190154 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verbesserung der Attraktivität der B9 als Fahrradpendlerstrecke (alt: 1912243)
Kerndaten
- Nummer
- 190154
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190154 Bürgerantrag: Verbesserung der Attraktivität der B9 als Fahrradpendlerstrecke (alt: 1912243) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt des Bürgerantrages Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 10.09.2019 Bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt aufgrund fehlender Stellungnahme 1 Der Antrag thematisiert eine Verbesserung der Attraktivität der B9 als Fahrradpendlerstrecke. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online-Bürgerantrag. Anlage/n 1 Online-Bürgerantrag vom 01.08.2019 (öffentlich) 2 Online-Bürgerantrag vom 01.08.2019 - nicht anonymisiert (nichtöffentlich) Federführung: OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 01.08.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Verbesserung der Attraktivität der B9 als Fahrradpendlerstrecke Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 L7k5b495 01.08.19 22:34Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie meinen Antrag an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten und mit einem Kartenausschnitt zu versehen: Ich beantrage, dass auf der Adenauerallee Fahrradfahrern in Richtung Bad Godesberg das Abbiegen nach rechts an allen Kreuzzungen, mindestens aber in die Schedestraße auch bei rotem Lichtzeichen zu erlauben. Das kann durch einen Grünpfeil oder eine andere Maßnahme geschehen. Im morgendlichen Berufsverkehr in Richtung Bundesviertel benutzen viele Radfahrer, die über die Kennedybrücke oder aus Richtung Auerberg kommen, die B9 (Belderberg und dann Adenauerallee). Für Radfahrer ist es wegen der Ampeln zeitaufwendig den Bundeskanzlerplatz zu queren. Deshalb ist es sinnvoll vor dem BKP auf die Kaiserstraße zu wechseln. Wenn das Abbiegen auch auf Höhe des "Hotel Kanzler" (Schedestr), wo B9 und Kaiserstr. sich am nächsten sind, flexibel möglich wäre, würde das diese Fahrradroute attraktiver machen. Das wäre vielleicht ein kleiner Beitrag zum Luftreinhaltungsplan. Ich beobachte an dieser Kreuzung am morgen auch nur wenige Fußgänger, so dass ich eine Gefährdung ausschließe. In Gegenrichtung gibt es an der Adenaueralle übrigens schon Grünpfeile für das Abbiegen Richtung Rhein. Ich danke Ihnen, dass Sie sich mit meinem Antrag befassen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de