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190287 · Beschlussvorlage

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn

Nummer
190287
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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  1. 190287-1 AA 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 190287

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Beschlussvorlage
öffentlich
190287
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für
die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme
des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A
beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen
B und C) war Gegenstand der Beratung.
Begründung
1. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Gemäß § 4 (2) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW vom 21.10.1969
in der zurzeit geltenden Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die
als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und
Anlagen erhoben werden.
Gemäß § 6 (1) KAG NRW ist die Erhebung von Benutzungsgebühren zwingend
vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte
Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder
Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Kosten sind die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
2. Städtische Rechtsgrundlagen
Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Gebührensatzung für die Inan-
spruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember
2018 erhoben.
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 30

Seite 2
3. Bedarfsplanung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 30.03.2017 die Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes beschlossen, welcher zum 01.01.2018 in Kraft
getreten ist und die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit
rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn
bildet (DS-Nr. 1710614).
Der Rettungsdienstbedarfsplan beschreibt im Wesentlichen die Organisation
des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung unter
Beachtung bestimmter Hilfsfristen. Er legt unter anderem die notwendigen
Vorhaltungen für die notärztliche Versorgung (NEF), den Notfalltransport mit
Rettungswagen (RTW) sowie die Vorhaltungen für den qualifizierten Kran-
kentransport (KTW) fest.
4. Gebührenentwicklung
Für die Leistungspositionen Notfalltransport (RTW), notärztliche Versorgung
(NEF) und Krankentransport (KTW) ergibt sich folgende Gebührenentwicklung:
Jahr Rettungswagen
(RTW)
Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF)
Krankentransport
(KTW)
2016 252,99 Euro 347,67 Euro 87,33 Euro
2017 266,67 Euro 379,42 Euro 90,56 Euro
2018
1.Halbjahr
429,60 Euro 447,55 Euro 205,39 Euro
2018
2. Halbjahr
460,17 Euro 448,33 Euro 235,70 Euro
2019 476,96 Euro 468,12 Euro 244,59 Euro
2020 503,65 Euro 491,02 Euro 256,61 Euro
Dadurch ergeben sich für das Jahr 2020 folgende prozentuale
Gebührensteigerungen: RTW +5,60%, NEF +4,89% und KTW +4,91%.
Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über
mathematische Rundungen hinaus wird aufgrund eines Urteils des
Oberverwaltungsgerichtes (OVG) NRW Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05
seit dem Jahr 2009 verzichtet, da dieses in dem verhandelten Fall wegen eines
Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu einer Nichtigkeit der
Gebührensätze geführt hat.
Die Entwicklung beruht insbesondere auf nachfolgenden Effekten, die sich
gebührenrelevant auswirken:
- Umsetzung Notfallsanitätergesetz
Die auf Grund der Gesamtentwicklung im Rettungsdienst notwendige
Ausweitung der Ausbildungsmaßnahmen in diesem neuen Berufsbild
wirkt sich zunehmend kostenrelevant aus. Im Jahre 2016 wurde mit 4
Auszubildenden bei Leistungserbringern begonnen, die in diesem Jahr
die Ausbildung erfolgreich abschlossen. Ab dem 01.09.2017 konnten 17
Auszubildende bei Feuerwehr und eingebundenen Dritten eingestelltSeite 2 von 30

Seite 3
werden. Mit Einstellungsdatum 01.09.2018, 01.09.2019 und auch ab
01.09.2020 werden mit jeweils bis zu 25 weiteren Auszubildenden drei
große Ausbildungsjahrgänge im System vertreten sein und die Basis für
die zukünftige Personalbedarfssicherung bilden.
- Jährliche Gehaltsanpassung bei städtischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern
Neben der zukunftsorientierten Personalbedarfssicherung durch die
Ausbildung von Personal führen auch die Tarif- und
Gehaltsanpassungen städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
jährlich zu Personalkostensteigerungen. Ab 01.01.2020 wurde daher für
die Besoldungserhöhung der Beamten mit einem Prozentsatz von 3,2%
und bei tariflich Beschäftigten mit einer Tarifsteigerung von 1,0%
kalkuliert.
- Tarifanpassung bei eingebundenen Leistungserbringern
Ein wesentlicher Bestandteil der kostenbildenden Faktoren ist die
Einbindung von Leistungserbringern nach § 13 RettG NRW. Für das
Jahr 2020 war hier die tarifliche Entwicklung der Leistungserbringer zu
berücksichtigen.
- Unterdeckungen aus Vorjahren
Unterdeckungen aus Vorjahren sind zu berücksichtigen,
Überdeckungen zur Dämpfung der Gebührensteigerung stehen nur
eingeschränkt zur Verfügung.
Eine Quantifizierung der einzelnen Effekte ist auf Grund der Komplexität und
der Vielschichtigkeit der Datengrundlagen nicht möglich.
Die Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührentarife ist als Anlage E
beigefügt. Ein interkommunaler Vergleich mit den Städten Aachen, Bielefeld,
Münster und Köln ist der Anlage F zu entnehmen.
5. Über- und Unterdeckungen
Aufgrund von § 6 II 3 KAG müssen nicht nur Kostenüberdeckungen, sondern
sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes
ausgeglichen werden. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 sind Über- und
Unterdeckungen entstanden, die bis zum Jahr 2021 wieder in die Kalkulation
zurückfließen werden.
Jahr (RTW) (NEF) (KTW)
Betriebsergebnis 2016 -20.537,29 Euro -480.683,69 Euro -99.363,38 Euro
Betriebsergebnis 2017 221.076,99 Euro -90.481,44 Euro -109.578,72 Euro
Betriebsergebnis 2018 13.064,57 Euro -23.834,31 Euro -361.732,50 Euro
Kalkulation 2018 20.537,29 Euro 85.430,35 Euro 99.363,38 Euro
Kalkulation 2019 -121.076,99 Euro 245.253,34 Euro 59.578,72 Euro
Kalkulation 2020 -113.064,57 Euro 150.000,00 Euro 200.000,00 Euro
Kalkulation 2021 0,00 Euro 114.315,75 Euro 211.732,50 Euro
Restbetrag 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 EuroSeite 3 von 30

Seite 4
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 dient unter
anderem das bereits vorliegende Betriebsergebnis 2018.
6. Notfallrettung (RTW)
In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 ist der restliche Anteil
der Überdeckungen aus dem Betriebsergebnis 2017 in Höhe von 100.000,00 €
und die Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2018 in Höhe von 13.064,57 €
eingerechnet worden.
7. Notarztdienst (NEF)
Im Bereich des Notarztdienstes werden bei der Gebührenbedarfsberechnung
2020 Unterdeckungen aus dem Jahre 2016 in Höhe von 150.000,00 €
eingerechnet.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden für die Gebührenbedarfsberechnung 2021 zum
einen Unterdeckungen aus dem Betriebsergebnis 2017 in Höhe von 90.481,44
€ als auch Unterdeckungen aus dem Jahre 2018 in Höhe von 23.834,31 €
eingeplant.
8. Krankentransport (KTW)
In der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 sind die restlichen
Anteile der Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2017 in Höhe von
50.000,00 € sowie anteilige Unterdeckungen aus dem Betriebsergebnis 2018 in
Höhe von 150.000 € eingerechnet worden.
Der restliche Anteil der Unterdeckungen des Betriebsergebnisses 2018 in Höhe
von 211.732,50 € wird für die Gebührenbedarfsberechnung 2021 eingeplant.
9. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlage der Gebühren bilden die Art der Versorgung
(Notfallrettung, Notarztdienst, Krankentransport), die Zahl der transportierten
Patienten und Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Sie ist in der Regel
unabhängig von der Dauer der Bereitstellung (mit Ausnahme von Wartezeiten
in den Krankenhäusern). Eine Pauschalierung liegt im Ermessensspielraum,
der dem Satzungsgeber eingeräumt ist. Sie wird von den Verwaltungsgerichten
anerkannt.
10. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung von
Benutzungsgebühren nach § 14 RettG NRW
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der
Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplanes. Nach § 14 RettG NRW sind die
Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu
beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben.Seite 4 von 30

