190310-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 190310-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190310-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Während der letzten Bezirksvertretungssitzung am 03.12.2019 wurden verschiedene Fragen zur Vorentwurfsplanung Am Vogelsang gestellt, welche nachfolgend beantwortet werden sollen. 1. Ist die geplante Bachoffenlegung berücksichtigt? Die Bachoffenlegung wurde bei der Planung berücksichtigt. Der Vorhabenträger wird im Bereich der Böschung bereits jetzt den späteren Bachlauf modellieren und das spätere Bachbett anlegen. 2. Gibt es Wegeverbindungen über den grünen Anger zur Straße Auf dem Hügel? Ja, es gibt zwei Wegeverbindungen zum Baugebiet Am Vogelsang. Eine Wegeverbindung befindet sich zwischen der Kolpingstraße und Auf dem Hügel. Ein weiterer Weg verbindet das Baugebiet Auf dem Hügel bis hin zum grünen Anger. 3. Zu viele Stellplätze? Die Mindestanzahl der öffentlichen Stellplätze wird in der Planung eingehalten. Auf die Längsparker im Bereich der Einmündung am Propsthof sowie die Monitoringflächen soll vorbehaltlich der Annahme des Änderungsantrags DS- Nr. 190310-2 verzichtet werden. Anstelle der Parkplätze ist eine extensive ökologische Bepflanzung vorgesehen. Der Grünbereich ist durch Poller o.ä. vor widerrechtlichem Befahren und/oder Parken abzusichern. Zudem sollen die zwei vorgesehenen Carsharing-Plätze im Eingangsbereich der Kolpingstraße auf zwei von den vorgesehenen Besucherparkplätzen errichtet werden. 4. Warum Kunststoff als Fallschutz?Seite 1 von 14 Seite 2 Kunststoff wird bei allen Bauvorhaben eingesetzt, wo Barrierefreiheit sinnvoll ist. Insbesondere im Bereich von Spielgeräten, wo überrollbare Beläge beispielsweise Kindern mit Handicap eine Benutzung ermöglichen sollen, wird Kunststoff als Fallschutz eingesetzt. Dadurch wird die Verletzungsgefahr minimiert und gleichzeitig die Barrierefreiheit für alle Kinder gewahrt. 5. Wie verhält es sich mit den Kosten, fallen Kosten für die Stadt an (Kostenschätzung im Betreff)? Die Kosten der Erschließungsarbeiten können der beigefügten Anlage entnommen werden. Bei der Erneuerung des Mischwasserkanals in der Kolpingstraße wird ein Teil der Kosten bei der Stadt verbleiben, da es sich hierbei um eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalens (KAG NRW) handelt. Die Schätzkosten für die Kanalbaumaßnahme belaufen sich auf rund 60.000 EUR. Hiervon sind für den Mischwasserkanal lediglich 40 % der Kosten umlagefähig. Die übrigen 60% der Kosten (=36.000 EUR) verbleiben bei der Stadt. Von den umlagefähigen 24.000 EUR wird unter Berücksichtigung des neuen KAG NRW ein Gemeindeanteil von 20% (=4.800 EUR) zu tragen sein. 6. Welche Bäume müssen warum gefällt werden, gibt es adäquaten Ersatz? Aus der Planung sind die bisherigen Fällungen und Neupflanzungen zu erkennen. Über weitere Fällungen kann noch keine Aussage getroffen werden. Es wurde aber der Hinweis an den Vorhabenträger gegeben, dass möglichst wenige Bäume gefällt werden sollen. 7. Inwieweit gibt die beschlossene Entwurfsplanung Planungssicherheit? Durch die vorherige Einreichung der Entwurfsplanung möchte der Vorhabenträger Sicherheit für seine Planung haben. Dem angedachten Grundkonzept soll von der Politik zugestimmt werden. Im weiteren Verlauf muss eine detaillierte Ausbauplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) erstellt werden. Diese basiert auf der mit den beteiligten Fachämtern (Amt 56, 61,66, 68 und 51) abgestimmten Planung. Die Ausbauplanung wird der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt. Anlage/n 1 Kostenübersicht (öffentlich)Seite 2 von 14 Seite 3 von 14 Seite 4 von 14 Seite 5 von 14 Seite 6 von 14 Seite 7 von 14 Seite 8 von 14 Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Seite 11 von 14 Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de