190118-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bauabsichten in der Muffendorfer Straße/Peter-Schwingen-Straße, Flurstück 4316-17-931 (alt: 1912349)
Kerndaten
- Nummer
- 190118-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190118-1 ST Bauabsichten in der Muffendorfer Straße/Peter- Schwingen-Straße, Flurstück 4316-17-931 (alt: 1912349) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Liegen der Verwaltung für das Grundstück mit der Kennung 4316-17- 931 bzw. dem Bereich Muffendorfer Straße/Peter-Schwingen-Straße Bauvoranfragen bzw. Anträge auf Baugenehmigungen vor, und wenn ja, was ist im Einzelnen geplant und ist beabsichtigt die Anfragen/Anträge zu genehmigen? Der Verwaltung liegt aktuell eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 6 Reihenhäusern zur Prüfung vor, über die bisher noch nicht entschieden wurde. Dieser Bauvoranfrage ist im Jahr 2016 eine gleichlautende Planung vorausgegangen, die ebenfalls positiv beschieden wurde. Der Bauherr hatte es versäumt, den positiven Vorbescheid verlängern zu lassen. 2. Für den Fall, dass bereits Anträge auf Bauvorbescheid oder Baugenehmigung für das in Ziffer 1 benannte Grundstück bzw. den dort benannten Bereich genehmigt wurden: Was wurde im Einzelnen genehmigt? Wurden im Zusammenhang mit einer positiven Bescheidung Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Regelungen des gültigen Bebauungsplans in Aussicht gestellt oder bereits erteilt und wenn ja, welche Dispense sind dies im Einzelnen und wie wurden diese begründet? Gegenstand der neuen Bauvoranfrage ist die Errichtung von 6 versetzt angeordneten Einfamilien-Reihenhäusern. Die Planung sieht für die beiden westlichen Reihenhäuser eine I- geschossige Überschreitung der vorderen Baugrenze um 3 m vor. Dieser Überschreitung steht für die übrigen Häuser eine teils deutliche Unterschreitung der zulässigen überbaubaren Fläche entgegen, so dass eine Befreiung städtebaulich gerechtfertigt ist. Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 3 Seite 2 Auch der Überschreitung der GFZ um 0,028 kann durchaus zugestimmt werden, da auch sie städtebaulich vertretbar ist (und nicht zuletzt hierdurch mehr Wohnraum geschaffen wird). Im Übrigen wurde in der Vergangenheit mit Blick auf die Neuregelung der BauNVO 1990, welche die Anrechnung der Aufenthaltsräume in Nichtvollgeschossen nicht vorsieht, die Überschreitung der GFZ im Bereich älterer Bebauungspläne – soweit städtebaulich vertretbar – durch die Erteilung einer Befreiung geheilt. In diesem Kontext ist auch die Zulassung von Staffelgeschossen zu sehen, die der Gesetzgeber im Jahr 1967 – Rechtskraft des Bebauungsplanes – noch nicht kannte. Die erforderliche Anwendung des seinerzeitigen „Vollgeschossbegriffs“ führt vorliegend zu einem weiteren Befreiungstatbestand. Auch hier ist anzumerken, dass gegen die damit verbundene Befreiung von den Festsetzungen der Dachform und –neigung (Walmdach, Neigung bis 30°) keine Bedenken bestehen, da auch im gegenüberliegenden Bebauungsplanbereich Flachdächer ausgewiesen und vorhanden sind. 3. Werden bei einer Realisierung der/des in Rede stehenden Vorhaben/s Bäume tangiert, die unter den Schutz der städtischen Baumsatzung fallen? Inwieweit satzungsgeschützte Bäume durch die Baumaßnahme tangiert werden, bleibt dem Prüfverfahren des Bauantrages vorbehalten. Die Bauvoranfrage klärt nach der konkreten Fragestellung zunächst nur das Planungsrecht ab. 4. Sind auf dem Grundstück bereits satzungsgeschützte Bäume entfernt worden und wenn ja, wann? Für das betreffende Grundstück wurden keine Anträge für die Entfernung oder Veränderung von Bäumen bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. 5. In welcher Form sollen etwaige Vorhaben an die umliegenden Straßen erschließungstechnisch angebunden werden Die Erschließung der Gebäude wird in verkehrlicher Sicht über die Peter- Schwingen-Straße geführt. 6. An welcher Stelle soll der von etwaigen Vorhaben auf den in Rede stehenden Grundstücken ausgehende ruhende Verkehr untergebracht werden? Der ruhende Verkehr (6 Garagen) ist an der Südost-Seite entlang der Peter-Schwingen-Straße geplant.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de