Seite 5
Eine Ausfertigung der Gebührenbedarfsberechnung wurde den Vertretern der
in § 14 RettG NRW genannten Kostenträger vorgelegt. Die Verwaltung steht
mit den Verhandlungsführern im Austausch. Aus derzeitiger Sicht geht die
Verwaltung davon aus, dass zur vorliegenden Gebührensatzung Einvernehmen
erreicht wird. In den Vorjahren waren hier landesweit von den
Krankenkassenverbänden hinsichtlich der Regelung des RettG NRW zur
Berücksichtigung von Ausbildungskosten für die Notfallsanitäter
verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen worden. Hierauf wird
zwischenzeitlich verzichtet. Über das formelle Ergebnis des Austauschs mit den
Krankenkassen kann mündlich berichtet werden.
Anlage/n
1 Anlagen A - F (öffentlich)Seite 5 von 30

Anlage A
1. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung
für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund der §§ 7 und 41
Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14 Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202),
der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geän-
dert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) und der §§
2, 6, 12 und 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.
November 1992 (GV. NRW. S. 458 / SGV NRW 215), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), folgende Gebührensatzung
beschlossen:
Artikel I
Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung:
„Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines Patienten vom 503,65
Einsatzort bis zum Ziel
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 251,82
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt
1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 503,65Seite 6 von 30

2
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 8,40
nach Tarif-Nr. 1.1 – 1.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2
und 1.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder 491,02
Versorgung eines Patienten
2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 491,02
2.3 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 8,19
nach Tarif-Nr. 2.1 und 2.2 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je km
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich
die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um
25% je Person und werden entsprechend anteilig
abgerechnet.
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder Rettungswagen,
wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis 256,61
zum Ziel
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 128,31
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue
Anfahrt
3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 256,61Seite 7 von 30

3
Tarif-
Nr.
Bemessungsgrundlage Gebühr EURO
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 4,28
nach Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2
und 3.4 um 25 % je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.
4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des
Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines Inkubators 251,82
von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal
4.2 Transport von Blut, Blutprodukten, Medikamenten, 251,82
Transplantaten u.a.
4.3 vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf
Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens 251,82
je ½ Stunde
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarztdienstes 245,51
je ½ Stunde
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens 128,31
je ½ Stunde“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.Seite 8 von 30

Notfallrettung Anlage B
Blatt 1
BA 2018 Kalk. 2019 Kalk. 2020
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 1.822.635,33 1.887.464,55 1.957.489,52
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 327.706,03 397.272,50 479.691,09
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 24.541,15 29.302,49 45.807,63
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 64.498,73 76.382,69 121.668,82
504100 Beihilfen 131.212,25 139.053,51 140.035,40
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 5.566,25 2.215,71- 5.979,51
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 2.014,78 2.517,64 1.696,76
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 722.428,14 597.180,41 770.022,43
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 150.843,03 127.806,80 160.780,72
507300 Rückstellung Jubiläumszuwendungen 994,52 207,84 758,28
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 217,00 284,15 359,00
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 467.561,45 457.494,75 411.549,20
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 7.771,80 10.000,00 9.000,00
Summe Personalkosten 3.727.990,46 3.722.751,62 4.104.838,36
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 2.711,28 443,74 344,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 25.728,52 29.099,63 29.118,00
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 24.640,44 24.898,04 25.348,04
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 18.018,89 16.000,00 16.000,00
523700 Erstattung an private Unternehmen 170,60 - -
523800 Erstattung an übrige Bereiche (Pauschalen an Leistungserbringer) 5.323.381,52 6.047.587,45 6.145.231,00
525100 Unterhaltung von Fahrzeugen (inkl. Wartung von Fahrtragen) 16.105,78 19.000,00 19.000,00
525120 Treibstoffe (bei Betankungen ohne Tankkarte) 79,72 200,00 200,00
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen 67.573,44 78.700,00 78.700,00
527130 Wartung und Pflege von Software 24.088,99 26.294,06 34.079,00
528010 Entsorgungskosten - 200,00 200,00
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen 7.355,03 6.225,00 2.870,00
529110 Gutachter-/ Beraterkosten 17,03 - -
95000130 Umlage der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(ab 2019 direkt auf 522100 bis 529100 und 95000183 "Umlage Mieten SGB" gebucht) 7.953,20 - -
541130 Reisekosten 4.578,04 1.500,00 1.500,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 150.933,45 83.450,00 72.450,00
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten 4.146,89 1.722,41 1.722,00
543110 Büromaterial - 150,00 150,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 843,25 240,00 241,00
543130 Telekommunikationsleistungen 4.992,24 6.811,17 6.811,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 139.504,01 221.866,00 221.866,00
543170 Bewirtungskosten 403,18 350,00 350,00
543180 Ausstattung bis zu 410 Euro 44.267,58 50.945,60 59.495,00
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen 458,68 2.216,00 2.216,00
545100 Mieten 4.884,96 4.900,00 4.900,00
95000160 Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(ab 2019 direkt auf 541120 bis 545100 gebucht) 40.283,56 - -
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement, Tragehilfe) 59.531,88 65.000,00 65.000,00
95000000 Umlage VILV (Geo-Informationssystem) 218,37 3.800,00 250,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 7.419,52 6.900,00 7.000,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 255.868,63 260.000,00 260.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 117.290,72 80.000,00 100.000,00
94000003 Verrechnung Sachaufwand 54.057,98 5.000,00 10.000,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Papier) 2.166,27 600,00 1.500,00
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 13.773,58- 13.000,00- 14.000,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 153.743,10 115.000,00 140.000,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 54.410,13 47.000,00 55.000,00
95000015 Umlage Amt 10 (IT und Orga) 2.540,05 4.500,00 2.500,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 5.336,14 3.300,00 5.500,00
95000023 Umlage Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich)
(ab 2019 in 94000023 "Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30" enthalten) 344,65 - -
94000025 Verrechnung Druckerei 4.062,40 5.100,00 4.500,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 498,22 - -
95000055 Umlage Vermessungen 4,92 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 1.168,64 65,00 1.200,00
95000063 Umlage Büromaterial 165,15 1.500,00 200,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe 6.104,89 8.100,00 6.200,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 1.571,33 1.200,00 1.400,00
94000083 Verrechnung Porto 6.600,81 8.600,00 7.000,00
95000083 Umlage Porto (ab 2019 in 94000083 "Verrechnung Porto" enthalten) 910,13 - -
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 ink. "Sachkostenanteil der Notfallsanitäterausbildung") 421.956,05 1.189.858,73 1.529.998,12
95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 in 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen" enthalten) 38.130,14 - -
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 244.100,49 140.000,00 200.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB
(vorher unter 524171 Gebäudeunterhaltung geführt) 63.258,28 55.000,00 60.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB
(vorher unter 95000130 "Gebäudeunterhaltung durch das SGB" geführt) 216.649,35 200.000,00 220.000,00
95000183 Umlage Mieten SGB
(vorher in 95000130 "Umlage der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" geführt) 18.536,56 21.000,00 21.000,00
Summe Sachkosten 7.635.991,50 8.831.322,83 9.407.039,16
kalkulatorische Zinsen 139.325,99 203.174,43 179.730,16
kalkulatorische Abschreibungen 526.481,92 733.885,14 791.321,21
kalkulatorische Mieten 114.570,00 114.246,00 120.648,00
Summe kalkulatorische Kosten 780.377,91 1.051.305,57 1.091.699,37
Summe Kosten 12.144.359,87 13.605.380,02 14.603.576,88
Entlastungen
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 2.001,16- 3.000,00- 3.000,00-
448800 Erstattung von übrigen Bereichen 1.206,24- - -
459100 And. s. ordentl. Erträge - - -
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte (Verkäufe aus RettZentrDpt an HiOrg) 1.355,89- 500,00- 500,00-
94000000 Verrechnung VILV 491,78- - -
Summe Entlastungen 5.055,07- 3.500,00- 3.500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 28.155,84- 121.076,99- 113.064,57-
Gesamtkosten 12.111.148,96 13.480.803,03 14.487.012,31Seite 9 von 30

