190327 · Beschlussvorlage
Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190327
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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- Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61) Antrag zur Vorlage 190327
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Beschlussvorlage öffentlich 190327 Bürgerantrag: Faire Bürgerbeteiligung durch frühzeitige Einbeziehung von Bewohnerbelangen (Alt 1912733, FF: Amt 61) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Anhörung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor des ehemaligen Postareals in der Bonner Nordstadt eine Abstimmung vorzunehmen über die konkrete Ausgestaltung eines Bauvorhabens mit einer gemischten Nutzung, die rund 25-30 geförderte Wohnungen und eine Kindertagesstätte vorsieht sowie besondere energetische Standards und aufheizungsminimierende Begrünungsmaßnahmen aufweist. Dabei soll sich das Vorhaben so in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, dass es nach § 34 Baugesetzbuch genehmigt werden kann, ohne dass hierfür das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden muss. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der o.g. Ziele begleitend durch einen städtebaulichen Vertrag zu sichern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor eine durch ihn durchzuführende begleitende Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die Entwicklung und Konkretisierung des Vorhabens zu vereinbaren. 3. Die Antragstellerinnen und Antragsteller des Bürgerantrags (DS- Nr.1910279) erhalten eine Antwort im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt (e) bei Eh Piraten 9 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 1 Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 3 Seite 2 Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 8.5.2019 beauftragt, „mit dem Investor des ehemaligen Postareals in der Bonner Nordstadt Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Ziel der Festsetzung von Wohnbebauung unter Beteiligung des AK der Bürgerinitiative und der Politik zu besprechen. Über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Investor berichtete die Verwaltung in der Sitzung am 11.09.2019“ (DS-Nr. 1910279EB6). Hierzu hat die Verwaltung zunächst am 26.6.2019 in Bonn ein persönliches Gespräch mit Vertretern der Vorhabenträgerin geführt. Dabei wurde die politische Beschlusslage durch die Verwaltung erläutert und die Bitte übermittelt, eine Rückäußerung der Vorhabenträgerin hierzu zu erhalten. Diese liegt seit dem 2.9.2019 vor. Über den erreichten Stand hatte die Verwaltung den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in der Sitzung am 11.09.2019 mündlich informiert und eine Beschlussvorlage angekündigt, diese wird hiermit vorgelegt. Danach sei der Investor mit seinem Angebot, 30 % der Fläche für Wohnungen und eine Kita bereitzustellen, bereits von seinem ursprünglichen Wunsch abgerückt, hier 100 % gewerbliche Nutzung unterzubringen. Dies sei für den Eigentümer einzigartig, da der Fonds entsprechend dem Investitionsschwerpunkt des Investors überwiegend in Gewerbeimmobilien (Büro), wie dem Post-Verwaltungsgebäude am Kaiser-Karl-Ring, investiert ist. Eine Befassung mit einer vollständigen wohnungswirtschaftlichen Entwicklung – zumal bei dem skizzierten Verfahrensweg (Bebauungsplan) und der entsprechenden Verfahrensdauer – sei aufgrund der Beschränkungen des Prospekts des Fonds und des Investors nicht möglich. Sollte von Seiten der Stadt Bonn daran festgehalten werden hier ein Bebauungsplanverfahren im zuletzt genannten Sinne weiterzuführen, würde der Eigentümer, bedingt durch die gegenwärtig große Nachfrage auch nach günstigen Büroflächen, sich dann wieder auf eine Vermietung des Altbestandes konzentrieren und von dem Vorhaben der Neuentwicklung Abstand nehmen. Man sehe in der gegenwärtigen Situation die Chance, eine alte, unattraktive Büroimmobilie durch eine neue, architektonisch hochwertige und ökologisch nachhaltige, gemischt genutzte Immobilie zu ersetzen. Darüber hinaus würden zeitnah rund 25-30 Wohnungen und ein Kindergarten entstehen. Gerne würde man das Projekt gemeinsam mit der Stadt voranbringen, bitte aber auch um Verständnis, dass die Möglichkeiten, sich hier mit einer darüberhinausgehenden Wohnnutzung auseinanderzusetzen, ausgeschöpft seien. Auf Nachfrage hat ein Vertreter des Investors zu den Wohnungen klargestellt, dass man bereit sei, diese als geförderte Wohnungen errichten zu lassen. Die Verwaltung sieht keine rechtliche Möglichkeit die o.e. Nachnutzung der Immobilie durch gewerbliche Nutzung zu verhindern, soweit diese sich im Rahmen des Bestandsschutzes bewegt.Seite 2 von 3 Seite 3 Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, von Seiten der Stadt das grundsätzliche Einvernehmen zu der vom Investor skizzierten Vorgehensweise zu erklären. Danach sollte nun eine Abstimmung mit dem Vorhabenträger erfolgen über die konkrete Ausgestaltung des Bauvorhabens mit einer gemischten Nutzung, die rund 25-30 geförderte Wohnungen und eine Kindertagesstätte vorsieht. Dabei soll sich das Vorhaben so in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, dass es nach § 34 Baugesetzbuch zeitnah genehmigt werden kann, ohne dass hierfür das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden muss. In diesem Zusammenhang würde die Verwaltung anstreben, dass das Vorhaben vor dem Hintergrund des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses Maßgaben erfüllt, die ansonsten bei Bauvorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB nicht gefordert werden können: Dachbegrünung, Entsiegelung und die Einhaltung des KfW-55 Standards. Maßgaben des Baulandmodells würden durch den Anteil geförderten Wohnraums und die Bereitstellung sozialer Infrastruktur (Kita) berücksichtigt. Hierüber soll ein städtebaulicher Vertrag zum Bauvorhaben zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abgeschlossen werden, der die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens entbehrlich macht. Mit dieser Vorgehensweise könnten mehr städtebauliche Ziele erreicht werden, als bei der Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes, der nicht auf Zustimmung des Vorhabenträgers/Eigentümers trifft und für den deswegen auf längere Zeit keine Aussicht auf Umsetzung der Planung bestünde. Dem deutlich gewordenen öffentlichen Interesse an der Entwicklung des ehemaligen Postareals soll dadurch Rechnung getragen werden, dass der Investor zu einer begleitenden Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die Entwicklung und Konkretisierung seines Vorhabens angehalten werden soll. Die Alternative, dass das Grundstück im Rahmen des Bestandsschutzes auf lange Zeit im jetzigen Zustand als bloße Büroimmobilie weiter genutzt wird, kann verwaltungsseitig nicht befürwortet werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de