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190315-9 AA · Änderungsantrag

Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61) Antrag zur Vorlage 190315

Nummer
190315-9 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.02.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190315 Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61)

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Änderungsantrag
öffentlich
190315-9 AA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion, Bert Moll, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Hartwig
Lohmeyer, Fraktion Freie Demokratische Partei, Frank Thomas
Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF
Amt 61)
Antrag zur Vorlage 190315
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
12.02.2020 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung
Rat 26.03.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Änderungsantrag/Ergänzungsantrag zu Vorlage 190315
Die Rahmenplanung Bundesviertel als städtebauliches Entwicklungsziel
induziert nach der verkehrlichen Bewertung (Mitteilungsvorlage 190851) einen
konsequenten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Eine Realisierung der
städtebaulichen Ziele hinsichtlich der Ausweitung von Arbeitsplätzen erfordert
zuvor die Bewältigung der damit verbundenen Verkehrszuwächse. Die Vorlage
wird um folgende Beschlusspunkte ergänzt:
1. Die Verwaltung verfolgt die in der verkehrlichen Bewertung genannten
Verkehrsmaßnahmen kontinuierlich, konsequent und mit hoher Priorität
planerisch weiter und schafft die Voraussetzungen für deren schnelle
Realisierung. Nur durch die Umsetzung der Maßnahmen können die
prognostizierten Verkehrszuwächse im Umweltverbund bewältigt und der
Zuwachs des MIV begrenzt werden.
2. In diesem Zusammenhang ist auch das Einbeziehen alternativer
Verkehrsmittel durch schnellstmögliche Klärung der noch offenen Fragen zur
Seilbahn auf den Venusberg (volkswirtschaftliche Bewertung) und zur
Einrichtung von Personenlinienverkehr auf dem Rhein (technisch-
wirtschaftliche Machbarkeit) erforderlich.
3. Die Verkehrsplanung erfordert eine enge Kooperation mit dem Rhein-Sieg-
Kreis und den betroffenen Gemeinden. Dazu gehört insbesondere die
Erarbeitung eines Konzepts für die Umsetzung der Regio-Hubs. Auch eine
Verbesserung der Kapazitäten und Taktungen des ÖPNV in den Ost-West-
Relationen lässt sich nur gemeinsam realisieren.Seite 1 von 2

Seite 2
4. Die städtebaulichen Entwicklungen (Bauleitpläne) und der Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur werden in einem periodischen Monitoring miteinander
abgeglichen und bewertet.
Begründung
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de