190226 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt: 1911857)
Kerndaten
- Nummer
- 190226
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190226 Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt: 1911857) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Bonn möge den B-Plan 8124-20 im Bereich Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven so verändern, dass die Einschränkungen für die Errichtung von Einfriedungen (Textliche Festsetzungen, II.3) entfallen, und eine Absicherung der Grundstücke gegen Einbruch entsprechend polizeilichen Empfehlungen erfolgen kann. Der Rat möge die Verwaltung beauftragen, im Vorgriff auf eine Änderung des Bebauungsplans Baugenehmigungen im Wege von Ausnahmen nach § 31 BauGB wohlwollend zu erteilen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Beuel 25.09.2019 einstimmig vertagt 1 Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Seite 2 2 Bürgerantrag nicht anonymisiert (nichtöffentlich)Seite 2 von 4 An das Bürgerbüro Stadt Bonn Altes Rathaus, Markt 2 53111 Bonn (CC): Herrn Bezirksbürgermeister Guido Deus Rathaus Beuel Friedrich Breuer Str. 53225 Bonn Bürgerantrag gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen -B- Plan Änderung Kapitelshof 62 , 53229 Bechlinghoven Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Guido Deus, ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Beuel zu setzen und nach erfolgter Beschlussfassung an Herrn Oberbürgermeister Ashok Sridharan bzw. den gem. § 24 Abs. 2 GO i. V. m. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bonn zunächst zuständigen Hauptausschuss weiterzuleiten. Bürgerantrag: Die Stadt Bonn möge den B-Plan 8124-20 im Bereich Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven so verändern, dass die Einschränkungen für die Errichtung von Einfriedungen (Textliche Festsetzungen, II.3) entfallen, und eine Absicherung der Grundstücke gegen Einbruch entsprechend polizeilichen Empfehlungen erfolgen kann. Der Rat möge die Verwaltung beauftragen, im Vorgriff auf eine Änderung des Bebauungsplans Baugenehmigungen im Wege von Ausnahmen nach § 31 BauGB wohlwollend zu erteilen. Begründung: Der Bebauungsplan 8124-20 wurde 1988 erlassen und bildete die Grundlage für die Bebauung des Kapitelshofs, aber auch für die Errichtung der Umgehung Bechlinghoven der L 83. In den Textlichen Festsetzungen werden Einfriedungen zur Straße hin so reglementiert, dass sie einfach übersteigbar sind und keinerlei Einbruchschutz gewähren. Weder in den angrenzenden Bebauungsplänen noch in dem "unbeplanten" Bereich auf der anderen Straßenseite des Kapitelshofs bestehen gleiche Einschränkungen, so dass dort eine bessere Absicherung möglich und gängige Praxis ist. Folge des Baus der L 83 (Umgehung Bechlinghoven) ist leider auch, dass insbesondere seit 2004 es vielfach im Ort (Kapitelshof, Haberbitze usw.) zu Raubzügen "reisender Banden" kam, die über L 83/ B 56 in weniger als 5 Minuten das Autobahnnetz erreichen und damit für die Polizei faktisch nicht zu fassen sind.Seite 3 von 4 In meinem Haus wurde bereits eingebrochen. Meine Frau und ich sind 69 und 76 Jahre alt und befürchten weitere Straftaten. Aus Sicherheitsgründen hat mir die Polizei empfohlen, einen entsprechenden Sicherheitszaun zu errichten. Das Bauordnungsamt verweigert mir die Baugenehmigung unter Berufung auf den Bebauungsplan. Es ist augenscheinlich der Wille der Stadt, dass ich mich wehrlos weiter ausrauben oder überfallen lassen soll. Ich begehre keine Privilegien, sondern lediglich eine Absicherung meiner Wohnung in einer Form, die nach polizeilicher Bewertung auch wirksam wäre. Ich meine, dass ästhetische Überlegungen, die über 30 Jahre alt sind, angesichts der gemachten Erfahrungen in Einklang gebracht werden müssen mit einem wirksamen Diebstahlschutz der Häuser. Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de