← Vorlagen

190310 · Beschlussvorlage

Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich

Nummer
190310
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 13.02.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 23,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190310-2 AA Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Antrag zur Vorlage 190310
  2. 190310-3 AA Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Antrag zur Vorlage 190310 - Offenlegung des Baches
  3. 190310-1 ST Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.879 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
190310
Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in
Bonn-Endenich
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 21.11.2019 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgelegten Vorentwurfsplanung samt
Kostenschätzung zur Erneuerung und Umbau der öffentlichen
Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 „Am Vogelsang“ in Bonn-
Endenich wird zugestimmt.
Begründung
Auf den Flächen des Gebiets „Am Vogelsang“ zwischen Siemensstraße,
den Straßen „Auf dem Hügel“ und Am Propsthof sowie südwestlich des
B-Plangebietes „west.side“ in Bonn-Endenich entwickeln die Wohnbau
GmbH und die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG ein neues
Wohnquartier. Die notwendigen Erschließungsanlagen sollen auf
Grundlage der von der Ingenieurgesellschaft club L94
Landschaftsarchitekten GmbH und IQ Ingenieursgesellschaft Quadriga
mbH erstellten baureifen Planung im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages gemäß § 11 Absatz 1 des Baugesetzbuches auf Kosten der
Vorhabenträgerin hergestellt werden. Die vorgelegte Planung entspricht
den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes, welcher vom
19.07.2018 bis einschließlich 20.08.2018 öffentlich ausgelegen hat,
sowie den städtebaulichen Zielsetzungen im überplanten Gebiet.
Im Bereich des Bebauungsplanes werden die öffentlichen Straßen, Rad-
und Fußwege sowie die Grünanlagen durch den Vorhabenträger
erstmalig entsprechend der zukünftigen planungsrechtlichen
Federführung:
63 Bauordnungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 34

Seite 2
Festsetzungen hergestellt. Der Umfang der Kolpingstraße wird erweitert
und insgesamt neu gestaltet.
Öffentliche Grünflächen
Die beiden öffentlichen Grünflächen im Bereich Am Vogelsang sollen
entsprechend der beigefügten Planung realisiert werden. Die
Wegeführung im Grünen Anger ist dabei aus den nachfolgenden
Gründen zwingend notwendig:
 Der 4,50m breite Mittelweg durch den Grünen Anger ist zum einen die
Verlängerung der überörtlichen Radroute und dient darüber hinaus als
Unterhaltungsweg für den darunterliegenden Mischwasserkanal. Er
wurde so positioniert, dass die überwiegende Anzahl aller Schächte in
diesem Weg untergebracht werden.
 Die geplanten Querungswege sollen die beiden Baugebiete Am
Vogelsang und West.Side verbinden. Gleiches gilt für den
Verbindungsweg im Bereich der Böschung. Dieser soll die Wohngebiete
Am Vogelsang und Auf dem Hügel miteinander verbinden.
 Die im Grünen Anger angelegten Wege sind ein Gestaltungselement
des vorgelagerten Wettbewerbs. Sie sollen den klassischen
Fußgängerverkehr der angrenzenden Wohngebiete aufnehmen.
Unter Berücksichtigung dieser planerischen Vorgaben sind weitere
Begrünungen im Bereich der öffentlichen Grünanlagen nicht möglich.
Die Kosten aller Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen trägt
der Vorhabenträger. Nach Fertigstellung werden die Flächen kosten- und
lastenfrei an die Stadt übertragen.Seite 2 von 34

Seite 3
AMT 63-11
Betrifft: Anlage zu
Tagesordnungspunkt
Straßenbau und Grünflächenplanung
Baumaßnahme
Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 („Am Vogelsang“)
in Bonn-Endenich
Stadtbezirk
Bonn
Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer
14610
1 Begründung des Bauvorhabens
Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 6322-2 ausgewiesenen Wohnbebauung
ist die Anlage der darin festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich.
erstmalige
Herstellung
X Umbau X Erneuerung
Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer
Bonn
2 Vorhandener Bestand
Neben dem Gebiet des Landeswettbewerbs ist die Bestandsbebauung der
Kolpingstraße sowie die Grundstücke Siemensstraße 33-37 umfasst.
3 Straßenart
Hauptverkehrsstraß
e
Bundesstraße
Verkehrsstraße Landstraße
Sammelstraße KreisstraßeSeite 3 von 34

Seite 4
X Anliegerstraße Gemeindestraße
Selbständiger Fußweg / Radweg
Fußgängerstraße
Verkehrsberuhigte Straße
Wohnweg
4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche
ca. 710 m / ca. 8910 m²
5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart
Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte
6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen
In Radien gem. RASTSeite 4 von 34

Seite 5
7 Grünplanung
Notwendige Baumfällung und damit verbundene Neupflanzungen sind in der nächsten
Planungsphase zu konkretisieren.
8 Bebauungsplan
erforderlich Bebauungsplan ist
rechtskräftig, Nr.
nicht erforderlich X Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 6322-2
9 Grunderwerb
X Grundstücke sind im Eigentum der Stadt.
Umlegung Nr. ist rechtskräftig.
Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen.
Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet.
Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.
10 Finanzierung
Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz
X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich
Verbesserung nach § 8 KAG NW
11 Sonstiges
Anlage/n
1 Übersichtsplan Straßenplanung (öffentlich)
2 BU-S-E-R01a-WEB (öffentlich)
3 BU-S-E-R02a-WEB (öffentlich)
4 BU-S-E-R04-WEB (öffentlich)
5 Entwurfsbroschüre Grünanlagen (öffentlich)Seite 5 von 34

Seite 6
6 19-002-EP-LP-01-250_web (öffentlich)
7 19-002-EP-LP-02-250-a_web (öffentlich)Seite 6 von 34

Seite 7 von 34

Seite 8 von 34

Seite 9 von 34

Seite 10 von 34

Seite 11 von 34

Seite 12 von 34

Seite 13 von 34

Seite 14 von 34

Seite 15 von 34

Seite 16 von 34

Seite 17 von 34

Seite 18 von 34

Seite 19 von 34

Seite 20 von 34

Seite 21 von 34

Seite 22 von 34

Seite 23 von 34

Seite 24 von 34

Seite 25 von 34

Seite 26 von 34

Seite 27 von 34

Seite 28 von 34

Seite 29 von 34

Seite 30 von 34

Seite 31 von 34

Seite 32 von 34

Seite 33 von 34

Seite 34 von 34

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de