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190279-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV3)

Nummer
190279-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
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  1. 190279 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV3)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190279-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer
Str. 59
- Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und
Appartementhauses mit
Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage
(alt: 1911307NV3)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu Frage 1:
Ist für die Gebäude, in denen sich die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die
Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant des Melbbades befinden,
bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt worden?
Eine Abbruchgenehmigung ist nach den bauordnungsrechtlichen
Bestimmungen nicht mehr erforderlich. Ausreichend ist eine Anzeige für die
Beseitigung eines Gebäudes. Diese Anzeige wurde in 2019 gestellt. Eine
Bestätigung über die Vollständigkeit der Anzeige datiert auf den 12.07.2019.
Mit der Beseitigung der Gebäude darf einen Monat nach Erhalt dieser
Bestätigung begonnen werden. Außerdem müsste die Stadt als
Grundstückseigentümerin den Abriss des Gebäudes zivilrechtlich zulassen..
zu Frage 2:
Für welchen Zeitraum wird das Melbbad mindestens geschlossen werden
müssen, wenn die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die Badewasser-
aufbereitungsanlage und das Restaurant in den geplanten Neubau integriert
werden?
Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass das Melbbad mindestens für
eine Saison geschlossen bleiben muss.
zu Frage 3:
Wie wird der Oberbürgermeister sicherstellen, dass auch nach Bau des von der
Vebowag geplanten Gebäuderiegels der Betrieb des Melbbades in seiner
heutigen Form und Ausprägung rechtssicher weitergeführt werden und nicht
durch Klagen von Bewohnern des neuen Gebäuderiegels beeinträchtigt werden
kann?
Die Erfüllung der gesetzlichen Ruheansprüche künftiger Bewohner des Wohn-
und Apartmenthauses gegenüber der Schwimmbadnutzung ist gutachterlichSeite 1 von 3

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nachgewiesen und gewährleistet. Zusätzlich beabsichtigt die Verwaltung, den
Betrieb des Melbbades durch eine Immissionsdienstbarkeit zu gewährleisten.
Hierzu soll der Käufer in dem Grundstückskaufvertrag die Verpflichtung
auferlegt werden, entsprechende Regelungen in die Mietverträge
aufzunehmen. Eine abschließende rechtliche Klärung steht noch aus.
zu Frage 4:
Wie beurteilt der Oberbürgermeister die Auswirkungen der geplanten
Neubebauung in einer für das Klima wichtigen Kaltluftschneise auf das
Lokalklima in Poppelsdorf und darüber hinaus?
Zu dem von der VEBOWAG beauftragten Gutachten eines möglichen
Einflusses durch das geplante Gebäude am Melbbad auf die talwärts
gerichteten Kaltluftabflüsse im Melbtal hatte es Nachfragen gegeben, die zu
einer Überarbeitung geführt haben. Die Überprüfung des überarbeiteten
Gutachtens ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Nach den
derzeit vorliegenden Erkenntnissen ist aber davon auszugehen, dass das
Bauvorhaben keine signifikanten negativen Einflüsse auf den Kaltluftabfluss
hat.
zu Frage 5:
Wäre ein Verkauf des Grundstücks an die Vebowag mit der Verpflichtung, die
Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die Badewasseraufbereitungsanlage und
das Restaurant für das Melbbad umzusetzen, mit den europarechtlichen
Vergabebestimmungen vereinbar?
Der Ausbau und die Ausstattung des Untergeschosses für den Freibadbetrieb
durch die VEBOWAG sind nicht vorgesehen. Dies wird städtischerseits
erfolgen. Aus diesem Grund stellt sich Frage nach einer Vergabe dieser
Leistungen an die VEBOWAG hier nicht.
zu Frage 6:
In welcher Höhe stehen im Haushalt 2019/20 für das Melbbad Mittel zur
Verfügung und in welchen Haushaltsjahren müssten Mittel in welcher Höhe
zusätzlich veranschlagt werden, wenn die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle,
die Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant des Melbbades durch
die Vebowag in ihrem Neubau errichtet werden?
Im Haushalt stehen 2020 keine Baumittel zur Verfügung, die separat für das
Melbbad veranschlagt sind. Veranschlagungen für die kommenden Jahre, die
zum Gegenstand der anstehenden Haushaltsberatungen werden sollen,
werden derzeit verwaltungsintern abgestimmt.
zu Frage 7:
Gibt es ein Lärmgutachten, das
- notwendige Schutzmaßnahmen für die Wohneinheiten in den geplanten
Neubauten gegen den Lärm des Schwimmbades in welcher Form vorgibt;
- Auswirkungen der Riegelbebauung und ihrer Lärmreflexionen auf die
vorhandene Wohnbebauung in der Trierer Straße sowie die Villenbebauung an
der Schmidtbonnstraße berechnet und bewertet hat?
Ein Lärmgutachten liegt vor.
Gemäß Gutachten werden die Immissionsrichtwerte bei Normal- und
Maximalbetrieb des Freibades eingehalten. Das Freibad liegt gem. Gutachten
in keinem lärmimmissionsschutzfachlichen Konflikt zur geplanten Bebauung.
Bei Maximalbetrieb des Freibades werden die Immissionsrichtwerte um
mindestens 5,0 dB(A) unterschritten.Seite 2 von 3

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Neben einem Vordach im Bereich der Fassadenseite zum Melbbad sind
Schallschutzfenster zu berücksichtigen.
Laut Gutachterin sind mögliche Lärmreflexionen auf die vorhandene
Wohnbebauung in der Trierer Straße sowie die Villenbebauung so gering, dass
sie zu vernachlässigen sind.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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