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190099-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung von Fußgängerquerungen in der Friesdorfer Straße (alt: 1912207, FF: Dez OB)

Nummer
190099-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190099 Bürgerantrag: Einrichtung von Fußgängerquerungen in der Friesdorfer Straße (alt: 1912207, FF: Dez OB)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190099-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einrichtung von
Fußgängerquerungen in der Friesdorfer Straße (alt:
1912207, FF: Dez OB)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretung Bad Godesberg am
5. Februar 2020 zu o.g. Bürgerantrag und zur Großen Anfrage DS-Nr. 190319
(Zebrastreifen Friesdorfer Straße in Höhe der Straße An Brenigs Ziegelei) und
weiterer Bürgeranfragen hat die Verwaltung im Zuge der Deckensanierung auf
der Friesdorfer Straße im Abschnitt zwischen Weststraße und Bernkasteler
Straße vorsorglich an den drei in den Anfragen und im Antrag diskutierten
Bereichen Leerrohre für mögliche Lichtsignalanlagen verlegen lassen. Die
Rohre liegen jeweils an den Einmündungen zur Weststraße, zur Straße „Im
Bendel“ und zur Straße „An Brenigs Ziegelei“. Sollte somit an einem dieser
Bereiche eine Lichtsignalanlage aufgestellt werden, müsste die neue Decke
nicht wieder für eine Leitungsverlegung geöffnet werden.
Im Zusammenhang mit den Prüfungen zum Antrag und zur Großen Anfrage
wurde grundsätzlich festgestellt, dass die Kfz-Belastungszahlen im diskutierten
Abschnitt für die Anlage eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) nach den
Richtlinien zu hoch sind und daher letztendlich nur eine Lichtsignalanlage
(Ampel) als Querungshilfe in Frage kommt.
Zwischen dem Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Bernkasteler
Str./Hochkreuzallee und der Lichtsignalanlage an der neuen Kreuzung zur
Elsässer Straße gibt es nur zwei Mittelinseln als Querungshilfen. Dieser
Straßenzug (Bernkasteler Straße und Abschnitte der Friesdorfer Straße) ist
insgesamt rund einen Kilometer lang. Daher wären ein oder zwei zusätzliche
Lichtsignalanlagen als gesicherte Querungshilfe(n) für Fußgänger sinnvoll. Alle
drei Standorte (mit Leerrohren) sollten allerdings nicht mit entsprechenden
Anlagen ausgestattet werden. Dann wäre das Angebot an
Querungsmöglichkeiten mit dem eigentlichen Bedarf nicht mehr wirtschaftlich in
Einklang zu bringen. Eine Anlage kostet in der Anschaffung und Installation
rund 50.000 bis 60.000 Euro. Die Betriebskosten belaufen sich im Schnitt auf
2.000 Euro/Jahr.
Aus Sicht der Verwaltung würde ein Standort an der Einmündung zur
Weststraße auf Höhe der Kindertagesstätte und ein weiterer Standort imSeite 1 von 2

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Bereich „Im Bendel“/“An Brenigs Ziegelei“ sinnvoll sein. Dann wären die
Anlagen bzw. das Querungsangebot für Fußgänger im Gesamtabschnitt relativ
gleichmäßig verteilt. Darüber hinaus würden die Anlagen dem Kfz-Verkehr die
Ausfahrt aus den untergeordneten Straßen erleichtern. Die Rotphasen für den
Kfz-Verkehr würden die Zeitlücken zwischen den Fahrzeugen auf der
Friesdorfer Straße entsprechend vergrößern.
Ob eine Lichtsignalanlage eher an der Einmündung zur Straße „An Brenigs
Ziegelei“ oder an der Einmündung zur Straße „Im Bendel“ aufgestellt werden
sollte, müsste allerdings durch eine weitere gezielte Fußgängerzählung an den
beiden potentiellen Standorten ermittelt werden.
Dies würde die Verwaltung bei entsprechender Beschlusslage beauftragen.
Allerdings sollte die Zählung erst nach einer Normalisierung der Lage erfolgen.
Zurzeit sind die Verkehrsströme (aller Verkehrsarten) stark reduziert.
Grundsätzlich stehen für die Anlagen bisher keine Mittel im Haushalt zur
Verfügung. Auch dies würde nach einer entsprechenden Beschlusslage
erfolgen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg :
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet den Verfahrensvorschlag der
Verwaltung, nach Abschluss weiterer Verkehrszählungen der BV Bad
Godesberg einen endgültigen Beschlussvorschlag hinsichtlich der Aufstellung
von Lichtsignalanlagen zu machen. Die Antragsinhalte werden in die weitere
Prüfung einbezogen. Mit der aktuellen Beratung des Bürgerantrages in der
Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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