Gebührenbedarfsberechnung 2020 Anlage B
Notfallrettung (RTW) Blatt 2
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 14.487.012,314
Summe der Recheneinheiten 28.764,150 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 503,648
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten
(RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" 27.000 1,00000 27.000,0000 503,648 503,65 13.598.550,00 476,96 5,60
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten 350 0,50000 175,0000 251,824 251,82 88.137,00 238,48 5,59
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 503,648 503,65 503,65 476,96 5,60
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb 45.000 0,01667 750,1500 8,396 8,40 378.000,00 7,95 5,66
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator 370 0,50000 185,0000 251,824 251,82 93.173,40 238,48 5,59
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. 5 0,50000 2,5000 251,824 251,82 1.259,10 238,48 5,59
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde 1 0,50000 0,5000 251,824 251,82 251,82 238,48 5,59
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notartzeinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 650 1,00000 650,0000 503,648 503,65 327.372,50 476,96 5,60
Summen 28.764,1500 14.487.247,47
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung: 14.487.247,47
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 650 327.372,50 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 14.159.874,97
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 1.1-1.4 und 4.1-4.3.1) insgesamt 14.159.874,97
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 235,16 € ist rundungsbedingtSeite 10 von 30

Notarztdienst Anlage B
Blatt 3
BA 2018 Kalk. 2019 Kalk. 2020
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 996.860,28 1.012.382,50 1.006.424,47
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 60.188,26 66.159,49 101.748,78
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 4.660,43 5.120,91 7.879,68
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 12.126,70 13.376,70 20.513,47
504100 Beihilfen 68.806,98 71.755,29 69.040,33
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 3.068,75 1.173,53- 3.098,15
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 13.698,03 1.838,22 13.396,43
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 402.881,07 280.904,57 403.501,91
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 84.121,58 60.337,56 84.251,22
507300 Rückstellung Jubiläumszuwendungen 359,32 105,79 371,81
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 93,15 119,06 165,86
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 35.198,97 36.909,15 37.358,40
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 2.358,06 4.500,00 3.500,00
Summe Personalkosten 1.684.421,58 1.552.335,71 1.751.250,51
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 442,62 261,02 202,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 10.643,79 12.378,90 12.389,00
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche
(UKB Pauschale für Notarztgestellung, Einsatzzuschläge sowie ÄLRD) 1.115.481,53 1.136.686,04 1.166.750,00
523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 18.018,89 16.000,00 16.000,00
523700 Erstattungen an private Unternehmen
(Waldkrankenhaus Notarztgestellung und Einsatzzuschläge ) 369.435,42 381.600,00 381.600,00
523800 Erstattung an übrige Leistungserbringer (Disposition von Interhospitaltransporten) 3.287,77 - -
525100 Aufwendungen für die Unterhaltung von Fahrzeugen - 2.000,00 2.000,00
525120 Treibstoffe 67,82 - -
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen 17.302,36 27.480,00 27.480,00
527130 Wartung und Pflege von Software 9.788,84 10.332,30 14.016,00
528010 Entsorgungskosten - 200,00 200,00
529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
(u.a. Leitende Notärzte (LNA), statistische Auswertungen) 67.378,08 62.560,00 61.305,00
529110 Gutachter-/ Beraterkosten 10,22 - -
95000130 Umlage der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(ab 2019 direkt auf 522100 bis 529100 sowie auf 95000183 "Umlage Mieten SGB" gebucht) 4.097,10 - -
541130 Reisekosten 415,77 1.500,00 1.500,00
541160 Dienst- und Schutzkleidung 75.731,61 62.050,00 51.050,00
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten 2.046,77 1.501,58 1.501,58
543110 Büromaterial 157,42 50,00 50,00
543120 Zeitungen und Fachliteratur 428,38 56,20 56,00
543130 Telekommunikationsleistungen 2.609,54 3.428,28 3.428,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 101.275,22 115.944,00 115.944,00
543170 Bewirtungskosten 301,43 150,00 150,00
543180 Ausstattung bis zu 410 Euro 16.874,28 11.290,60 12.990,00
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen 26.379,37 18.881,20 18.811,00
95000160 Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(ab 2019 direkt auf die Kostenarten 541120 bis 543190 gebucht) 20.741,73 - -
94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement) 13.601,40 14.000,00 14.000,00
95000000 Umlage VILV (Geo-Informationssystem) 17,33 1.500,00 20,00
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 5.564,65 5.200,00 5.400,00
95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 131.811,10 130.000,00 132.000,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 45.799,06 35.000,00 40.000,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand 2.058,37 500,00 1.000,00
95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Papier) - 300,00 300,00
94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 5.008,96- 4.500,00- 5.100,00-
95000013 Umlage Treibstoffe 36.878,21 22.000,00 30.000,00
94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 28.449,79 25.000,00 29.000,00
95000015 Umlage Amt ( IT und Orga) 1.308,52 2.500,00 1.300,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 2.035,18 1.700,00 2.100,00
95000023 Umlage Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich)
(ab 2019 in 94000023 "Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30" enthalten) 177,54 - -
94000025 Verrechnung Druckerei 17,46 2.000,00 50,00
95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 226,71 - -
95000055 Umlage Vermessungen 1,80 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 643,67 100,00 700,00
95000063 Umlage Büromaterial 85,08 1.000,00 100,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe 4.019,77 3.000,00 4.100,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 626,76 600,00 600,00
94000083 Verrechnung Porto 2.432,86 5.400,00 2.600,00
95000083 Umlage Porto (ab 2019 in 94000083 "Verrechnung Porto" enthalten) 468,85 - -
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 7.376,86 20.000,00 20.000,00
95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 in 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen" enthalten) 6.776,60 - -
95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 22.479,44 35.000,00 32.000,00
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB
(vorher unter 95000130 "Gebäudeunterhaltung durch das SGB" geführt) 8.709,37 7.300,00 8.000,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 111.338,50 100.000,00 120.000,00
95000183 Umlage Mieten SGB 6.781,68 7.600,00 7.600,00
Summe Sachkosten 2.297.593,56 2.279.550,12 2.333.192,58
kalkulatorische Zinsen 32.051,71 61.448,07 67.738,64
kalkulatorische Abschreibungen 141.461,06 194.858,02 243.031,43
kalkulatorische Mieten 13.932,00 13.824,00 14.592,00
Summe kalkulatorische Kosten 187.444,77 270.130,09 325.362,07
Summe Kosten 4.169.459,91 4.102.015,92 4.409.805,16
Entlastungen
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 1.049,96- 500,00- 500,00-
459100 Andere sonstige ordentliche Erträge 400,00- - -
95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte (Verkäufe aus RettZentrDpt an HiOrg) 698,49- 305,00- 300,00-
Summe Entlastungen 2.148,45- 805,00- 800,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 240.000,00 245.253,34 150.000,00
Gesamtkosten 4.407.311,46 4.346.464,26 4.559.005,16Seite 11 von 30

