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190279 · Große Anfrage

Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV3)

Nummer
190279
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
14.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 30.01.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 04.06.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 190279-1 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307ST8, FF: Amt 52)
  2. 190279-2 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV3)
  3. 190279-3 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV3)

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Text anzeigen (4.433 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
190279
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer
Str. 59
- Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und
Appartementhauses mit
Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage
(alt: 1911307NV3)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 31.10.2019 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Ist für die Gebäude, in denen sich die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle,
die Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant des Melbbades
befinden, bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt worden?
2. Für welchen Zeitraum wird das Melbbad mindestens geschlossen werden
müssen, wenn die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die
Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant in den geplanten
Neubau integriert werden?
3. Wie wird der Oberbürgermeister sicherstellen, dass auch nach Bau des von
der Vebowag geplanten Gebäuderiegels der Betrieb des Melbbades in
seiner heutigen Form und Ausprägung rechtssicher weitergeführt werden
und nicht durch Klagen von Bewohnern des neuen Gebäuderiegels
beeinträchtigt werden kann?
4. Wie beurteilt der Oberbürgermeister die Auswirkungen der geplanten
Neubebauung in einer für das Klima wichtigen Kaltluftschneise auf das
Lokalklima in Poppelsdorf und darüber hinaus?
5. Wäre ein Verkauf des Grundstücks an die Vebowag mit der Verpflichtung,
die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die Badewasseraufbe-
reitungsanlage und das Restaurant für das Melbbad umzusetzen, mit den
europarechtlichen Vergabebestimmungen vereinbar?
6. In welcher Höhe stehen im Haushalt 2019/20 für das Melbbad Mittel zur
Verfügung und in welchen Haushaltsjahren müssten Mittel in welcher Höhe
zusätzlich veranschlagt werden, wenn die Umkleideanlagen, die
Aufwärmhalle, die Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant
des Melbbades durch die Vebowag in ihrem Neubau errichtet werden?
Fragesteller/in:
BBB-FraktionSeite 1 von 3

Seite 2
7. Gibt es ein Lärmgutachten, das
- notwendige Schutzmaßnahmen für die Wohneinheiten in den geplanten
Neubauten gegen den Lärm des Schwimmbades in welcher Form vorgibt;
- Auswirkungen der Riegelbebauung und ihrer Lärmreflexionen auf die
vorhandene Wohnbebauung in der Trierer Straße sowie die Villenbebauung
an der Schmidtbonnstraße berechnet und bewertet hat?
Begründung
Begründung
Vorberatung:
Gremien Sitzung Ergebnis
Unterausschuss Bauplanung 28.08.2019 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 12.09.2019 vertagt
Hauptausschuss 19.09.2019 vertagt
Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen
24.09.2019 Vertagt mit Maßgabe, sh.
1911307EB10
Rat 26.09.2019 Kenntnisnahme nach
Wortbeiträgen
Betriebsausschuss SGB 10.10.2019 Kenntnisnahme
In der Sitzung des Unterausschusses Bauplanung am 10.April 2019 informierte
die Verwaltung in einem mündlichen Vortrag über den Eingang einer
Bauvoranfrage der VEBOWAG. Die Wohnungsbaugesellschaft plant, den zur
Trierer Straße gelegenen Grundstücksteil am Melbbad zu bebauen. Der
riegelartige Baukomplex soll bis zu sechs Geschosse hoch, ca. 120 Meter lang
und mit bis zu sechs Geschossen in der Spitze 20 Meter hoch werden.
Geschaffen werden sollen rd. 100 Wohneinheiten mit Flächenzuschnitten im
Bereich von 25 bis 77 qm Grundfläche(Vgl. DS 1911204NO). Die gestellten
Fragen beziehen sich auf die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima, die
Nachbarschaftsbebauung und die vorhandenen Umkleideanlagen,
Aufwärmhalle, Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant des
Melbbades.
Anlage/n
1 Ergänzungsblatt aus dem Finanzausschuss 24.09.2019 (öffentlich)Seite 2 von 3

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
Amt 20 Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1911307EB10
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
25.09.2019
Betreff
Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59
- Vorhaben zur Errichtung eines Wohn- und Appartementhauses mit
Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage
Gremium Sitzung Ergebnis *
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.09.2019 Vertagt
Ergebnis
Die Behandlung der Großen Anfrage wird einvernehmlich vertagt.
Die Verwaltung wird gebeten, die Fragen bis zur Ratssitzung am
26.09.2019 zu beantworten bzw. zumindest eine Teilstellungnahme
vorzulegen mit den Antworten, die kurzfristig möglich sind.
- - -
Stv. Schmitt -BBB- kritisiert, dass eine Beantwortung noch nicht
erfolgt ist, obwohl die Große Anfrage innerhalb der Eingangsfrist
vorgelegen hat. Er erwartet daher, dass die Fragen bis zur Ratssitzung
beantwortet werden.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de