190287-1 AA · Änderungsantrag
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190287
Kerndaten
- Nummer
- 190287-1 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 190287-1 AA 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190287 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Zinssatz für kalkulatorische Zinskosten wird auf 5,56 % festgelegt. Die Gebühren werden entsprechend des sich hieraus ergebenden verringerten Bedarfs in den drei Bereichen RTW, NEF und KTW reduziert. Begründung In jüngerer Rechtsprechung wurde entschieden, dass ein Risikozuschlag von 0,5 % auf die langfristig ermittelten kalkulatorischen Zinssätze unzulässig ist (Urteil des VG Düsseldorf v. 12.12.2018, 5 K 12028/17). Der in der Vorlage vorgesehene Zinssatz von 6,06 % geht über die Maßgaben dieser Gerichtsentscheidung hinaus und wäre nach den dortigen Maßstäben unzulässig. Aber auch unabhängig von Rechtsgründen ist aus Sicht der Antragsteller der vorgeschlagene kalkulatorische Zinssatz zu hoch bemessen. Der hier beantragte kalkulatorische Zinssatz von 5,56 %, wie er auch von der GPA empfohlen wird (Link), gewährleistet die Eigenkapitalverzinsung des städtischen Anlagekapitals angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase ausreichend, so dass eine entsprechende Reduzierung des Gebührenbedarfes erfolgen soll. Die Kalkulatorischen Zinskosten belaufen sich laut Verwaltungsvorlage in der Kalkulation für 2020 über die drei Bereiche Notfallrettung (179.730,16 EUR), Notarztdienst (67.738,64 EUR) und Krankentransport (18.696,89 EUR) in der Summe auf 266.165,69 EUR bei 6,06 %. Die Differenz bei Verzicht auf den Risikozuschlag in Höhe von 0,5 % entsprechend der GPA-Empfehlung beträgt nach Berechnungen der Antragsteller -21.960,86 EUR, um die die Gebührenzahler entlastet werden können. Antragsteller/in: DIE LINKE., Dr. Michael FaberSeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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