Gebührenbedarfsberechnung 2020 Anlage B
Notarztdienst (NEF) Blatt 4
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 4.559.005,155
Summe der Recheneinheiten 9.284,860 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 491,015
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten
(RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" 8.800 1,00000 8.800,0000 491,015 491,02 4.320.976,00 468,12 4,89
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 491,015 491,02 491,02 468,12 4,89
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb 8.000 0,01667 133,3600 8,185 8,19 65.520,00 7,80 5,00
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notartzeinsatzdienstes je ½ Stunde 1 0,50000 0,5000 245,507 245,51 245,51 234,06 4,89
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - -
systembedingte Fehleinsätze 350 1,00000 350,0000 491,015 491,02 171.857,00 468,12 4,89
Summen 9.284,8600 4.559.089,53
Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung 4.559.089,53
die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 350 171.857,00 verbleiben bei der Stadt
voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 4.387.232,53
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 2.1-2.3 und 4.3.2) insgesamt 4.387.232,53
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 84,37 € ist rundungsbedingtSeite 12 von 30

Krankentransport
Anlage B
Blatt 5
BA 2018 Kalk. 2019 Kalk. 2020
Kostenarten
Personalkosten
501100 Bezüge der Beamten 372.138,78 387.601,59 364.443,69
501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 105.143,53 100.165,17 114.710,33
502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 8.143,60 7.754,96 8.885,25
503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 21.312,65 20.348,53 23.262,47
504100 Beihilfen 27.632,53 28.737,73 26.712,61
504101 Beihilfen manuelle Buchungen 1.131,62 451,23- 1.108,77
504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 975,49 890,28 935,75
505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 141.655,62 125.938,01 136.689,05
506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 29.577,68 26.235,75 28.540,67
507300 Rückstellung Jubiläumszuwendungen 173,27 55,15 173,59
509100 Pauschalierte Lohnsteuer 108,12 133,38 124,18
94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 97.467,72 104.112,00 104.256,00
94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 1.481,04 2.500,00 2.000,00
Summe Personalkosten 806.941,65 804.021,32 811.842,36
Sachkosten
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 781,19 208,82 161,00
522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 14.607,40 14.126,40 14.128,00
523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Gestellung des ÄLRD durch Uni-Klinik) 23.792,38 24.050,00 24.500,00
523800 Erstattung an übrige Bereiche
(Pauschalen für Gestellung KTW und Disposition von Krankentransporten) 7.393.743,21 7.590.428,87 7.835.106,00
525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen 2.031,91 5.220,00 5.220,00
527130 Wartung und Pflege von Software 15.563,04 15.427,67 17.129,00
529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen 571,20 1.800,00 -
529110 Gutachter- / Beraterkosten 6,81 - -
541130 Reisekosten 434,53 300,00 300,00
542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten 2.324,14 744,45 744,00
543110 Büromaterial 253,37 - -
543120 Zeitungen und Fachliteratur 31,43 24,30 24,00
543130 Telekommunikationsleistungen 1.082,19 1.748,24 1.748,00
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 129,91 3.090,00 3.090,00
543170 Bewirtungskosten 47,25
543180 Ausstattung bis zu 410 Euro 1.345,71 1.755,00 1.755,00
543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen 11,03 424,80 425,00
95000160 Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(ab 2019 direkt auf 541120 bis 545100 sowie auf 95000183 "Umlage Miete SGB" gebucht) 74,86 - -
94000000 Verrechnung VILV (Tragehilfe) 12.681,29 10.000,00 14.000,00
95000000 Umlage VILV (Tragehilfe) 50,83 - -
94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 3.709,77 3.400,00 3.600,00
94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 22.576,72 17.000,00 23.500,00
94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand 1.150,31 180,00 750,00
95000003 Umlage Sachaufwand 2.166,27 - -
94000015 Verrechnung VILV ( IT und Organisation) 9.583,04 7.500,00 10.000,00
94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 1.877,21 750,00 2.000,00
94000025 Verrechnung Druckerei 1.136,13 1.900,00 1.300,00
95000025 Umlage Druckerei 34,53 - -
95000055 Umlage Vermessungen 5,28 - -
94000063 Verrechnung Büromaterial 1.033,04 70,00 900,00
95000063 Umlage Büromaterial - 850,00 100,00
94000065 Verrechnung FAIRgabe 506,00 500,00 500,00
94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 310,69 300,00 300,00
94000083 Verrechnung Porto 6.685,18 6.000,00 6.800,00
94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 3.521,00 1.000,00 4.000,00
95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen
(ab 2019 in 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen" enthalten) 1.012,29 - -
94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB
(vorher unter 524171 Gebäudeunterhaltung geführt) 13.168,45 11.000,00 12.500,00
95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB
(vorher unter 95000130 "Gebäudeunterhaltung durch das SGB" geführt) 1.931,80 1.900,00 1.900,00
95000183 Umlage Mieten SGB
(vorher unter 95000160 "Umlage der sonstigen ordentlichen Aufwendungen" geführt) 19.892,84 22.000,00 20.500,00
Summe Sachkosten 7.559.864,23 7.743.698,55 8.006.980,00
kalkulatorische Zinsen 18.091,03 18.942,83 18.696,89
kalkulatorische Abschreibungen 55.541,04 65.451,38 81.188,70
kalkulatorische Mieten 21.060,00 30.348,00 32.034,00
Summe kalkulatorische Kosten 94.692,07 114.742,21 131.919,59
Summe Kosten 8.461.497,95 8.662.462,08 8.950.741,95
Entlastungen
448700 Erstattung von privaten Unternehmen 420,40- 600,00- 500,00-
Summe Entlastungen 420,40- 600,00- 500,00-
Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 14.689,34- 59.578,72 200.000,00
Gesamtkosten 8.446.388,21 8.721.440,80 9.150.241,95Seite 13 von 30

Gebührenbedarfsberechnung 2020 Anlage B
Krankentransport (KTW) Blatt 6
Ermittlung der Gebührensätze
Umzulegende Gesamtkosten 9.150.241,948
Summe der Recheneinheiten 35.657,650 Summe Spalte D
Kosten pro Recheneinheit 256,614
A B C D E F G
Tarife vorraussichtliche
Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten
(RE) Gebühr Gebühr
gerundet Kontrollrechnung derzeitige
Gebühr
Veränderung
in %
B x C
C x Kosten pro
RE B x F
Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - -
Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - -
Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten - - - -
Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - -
Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" 29.800 1,00000 29.800,0000 256,614 256,61 7.646.978,00 244,59 4,91
Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten 210 0,50000 105,0000 128,307 128,31 26.945,10 122,29 4,92
Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alamierung und missbräuchliches Verhalten 1 1,00000 1,0000 256,614 256,61 256,61 244,59 4,91
Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb 345.000 0,01667 5.751,1500 4,278 4,28 1.476.600,00 4,08 4,90
Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - -
Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - -
Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notartzeinsatzdienstes je ½ Stunde - - - -
Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde 1 0,50000 0,5000 128,310 128,31 128,31 122,29 4,92
systembedingte Fehleinsätze - - - -
Summen 35.657,6500 9.150.908,02
Gebührenaufkommen (Tarifnummern 3.1-3.4 und 4.3.3) insgesamt 9.150.908,02
Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 666,07 € ist rundungsbedingtSeite 14 von 30

