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190336-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verunreinigung des Endenicher und Rheindorfer Baches durch den LKW-Unfall am 23.09.2019 (Alt 1912849)

Nummer
190336-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Anregung
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Übergeordnet

  1. 190336 Verunreinigung des Endenicher und Rheindorfer Baches durch den LKW-Unfall am 23.09.2019 (Alt 1912849)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190336-1 ST
Verunreinigung des Endenicher und Rheindorfer
Baches durch den LKW-Unfall am 23.09.2019 (Alt
1912849)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anregung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Anregung
Inhalt der Stellungnahme:
Am 23.09.2019 hat sich um ca. 02:30 Uhr ein Verkehrsunfall auf der
BAB 565 bei Ückesdorf in Fahrtrichtung Siegburg, ereignet. Hierbei
handelte es sich um einen mit Radladern beladenen LKW der durch
einen Alleinunfall in die Mittelleitplanke geraten ist und sich dabei den
Dieseltank aufgerissen hat. Der ausgetretene Dieselkraftstoff ist über
einen Sinkkasten und den Regenwasserkanal der
Autobahnentwässerung in ein ca. drei Kilometer entferntes
Regenrückhaltebecken geflossen und von dort aus in den Lengsdorfer
Bach gelangt. Der Lengsdorfer Bach wird im weiteren Verlauf zum
Endenicher Bach, dieser mündet in den Dransdorfer, der weiter
unterhalb Rheindorfer Bach heißt und in Graurheindorf in den Rhein
mündet. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen waren die Untere
Wasserbehörde, das Tiefbauamt und die Feuerwehr vor Ort im Einsatz.
Der auf die Fahrbahn gelaufene Dieselkraftstoff wurde bei Eintreffen der
Feuerwehr mit Bindemittel aufgenommen und die Straßeneinläufe
gesichert. Entlang der Autobahn befindet sich im betroffenen Bereich ein
Bordstein. Durch diesen Bordstein wurde verhindert, dass
Dieselkraftstoff in den Boden gelangt ist. Eine Gefahr für das
Grundwasser bestand im Bereich der Unfallstelle nicht.
Als weitere Sofortmaßnahme wurde der Ablauf des Rückhaltebeckens
von der Autobahnmeisterei geschlossen. Zuvor war bereits ein Teil des
Diesels in den Bach gelangt. Eine Begehung des Bachsystems ergab,
dass der gesamte Bachlauf erkennbar belastet war. Durch das
Absperren des Rückhaltebeckens konnte jedoch der größte Teil des
Dieselkraftstoffs zurückgehalten werden. Des Weiteren wurden mehrere
Ölsperren im Bachsystem an geeigneter Stelle eingebracht. Diese sind
mit porösen Kunststoffwürfeln gefüllt, die den Kraftstoff aus dem Wasser
aufsaugen. Vor den Sperren wurde noch Saugvlies ausgelegt. Die
schwimmenden Ölsperren wurden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf
ausgetauscht.
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Vom 24.09. bis zum 02.10. wurde die Entwässerungsleitung der
Autobahn gespült. Aufgrund des ca. drei Kilometer langen und
verwinkelten Kanals nahmen diese Reinigungsarbeiten längere Zeit in
Anspruch.
Zur Schadensermittlung und für die Veranlassung weiterer Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr und Sanierung wurde am 26.09. ein Gutachter von
der Versicherung des Verursachers beauftragt.
Der Dieselkraftstoff im Rückhaltebecken wurde am 27.09. abgesaugt,
zudem wurde an der gesetzten Ölsperre Am Burggraben eine
Absaugung am 27.09. und 30.09. durchgeführt. Am 30.09. wurden die
Ölsperren entnommen und entsorgt. Nur noch Am Burggraben wurde
eine Sperre belassen, weil dort sehr wirkungsvoll Kraftstoff zurück
gehalten werden kann. Die Sperre und der Bach werden seitdem seitens
des Gutachters überwacht. Aufgrund der Regenfälle musste Straßen
NRW das Rückhaltebecken ständig kontrollieren und kann nur so viel
Wasser ablassen, dass kein Überlauf stattfindet und keine
Schwimmstoffe in den Bach gelangen.
Zum Zeitpunkt der Stellungnahme war das Rückhaltebecken noch
eingestaut. Aufgrund der Niederschläge der vorangegangenen Wochen
und der damit verbundenen Wasserführung im Bach, konnte das Wasser
noch nicht abgelassen werden.
Weiteres Vorgehen: Sobald das Rückhaltebecken vollständig entleert ist,
wird die Vegetation im Becken entfernt und entsorgt. Der Boden im
Becken und Biozönose im Bach werden untersucht. Erst danach kann
eine Aussage zum entstandenen Schaden getroffen werden. Bislang
konnte kein offensichtliches Fischsterben beobachtet werden.
Aktuell erfolgt die Niederschlagswassereinleitung der BAB 565 ungeklärt.
Das Regenrückhaltebecken hat keine Reinigungsfunktion und dient nur
dem Überflutungsschutz. Diverse Abstimmungsgespräche zur
Anpassung bzw. Erneuerung des Straßenentwässerungssystems an den
Stand der Technik sind bisher erfolgt. Der nächste Termin ist für den
30.10. angesetzt, bei dem Straßen NRW seine Entwässerungsplanung
vorstellen will. Die Untere Wasserbehörde wird weiterhin und mit
Nachdruck auf eine Änderung der Entwässerungssituation drängen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de