← zurück zu 190327

190327-1 AA · Änderungsantrag

Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733AA2)

Nummer
190327-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190327 Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.917 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
190327-1 AA
Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch
frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen
(Alt 1912733AA2)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren der Genehmigung
nach § 34 mit städtebaulichem Vertrag und geringfügiger Wohnbebauung (25-
30 WE) auf dem Gelände wird nicht gefolgt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan vorzulegen und das Verfahren weiter zu betreiben. In
dem neuen Aufstellungsbeschluss werden folgende Ziele definiert:
a) 70% der Bebauung dient Wohnzwecken,
b) Im Gebiet ist eine Kita zu planen/zu errichten,
c) 50% der überbaubaren Wohnfläche wird festgesetzt mit Zweckbestimmung
„soziale Wohnraumförderung“,
d) für das Gebiet ist darüber hinaus mit Verabschiedung des neuen
Aufstellungsbeschlusses per Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25
BauGB durch die Stadt festzusetzen.
Begründung
Begründung
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt, e bei Eh Piraten
Da die derzeitige Eigentümerin nicht bereit ist, die Anforderung von „erheblichen
Wohnanteilen“ umzusetzen bzw. als Mindestanforderung auf 30% der Fläche
Wohnnutzung zu verwirklichen, wird dieses Entgegenkommen wieder
zurückgenommen. Diese Fläche der Nordstadt eignet sich in besonderer Weise für eine
stärkere Wohnbebauung, weshalb in der Abwägung mit der nun angebotenen geringen
Antragsteller/in:
DIE LINKE
06.09.2019Seite 1 von 2

Seite 2
Wohnnutzung das Risiko einer mehrjährigen Beibehaltung der bisherigen Aufbauten
und Nutzungen hingenommen werden sollte. Um bei einem etwaigen Weiterverkauf der
Fläche im Sinne der städtischen Zielsetzungen handlungsfähig zu sein – z.B.
mindestens etwa über eine Abwendungsvereinbarung –, sollte ein städtisches
Vorkaufsrecht gesichert werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de