Rhythmus statt. b) Bühnenprogramm: Die Anzahl der Programmpunkte auf der Bühne wird reduziert. Die Zeitfenster je Auftritt werden erweitert. c) Beschallung auf dem Markt: Laute Musik oder laute Beiträge an den Ständen auf dem Markt werden untersagt. d) Umgang mit politischen Äußerungen: Ein Verzicht auf wahlkampfähnliche und/oder den demokratischen Grundwerten entgegenstehende Beiträge wird in die Anmeldekriterien aufgenommen. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, in 2020 Mittel bis zur Höhe von 15.000 € in Anspruch zu nehmen und dem Kulturamt für die Durchführung von „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ zu übertragen. Die Deckung erfolgt aus dem Etat der Bürgerdienste in Höhe von 10.000 € und aus dem Etat der Stabstelle Integration in Höhe von 5.000 €. Begründung: Historie/Zusammenfassung „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ findet in seiner jetzigen Form seit 2010 statt. Es entstand aus der Zusammenlegung des „Tages der interkulturellen Begegnung“ und dem internationalen Begegnungsfest „Spielend verstehen“. Durch die Zusammenlegung ergaben sich unter anderem zahlreiche Synergieeffekte. Durch gesetzliche Änderungen/Erweiterungen z. B. im Hinblick auf Veranstaltungssicherheit wuchs und wächst der organisatorische Aufwand für das Fest, welches auf Markt und Münsterplatz stattfindet, stetig an. Die Federführung für das Fest wurde in 2018 durch den Verwaltungsvorstand auf das Kulturamt übertragen. Zuvor lag die Organisation des Festes bei den Bürgerdiensten bzw. der Stabstelle Integration. In seiner Sitzung am 28.03.2019 (DS-Nr. 1910377) beschloss der Rat eine Neukonzeption für das Fest. Bei Organisation und Durchführung von „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest 2019“ wurden die darin aufgeführten Neuerungen durch das Kulturamt umgesetzt. Zu 1. In 2018 und 2019 fand das Fest im September statt. Jahreszeitbedingt gab es erhebliche Beeinträchtigung u. a. durch Sturmwarnungen. Dies hatte einen Rückgang der teilnehmenden Organisationen sowie der Besucherzahlen zur Folge. Von Seiten des Integrationsrates der Stadt Bonn – bestätigt durch Rückmeldungen der Vereine und Organisationen – wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, das Fest wieder in der ersten Jahreshälfte auszurichten.Seite 2 von 6 Seite 3 Bei der Auswahl des Termins müssen religiöse Feiertage, Ferienzeiten und sonstige Veranstaltungen auf dem Markt und/oder Münsterplatz berücksichtigt werden. Für 2020 ergibt sich folglich lediglich der 07.06.2020. In den Folgejahren wird ebenso ein Termin in der ersten Jahreshälfte angestrebt. Zu 2. In seiner Sitzung am 28.03.2019 (DS-Nr. 1910377) beschloss der Rat geänderte Teilnahmekriterien. Teilnehmen können Vereine/Organisationen mit rechtlichem Sitz in Bonn oder (neu!) dem Rhein-Sieg-Kreis. Bis dahin waren Bonner Einrichtungen oder Vereine und Organisationen mit einem Tätigkeitsschwerpunkt in Bonn zur Teilnahme eingeladen (Bsp.: Amnesty International Bezirk Bonn-Koblenz (Sitz Berlin), UNICEF - Arbeitsgruppe Bonn (Sitz Köln) oder die Spanischsprachige Katholische Mission Köln-Bonn St. Winfried (Erzbistum Köln). Nach den neuen Teilnahmekriterien konnten und können nun teils Vereine und Organisationen nicht mehr zum Fest eingeladen werden, die in Bonn gute und wichtige Arbeit im Sinne des Festes leisten. Auch Organisationen, die das internationale Bonn stärken – z. B. die Deutsch-Indische Gesellschaft e. V. (Sitz Stuttgart) oder die Deutsch-Koreanische Gesellschaft e. V. Regionalverband NRW (Sitz Berlin) – sind nicht mehr vorgesehen. Jedoch können nun Vereine teilnehmen, die ihren Sitz im Rhein-Sieg-Kreis haben, ohne dabei mit ihrer Tätigkeit einen „Mehrwert für Bonn“ zu