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190327 · Beschlussvorlage

Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61)

Nummer
190327
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 190327-1 AA Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733AA2)
  2. 190327-3 ST Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61)
  3. 190327-2 AA Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61) Antrag zur Vorlage 190327

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Beschlussvorlage
öffentlich
190327
Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch
frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen
(Alt 1912733, FF: Amt 61)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor des ehemaligen
Postareals in der Bonner Nordstadt eine Abstimmung vorzunehmen
über die konkrete Ausgestaltung eines Bauvorhabens mit einer
gemischten Nutzung, die rund 25-30 geförderte Wohnungen und eine
Kindertagesstätte vorsieht sowie besondere energetische Standards
und aufheizungsminimierende Begrünungsmaßnahmen aufweist. Dabei
soll sich das Vorhaben so in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen, dass es nach § 34 Baugesetzbuch genehmigt werden kann,
ohne dass hierfür das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden
muss. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der o.g. Ziele
begleitend durch einen städtebaulichen Vertrag zu sichern.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor eine durch ihn
durchzuführende begleitende Kommunikation mit der Öffentlichkeit über
die Entwicklung und Konkretisierung des Vorhabens zu vereinbaren.
3. Die Antragstellerinnen und Antragsteller des Bürgerantrags (DS-
Nr.1910279) erhalten eine Antwort im Sinne der nachfolgenden
Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt (e) bei Eh Piraten 9
Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz
30.10.2019 1
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 3

Seite 2
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat die Verwaltung in seiner
Sitzung am 8.5.2019 beauftragt, „mit dem Investor des ehemaligen Postareals in der
Bonner Nordstadt Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Ziel der Festsetzung von
Wohnbebauung unter Beteiligung des AK der Bürgerinitiative und der Politik zu
besprechen.
Über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Investor berichtete die Verwaltung in der
Sitzung am 11.09.2019“ (DS-Nr. 1910279EB6).
Hierzu hat die Verwaltung zunächst am 26.6.2019 in Bonn ein persönliches Gespräch mit
Vertretern der Vorhabenträgerin geführt. Dabei wurde die politische Beschlusslage durch
die Verwaltung erläutert und die Bitte übermittelt, eine Rückäußerung der
Vorhabenträgerin hierzu zu erhalten. Diese liegt seit dem 2.9.2019 vor. Über den
erreichten Stand hatte die Verwaltung den Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz in der Sitzung am 11.09.2019 mündlich informiert und eine
Beschlussvorlage angekündigt, diese wird hiermit vorgelegt.
Danach sei der Investor mit seinem Angebot, 30 % der Fläche für Wohnungen und eine
Kita bereitzustellen, bereits von seinem ursprünglichen Wunsch abgerückt, hier 100 %
gewerbliche Nutzung unterzubringen. Dies sei für den Eigentümer einzigartig, da der
Fonds entsprechend dem Investitionsschwerpunkt des Investors überwiegend in
Gewerbeimmobilien (Büro), wie dem Post-Verwaltungsgebäude am Kaiser-Karl-Ring,
investiert ist. Eine Befassung mit einer vollständigen wohnungswirtschaftlichen
Entwicklung – zumal bei dem skizzierten Verfahrensweg (Bebauungsplan) und der
entsprechenden Verfahrensdauer – sei aufgrund der Beschränkungen des Prospekts des
Fonds und des Investors nicht möglich.
Sollte von Seiten der Stadt Bonn daran festgehalten werden hier ein
Bebauungsplanverfahren im zuletzt genannten Sinne weiterzuführen, würde der
Eigentümer, bedingt durch die gegenwärtig große Nachfrage auch nach günstigen
Büroflächen, sich dann wieder auf eine Vermietung des Altbestandes konzentrieren und
von dem Vorhaben der Neuentwicklung Abstand nehmen.
Man sehe in der gegenwärtigen Situation die Chance, eine alte, unattraktive
Büroimmobilie durch eine neue, architektonisch hochwertige und ökologisch nachhaltige,
gemischt genutzte Immobilie zu ersetzen. Darüber hinaus würden zeitnah rund 25-30
Wohnungen und ein Kindergarten entstehen.
Gerne würde man das Projekt gemeinsam mit der Stadt voranbringen, bitte aber auch um
Verständnis, dass die Möglichkeiten, sich hier mit einer darüberhinausgehenden
Wohnnutzung auseinanderzusetzen, ausgeschöpft seien.
Auf Nachfrage hat ein Vertreter des Investors zu den Wohnungen klargestellt, dass man
bereit sei, diese als geförderte Wohnungen errichten zu lassen.
Die Verwaltung sieht keine rechtliche Möglichkeit die o.e. Nachnutzung der Immobilie
durch gewerbliche Nutzung zu verhindern, soweit diese sich im Rahmen des
Bestandsschutzes bewegt.Seite 2 von 3

Seite 3
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, von Seiten der Stadt das
grundsätzliche Einvernehmen zu der vom Investor skizzierten Vorgehensweise zu
erklären. Danach sollte nun eine Abstimmung mit dem Vorhabenträger erfolgen über die
konkrete Ausgestaltung des Bauvorhabens mit einer gemischten Nutzung, die rund 25-30
geförderte Wohnungen und eine Kindertagesstätte vorsieht. Dabei soll sich das Vorhaben
so in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, dass es nach § 34 Baugesetzbuch
zeitnah genehmigt werden kann, ohne dass hierfür das Bebauungsplanverfahren
weitergeführt werden muss.
In diesem Zusammenhang würde die Verwaltung anstreben, dass das Vorhaben vor dem
Hintergrund des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses Maßgaben erfüllt, die
ansonsten bei Bauvorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB nicht gefordert werden
können: Dachbegrünung, Entsiegelung und die Einhaltung des KfW-55 Standards.
Maßgaben des Baulandmodells würden durch den Anteil geförderten Wohnraums und die
Bereitstellung sozialer Infrastruktur (Kita) berücksichtigt. Hierüber soll ein städtebaulicher
Vertrag zum Bauvorhaben zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abgeschlossen werden,
der die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens entbehrlich macht. Mit dieser
Vorgehensweise könnten mehr städtebauliche Ziele erreicht werden, als bei der
Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes, der nicht auf Zustimmung des
Vorhabenträgers/Eigentümers trifft und für den deswegen auf längere Zeit keine Aussicht
auf Umsetzung der Planung bestünde.
Dem deutlich gewordenen öffentlichen Interesse an der Entwicklung des ehemaligen
Postareals soll dadurch Rechnung getragen werden, dass der Investor zu einer
begleitenden Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die Entwicklung und
Konkretisierung seines Vorhabens angehalten werden soll.
Die Alternative, dass das Grundstück im Rahmen des Bestandsschutzes auf lange Zeit im
jetzigen Zustand als bloße Büroimmobilie weiter genutzt wird, kann verwaltungsseitig
nicht befürwortet werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de