190099 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einrichtung von Fußgängerquerungen in der Friesdorfer Straße (alt: 1912207, FF: Dez OB)
Kerndaten
- Nummer
- 190099
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190099 Bürgerantrag: Einrichtung von Fußgängerquerungen in der Friesdorfer Straße (alt: 1912207, FF: Dez OB) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Einrichtung von Querungsmöglichkeiten für den Fußgängerverkehr in der Friesdorfer Straße. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online-Bürgerantrag. Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.09.2019 vertagt 1 Anlage/n 1 Fußgängerquerungen Friesdorfer Straße (öffentlich) 2 Fußgängerquerungen Friesdorfer Straße nichtöffentlich (nichtöffentlich) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 25.07.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Fehlende Fußgängerüberwegen auf der Friesdorferstraße Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 1baVEAv4 25.07.19 13:38Seite 2 von 4 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit einen Antrag für Fußgängerüberwegen in der Friesdorferstraße stellen. Es ist vielen Leuten aufgefallen, dass es auf dieser Straße überhaupt keine Fußgängerüberwegen gibt, obwohl es 2 Haltestellen je Richtung, Parkplätze wo man die Straße durchlaufen muss, sowie 3 gefährliche Kreuzungen gibt. Viele Personen arbeiten und wohnen dort, vielen davon gehen zu Fuß einkaufen, mit der Gefahr, dass ein Auto plötzlich die Ecke herumfährt (1 x Richtung Lidl und 1 x Richtung Aldi/Netto). Die einzige Querungshilfe ist ja selber gefährlich, da auf dem Fußweg die Fahrzeuge parken, und kein Fahrer sieht die Person , die durchlaufen möchte. Außer den vielen Kindern, die dort mit dem Roller oder Fahrrad fahren. Die einzige Ampeln sind ca. 1,5/2Km von einander entfernt. Ich bitte um eine Überprüfung, man braucht wirklich auf dieser Straße die Fußgängerüberwegen. Vielen Dank im Voraus für die Berücksichtigung Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de