generieren. Da das Fest aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn finanziert und mit städtischem Personal organisiert wird, schlägt die Verwaltung vor, die Teilnahmekriterien wieder dahingehend zu ändern, dass Vereine/Organisationen mit einem wesentlichen „Mehrwert für Bonn“ – unabhängig von ihrem rechtlichen Sitz – zur Teilnahme eingeladen werden können. Zu 3. Der in 2019 mit den zuständigen Gremien abgestimmte Einladungskreis umfasste in 2019 mehr als 200 Einrichtungen. Alle erhielten mit dem Einladungsschreiben umfangreiche Anmeldeunterlagen und Informationen in Papierform. Angemeldet haben sich letztlich 72 Teilnehmer/innen. Die Verwaltung beabsichtigt – u. a. auch aus Gründen der Kostenreduzierung und der Nachhaltigkeit – den Einladungskreis zu bearbeiten: 1. Der Einladungsverteiler wird entsprechend Punkt 2 aktualisiert. 2. Grundsätzlich bleibt der Inhalt der Resolution des Rates vom 14. Mai 2019 Haltung der Stadt Bonn. Analog der Entscheidung des VG Köln (siehe DS-Nr. 190382 MV) werden jedoch Vereine mit BDS- Nähe wieder in den Einladungskreis aufgenommen werden, sofern dies rechtlich weiterhin zulässig ist und sie den Teilnahmekriterien entsprechen.Seite 3 von 6 Seite 4 3. Der Verteiler wird reduziert. Im Verteiler verbleiben lediglich diejenigen Vereine und Organisationen, die sich im Zeitraum 2016 bis 2019 mindestes ein Mal zur Teilnahme am Fest angemeldet haben. 4. Die übrigen oder neue Vereine und Organisationen können auf Antrag und nach entsprechender Prüfung durch die Verwaltung jederzeit in den Einladungskreis aufgenommen werden. 5. Der Verteiler wird verwaltungsseitig fortlaufend überarbeitet. Aus Gründen der Nachhaltigkeit erfolgt eine sukzessive Umstellung auf digitalen Informationsversand. Das große Informationspaket – bestehend aus Anmeldeunterlagen und Informationen – wird nur noch bei konkretem Anmeldewunsch und in digitaler Form versandt. Der Versand in Papierform ist nur noch in Ausnahmen und auf ausdrücklichen Wunsch vorgesehen. Die Einladung erfolgt selbstverständlich weiterhin postalisch. Zu 4. a) Lebensmittelhygiene Die bereits aus der Vergangenheit bekannten Problematiken im Hinblick auf das Anbieten von Lebensmitteln konnten trotz einer umfangreichen verpflichtenden Schulung sowie speziell für die Ausstellenden entwickeltem Informationsmaterial nicht zufriedenstellend gelöst werden. Von den Lebensmittelkontrolleuren wurden weiterhin umfangreiche und teils gravierende Mängel an Ständen mit Lebensmittelangebot festgestellt. Die Verwaltung plant, die Lebensmittelkontrollen weiter fortzuführen und die verpflichtende Teilnahme an einer Veranstaltung zur Lebensmittel- hygiene auch zukünftig zur Bedingung für das Anbieten von Lebensmitteln vorauszusetzen. Die Veranstaltung soll für alle Anbieter/innen von Lebensmitteln, für die keine Untersagung ausgesprochen wurde, alle zwei Jahre stattfinden. Neue Teilnehmende sollen zur Teilnahme an der Veranstaltung zur Lebensmittelhygiene verpflichtet sein. Teilnehmende mit teilweiser oder gänzlicher Untersagung durch die Lebensmittelkontrolle sollen bei der nächsten Teilnahme an „Vielfalt!“ zur Teilnahme an der Lebensmittelhygiene- Veranstaltung verpflichtet sein. b) Bühnenprogramm In der Zeit von 11 – 19 Uhr können die Teilnehmenden einen Beitrag zum Bühnenprogramm leisten. Die Zeit für den Auftritt beträgt jeweils 15 Minuten inklusive Auf-/Abbau und Moderation. Somit werden am Veranstaltungstag 29 Beiträge auf der Bühne gezeigt. Ein Zeitfenster von 15 Minuten wird weder den Auftretenden noch den Gästen gerecht und vermindert die Qualität des Bühnenprogramms. Zudem ist die Koordination der vielen Beiträge nur mit einem erheblichen Organisationsaufwand zu leisten. Die Verwaltung