190244 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Optimierung Parksituation vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10 (alt: 1810099)
Kerndaten
- Nummer
- 190244
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190244 Bürgerantrag: Optimierung Parksituation vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10 (alt: 1810099) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung weiterer Parkplätze vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10. Einzelheiten zur Begründung und zur Maßnahme ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Beuel 20.02.2018 vt 1 Bezirksvertretung Beuel 11.04.2018 vt (sh. 1810099EB5 1 Bezirksvertretung Beuel 25.09.2018 vertagt (sh. 1810099EB6 1 Bezirksvertretung Beuel 06.12.2018 1 Anlage/n 1 Bürgerantrag vom 09.01.2018 (öffentlich) 2 Bürgerantrag vom 09.01.2018 (nichtöffentlich) 3 EB aus der BV Beuel (öffentlich) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 6 BÜRGERVEREINIGUNG RAMERSDORF Bonn, 08.01.2018 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Ramersdorf – Parken vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10 Sehr geehrte Damen und Herren, mehr und mehr Eltern und andere Angehörige bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Kinder- tagesstätte Weidenweg 10. Der Platz vor dem Eingang wird dabei überwiegend um Parken rechtwinklig zur Fahrtrichtung benutzt. Dieser mit Kopfsteinpflaster befestigte Platz reicht jedoch für die vielen Fahrzeuge nicht aus. Weiter wird vor dem Eingangstor zur Spielfläche und auch in der Straße am Rand nach Süden geparkt. Vor dem Eingangstor darf eigentlich nicht geparkt werden weil sich dort die Feuerwehrzufahrt befindet. Es sind nicht nur Personenkraftwagen, die dort parken, sondern oft auch Kleinbusse und Lieferwagen. Am Nachmittag, wenn die Kinder wieder abgeholt werden, ergibt sich die gleiche Situation. Zu bestimmten Zeiten ist der Andrang so groß, dass Kraftfahrzeuge auf der Straße warten müssen, bis andere Fahrzeuge wegfahren. Das Wenden in zwei Zügen haben wohl viele Personen verlernt. Besonders ärgerlich ist es, dass manche Personen meinen, sie könnten auf den Plätzen vor den Häusern wenden. Diese Flächen sind nicht öffentlich, sondern privates Eigentum! So haben die unmittelbar gegenüberliegenden Eigentümer ihre Grundstücke mit Barrieren gegen das Befahren gesichert. Auf den Grundstücken der weiteren Eigentümern (Nr. 11, 13 und 15) wird aber fleißig gewendet. Mit unserem Vorschlag erwarten wir, dass diese widerrechtliche Nutzung verringert wird, gar ganz aufhört. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, das Kopfsteinpflaster vor dem Eingang nach links und nach rechts zu erweitern. So könnten zusätzlich mehrere Parkplätze gewonnen werden (Bilder). Für Ortstermine stehen wir bereit. Mit freundlichen Grüßen Bundesstadt Bonn Der Oberbürgermeister Berliner Platz 2 53111 Bonn nachrichtlich Der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Beuel Herr Guido DéusSeite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE BezVst Beuel Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1810099EB6 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro Betreff Bürgerantrag: Optimierung Parksituation vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10 Gremium Sitzung Ergebnis * Bezirksvertretung Beuel 25.09.2018 vertagt Beschluss Die Bezirksvertretung Beuel hat den Bürgerantrag: „Optimierung Parksituation vor der Kindertagesstätte Weidenweg 10“ nochmals in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Beuel vertagt, da es in dieser Thematik noch weiteren verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf gibt. Der Prüfauftrag zur Umgestaltung der Parkplatzsituation vor der Kindertagesstätte kann erst erfolgen, wenn der Bauantrag der neuen Fluchttreppe genehmigt wurde. Der erste Bauantrag ist nicht genehmigt worden und das SGB ist aufgefordert einen neuen Bauantrag zu stellen. Daher konnte der Prüfauftrag noch nicht erfüllt werden. - - - Der Antragssteller erhält einen entsprechenden Bescheid.Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de