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190154-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung der Attraktivität der B9 als Fahrradpendlerstrecke (alt: 1912243ST4, FF: Amt 33)

Nummer
190154-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190154 Bürgerantrag: Verbesserung der Attraktivität der B9 als Fahrradpendlerstrecke (alt: 1912243)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190154-1 ST
Bürgerantrag: Verbesserung der Attraktivität der B9
als Fahrradpendlerstrecke (alt: 1912243ST4, FF:
Amt 33)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Eine Verbesserung der Attraktivität der B 9 als Fahrradpendlerstrecke ist
wegen der hohen Kfz-Belastung nicht einfach zu erzielen, wird aber auch
verwaltungsseitig generell als sinnvoll angesehen.
Die Zielsetzung, für Fahrradfahrende eine möglichst schnelle Verbindung zur
Kaiserstraße durch die Einrichtung von gesonderten Grünpfeilen einzurichten,
kann allerdings nur teilweise realisiert werden.
Nach den derzeitigen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung
darf ein Grünpfeil nicht verwendet werden, wenn dem entgegenkommenden
Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird. Vor diesem
Hintergrund ist die Einrichtung an der Einmündung Adenauerallee/ Am
Hofgarten nicht möglich.
Aufgrund der nicht unerheblichen Querungsfrequenz von
Fußgängerinnen/Fußgängern empfiehlt die Verwaltung nicht, einen Grünpfeil
im Bereich Adenauerallee/ Weberstraße einzurichten.
Lediglich im Bereich Adenauerallee/Schedestraße hält die Verwaltung die
Anordnung eines Grünpfeils (VZ 720 der Straßenverkehrsordnung) für sinnvoll.
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung die entsprechende
Beschilderung anbringen und damit eine schnellere Verbindung für den
Radverkehr zur Kaiserstraße realisieren.
Ob nach einer straßenverkehrsrechtlichen Neuregelung der
Einsatzmöglichkeiten von Grünpfeilen für Radfahrer eine andere Beurteilung
der genannten Kreuzungen möglich wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
abzusehen. Hier ist die Änderung in der Straßenverkehrsordnung abzuwarten.
Beschlussvorschlag für Votum des Bürgerausschusses
Dem Bürgerantrag wird hinsichtlich der Anordnung eines Grünpfeils im Bereich
Adenauerallee / Weberstraße entsprochen. Bezogen auf die weiteren
beantragten Bereiche wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller wird hierzu
über die für die ablehnenden Entscheidungen maßgeblichen Gründe
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu
informieren.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen zum Abschluss gelangt.
Federführung:
OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de