190244-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Optimierung Parksituation vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10 (alt: 1810099ST4, FF: Amt 51)
Kerndaten
- Nummer
- 190244-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190244-1 ST Bürgerantrag: Optimierung Parksituation vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10 (alt: 1810099ST4, FF: Amt 51) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerverein Ramersdorf hatte bereits im Jahr 2016 Kontakt zur Stadt Bonn als Träger der städt. Kindertageseinrichtung aufgenommen. Dabei bat der Bürgerverein um Verbesserung des morgendlichen Anfahrens zur Kindertagesstätte und um Erweiterung des Kopfsteinpflasters vor der Kindertagesstätte, damit mehrere PKWs rechtwinklig zum Weidenweg parken können. Vor dem Kindergarten gibt es 4 Parkplätze. Daraufhin wurde ein neuer Parkplatz an dem Ort errichtet, an dem sich ursprünglich die Abfalltonnen befanden. Die vom Bürgerverein Ramersdorf mit Bürgerantrag vom 08.01.2018 vorgeschlagene zusätzliche Erweiterung des Kopfsteinpflasters links und rechts vom Eingang zur Gewinnung von weiteren Stellplätzen ist nicht geeignet: Sobald die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum gegenüber genutzt werden, können die geforderten Parkplätze nicht angefahren werden. Die Feuerwehrzufahrt ist freizuhalten. In diesem Jahr wird aus brandschutztechnischen Gründen eine Außentreppe vor der Einrichtung erforderlich, so dass sich die vorhandene Grünfläche weiter reduziert. Es besteht daher keine Möglichkeit zur Errichtung weiterer Parkflächen auf dem Gelände des Kindergartens. Darüber hinaus nutzen nicht nur die Eltern der Kinder der Tageseinrichtung den öffentlichen Parkraum in der Straße, sondern auch Pendler eines in der Nähe befindlichen Unternehmens. Das Wenden in den Einfahrten müssen die Eigentümer selber durch bauliche Maßnahmen verhindern. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Der Antrag wird abgelehnt, die Bürgervereinigung Ramersdorf wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Dieses Votum schließt das in der Gemeindeordnung in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab. Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de