190340 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 190340
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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- Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen Antrag zur Vorlage 190340; Formulierung und Zustellung Eigentümerbrief
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190340 Bürgerantrag : Thematisierung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und Einforderung von Maßnahmen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Entscheidung Der Antrag thematisiert mögliche Verstöße gegen die Vorgartensatzung in der Bonner Südstadt und ist auf die Durchführung von städtischen Maßnahmen zur Ahndung gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online . Anlage/n 1 Bürgerantrag vom 10.10.2019 (öffentlich) 2 Bürgerantrag vom 10.10.2019 komplett (nichtöffentlich) Federführung: OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 10.10.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einhalten und Kontrolle der Satzung der Stadt Bonn vom 03.November 1980 , Vorgartensatzung Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 8LcA3N87 10.10.19 19:15Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, in einem beunruhigenden Maße werden die Vorgärten der Bonner Südstadt zu Betonwüsten. Die in der Satzung der Stadt Bonn über Gestaltung und Einfriedung der Vorgärten( Vorgartensatzung), insbesondere § 2, Anforderungen an die Gestaltung, wird festgelegt wie die Vorgärten der Bonner Südstadt zu gestalten sind. Diese Gestaltung wird in vielen Fällen nicht eingehalten. Negative Beispiele sind in der Arndtstraße und der Niebuhrstraße zu finden. Die Vorgärten werden zunehmend als Autoabstellplätze oder Betonwüsten gestaltet. Neben dem Verstoß gegen die Vorgartensatzung erfolgt damit einen weitere unnötige und umweltfeindliche Flächenversiegelung. Ich fordere die Stadt Bonn auf Ihre Aufsichtpflicht zu erfüllen und die Rückbildung der entsprechenden Flächen einzufordern. Mit freundlichem Gruß Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de