Anlage C
Blatt 1
Kosten
Unterscheidung von Verrechnungen und Umlagen
Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnungen)
Kostenarten 95xxxxxx (Umlagen)
Personalkosten
Kostenarten 501100 bis 509100 sowie 94000000 u. 94000033
Soweit dies programmtechnisch möglich ist, werden zukünftig die Kosten nur noch über die Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnung) auf die Kostenstellen
der Feuerwehr verrechnet und auf das Umlegen der Kosten über 95xxxxxx (Umlagen) verzichtet. Dieses Vorgehen soll die Zuordnung der Kosten auf
die Kostenstellen vereinfachen sowie die Übersichtlichkeit der Kalkulation und Betriebsabrechnung der Kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst
fördern. Aufgrund von verschiedenen automatisierten Buchungsabläufen ist ein ganzheitlicher Verzicht auf die Kostenarten 95xxxxxx (Umbuchung)
jedoch nicht möglich, sodass auch weiterhin vereinzelt diese Kostenarten in der Kalkulation sowie der Betriebskostenabrechnung erschienen werden.
Erläuterungen zur Anlage B
Gebührenbedarfsberechnung Notfallrettung (RTW), Notarztdienst (NEF) und Krankentransport (KTW)
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Teilergebnis übergreifende Kostenstelle
(Feuerwehr und Rettungsdienst) gebucht und von dort weiter verrechnet (z.B. auf eine Kostenstelle oder ein Produkt des Rettungsdienstes).
Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt zugeordnet werden können, zunächst auf eine Kostenstelle des Rettungsdienstes gebucht
und von dort auf die betreffenden Produkte umgelegt.
Die Personalkosten beziehen sich ausschließlich auf aktive Mitarbeiter: Beamtenbezüge, Vergütung der tariflich Beschäftigten, Beiträge zur
Versorgungskasse der tarifl. Beschäftigten, Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, Pensionsrückstellungen für Beamte, Rückstellungen für
Altersteilzeit, Beihilferückstellung (als Teil der Pensionsrückstellung).Seite 15 von 30

Anlage C
Blatt 2
Kostenart 501100 (Bezüge der Beamten)
Ab 01.01.2019: 3,20% für alle Besoldungsstufen.
Ab 01.01.2020: 3,20% für alle Besoldungsstufen.
Kostenarten 501200 bis 503200 (tariflich Beschäftigte)
Für Kalkulation wurden folgende Steigerungen des TVÖD berücksichtigt:
Ab 01.01.2019: 2,50% für alle Vergütungsgruppen.
Ab 01.01.2020: 1,00% für alle Vergütungsgruppen.
RTW NEF KTW
Ausbildung zum Notfallsanitäter
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung ist auf Grundlage des
Rettungsdienstbedarfsplans vorgesehen, dass jährlich insgesamt 9 Auszubildende bei
der Stadt Bonn die Ausbildung im Tarifverhältnis (mit nachfolgender Grundausbildung für
den feuerwehrtechnischen Dienst) beginnen. Die Kosten werden auf die Kostenarten
501200 (Verg. Tarif. Beschäft.), 502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und
503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.) verteilt.
(Siehe hierzu auch Anlage D)
366.273,06 Euro
Für die Kalkulation wurden folgende Besoldungserhöhungen zugrunde gelegt:Seite 16 von 30

Anlage C
Blatt 3
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal)
Bei entsprechendem Bedarf ist im Rettungsdienst die Inanspruchnahme von
feuerwehrtechnischem Personal erforderlich. Der berechnete Stundensatz ergibt sich
aus der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der
Bundesstadt Bonn für einen Feuerwehrbeamten des Einsatzdienstes.
Nach Ermittlung des tatsächlichen Aufwandes ergeben sich folgende Beträge:
Rettungsdienstzentraldepot:
Für die Mitarbeit im Rettungsdienstzentraldepot an 254 Kalendertagen des Jahres 2020
mit einer max. Einsatzdauer von 4,0 Std. tägl. bei einem Stundensatz von 57,92 Euro für
einen Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entstehen Kosten i. H. v.
58.846,72 Euro.
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 29.423,36 Euro 29.423,36 Euro
An den restlichen 112 Kalendertagen Jahr 2020 (Wochenende/Feiertage) ist im Schnitt
täglich mit 45 Minunten bei einem Stundensatz von 57,92 Euro zu rechnen (4.865,28
Euro).
Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 2.432,64 Euro 2.432,64 Euro
Zusatzvorhaltung:
Darüber hinaus ergeben sich weitere Personalkosten für die Fälle, in denen neben den
Regelvorhaltungen zusätzliche Fahrzeuge besetzt werden müssen.
Dies ist schätzungsweise bei 2.600 RTW-Einsätzen im Jahr 2020 der Fall
2.600 x 2 Mitarb. x 57,92 Euro = 301.184,00 EuroSeite 17 von 30

Anlage C
Blatt 4
RTW NEF KTW
Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal) Fortsetzung
Zusatz-NEF bei Großveranstaltungen:
Ebenso fallen ca. 95 Einsatzstunden im Jahr 2020 für Zusatz-NEF (im Rahmen von
Großveranstaltungen) an.
95 x 57,92 Euro = 5.502,40 Euro
Desinfektionen:
Um ein Einsatzfahrzeug zu desinfizieren, benötigen 2 Mitarbeiter ca. 30 Minuten.
Die Kosten eines Mitarbeiters ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn.
Bei 860 Desinfektionen in der Notfallrettung ergibt sich folgende Berechnung:
860 x 57,92 Euro x 2 Mitarbeiter x 0,5 Stunden = 49.811,20 Euro
Bei 1.800 Desinfektionen im Krankentransport ergibt sich folgende Berechnung:
1.800 x 57,92 Euro x 2 Mitarbeiter x 0,5 Stunden = 104.256,00 Euro
Ausbildung zum Praxisanleiter:
3 Mitarbeiter x 200 Stunden x 47,83 € 28.698,00 Euro
In der Summe ergibt dies einen Personalkostenanteil von 411.549,20 Euro 37.358,40 Euro 104.256,00 Euro
Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung werden 3 Beamte in 2020 zu Praxisanleitern
ausgebildet. Dauer des Lehrgangs 200 StundenSeite 18 von 30

