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190340 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen

Nummer
190340
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.01.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 86,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190340-1 ST Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen
  2. 190340-2 AA Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen Antrag zur Vorlage 190340; Formulierung und Zustellung Eigentümerbrief

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190340
Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen
gegen die Vorgartensatzung in der Bonner
Südstadt und Einforderung von Maßnahmen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Entscheidung
Der Antrag thematisiert mögliche Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der
Bonner Südstadt und ist auf die Durchführung von städtischen Maßnahmen zur
Ahndung gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag
Online .
Anlage/n
1 Bürgerantrag vom 10.10.2019 (öffentlich)
2 Bürgerantrag vom 10.10.2019 komplett (nichtöffentlich)
Federführung:
OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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Datum
10.10.2019
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einhalten und Kontrolle der Satzung der Stadt Bonn vom 03.November 1980 , Vorgartensatzung
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
8LcA3N87
10.10.19 19:15Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem beunruhigenden Maße werden die Vorgärten der Bonner Südstadt zu Betonwüsten.
Die in der Satzung der Stadt Bonn über Gestaltung und Einfriedung der Vorgärten( Vorgartensatzung),
insbesondere § 2, Anforderungen an die Gestaltung, wird festgelegt wie die Vorgärten der Bonner Südstadt zu
gestalten sind.
Diese Gestaltung wird in vielen Fällen nicht eingehalten. Negative Beispiele sind in der Arndtstraße und der
Niebuhrstraße zu finden.
Die Vorgärten werden zunehmend als Autoabstellplätze oder Betonwüsten gestaltet. Neben dem Verstoß gegen
die Vorgartensatzung erfolgt damit einen weitere unnötige und umweltfeindliche Flächenversiegelung.
Ich fordere die Stadt Bonn auf Ihre Aufsichtpflicht zu erfüllen und die Rückbildung der entsprechenden Flächen
einzufordern.
Mit freundlichem Gruß
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Datenstand: 02.11.2026, 19:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de