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190226 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt: 1911857)

Nummer
190226
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 128,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190226-1 ST Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt: 1911857ST4, FF: Amt 63)

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190226
Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan
Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven (alt: 1911857)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Stadt Bonn möge den B-Plan 8124-20 im Bereich
Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven so verändern, dass die
Einschränkungen für die Errichtung von Einfriedungen (Textliche
Festsetzungen, II.3) entfallen, und eine Absicherung der
Grundstücke gegen Einbruch entsprechend polizeilichen
Empfehlungen erfolgen kann.
Der Rat möge die Verwaltung beauftragen, im Vorgriff auf eine
Änderung des Bebauungsplans Baugenehmigungen im Wege
von Ausnahmen nach § 31 BauGB wohlwollend zu erteilen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Beuel 25.09.2019 einstimmig vertagt 1
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 4

Seite 2
2 Bürgerantrag nicht anonymisiert (nichtöffentlich)Seite 2 von 4

An das
Bürgerbüro Stadt Bonn
Altes Rathaus, Markt 2
53111 Bonn
(CC): Herrn Bezirksbürgermeister Guido Deus
Rathaus Beuel
Friedrich Breuer Str.
53225 Bonn
Bürgerantrag gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen
-B- Plan Änderung Kapitelshof 62 , 53229 Bechlinghoven
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Guido Deus,
ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Beuel zu setzen und nach erfolgter Beschlussfassung an Herrn Oberbürgermeister Ashok Sridharan
bzw. den gem. § 24 Abs. 2 GO i. V. m. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bonn zunächst
zuständigen Hauptausschuss weiterzuleiten.
Bürgerantrag:
Die Stadt Bonn möge den B-Plan 8124-20 im Bereich Kapitelshof 62, 53229 Bechlinghoven so
verändern, dass die Einschränkungen für die Errichtung von Einfriedungen (Textliche Festsetzungen,
II.3) entfallen, und eine Absicherung der Grundstücke gegen Einbruch entsprechend polizeilichen
Empfehlungen erfolgen kann.
Der Rat möge die Verwaltung beauftragen, im Vorgriff auf eine Änderung des Bebauungsplans
Baugenehmigungen im Wege von Ausnahmen nach § 31 BauGB wohlwollend zu erteilen.
Begründung:
Der Bebauungsplan 8124-20 wurde 1988 erlassen und bildete die Grundlage für die Bebauung des
Kapitelshofs, aber auch für die Errichtung der Umgehung Bechlinghoven der L 83. In den Textlichen
Festsetzungen werden Einfriedungen zur Straße hin so reglementiert, dass sie einfach übersteigbar
sind und keinerlei Einbruchschutz gewähren.
Weder in den angrenzenden Bebauungsplänen noch in dem "unbeplanten" Bereich auf der anderen
Straßenseite des Kapitelshofs bestehen gleiche Einschränkungen, so dass dort eine bessere
Absicherung möglich und gängige Praxis ist.
Folge des Baus der L 83 (Umgehung Bechlinghoven) ist leider auch, dass insbesondere seit 2004 es
vielfach im Ort (Kapitelshof, Haberbitze usw.) zu Raubzügen "reisender Banden" kam, die über L 83/
B 56 in weniger als 5 Minuten das Autobahnnetz erreichen und damit für die Polizei faktisch nicht zu
fassen sind.Seite 3 von 4

In meinem Haus wurde bereits eingebrochen. Meine Frau und ich sind 69 und 76 Jahre alt und
befürchten weitere Straftaten.
Aus Sicherheitsgründen hat mir die Polizei empfohlen, einen entsprechenden Sicherheitszaun zu
errichten.
Das Bauordnungsamt verweigert mir die Baugenehmigung unter Berufung auf den Bebauungsplan.
Es ist augenscheinlich der Wille der Stadt, dass ich mich wehrlos weiter ausrauben oder überfallen
lassen soll.
Ich begehre keine Privilegien, sondern lediglich eine Absicherung meiner Wohnung in einer Form, die
nach polizeilicher Bewertung auch wirksam wäre.
Ich meine, dass ästhetische Überlegungen, die über 30 Jahre alt sind, angesichts der gemachten
Erfahrungen in Einklang gebracht werden müssen mit einem wirksamen Diebstahlschutz der Häuser.
Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de