Anlage C
Blatt 5
RTW NEF KTW
Sachkosten
Kostenart 522100 (Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens)
Hierunter fallen z.B. Wartungsarbeiten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung,
digitale Alarmierung, Leitstellenplätze, HICOM-Telefonanlage, Wachalarm,
Hardwarewartung des Einsatzleitrechners, Wartung des Kommunikationssystems der
Leitstelle sowie Serviceleistungen Funk. 29.118,00 Euro 12.389,00 Euro 14.128,00 Euro
Kostenart 523400 (Erstattungen an sonstige öffentliche Bereiche - hier UKB)
Für die Stationierung eines RTW sind an das Universitätsklinikum Bonn Nebenkosten zu
zahlen. 848,04 Euro
Für die Gestellung von Notärzten und Verlegeärzten erhält das UKB eine Pauschale von 1.026.666,00 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt erhalten die Ärzte der UKB einen Einsatzzuschlag von
20,64 Euro. Bei 5.600 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 115.584,00 Euro
Für die Gestellung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) erhält das UKB 24.500,00 Euro 24.500,00 Euro 24.500,00 Euro
Gesamt 25.348,04 Euro 1.166.750,00 Euro 24.500,00 Euro
Kostenart 523700 (Erstattungen Erstattungen an private Unternehmen - hier
Waldkrankenhaus)
Für die Gestellung eines Notarztes erhält das Johanniter Waldkrankenhaus im 2019 eine
Pauschale von 300.000,00 Euro
Für jeden Einsatz als Notarzt erhalten die Ärzte des Waldkrankenhauses einen
Einsatzzuschlag von 25,50 Euro. Bei 3.200 Einsätzen ergibt das einen Betrag von rund 81.600,00 Euro
Gesamt 381.600,00 EuroSeite 19 von 30

Anlage C
Blatt 6
RTW NEF KTW
Kostenart 523800 (Pauschalen an Leistungserbringer)
Ergebnis der Ausschreibung für die Personalgestellung in der Notfallrettung plus
unterstellter Tarifsteigerungen. 6.145.231,00 Euro
Die Leistungserbringer erhalten Pauschalen für die Gestellung von Personal zur
Disposition von Krankentransporten. Ebenso erhalten sie Pauschalen für die Gestellung
von Personal und Fahrzeugen zur Durchführung des Krankentransports. Unterstellte
Tarifsteigerungen wurden hier bereits eingerechnet. 7.835.106,00 Euro
In den Pauschalen sind die rettungsdienstlichen Einsätze bei Großveranstaltungen sowie
die Gestellung von Zusatz-RTW und Zusatz-KTW bereits enthalten.
Gesamt 6.145.231,00 Euro 0,00 Euro 7.835.106,00 Euro
Kostenart 542900 (Inanspruchnahme von Rechten)
Alle Mobilfunkdienste, die nicht unter die reine Telekommunikation fallen (z.B. SMS-
Alarmierung) sowie Kosten für DSL-Anschlüsse im Festnetzbereich. 1.722,00 Euro 1.501,58 Euro 744,00 Euro
Kostenart 543130 (Telekommunikation)
Telekommunikationsleistungen Festnetz 6.811,00 Euro 3.428,00 Euro 1.748,00 Euro
Der Anteil der Mobilfunkkosten ist den Kostenarten 94000015 und 95000015 enthalten
Kostenart 543180 (Ausstattung bis 410 Euro)
Ausstattung bis zu einem Nettowert (ohne MwSt.) von 410,00 Euro 59.495,00 Euro 12.990,00 Euro 1.755,00 Euro
Kostenart 543190 (sonstige Geschäftsaufwendungen)
Transport der Verlegeärzte von der Uni-Klinik zum betreffenden Krankenhaus mit Taxi.
Ebenso werden die Verlegeärzte nach dem Einsatz per Taxi zur Uni-Klinik bzw. der
Feuerwache 1 zurückgebracht. Außerdem fallen unter die sonstigen
Geschäftsaufwendungen auch GEZ-Gebühren und Beiträge für Unitymedia. 2.216,00 Euro 18.811,00 Euro 425,00 EuroSeite 20 von 30

Anlage C
Blatt 7
RTW NEF KTW
Kostenart 545100 (Mieten)
Für die Anmietung eines Bereitschafts- und Ruheraumes am Johanniter-
Waldkrankenhaus sowie für den RTW-Stellplatz entstehen Mietkosten in Höhe von 4.900,00 Euro
Kostenart 94000000 (VILV Tragehilfen, Fuhrparkmanagement)
Tragehilfen durch zusätzliches Feuerwehrpersonal (z.B. beim Transport
schwergewichtiger Patienten RTW / KTW), Fuhrparkmanagement 65.000,00 Euro 14.000,00 Euro 14.000,00 Euro
Kostenart 95000000 (Umlage Geo-Informationssystem)
Ein elektronischer Stadtplan mit erweiterten Suchfunktionen, der u.a. auch von der
Leitstelle genutzt wird. Der Anteil des Rettungsdienstes beträgt 250,00 Euro 20,00 Euro
Kostenart 94000001 (Verrechnung VKE)
Kostenart 95000001 (Umlage VKE)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse,
Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) nach prozentualer Verteilung
Kostenart 94000001 7.000,00 Euro 5.400,00 Euro 3.600,00 Euro
Kostenart 95000001 260.000,00 Euro 132.000,00 Euro
Kostenart 94000002 (Verrechnung VKE nach Kennzahlen)
Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse,
Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) nach Kennzahlen, z.B. Anzahl der Mitarbeiter 100.000,00 Euro 40.000,00 Euro 23.500,00 EuroSeite 21 von 30

Anlage C
Blatt 8
RTW NEF KTW
Kostenart 94000003 (Verrechnung sonst. Sachaufwand)
Kostenart 95000003 (Umlage sonst. Sachaufwand)
Hierin sind Sachkosten enthalten, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden
konnten (z.B. Kopierpapier). Ebenso sind Sachkosten für den Unterhalt von beweglichem
Vermögen enthalten, die nachträglich umgebucht werden.
Kostenart 94000003 10.000,00 Euro 1.000,00 Euro 750,00 Euro
Kostenart 95000003 1.500,00 Euro 300,00 Euro
Kostenart 94000005 (VILV Erstattung für Telefonvermittlung)
Außerhalb der Geschäftszeiten des Stadthauses übernimmt die Leitstelle deren
Telefonvermittlung. -14.000,00 Euro -5.100,00 Euro
Kostenart 94000015 (Verrechnung Amt 10 IT- und Organisation)
Kostenart 95000015 (Umlage Amt 10 IT- und Organisation)
Hierunter fällt die zentrale Bereitstellung und Unterstützung der ADV (z.B. Servernutzung,
IT-Sicherheit, Software, Administration, Hardware)
Kostenart 94000015 55.000,00 Euro 29.000,00 Euro 10.000,00 Euro
Kostenart 95000015 2.500,00 Euro 1.300,00 Euro
Kostenart 94000023 (Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 - KSA)
Die Stadt Bonn ist dem System des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA)
angeschlossen. Anstatt Beiträge für eine Haftpflichtversicherung zu zahlen, teilen sich
die beteiligten Kommunen entstandene Schäden in einem Umlageverfahren
untereinander auf:
Kostenart 94000023 5.500,00 Euro 2.100,00 Euro 2.000,00 EuroSeite 22 von 30

Anlage C
Blatt 9
RTW NEF KTW
Kostenart 94000065 (Verrechnung FAIRgabe)
Kosten für die zentralen Vergabedienstleistungen 6.200,00 Euro 4.100,00 Euro 500,00 Euro
Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen)
Bei den angesetzten Kosten handelt es sich zum einen um Aufwendungen für die extern
durchgeführten Fortbildung des Rettungsdienstpersonals und die jährlich nach dem
Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vorgeschriebene Fortbildung durch externe
Ausbilder. 30.400,00 Euro 15.000,00 Euro 4.000,00 Euro
Zum anderen fallen im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2019
Sachkosten für die Vollausbildungen, die Ergänzungs- und Vollprüfungen sowie für
Praxisanleiter an. Die Leistungserbringer, deren Mitarbeiter RTW des Bonner
Rettungsdienstes besetzen und zum Notfallsanitäter ausgebildet werden, erhalten auf
Grundlage eines Finanzierungserlasses des Landes NRW eine entsprechende
Kostenerstattung. Ebenso fallen Sachkosten für die Ergänzungsausbildungen,
Vollprüfungen und Ausbildung der Praxisanleiter für Beamte der Bundesstadt Bonn an.
(Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die
Notfallsanitäterausbildung)
1.499.598,12 Euro
Kostenart 94000103 1.529.998,12 Euro 20.000,00 Euro 4.000,00 EuroSeite 23 von 30

