190226-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt: 1911857ST4, FF: Amt 63)
Kerndaten
- Nummer
- 190226-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190226-1 ST Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt: 1911857ST4, FF: Amt 63) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Am 15.12.2017 hat der Petent einen Bauantrag zur Errichtung eines Zaunes mit einer Höhe von 1,80 m zur Einfriedung seines Grundstückes Kapitelshof 62 eingereicht. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8124-20 vom 03.03.1989. Nach dessen textlichen Festsetzungen (Ziffer II 3. A) sind Einfriedungen entlang öffentlicher und privater Verkehrsfläche lediglich in einer Höhe von 1,20 m zulässig. Der Bauantrag wurde daher abgelehnt. Gegen diesen Bescheid wurde Klage erhoben. Das Klageverfahren ist derzeit noch anhängig. Eine Terminierung ist noch nicht erfolgt. Die Zaunanlage ist jedoch bereits errichtet worden. In der Umgebung befindet sich lediglich auf dem Nachbargrundstück, Kapitelshof 60, eine ähnlich hohe Einfriedung. In diesem Fall ist das entsprechende Verwaltungsverfahren bereits eingeleitet. Weitere, den Festsetzungen des Bebauungsplanes 8124-20 widersprechende Zäune sind nicht vorhanden. Die vom Petenten beantragte Änderung des zuvor genannten Bebauungsplanes wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Zur Schaffung und Erhaltung eines einheitlichen Straßenbildes ist aus städtebaulicher Sicht die beantragte Erhöhung von Zaunanlagen auf 1,80 m nicht gewünscht. Dies begründet sich unter anderem aus kriminalpräventiver Sicht. Durch niedrigere Zäune ist eine bessere Übersicht über das Grundstück gegeben und ermöglicht insbesondere der Nachbarschaft auf evtl. Einbrecher aufmerksam zu werden. Zudem werden hierdurch offen gestaltete Straßenbereiche in der kompakten Siedlung beibehalten. Bei einer Erhöhung der Einfriedungshöhe würden Straßenfluchten mit starken Grenzen zwischen den Straßenbereichen und angrenzenden Nutzungen entstehen, die städtebaulich nicht vertretbar sind. Die festgesetzte Einfriedungshöhe von 1,20 m wird weiterhin städtebaulich befürwortet, um das offene städtebauliche Gefüge zu erhalten. Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Mitglieder der Bezirksvertretung Beuel nehmen Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regen an, den Antragsteller über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe zu informieren. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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