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190244-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Optimierung Parksituation vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10 (alt: 1810099ST4, FF: Amt 51)

Nummer
190244-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190244 Bürgerantrag: Optimierung Parksituation vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10 (alt: 1810099)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190244-1 ST
Bürgerantrag: Optimierung Parksituation vor der
Kindertagesstätte Weidenweg 10 (alt: 1810099ST4,
FF: Amt 51)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerverein Ramersdorf hatte bereits im Jahr 2016 Kontakt zur Stadt Bonn als
Träger der städt. Kindertageseinrichtung aufgenommen. Dabei bat der Bürgerverein um
Verbesserung des morgendlichen Anfahrens zur Kindertagesstätte und um Erweiterung
des Kopfsteinpflasters vor der Kindertagesstätte, damit mehrere PKWs rechtwinklig zum
Weidenweg parken können. Vor dem Kindergarten gibt es 4 Parkplätze.
Daraufhin wurde ein neuer Parkplatz an dem Ort errichtet, an dem sich ursprünglich
die Abfalltonnen befanden. Die vom Bürgerverein Ramersdorf mit Bürgerantrag vom
08.01.2018 vorgeschlagene zusätzliche Erweiterung des Kopfsteinpflasters links und
rechts vom Eingang zur Gewinnung von weiteren Stellplätzen ist nicht geeignet: Sobald
die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum gegenüber genutzt werden, können die
geforderten Parkplätze nicht angefahren werden.
Die Feuerwehrzufahrt ist freizuhalten.
In diesem Jahr wird aus brandschutztechnischen Gründen eine Außentreppe vor der
Einrichtung erforderlich, so dass sich die vorhandene Grünfläche weiter reduziert. Es
besteht daher keine Möglichkeit zur Errichtung weiterer Parkflächen auf dem Gelände des
Kindergartens.
Darüber hinaus nutzen nicht nur die Eltern der Kinder der Tageseinrichtung den
öffentlichen Parkraum in der Straße, sondern auch Pendler eines in der Nähe befindlichen
Unternehmens. Das Wenden in den Einfahrten müssen die Eigentümer selber durch
bauliche Maßnahmen verhindern.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Antrag wird abgelehnt, die Bürgervereinigung Ramersdorf wird über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung informiert.
Dieses Votum schließt das in der Gemeindeordnung in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de