Anlage C
Blatt 10
RTW NEF KTW
Kostenart 95000143 (Umlage Sachaufwand Werkstatt)
Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes bei der
Zentralwerkstatt von "BonnOrange" (AÖR). Neben den Sachkosten sind auch die
anteiligen Personalkosten der Zentralwerkstatt enthalten. 200.000,00 Euro 32.000,00 Euro
Kostenart 95000173 (Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für die
Rettungswache 4 sowie für die Leitstelle wird zentral vom städtischen
Gebäudemanagement (SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen
Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten Aufwendungen an den
Rettungsdienst weitergegeben. 60.000,00 Euro 8.000,00 Euro 12.500,00 Euro
Kostenart 95000173 (Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB)
Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für alle
weiteren Gebäude außer der Rettungswache 4 und der Leitstelle, die vom
Rettungsdienst genutzt werden, wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement
(SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV)
werden die erbrachten Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 220.000,00 Euro 120.000,00 Euro 1.900,00 Euro
Kostenart 95000183 (Umlage Miete SGB)
Warmmiete Rettungsdienstabrechnung (Hochstandenring 50) 21.000,00 Euro 7.600,00 Euro 20.500,00 EuroSeite 24 von 30

Anlage C
Blatt 11
RTW NEF KTW
Kalkulatorische Kosten
Unter Berücksichtigung der geplanten Anschaffungen in 2020 wurden die
kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen auf Grundlage des derzeitigen
Anlagenbestandes hochgerechnet.
kalkulatorische Zinsen: 179.730,16 Euro 67.738,64 Euro 18.696,89 Euro
kalkulatorische Abschreibungen: 791.321,21 Euro 243.031,43 Euro 81.188,70 Euro
Für die Rettungswache 4, den RTW-Standort Bad Godesberg, Koblenzer Str. sowie für
die integrierte Leitstelle werden kalkulatorische Mieten angesetzt.
kalkulatorische Miete: 120.648,00 Euro 14.592,00 Euro 32.034,00 Euro
Gesamt 1.091.699,37 Euro 325.362,07 Euro 131.919,59 Euro
Entlastungen (bei den Kosten abgesetzt)
Kostenart 95000050 (privatrechliche Leistungsentgelte)
Erstattung der Leistungserbringer für Materialverkäufe aus dem
Rettungsdienstzentraldepot -500,00 Euro -300,00 Euro
Ergebnisse aus Vorjahren (Über-/Unterdeckungen)
Aufgrund von § 6 (2) Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen nicht nur
Kostenüberdeckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines
Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden.
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2016 werden anteilig berücksichtigt. 150.000,00 Euro
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2017 werden anteilig berücksichtigt. 50.000,00 Euro
Die Überdeckung aus dem Jahr 2017 werden anteilig berücksichtigt. -100.000,00 Euro
Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2018 werden anteilig berücksichtigt. 150.000,00 Euro
Die Überdeckung aus dem Jahr 2018 werden anteilig berücksichtigt. -13.064,57 Euro
Gesamt -113.064,57 Euro 150.000,00 Euro 200.000,00 EuroSeite 25 von 30

Anlage C
Blatt 12
RTW NEF KTW
Systembedingte Fehleinsätze
Sie entstehen in der Regel aus einsatztaktischen Gründen. Rückt beispielsweise ein
Einsatzfahrzeug von einer Rettungswache aus, ist zu diesem Zeitpunkt bereits
automatisch eine Einsatznummer vom System vergeben worden. Wird nun ein anderes
Einsatzfahrzeug frei, das sich näher am Einsatzort befindet, so wird dieses Fahrzeug von
der Leitstelle zum Einsatzort entsandt. Das ursprünglich für diesen Einsatz vorgesehene
Fahrzeug kehrt zurück zur Wache. Eine Abrechnung dieses Einsatzes findet nicht statt.
650 systembedingte Fehleinsätze in der Notfallrettung werden in Höhe der Gebühr für
die Tarifposition „Normeinsätze mit Transport“ von den Kosten abgesetzt. 327.372,50 Euro
350 systembedingte Fehleinsätze im Notarztdienst werden in Höhe der Gebühr für die
Tarifposition „Normeinsätze“ von den Kosten abgesetzt. 171.857,00 Euro
Sonstige Fehleinsätze (Blindfahrten, Fehlfahrten)
Hier werden ebenfalls keine abrechenbaren Leistungen erbracht. Die Gründe dafür liegen jedoch nicht beim Einsatzleitsystem. Eine Blindfahrt liegt
beispielsweise dann vor, wenn sich bei Eintreffen des Rettungsdienstes keine hilfebedürftige Person mehr am Einsatzort befindet. Bei einer Fehlfahrt
liegt zwar ein Patientenkontakt vor, ein Tätigwerden der Rettungskräfte ist jedoch nicht (mehr) erforderlich.
Im Gegensatz zu den systembedingten Fehleinsätzen können die sonstigen Fehleinsätze als Kostenfaktor in die Kalkulation eingestellt werden. Die
Kosten der systembedingten Fehleinsätze werden in Höhe eines Normeinsatzes von den ansatzfähigen Gesamtkosten abgesetzt.Seite 26 von 30

