190315-9 AA · Änderungsantrag
Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61) Antrag zur Vorlage 190315
Kerndaten
- Nummer
- 190315-9 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 190315-9 AA Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion, Bert Moll, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Hartwig Lohmeyer, Fraktion Freie Demokratische Partei, Frank Thomas Rahmenplanung Bundesviertel (Alt 1912597, FF Amt 61) Antrag zur Vorlage 190315 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Empfehlung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Empfehlung Rat 26.03.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Änderungsantrag/Ergänzungsantrag zu Vorlage 190315 Die Rahmenplanung Bundesviertel als städtebauliches Entwicklungsziel induziert nach der verkehrlichen Bewertung (Mitteilungsvorlage 190851) einen konsequenten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Eine Realisierung der städtebaulichen Ziele hinsichtlich der Ausweitung von Arbeitsplätzen erfordert zuvor die Bewältigung der damit verbundenen Verkehrszuwächse. Die Vorlage wird um folgende Beschlusspunkte ergänzt: 1. Die Verwaltung verfolgt die in der verkehrlichen Bewertung genannten Verkehrsmaßnahmen kontinuierlich, konsequent und mit hoher Priorität planerisch weiter und schafft die Voraussetzungen für deren schnelle Realisierung. Nur durch die Umsetzung der Maßnahmen können die prognostizierten Verkehrszuwächse im Umweltverbund bewältigt und der Zuwachs des MIV begrenzt werden. 2. In diesem Zusammenhang ist auch das Einbeziehen alternativer Verkehrsmittel durch schnellstmögliche Klärung der noch offenen Fragen zur Seilbahn auf den Venusberg (volkswirtschaftliche Bewertung) und zur Einrichtung von Personenlinienverkehr auf dem Rhein (technisch- wirtschaftliche Machbarkeit) erforderlich. 3. Die Verkehrsplanung erfordert eine enge Kooperation mit dem Rhein-Sieg- Kreis und den betroffenen Gemeinden. Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung eines Konzepts für die Umsetzung der Regio-Hubs. Auch eine Verbesserung der Kapazitäten und Taktungen des ÖPNV in den Ost-West- Relationen lässt sich nur gemeinsam realisieren.Seite 1 von 2 Seite 2 4. Die städtebaulichen Entwicklungen (Bauleitpläne) und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur werden in einem periodischen Monitoring miteinander abgeglichen und bewertet. Begründung Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de