190340-2 AA · Änderungsantrag
Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen Antrag zur Vorlage 190340; Formulierung und Zustellung Eigentümerbrief
Kerndaten
- Nummer
- 190340-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.425 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 190340-2 AA Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen Antrag zur Vorlage 190340; Formulierung und Zustellung Eigentümerbrief Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung erstellt in Kooperation mit der Unteren Denkmalbehörde zunächst ein Anschreiben an alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich der Vorgartensatzung der Süd- und Weststadt, in dem sie auf die Geltung der Satzung seit 1980, den erwünschten Erhalt der historischen Gestaltung innerhalb weitgehend denkmalgeschützter Bereiche die deshalb geforderte überwiegend gärtnerische Gestaltung und den positiven klimatischen Effekt teilbegrünter Straßenzüge freundlich hinweist und bittet, diese Satzung zu berücksichtigen. Dieses Anschreiben wird per eingeworfener Hauswurfsendung zugestellt. Begründung Unter Berücksichtigung der bei Verabschiedung der Satzung erstellten Abweichungslisten (siehe in Anlage zu Drs. 1812240ST2) und einer bereits großzügig ausgelegten Anforderung von mindestens 51% (soweit nicht Zugangsfläche), die gärtnerisch gestaltet werden sollen, ergeben sich per Augenschein nicht satzungskonforme Vorgärten in der Niebuhrstraße 27, 41, 45, 55 sowie in der Arndtstraße 1, 3, 4, 6, 10, 11, 14, 16, 27, 29, 35, 41, 43. Das heißt, diese Adressen sind entweder damals nicht aufgeführt als abweichend oder aber die Gestaltung weicht in anderen Teilen als z.B. der vermerkten gepflasterten Zufahrt deutlich ab. Bei allem Verständnis für gewünschte Abstellflächen von Mülleimern oder Fahrrädern usw., sollten diese ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten – und sind im Konkreten allermeist mit einer dennoch 51%igen gärtnerischen Gestaltung vereinbar. Antragsteller/in: Hanno von Raußendorf, Holger SchmidtSeite 1 von 2 Seite 2 Da nun aber die Niebuhr- und Arndtstraße eher keine Sonderstellung aufweisen, vielmehr zu erwarten ist, dass bei genauerer Durchsicht sich in anderen Straßen im Bereich der Vorgartensatzung ein ganz ähnliches Bild ergibt, sollte zunächst sinnvollerweise im Gesamtgebiet ein freundlicher, aber eindringlicher Appell verteilt werden. Soweit sich für die Verteilung der Hauswurfsendung keine Haushaltsmittel bzw. kein Personal finden lässt/lassen, bieten die Antragssteller die eigenhändige Verteilung an. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de