sieht vor, die Anzahl der Auftritte zu reduzieren und die Zeitfenster zu erweitern. Vereine, die für das Bühnenprogramm nicht berücksichtigt werden können, werden für das Bühnenprogramm des nachfolgenden Festes vorgemerkt. c) Beschallung / “laute Beiträge“ an den Ständen auf dem Markt Die Kommunikation und der Informationsaustausch zwischen Besuchenden und Ausstellenden ist auf dem Markt durch das Bühnenprogramm erschwert. Eine „zusätzliche Beschallung“ durch Vereine oder Organisationen an derenSeite 4 von 6 Seite 5 Ständen (Musik, Gesang, Aufführen traditioneller Tänze etc.) macht einen Informationsaustausch sehr schwierig. Dies steht der Zielsetzung des Festes, miteinander ins Gespräch zu kommen, entgegen und wurde durch Rückmeldungen teilnehmender Vereine/Organisationen bestätigt. Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Markt auf solche Beiträge gänzlich zu verzichten. d) Umgang mit politischen Äußerungen Das Fest hat den Charakter eines Familienfestes mit dem Ziel des Kennenlernens und des Informationsaustausches über Vereinsarbeit, Kultur etc. Vor allem soll es die in Bonn gelebte Vielfalt sichtbar machen. Wahlkampfähnliche und/oder den demokratischen Grundwerten entgegenstehende Beiträge entsprechen nicht der Zielsetzung des Fests, das hierfür auch keinesfalls als Plattform dienen soll. Der Verwaltung wurde im Nachgang zum Fest in 2019 u. a. von einem Besucher mit Bildmaterial belegt, dass einer der teilnehmenden Vereine an seinem Stand und während seines Bühnenbeitrages mit Fahnen und Emblemen den Kampf der Südjemeniten gegen die Nordjemeniten unterstützt habe. Die Verwaltung hat keine Kenntnis davon, ob auch an anderen Ständen oder bei anderen Bühnenbeiträgen ähnlich politische Beiträge positioniert wurden. Es wird jedoch befürchtet, dass derartige Beiträge während eines städtischen Festes als Unterstützung der Sache durch die Stadt Bonn gewertet werden könnten. Die Verwaltung erwägt, einen solchen Verzicht als Anmeldebedingung aufzunehmen und während des Festes bei Kenntnisnahme einer Zuwiderhandlung entsprechend tätig werden. Zu 5. Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 30.01.2018 (siehe DS-Nr. 1010202EB5) die weiterhin jährliche Durchführung von Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest in städtischer Verantwortung. Die Federführung des Kultur- und Begegnungsfestes wurde von den Bürgerdiensten an das Kulturamt übertragen und in 2019 erstmalig unter dessen Federführung durchgeführt. Mithin konnte eine Anmeldung der notwendigen Mittel für den Haushalt 2019/2020 von Seiten des Kulturamtes nicht erfolgen. In der Vergangenheit waren für die Durchführung des Festes 10.000 € im Etat der Bürgerdienste und 5.000 € im Etat der Stabstelle Integration vorgesehen. Das Budget von 15.000 € wurde für das Fest in 2019 fast vollständig ausgeschöpft. Die Kosten bezüglich des Personals, der Bereitstellung der Infrastruktur (Strom- und Wasserversorgung etc.) und für Sicherungsmaßnahmen sind auf Seiten der externen Anbieter deutlich gestiegen. Dafür ist es erforderlich, dass dem Kulturamt für die Durchführung des Festes ein Budget in Höhe von 15.000 € zur Verfügung gestellt wird. Die Deckung erfolgt aus den für das Fest im Haushalt 2019/2020 angemeldeten Mitteln des Bürgeramtes (10.000 €) sowie der Stabstelle Integration (5.000 €). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 5 von 6 Seite 6 1.04.01 Kulturelle Projekte 1.41.00.04.01.01 Kulturelle Projekte Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 15.000 € 141000401/ 70.1900 72.1000 74.1000 2020 Amt 33 (10.000) Stab Integration (5.000) Einzahlungen / Erträge 0 € Haushaltsbelastung 2020 15.000 € Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de