Anlage D
Notfallsanitäter
Kosten im Kalkulationszeitraum 2020
Personalkosten
Vollausbildung 35 Teilnehmer*²
Personalkosten 366.273,06 €
Praxisanleiterausbildung 3 Teilnehmer
Personalkosten 28.698,00 €
Summe Personalkosten 394.971,06 €
Sachkosten
Vollausbildung 56 Teilnehmer*¹ 35 Teilnehmer*²
Sachkosten (Schulkosten, Mehraufwand Praxisanleitung und
bei Leistungserbringern zusätzlich die Ausbildungsvergütung) 1.075.840,82 € 351.993,20 €
Praxisanleiterausbildung 4 Teilnehmer 3 Teilnehmer
Sachkosten (Lehrgangsgebühren und bei Leistungserbringern
zusätzlich die entstandenen Personalkosten) 29.289,10 € 6.735,00 €
Ergänzungsprüfung 1 10 Teilnehmer 7 Teilnehmer
Sachkosten 4.200,00 € 2.940,00 €
Staatliche Vollprüfung 8 Teilnehmer 3 Teilnehmer
Sachkosten 20.800,00 € 7.800,00 €
Summe Sachkosten 1.130.129,92 € 369.468,20 €
Gesamt Sachkosten
*¹ Jahrgang 09/17 = 8 Teilnehmer, 09/18 = 16 Teilnehmer, 09/19 = 16 Teilnehmer, 09/20 = 16 Teilnehmer
*² Jahrgang 09/17 = 9 Teilnehmer, 09/18 = 9 Teilnehmer, 09/19 = 8 Teilnehmer, 09/20 = 9 Teilnehmer
Auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW und den weiteren verordnungsrechtlichen Vorgaben wird die
Ausbildung für das Berufsbild des Notfallsanitäters/Notfallsanitäterin im Rettungsdienst der Stadt Bonn umgesetzt.
In diesem Zusammenhang ist zwischenzeitlicher Schwerpunkt neben der Fortbildung von Rettungsassistenten zu
Notfallsanitätern die Durchführung der dreijährigen Vollausbildung. Diese wird sowohl durch die eingebundenen
Leistungserbringer als auch durch die Berufsfeuerwehr angeboten. Daneben besteht noch bis Ende 2020 die
Möglichkeit für Rettungsassistenten in Form von Ergänzungsprüfungen bzw. der staatlichen Vollprüfung, den
Berufsabschluss eines Notfallsanitäters in einem verkürzten Verfahren zu erwerben. Die Festlegung einer
bedarfsgerechten Anzahl von Auszubildenden erfolgt auf Grundlage des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan
2018-2022.
Leistungserbringer Berufsfeuerwehr
1.499.598,12 €
Die gesamten Sachkosten der Berufsfeuerwehr sowie der Leistungserbringer finden sich in der Notfallrettung
(Anlage B Blatt 1 unter der Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen) wieder.
Die Personalkosten für die Vollausbildung der Berufsfeuerwehr verteilen sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt
1) auf folgende Kostenarten:
501200 (Verg. Tarif. Beschäft.),
502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und
503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.)
Die Personalkosten für die Praxisanleiterausbildung der Berufsfeuerwehr, findet sich in der Notfallrettung (Anlage
B, Blatt 1) unter Kostenart 94000000 (Verrechnung VILV zusätzliches BF-Personal) wieder.
Die angesetzten Kosten orientieren sich an dem zum Zeitpunkt der Kalkulationserstellung gültigen
Finanzierungserlass des Landes NRW vom 19.05.2015 und 19.12.2018, deren Beträge für die Kalkulation 2019
unter Berücksichtigung der Veränderungsrate gem. § 71 (3) SGB V fortgeschrieben wurden. Im Finanzierungserlass
von 2015 ist geregelt, dass sobald die Auszubildenden eine Funktion auf einem Rettungsmittel übernehmen
können, die daraus stammenden Einnahmen mit den Kosten für die Ausbildungsvergütung zu verrechnen sind. Da
diese Einnahmen die Höhe der im betreffenden Zeitraum anfallenden Ausbildungsvergütungen übersteigen, sind
die entsprechenden Ausbildungsvergütungen in der Kalkulation nicht angesetzt worden. Sollte der Erlassgeber
zwischenzeitlich hiervon abweichende Regelungen für den Kalkulationszeitraum benennen, so würden mögliche
Auswirkungen im Rahmen der Betriebsabrechnung Berücksichtigung finden.Seite 27 von 30

Anlage E
Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührentarife zur
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
1 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Rettungswagens
1.1 Versorgung und Transport eines
Patienten vom Einsatzort bis zum Ziel
476,96 € 503,65 €
1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
238,48 € 251,82 €
1.3 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
476,96 € 503,65 €
1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich
zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 1.1 –
1.3 für die außerhalb des Stadtgebietes
zurückgelegte Fahrstrecke je km
7,95 € 8,40 €
1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2 und 1.4 um
25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.
2 Notfallrettung;
Inanspruchnahme des
Notarztdienstes
2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung,
Behandlung oder Versorgung eines
Patienten
468,12 € 491,02 €
2.2 Böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
468,12 € 491,02 €
2.3 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich
zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 2.1 -
2.2 für die außerhalb des Stadtgebietes
zurückgelegte Fahrstrecke für das
Notarzteinsatzfahrzeug je Kilometer
7,80 € 8,19 €
2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um 25
% je Person und werden entsprechend
anteilig abgerechnet.Seite 28 von 30

Anlage E
Tarif-
Nr.
Tarifart Bisherige
Gebühr
Neue
Gebühr
3 Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des
Krankentransportdienstes
(Krankentransportwagen oder
Rettungswagen, wenn dieser zum
Krankentransport eingesetzt wird)
3.1 Transport eines Patienten vom
Einsatzort bis zum Ziel
244,59 € 256,61 €
3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel
zu anderen Zielen oder Rücktransport
je Fahrt ohne neue Anfahrt
122,29 € 128,31 €
3.3 böswillige Alarmierung und
missbräuchliches Verhalten
244,59 € 256,61 €
3.4 Außerhalb des Stadtgebietes
zusätzlich zu den Gebühren nach
Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb
des Stadtgebietes zurückgelegte
Fahrstrecke je km
4,08 € 4,28 €
3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer
Patienten erhöhen sich die Gebühren
gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2 und 3.4
um 25 % je Person und werden
entsprechend anteilig abgerechnet.
4 Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen des Rettungsdienstes
4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines
Inkubators von/zu einem
Krankenhaus inkl. Begleit-personal
238,48 € 251,82 €
4.2 Transport von Blut, Blut-produkten,
Medikamenten, Transplantaten u.a.
238,48 € 251,82 €
4.3 Vorsorgliche Bereitstellung von
Einsatzmitteln auf Anforderung
4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines
Rettungswagens je ½ Stunde
238,48 € 251,82 €
4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des
Notarztdienstes je ½ Stunde
234,06 € 245,51 €
4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines
Krankentransportwagens je ½ Stunde
122,29 € 128,31 €Seite 29 von 30

Anlage F
Gebührenerhebung in Bonn
vorletzte letzte geplante
01.07.2018 01.01.2019 01.01.2020
Interkommunaler Vergleich
Stadt gültig ab RTW NEF KTW Bemerkung
Bonn (derzeit) 01.01.2019 476,96 € 468,12 € 244,59 €
Bonn (geplant) 01.01.2020 503,65 € 491,02 € 256,61 €
Vergleichsstädte:
Aachen 01.06.2018 451,04 € 422,51 € 310,65 €
zzgl. einer gesonderten
Leitstellengebühr
Bielefeld 10.04.2019 544,00 € 519,00 € 179,00 €
Münster 01.11.2019 497,00 € 674,00 € 240,00 €
Köln 24.05.2019 486,00 € 532,00 € 364,50 €
zum
Gebührenänderungen
Tarife
Unabhängig von den Betriebskosten, die für einen Kalkulationszeitraum angesetzt werden, wirken sich
auch die nach § 6 II KAG zu berücksichtigenden Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus Vorjahren,
reduzierend bzw. erhöhend auf die ansatzfähigen Kosten aus. So kann es vorkommen, dass, trotz
steigender Betriebskosten, die Gebühren gesenkt werden können, weil die Einberechnung einer
Überdeckung aus Vorjahren die Steigerung der Betriebskosten überwiegt. Solche Einmaleffekte lassen
daher keine Rückschlüsse vom Gebührentarif auf die Betriebskosten zu.
Im Übrigen können aussagefähige Ergebnisse zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des
Rettungsdienstes nur dann erzielt werden, wenn die Rahmenbedingungen sowie die Parameter und das
zur Verfügung stehende Datenmaterial vergleichbar sind. Kommunalspezifisch unterschiedliche
Rahmenbedingungen beeinflussen Organisation, Leistung, Kosten, Finanzierung und Tarifbildung in
unterschiedlichem Umfang. Auch fehlt eine einheitliche Systematik zur Erfassung und Darstellung der
Ausstattung, Leistungen und Kosten, um abschließend Betriebsvergleiche durchführen zu können.Seite 30 von 30

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Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de